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Erleichterung für Rindfleisch-UnternehmenVereinfachte 3+3 Chargenbildung für SB-Rindfleisch im GS1-128 jetzt möglich
Auf mehrfache Nachfrage seitens der Anwender, die Angabe zur vereinfachten Chargenbildung (bitte unterstrichenen Text verlinken, s.u.) mit bis zu drei Schlacht- und Zerlegebetrieben auch im GS1-128 darstellen zu können, hat bei GS1 Germany Mitte Dezember 2007 erstmalig eine Arbeitsgruppe getagt. Die Angabe des Schlacht- und Zerlegebetriebes sowie Verarbeitungsbetriebes (z.B. Hackfleischherstellung) im GS1-128 in aufeinander folgenden Prozessstufen war auch bisher über die Datenbezeichner 7030 bis 7039 möglich. Dabei kann jedem Datenbezeichner aber nur eine Zulassungsnummer zugewiesen werden. Seit der Änderung der Verordnung zur Rindfleischetikettierung, VO (EG) Nr. 275/2007 im Frühjahr 2007 ist es nun aber auch zulässig, im Rahmen der 3+3 Chargenbildung für SB-Rindfleisch bis zu drei mögliche Schlacht- und Zerlegebetriebe anzugeben. Der gemeinsam mit Branchenexperten und der ORGAINVENT erarbeitete Lösungsvorschlag wurde im Frühjahr 2008 auf der internationalen GS1 Standardisierungsplattform als Änderungsantrag eingereicht. Nach eingehender Prüfung des Änderungsvorschlages durch die GS1 Länderorganisationen wurde unserem Antrag Anfang Dezember 2008 endlich stattgegeben. Den o.g. Datenbezeichnern wurden dabei fest definierte Dateninhalte zugewiesen, welche im GS1-128 nun verpflichtend zu verwenden sind. Die Veröffentlichung der Änderung erfolgt auf GS1 online nach deren formalen Ratifizierung. Darüber hinaus finden Sie die Änderung in der nächsten Ausgabe des deutschsprachigen GS1-128 Handbuches. Eine Anwendung des GS1-128 im Rahmen der vereinfachten 3+3 Chargenbildung bei SB-Rindfleisch ist prinzipiell ab sofort möglich. |