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Elektronische SignaturMit der Einführung des Signaturgesetzes sowie der gleichzeitig erfolgten Anpassung einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen ist die "elektronische Urkunde", also eine Datei mit der zugehörigen elektronischen Signatur, dem Papierdokument gleichgestellt worden. Im eBusiness spielt die elektronische Signatur eine Rolle, da bei elektronischen Rechnungen, (außer bei EDI-Rechnungen mit Sammelabrechnung) eine qualifizierte digitale Signatur vorgeschrieben ist. Aber auch bei dem Übertragungsverfahren AS2 wird mit digitalen Signaturen gearbeitet. Beim Einsatz der digitalen Signatur im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung müssen die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (Elektronische Rechnung) und die zugehörigen Archivierungsvorschriften (Archivierung) beachtet werden. Digitale Signatur in EANCOM® Die digitale Signatur, d. h. der Transport der eigentlichen Signatur und der notwendigen Daten zur Überprüfung der Signatur durch den Empfänger, wird in EDIFACT mit Funktionen der Syntax 4 umgesetzt. Das EANCOM®-Release 2002 ist aus diesem Grund auch in Syntax 4 dokumentiert. Hierzu gibt es in der EDIFACT Syntax 4 prinzipiell zwei Möglichkeiten: 1. Der Nachrichtentyp AUTACK (Sicherheits-Authentisierung und -Bestätigung) 2. Der Header-Trailer-Ansatz Dokumentation: GS1 Global Anwendungsempfehlung zur Umsetzung digitaler Signaturen in EANCOM®: |