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Ursprünglich war das OCR-B Font für die Nutzung des EAN-Codes festgelegt worden. Zwischenzeitlich erlaubt das GS1-System jedes Font, solange es klar und deutlich lesbar ist.
Die Klarschriftzeile für GS1 128-Symbole muss klar lesbar sein und sich proportional zur Symbolgröße verhalten. Detaillierte Größenspezifikationen sind im Auto-ID-Kompendium von GS1 Germany ersichtlich.
Dies hängt von der genutzten Symbologie ab. Für GS1-128-Symbole beispielsweise kann sich die Klarschrift über oder unter dem Symbol befinden. Weitere Details und Platzierungshinweise zu den jeweiligen Symbolen befinden sich ebenfalls im Auto-ID-Kompendium.
Ja. Für EAN-Symbole sollten die Anwendungsbeispiele im Auto-ID-Kompendium (s. o.) berücksichtigt werden. Die Abstände in der Klarschrift von GS1-128-Symbolen erleichtern das Lesen und damit die manuelle Eingabe. Diese Abstände beziehungsweise Leerzeichen dürfen auf keinen Fall in den anderen GS1-Symbolen, wie z.B. dem GS1-128-Strichcode, verschlüsselt werden.
In der Klarschriftinformation werden alle Datenbezeichner in Klammern gesetzt. Jedoch werden diese Klammern nicht im Symbol verschlüsselt.
Unter ein EAN-13-Symbol werden immer 13 Ziffern angedruckt. Unter EAN-8-Symbolen werden genau acht Ziffern angegeben.
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