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FAQs zum Thema Klarschriftzeile

Dies sind häufig gestellten Fragen

Muss die Klarschriftinformation eine bestimmte Größe aufweisen?

Ursprünglich war das OCR-B Font für die Nutzung des EAN-Codes festgelegt worden. Zwischenzeitlich erlaubt das GS1-System jedes Font, solange es klar und deutlich lesbar ist.

Die Klarschriftzeile für GS1 128-Symbole muss klar lesbar sein und sich proportional zur Symbolgröße verhalten. Detaillierte Größenspezifikationen sind im Auto-ID-Kompendium von GS1 Germany ersichtlich.

Soll die Klarschriftinformation über oder unter dem Symbol gedruckt werden?

Dies hängt von der genutzten Symbologie ab. Für GS1-128-Symbole beispielsweise kann sich die Klarschrift über oder unter dem Symbol befinden. Weitere Details und Platzierungshinweise zu den jeweiligen Symbolen befinden sich ebenfalls im Auto-ID-Kompendium.

Ist das Layout der Klarschriftzeile unter dem Strichcode wichtig?

Ja. Für EAN-Symbole sollten die Anwendungsbeispiele im Auto-ID-Kompendium (s. o.) berücksichtigt werden. Die Abstände in der Klarschrift von GS1-128-Symbolen erleichtern das Lesen und damit die manuelle Eingabe. Diese Abstände beziehungsweise Leerzeichen dürfen auf keinen Fall in den anderen GS1-Symbolen, wie z.B. dem GS1-128-Strichcode, verschlüsselt werden.

Die Datenbezeichner im GS1-128-Symbol sind häufig von Klammern umgeben. Müssen diese Klammern gesetzt werden und werden sie im Symbol verschlüsselt?

In der Klarschriftinformation werden alle Datenbezeichner in Klammern gesetzt. Jedoch werden diese Klammern nicht im Symbol verschlüsselt.

Wieviele Ziffern werden in der Klarschriftzeile unter dem EAN/UPC-Symbol gedruckt?

Unter ein EAN-13-Symbol werden immer 13 Ziffern angedruckt. Unter EAN-8-Symbolen werden genau acht Ziffern angegeben.


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