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Extended Packaging

Barcode Scanning – wie das Handy beim Einkaufen hilft

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Extended Packaging – Zuverlässige Produktinformationen sind ein Muss

GS1 Germany unterstützt Unternehmen bei der kundennahen und rechtssicheren Umsetzung.

Handel und Hersteller in der Zange! Auf der einen Seite der Kunde, der immer mehr über ein Produkt wissen will: Wo kommt es her? Was ist alles drin? Unter welchen Bedingungen wurde es produziert? Auf der anderen Seite der Gesetzgeber, der verbindliche Produktinformationen vorschreibt. Ob eine lückenlose Rückverfolgbarkeit nach dem Prinzip „from farm to stomach“ oder zusätzliche Angaben zu Produkten beim Onlinekauf – alles muss auf den Tisch. Die klassische Produktverpackung stößt hier an ihre Grenzen. Extended Packaging, die digital erweiterte Verpackung gewinnt deshalb mehr und mehr an Bedeutung. Per Scan des Produktbarcodes mit dem Smartphone und einer Scan-App, wie zum Beispiel barcoo, können Verbraucher sich zusätzliche Informationen zum Produkt ansehen. Ob Produktbilder, Videos oder Rezeptvorschläge – der Barcode ist der Schlüssel zu weiterführenden Produktinformationen

Klar geregelt: Gesetzlicher Rahmen für Produktinformationen

Insbesondere für das sensible Segment Lebensmittel bestehen klare Vorschriften. Ab Dezember 2014 treten die verschärften Regelungen der Lebensmittelinformations-Verordnung LMIV (EU-Verordnung 1169/2011) in Kraft. Um die Verbraucher beim Lebensmittelkauf besser zu informieren, müssen Hersteller danach unter anderem erweiterte Angaben über Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate, Allergene und die Herkunft des Produkts auf die Verpackung aufbringen.
Darüber hinaus gelten die Vorschriften auch für den Onlinehandel (Fernabsatz). Verpflichtende Informationen über Lebensmittel müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags analog zu den verpflichtenden Informationen auf der Verpackung verfügbar sein, mit Ausnahme der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Verbrauchsdatums. Wenn die bereitgestellten Produktinformationen nicht der LMIV entsprechen, dürfen diese Lebensmittel nicht vertrieben werden.

Extended Packaging rechtssicher umsetzen

Wie können Unternehmen diesen vielfältigen Anforderungen gerecht werden? Was müssen sie bei der Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen beachten?
Um Handel und Industrie auf dem Weg zu vertrauenswürdiger, zukunftsfähiger Multichannel-Ansprache zu unterstützen, hat GS1 Germany zusammen mit Herstellern, Händlern und Dienstleistern eine Best-Practice-Empfehlung für Extended Packaging entwickelt. Dabei wurde eine Trusted Data-Infrastruktur geschaffen, in der Hersteller und Händler ihre Produktdaten verbraucherfreundlich und im Sinne einer Produkthaftung hinterlegen können. Die in der Best-Practice-Empfehlung definierten Produktinformationen orientieren sich an der EU-Verordnung 1169/2011 sowie an vergleichbaren Vorschriften für kosmetische Produkte.