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Newsletter 2/2011
Erste Schritte mit dem BarcodeNeues Seminar erleichtert gerade kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die Welt der Standards
Als Klassiker unter den GS1-Strichcodes gilt der EAN-13. Er ist aus der Konsumgüterindustrie nicht mehr wegzudenken und dient der Verschlüsselung der 13-stelligen GTIN-Artikelnummer. Überall dort, wo die Artikelnummer automatisch erfasst und verarbeitet wird, ist ein GS1-Strichcode erforderlich, zum Beispiel an der Kasse, im Lager, beim Wareneingang etc. In den großen Konzernen kümmern sich ganze Abteilungen um eine effiziente Abwicklung der einzelnen Prozessschritte. Was aber müssen die kleinen und mittleren Unternehmen tun, um den Anforderungen aus Industrie und Handel gerecht zu werden? Zunächst ist das Leistungspaket GS1 Complete erforderlich, mit dem der Zugang zu sämtlichen Identifikationssystemen geschaffen wird. Um den Anwendern die Arbeit mit den Strichcodes so einfach wie möglich zu gestalten, bietet GS1 Germany jeden Monat ein Seminar an, das in kurzer Zeit alles Wissenswerte kompakt auf den Punkt bringt. Neben der Erläuterung der Grundsystematik finden auch viele praktische Hilfestellungen statt. Wenn die Teilnehmer zum Beispiel ihre eigenen Strichcodes mitbringen, werden diese während des Seminars bei GS1 Germany geprüft. Den Prüfbericht und die Auswertung können die Seminarteilnehmer mit nach Hause nehmen. Sie haben damit das Rüstzeug für die Einführung des EAN-13 Codes in ihrem Unternehmen. Weitere Informationen und die nächsten Termine finden Sie hier
oder bei Endlich: Mobile Payment nimmt Fahrt auf in DeutschlandJeden Betrag einfach und schnell mit dem Mobiltelefon bezahlen ist keine Zukunftsmusik mehr
Das Klimpern des Kleingeldes in den Taschen und Geldbeuteln gehört bald der Vergangenheit an. In Deutschland formieren sich immer mehr Interessensgruppen, die das mobile Bezahlen – Mobile Payment – salonfähig machen wollen. Die Palette reicht von Herstellern wie Apple und Nokia über Kreditkartenunternehmen wie MasterCard und VISA bis hin zu Mobilfunknetzbetreibern und den bereits im „stationären“ Onlinehandel etablierten Anbietern wie beispielsweise PayPal. Aber allen voran sieht natürlich auch der Handel das enorme Potenzial, das in der Umsetzung solcher Lösungen steckt. So kann per Mobile Payment beispielsweise der Check-out-Prozess an der Kasse erheblich beschleunigt werden, denn das Hantieren mit Wechselgeld entfällt. Außerdem wird das teure Bargeld-Handling an sich deutlich reduziert. Die Vorteile für den Kunden liegen förmlich auf der Hand: Er kann bequem und bargeldlos mit dem, was er fast immer in der Tasche hat – nämlich dem Handy – bezahlen. Mit NFC-Technologie (Near Field Communication) ausgestattet, reicht es, das Handy in kurzem Abstand vor ein Lesegerät zu halten. Diese mobilen Bezahldienste gelten als der nächste große Wachstumsmarkt, der diverse Anbieter aus verschiedenen Branchen anzieht. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vielzahl und die Heterogenität der Akteure, die an diesen Prozessen beteiligt sind – wie z.B. Banken, Kreditkarten-Institute, Softwarehersteller, Mobilfunknetzbetreiber, Endgerätehersteller etc. wird schnell deutlich, dass definierte Schnittstellen unumgänglich sind. Die verschiedenen Systeme müssen möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten, damit die Informationen auf effiziente und verwertbare Art und Weise ausgetauscht werden können. Um hier die Brücke zu schlagen, arbeitet GS1 Germany gemeinsam mit allen Beteiligten an Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Mobile Payments. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ercan Kilic, kilic@gs1-germany.de Von PROZEUS gefördert: Mittelständler setzt auf EDIDer Bodentreppenhersteller Wellhöfer hat die gesamte Zahlungsabwicklung automatisiert und ist damit für die Anforderungen des Markts gewappnet
Mit der Einführung des E-Business auf Basis der GS1-Standards können unternehmensübergreifende Geschäftsabläufe effizienter gestaltet werden. Insbesondere der Bestell-, Liefer- und Rechnungsprozess wurde anhand der standardisierten Nachrichten automatisiert. Die elektronische Rechnung (INVOIC) und die elektronische Zahlungsavisierung (REMADV) waren die ersten EDI-Bausteine innerhalb der E-Business-Einführung bei dem Bodentreppenhersteller. Diese elektronischen Nachrichten auf Basis des EANCOM®-Standards setzt Wellhöfer unter anderem mit Handelspartner Eurobaustoff ein. Nach Abschluss des Projekts soll der Einsatz der EANCOM®-Nachrichten auf weitere Kunden ausgedehnt werden. Von der Optimierung seiner Geschäftsprozesse verspricht sich das Unternehmen für beide Projektpartner Effizienzgewinne bei der Rechnungslegung sowie in der gesamten Zahlungsabwicklung. „Mit Einsatz der EANCOM®-Nachrichten INVOIC und REMADV optimieren wir gemeinsam mit unserem Partner die Prozesse und steigern damit die Kundenzufriedenheit“, so Martin Preiß, Leiter EDV/Organisation bei Wellhöfer. Und das ist für den Mittelständler ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Die detaillierten Ergebnisse des Projekts von Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG hat PROZEUS jetzt in einer kostenlosen Broschüre veröffentlicht, die Interessenten unter www.prozeus.de herunterladen oder bestellen können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Sandra Meier, meier@gs1-germany.de ECR-Demand Side: Jetzt sind Sie gefragt!GS1 Germany bietet die Plattform für aktive Entwicklungsarbeit
Wie können Handel und Industrie gemeinsam effektive Marketingmaßnahmen entwickeln, die schneller zu einer konkreten Kaufentscheidung führen? Wie effizient sind Promotions wirklich? Auf welche Weise lassen sich die durch Category Management (CM) einmal erzielten Umsatzsteigerungen auf mehrere Filialen oder gar eine ganze Vertriebsschiene ausweiten? Mit diesen Fragen aus den Themenbereichen Shopper Marketing, Flächenimplementierung von CM und effiziente Promotion beschäftigen sich die Experten bei GS1 Germany. Im kommenden Monat ist eine aktive Teilnahme an der Entwicklung von tragfähigen Konzepten möglich: Shopper MarketingIm „Shopper Marketing“ werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen POS-Maßnahmen und der tatsächlichen Kaufentscheidung aufgezeigt. Eine Fragestellung mit hoher Relevanz, denn rund 70 Prozent der Einkäufe sind nicht geplant, sondern werden erst vor Ort getroffen. Anhand der verschiedenen Shopper Research Methoden können die wichtigsten Fragestellungen analysiert werden. Ziel der am 19. Mai 2011 zum ersten Mal tagenden Fachgruppe ist eine eindeutige Bestimmung der themenrelevanten Begriffe und Definitionen sowie die Aufstellung einer gemeinsamen Best-Practice-Prozessempfehlung.Umsetzung von CM-Konzepten auf der FlächeHat das Category Management-Projekt Umsatzsteigerungen im Testmarkt und zufriedene Kunden geliefert, geht es darum, diesen Erfolg zu multiplizieren. Bei dem Roll-out des Konzepts über mehrere Filialen oder eine gesamte Vertriebsschiene, stehen die Projektpartner jedoch vor der Herausforderung einer langfristigen Umsetzung von Category Management. Im Rahmen einer Klausurtagung am 27. Mai 2011 werden in Zusammenarbeit von Vertretern aus Handel und Industrie sowie GS1 Germany die Bedingungen für eine dauerhafte Implementierung von CM diskutiert.Promotions richtig bewerten und effizient umsetzenGerade Unternehmen, die unter einem hohen Wettbewerbsdruck stehen, sind bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Promotions auf effiziente Prozesse angewiesen. Welche Methoden zur Bewertung von Promotions aktuell genutzt werden und wie Unternehmen an diese Problematik herangehen, wird in einem gemeinsamen Redaktionsteam erarbeitet. Das Team trifft sich am 18. Mai 2011 zum Kick-off und hat sich die Aufbereitung und Aktualisierung vorhandener Erkenntnisse sowie die Erarbeitung neuer Fallbeispiele zur Aufgabe gemacht. Darauf aufbauend soll die Darstellung neuer Methoden sowie die Standardisierung von Planungs- und Umsetzungsprozessen erfolgen. Zusammen werden die Ergebnisse als Grundlage für die Weiterbildung zum Zertifizierten Category Manager dienen und so in die vorhandenen Empfehlungen eingearbeitet.Weitere Informationen zu den Inhalten, den Terminen und der Teilnahme erhalten Sie für die Themen Shopper Marketing/Shopper Research bei Andreas Zillgitt und für das Thema Category Management/Promotion bei Inga Natrop unter folgenden Kontaktdaten: Andreas Zillgitt: zillgitt@gs1-germany.de Inga Natrop: natrop@gs1-germany.de Die REACH-Verordnung macht ernst: Die ersten sechs Stoffe werden zulassungspflichtig, andernfalls droht ein MarktverbotUnternehmen müssen in ihre Produktionskreisläufe eingreifen, wenn sie gesundheitsgefährdende Chemikalien verwenden.
Eine BUND-Studie im März 2011 hat bundesweit in Kindertagesstätten eine erhöhte Belastung durch Weichmacher festgestellt. Weichmacher sind Chemikalien, die in Kunststoffe gemischt werden, um zum Beispiel PVC-Böden, Lebensmittelverpackungen, Regenjacken, Kinderspielzeug oder Babyflaschen biegsam und geschmeidig zu machen. Nach Schätzung der EU-Kommission wird die Umwelt jährlich durch 30.000 Tonnen Phthalate (Weichmacher) belastet, die durch Gase, Abrieb oder Auswaschung entstehen. Laut der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH müssen sämtliche Beteiligten der Lieferkette seit 2008 über „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC, Substances of very high concern) Auskunft geben. Sobald ein Stoff von der European Chemicals Agency (ECHA) auf die sogenannte Kandidaten-Liste gesetzt wird, ist der Hersteller verpflichtet, dies allen nachgelagerten Anwendern kenntlich zu machen. Diese Liste sollte von Herstellern, Importeuren aber auch von Händlern mit Eigenmarken genau beobachtet werden. Denn neben der beschriebenen Informationspflicht, wählt die ECHA zweimal jährlich besonders gefährliche Stoffe aus, die in den sogenannten „Anhang XIV“ der REACH-Verordnung aufgenommen werden. Die dort aufgeführten Chemikalien unterliegen nach Ablauf der Übergangsfristen besonders strengen Zulassungsbedingungen und dürfen nur in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erhalten haben. Aktuell sind dort sechs Substanzen (MDA, HBCDD, Moschus-Xylol, DEHP, BBP und DBP) neu hinzugefügt worden, bei denen es sich um Weichmacher und einen Flammschutz-Stoff handelt. Um diesen Prozess im eigenen Unternehmen anzuschieben ist es von besonderer Bedeutung, erst einmal die eigenen Produkte systematisch nach der möglichen Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zu überprüfen. Werden dabei Substanzen aus dem Anhang XIV REACH VO identifiziert, bedeutet das einen sofortigen Handlungsbedarf für den Produzenten. Innerhalb von 30 Monaten müssen adäquate Ersatzstoffe gefunden, getestet oder die Zulassung der entsprechenden Anwendung beantragt werden. Nicht nur für die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, sondern auch für den gesamten Produktionsprozess eine enorme Herausforderung. Angesichts der Vielfalt an Produkten in der Konsumgüterbranche und der Komplexität der Warenströme stehen viele Unternehmen vor einer Mammutaufgabe. Hier bietet die CS Compliance GmbH – ein Tochterunternehmen der GS1 Germany – konstruktive Hilfestellungen an. Zum einen werden Produktrisiken evaluiert und Betroffenheitsanalysen erstellt. Zum anderen können die Experten bei der konkreten Organisation der Prozesssteuerung bis hin zum Aufbau einer REACH-IT-Lösung unterstützen. Das alles natürlich auf Basis der bekannten GS1-Standards. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frank Michel, michel@cs-compliance.org |
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