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GTIN-8-KurznummernAnlage zum "Antrag zur Teilnahme am Internationalen Lokationsnummern-System (GLN)"
Erläuterungen zur Beantragung zusätzlicher GTIN-8-Kurznummern (Punkt 1.2 des Antragsformulars) Die Normalversion der Internationalen Artikelnummerierung (GTIN) ist 13-stellig. Sie besteht aus der GS1 Germany-Basisnummer und einer internen Artikelnummer, die der Hersteller/Lieferant selbst festlegt. Die 13. Stelle ist eine Prüfziffer. Die drucktechnische Umsetzung dieser GTIN in den Strichcode erfordert abhängig von Bedruckstoff und Druckverfahren einen bestimmten Platzbedarf auf der Verpackung. Die dafür benötigte Fläche mag für besonders kleinvolumige Artikel zu groß sein. In diesen zahlenmäßig begrenzten Fällen soll es möglich sein, den Strichcode in kleinerer Form (GTIN-8) zu drucken. Dabei gilt als Anhaltspunkt: Wenn durch ein GTIN-13-Symbol mehr als 25 % der Frontfläche einer Verpackung (des halben Umfangs x Höhe einer Rundpackung) in Anspruch genommen werden, sollte ein GTIN-8-Symbol verwendet werden können. Es empfiehlt sich deshalb, schon vor der Beantragung der Lokationsnummer entweder mit dem Verpackungsmitteldrucker oder GS1 Germany abzustimmen, ob man nicht auch Kurznummern, die sog. GTIN-8-Version, einsetzen will oder muss. Werden Kurznummern beantragt (Punkt 1.2 auf dem Antragsformular), muss in jedem Fall anhand von Mustern (Etiketten etc.) die Notwendigkeit der GTIN-8-Codierung nachgewiesen werden. Dies ist deshalb unumgänglich, weil Kurznummern nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie auch unsere Beitragsordnung. |