Vergaberegeln für Artikelnummer

Bei der Vergabe von GTIN-Nummern sind die nachfolgend aufgeführten Grundregeln immer zu beachten:

  • Sortenreine Codierung
    Es gilt das Prinzip der "sortenreinen Codierung", d.h. jede Artikelvariante, jede Farbe und Größe (z.B. bei Textilien, Farben und Lacken), jedes Motiv (z.B. bei Glückwunschkarten) oder jeder Titel (z.B. bei CDs) erhält eine eigene GTIN-Artikelnummer. Dies ist insbesondere dann unerlässlich, wenn über den GTIN-Code produktionstechnische oder warenwirtschaftliche Prozesse (z.B. automatische Bestandsführung, automatische Nachbestellungen etc.) gesteuert werden.
     
  • Dispositionsfähigkeit eines Produktes
    Soll ein Produkt einzeln dispositionsfähig sein, d.h. einzeln als Artikel bestellbar sein, muss es durch eine eigene GTIN-Nummer identifiziert werden.
     
  • Parallelprodukte
    Bei parallel existierenden Produktvarianten muss jede Variante durch eine eigene GTIN identifiziert werden.
     
  • Handelsmarken
    Für Handelsmarken gelten - analog angewendet - dieselben GTIN-Vergaberegeln wie für Markenartikel.
     

Bei der Entscheidung, ob die alte GTIN-Nummer weiter verwendet oder eine neue vergeben wird, sind stets einige generelle Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Die Entscheidung sollte so ausfallen, dass die Kosten der gesamten Wertschöpfungskette minimiert werden.

Die ausführlichen Vergaberegeln (gemäß General Specifications) finden Sie unter
GTIN Vergaberegeln >>

Die Seite wird in Englisch aufgerufen. Sie habe die Möglichkeit, die Deutsche Sprache zu wählen. (Siehe Spracheauswahl)

Dokumentation
Ausführliche Informationen zur GTIN in gebündelter Form können Sie dem Handbuch "GTIN/GLN - Internationale Identifikationssysteme für Artikel und Lokationen" oder der CD-ROM "Auto-ID-Kompendium der GS1 Germany" entnehmen.

Die "General Specifications" sind ebenfalls auf der CD-ROM "Auto-ID-Kompendium der GS1 Germany" enthalten und über den GS1 Germany Online-Shop zu beziehen.

Infothek
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buhl@gs1-germany.de
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