EDI-Vertrag

Für die vertragliche Festlegung von Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr verweist GS1 Germany auf den deutschen EDI-Rahmenvertrag der AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV-Schrift 10548).

Die Dokumentation enthält neben dem Rahmenvertrag zusätzlich Anhänge zur Festlegung von technischen und organisatorischen Vereinbarungen der bilateralen Beziehung, eine Kommentierung des Rahmenvertrags sowie die Schiedsgerichtsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit. Der Rahmenvertrag und die Schiedsgerichtsordnung sind ebenfalls in englischer Sprache enthalten.

GS1 Germany empfiehlt die Festlegung folgender Punkte im Anhang des Vertrages mit den EDI-Partnern zusätzlich zu prüfen:

  • Definition der Nachrichtendokumentation der GS1-Anwendungsempfehlung (Nachricht, Release, Version, Freigabedatum)
  • Vereinbarung zulässiger Codelisten
  • Vorgehen bei Updates von Nachrichtenversionen und temporärer Codewerte
  • Regelungen bei wiederholter Übertragung der Datei


HINWEIS:
Hinsichtlich der Übertragung von EDI-Rechnungsdaten hat GS1 Germany eine Mustervereinbarung für EANCOM® INVOIC erarbeitet.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Elektronische Rechnungen
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Infothek
Ansprechpartner Herr Norbert Horst
+49 221 94714-322
horst@gs1-germany.de...
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