FAQs zur GLN

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen mit entsprechenden Antworten hier aufgelistet. Bitte beachten Sie hierbei die Terminologieumstellung zum 01.01.2009.

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer GLN vom Typ 1 und einer GLN vom Typ 2?
  2. Als Warenempfänger brauche ich doch nur eine GLN vom Typ 1, oder?
  3. Wie erfahren meine Geschäftspartner von meiner GLN?
  4. Welche Basisnummernvarianten sind international zulässig?


1. Was ist der Unterschied zwischen einer GLN vom Typ 1 und einer GLN vom Typ 2?

Der Unterschied zwischen den beiden besteht darin, dass sich eine GLN vom Typ 1 lediglich zur eigenen Unternehmensidentifikation eignet, während die GLN vom Typ 2 Voraussetzung für die Nutzung aller Identifikationssysteme im GS1-System ist. Will ich also Artikel, Packstücke, Lokationen, Servicebeziehungen oder Mehrwegbehälter durchnummerieren, kann ich dies nur tun, wenn ich im Besitz einer GLN vom Typ 2 bin.

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2. Als Warenempfänger brauche ich doch nur eine GLN vom Typ 1, oder?

Nein, das ist so nicht korrekt. Als Warenempfänger kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine GLN vom Typ 2 zu besitzen. Immer dann, wenn man verschiedene Teile seiner eigenen Organisation unternehmensübergreifend identifizieren will, ist eine GLN vom Typ 2 notwendig. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Hersteller bereits auf der Transporteinheit die GLN des Endempfängers, z. B . eine ganz bestimmte Filiale des Empfängers oder eine bestimmte Ausladerampe beim Empfänger angeben soll. Ebenfalls kann dies sinnvoll sein, wenn Rechnungs- und Warenempfänger nicht identisch sind und beim elektronischen Datenaustausch als separate Stellen identifizierbar sein müssen. Ein weiterer Grund für eine GLN vom Typ 2 kann die Ausgabe von Handelsmarken sein. Soll der Hersteller der Ware mit seiner eigenen Basisnummer in der GTIN nicht in Erscheinung treten, so muss die GTIN in diesem Fall vom Händler als Markengeber festgelegt werden. Eine GTIN-Artikelnummernbildung ist jedoch nur mit der GLN vom Typ 2 möglich.

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3. Wie erfahren meine Geschäftspartner von meiner GLN?

Die Durchführungsregeln zur GLN legen fest, dass die GLN sowie die zugehörigen Stammdateninformationen in einem angemessenen Zeitraum – in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Bereitstellung – an andere mit ihnen zusammenarbeitende Systemteilnehmer weiterzugeben sind. Neben der mündlichen und schriftlichen Mitteilung der GLN kann sie auch durch die Nachricht PARTIN im EDIFACT/EANCOM®-Format übermittelt werden. Darüber hinaus kann man auch bei GS1 Germany direkt die Adressdaten zu einer GLN in Erfahrung bringen (siehe Abschnitt 2.4.2).

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4. Welche Basisnummernvarianten sind international zulässig?

Sämtliche rechnerisch denkbare Basisnummernvarianten, d. h. von 3 Stellen bis hin zu 11 Stellen, sind international zulässig. Die jeweiligen GS1-Länderorganisationen – in Deutschland GS1 Germany - bestimmen die in ihrem Land gültigen Varianten.

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