FAQs zur GTIN

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen mit entsprechenden Antworten hier aufgelistet. Bitte beachten Sie hierbei die Terminologieumstellung zum 01.01.2009

  1. Kann man nicht einfach die bereits bestehenden Artikelnummern in die GTIN integrieren?
  2. Ist der Artikelpreis oder eine sonstige Information in der GTIN verschlüsselt?
  3. Beinhalten die ersten 7 Stellen der Artikelnummer die Kennung des Herstellers?
  4. Muss ein Anwender seine vergebenen GTIN-Nummern GS1 Germany melden?
  5. Ist die Vergabe einer eigenen 13-stelligen GTIN der 14-stelligen Nummernstruktur bei der Codierung von Handelseinheiten vorzuziehen?
  6. Was ist der Unterschied zwischen EAN-13 und EAN 128-Strichcodes?
  7. Beschreiben die ersten 2 bzw. 3 Stellen der GTIN das Ursprungsland des Artikels?

 1. Kann man nicht einfach die bereits bestehenden Artikelnummern in die GTIN integrieren?

Dies ist sicher in manchen Fällen möglich. Voraussetzung dafür ist natürlich zunächst einmal, dass die internen Artikelnummern rein numerisch und fünfstellig (bzw. kleiner) sind, damit sie überhaupt in das GTIN-Format passen. Doch selbst wenn dies der Fall ist, kann es ratsam sein, "neue" Nummern zu vergeben. Nämlich dann, wenn das interne Artikelnummernsystem nicht alle Artikelvarianten und Verpackungseinheiten (bis hin zur Palette) mit einer eigenen Nummer kennzeichnet und auch keine bzw. eine zu geringe Kapazität aufweist, die "fehlenden" Artikelnummern nachzutragen. In diesem Fall – und natürlich auch, wenn das interne Artikelnummernsystem sich erst gar nicht in die GTIN integrieren lässt, führt kein Weg daran vorbei, neben dem bestehenden internen Artikelnummernsystem ein zweites, nämlich das GTIN-Artikelnummernsystem für die unternehmensübergreifende Kommunikation zu definieren. Das Zauberwort heißt "Parallelverschlüsselung": Über eine sog. Referenzdatei werden beide Artikelnummernsysteme miteinander verknüpft und zwar so, dass ein Zugriff von beiden Seiten erfolgen kann. D. h. über die GTIN-Artikelnummer kann die interne Artikelnummer (und evtl. weitere zusätzliche Informationen) aufgerufen werden, und über die interne Artikelnummer erfährt man umgekehrt die GTIN-Nummer.

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2. Ist der Artikelpreis oder eine sonstige Information in der GTIN verschlüsselt?

Nein, die GTIN beinhaltet in der Regel keine beschreibenden Informationen sondern stellt eine rein identifizierende Artikelnummer dar. Selbst die integrierte Basisnummer ist nur aus Gründen der Eindeutigkeit Bestandteil der GTIN und sollte auch nicht aus der Nummer herausgelesen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, die als Sonderformen der GTIN im entsprechenden Handbuch beschrieben werden.

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3. Beinhalten die ersten 7 Stellen der Artikelnummer die Kennung des Herstellers?

Nein, nicht grundsätzlich. Da die Basisnummer in der Länge variieren kann (in Deutschland werden ab dem 01.01.2001 auch ILNs mit 8- oder 9-stelligen Basisnummern vergeben) und auch nicht immer der Hersteller der Ware die GTIN-Nummer vergibt (z. B. bei Handelsmarken), ist die Frage zu verneinen.

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4. Muss ein Anwender seine vergebenen GTIN-Nummern GS1 Germany melden?

Nein, der Anwender teilt die von ihm vergebenen GTIN-Nummern mit den zugehörigen Stammdaten seinen Geschäftspartnern selbst mit. Dies kann bilateral oder multilateral (z.B. durch Einstellen der Daten in den SA2 Worldsync-Datenpool) erfolgen. Eine generelle Rückmeldung der vergebenen Nummern an GS1 Germany ist nicht vorgesehen. Die Vergabe- und Pflegehoheit von GTIN-Nummern trägt innerhalb seines Basisnummernbereiches also jeder Systemteilnehmer selbst.

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5. Ist die Vergabe einer eigenen 13-stelligen GTIN der 14-stelligen Nummernstruktur bei der Codierung von Handelseinheiten vorzuziehen?

Obwohl beide Codierungsmöglichkeiten innerhalb der Regeln nebeneinander stehen und in gleicher Weise vom Abnehmer zu akzeptieren sind, gibt es eine Reihe von Gründen, die für die Vergabe einer 13-stelligen GTIN für Handelseinheiten sprechen. So ist beispielsweise die eingebaute Signifikanz bei der 14-stelligen GTIN (die Verpackungshierarchien) in ihrer Logik leicht zu durchbrechen. Da nur die Nummernbereiche 1 bis 8 zur Verfügung stehen, treten bereits Probleme bei Artikeln auf, die mehr als 8 Verpackungsebenen haben. Auch wird es unter Umständen noch Datenbanksysteme geben, die 14-stellige GTIN-Nummern derzeit noch nicht unterstützen. Häufig taucht eine weitere Schwierigkeit auf: Eine Handelseinheit ist oft nicht klar von einer Verbrauchereinheit abgrenzbar. Die Einheit, die in der einen Einzelhandelskette als Lagereinheit geführt wird, kann von einer anderen Handelsorganisation als Verkaufseinheit angeboten werden. Legt man sich hier auf eine Symbologie fest, die nicht am POS gelesen werden kann, sind Probleme vorprogrammiert. Die Verwendung von 13-stelligen GTIN-Nummern für Handelseinheiten lässt hingegen alle Optionen offen. Sie sind im EAN•UPC-Strichcode sowie im EAN 128-Strichcode darstellbar. Die Relationen zum jeweiligen Verbraucherartikel werden durch entsprechende Stammdateninformationen ausgetauscht.

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6. Was ist der Unterschied zwischen EAN-13 und GS1-128?

EAN-13 ist ein Strichcode zur Verschlüsselung der 13-stelligen GTIN. GS1-128 hingegen kann verschiedene Identifikationssysteme (GLN, GTIN, NVE/SSCC) aber auch darüber hinausgehende Informationen in strichcodierter, standardisierter Form übermitteln (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer, Gewicht, Maße...).

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7. Beschreiben die ersten 2 bzw. 3 Stellen der GTIN das Ursprungsland des Artikels?

Nein. Die GTIN-13 und GTIN-8-Präfixe können nicht als "Herkunftskennzeichen" verstanden werden. Es handelt sich nur um die Nummernserien der jeweiligen GTIN-Mitgliedsgesellschaften. Gegenseitige Abtretungen von Teilserien oder die exterritoriale Teilnahme von Herstellern ist durchaus möglich. Präfixe sollten deshalb auch nicht als "sprechender" Bestandteil eines Identnummernsystems aufgefasst und losgelöst von den übrigen Stellen der Nummer verarbeitet werden.

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