Regeln für die Vergabe der GLN vom Typ 2 (ehem. ILN vom Typ 2)

Bei der Vergabe von zusätzlichen Lokationsnummern auf Basis der GLN Typ 2 (z. B. für Tochterunternehmen, Niederlassungen, Abteilungen oder Wareneingangsrampen) sind die nachfolgend aufgeführten Grundregeln immer zu beachten:

  • Grundsätzlich ist für jede unterschiedliche Adresse eine eigene GLN erforderlich.
  • Die Zuteilungssystematik ist dem Inhaber der GLN Typ 2 überlassen. Die GLNs sollten dabei "nicht sprechend" und sequenziell vergeben werden.
  • Die zugeteilten GLNs werden mit Stammdaten verknüpft und sollten rechtzeitig allen Geschäftspartnern mitgeteilt werden.
  • Eine beim Geschäftspartner bereits vorhandene GLN sollte stets akzeptiert werden (z. B. bei von Kunden angemieteten Flächen innerhalb des eigenen juristischen Zuständigkeitsbereichs).
     

Die Stammdaten zu einer GLN können sich im Laufe der Zeit verändern (z. B. aufgrund von Fusion, Standortwechsel oder Umzug einer Abteilung eines Unternehmens). Bei der Entscheidung, ob eine neue GLN-Nummer vergeben oder die alte weiter verwendet wird, ist stets die Relevanz für zugrunde liegende Prozessabläufe zu bedenken.

Die ausführlichen Vergaberegeln (gemäß General Specifications) finden Sie unter GLN Vergaberegeln >>

Die Seite wird in Englisch aufgerufen. Sie habe die Möglichkeit, die Deutsche Sprache zu wählen. (Siehe Spracheauswahl)

Dokumentation
Ausführliche Informationen zur GLN in gebündelter Form können Sie dem Handbuch "GTIN/GLN - Globale Identifikationssysteme für Artikel und Lokationen" oder der CD-ROM "Auto-ID-Kompendium von GS1 Germany" entnehmen.

Die "General Specifications" sind ebenfalls auf der CD-ROM "Auto-ID-Kompendium" enthalten und über den GS1 Germany Online-Shop zu beziehen.

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