Anmeldung zum Zertifizierten ECR-D-A-CH Category Manager

Anmeldung zum Lehrgang

"Zertifizierter ECR D-A-CH Category Manager"

Category-Management@gs1-germany.de

Gewünschten Lehrgang bitte bestätigen: *


  Lehrgang 37              +++ ausgebucht +++
  Termine:
  Talstation Teil 1 18.-19.06.2012
  Talstation Teil 2 02.-03.07.2012
  Basislager 22.-24.08.2012
  Gipfeltreffen 22.-24.10.2012

  Lehrgang 38 
  Termine:
  Talstation Teil 1 24.-25.09.2012
  Talstation Teil 2 29.-30.10.2012
  Basislager 26.-28.11.2012
  Gipfeltreffen 28.-30.01.2013
Name*:
Vorname*:
Position:
Firma/ Institution*:
Abteilung:
Länderkennzeichen*:
PLZ*:
Ort*:
Straße, Nummer*:
Telefon*:
Fax:
eMail*:
 
Branche:  
Handel Industrie
IT-Dienstleister Beratungsunternehmen
Wissenschaft Logistik-Dienstleister
Verbände Presse
Sonstige:   
   
Anzahl Mitarbeiter:  
bis 10
11-50
51-250
251-1000
über 1000
Wodurch sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Mailing
 
Veranstaltung/Kongress
Name:
Veröffentlichung in der Presse
Titel:
Persönlicher Kontakt
über:
Sonstige
 

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Ich melde mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen (s. unten) verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt 5.995,- € zzgl. gesetzl. MwSt.



GS1 nutzt ihre Daten über die Vertragserfüllung hinaus auch zur Werbung für eigene Zwecke. Sie können der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung jederzeit bei
GS1 Germany GmbH · Maarweg 133 · 50825 Köln · Tel.: 0221-947-14-0 · Fax:0221-947-14 990,
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Teilnahmebedingungen

zum Lehrgang "Zertifizierter ECR D-A-CH Category Manager"

1. Anmeldung und Bestätigung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und die Rechnung. Die mit Ihrer Anmeldung eingehenden Daten werden für Zwecke der Teilnehmerverwaltung und -werbung elektronisch verarbeitet. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Preise / Rechnung
Die Teilnahmegebühr beträgt 5.995,- € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Preise gelten pro Person. Im Preis der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen inbegriffen: Durchführung des Lehrgangs, Lehrgangsunterlagen, Nutzung der technischen Einrichtungen für Unterrichtszwecke, Prüfungsgebühren, Mittagessen und Pausenbewirtung. Die Preise beziehen sich auf die im Lehrgangsprogramm beschriebenen Lehrgänge. Eine nur zeitweise Teilnahme am Lehrgang berechtigt nicht zur Preisminderung. Die gesamte Lehrgangsgebühr wird mit dem Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.
3. Rücktritt
Der Rücktritt von einem Lehrgang muss schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Für eine Stornierung und Umbuchung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 90,-. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100% der Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.
Ersatzteilnehmer können noch am Tage des Kursbeginns selbst benannt werden.
4. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung des Lehrgangs. Bei mehrteiligen Lehrgängen wird die Lehrgangsgebühr mit dem Besuch des ersten Lehrgangsteils fällig.
5. Urheberrechte
Die ausgegebenen Lehrgangsunterlagen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die während der Lehrgänge zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch teilweise oder ganz kopiert werden.

6. Haftung und Allgemeines
Der Veranstalter behält sich bis eine Woche vor Beginn des Lehrgang vor das Programm aus dringlichem Anlass zu ändern oder den Lehrgang abzusagen oder zu verschieben. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Der Veranstalter wird sich im Falle von Absagen bemühen, Alternativen aufzuzeigen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Zum Schutz unserer Systeme dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach Rücksprache mit den Dozenten auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor. Im Falle, dass die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von Trainer und Veranstalter nicht zu vertretenden Umstände ausfällt, besteht seitens der Veranstalter keine Schadenersatzpflicht.

Stand 07/2008


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