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Vom Acker bis zur Ladentheke
GS1-Standards sichern die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
BSE, Gammelfleisch, Pestizide in Obst und Gemüse – die Europäische Union hat aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre rechtliche Konsequenzen gezogen: 2005 trat die EU-Basisverordnung 178/2002 in Kraft. Danach sind alle Akteure der „Prozesskette Lebensmittel“ verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Der elektronische Datenaustausch auf Basis der GS1-Standards ermöglicht eine exakte Dokumentation entlang der ganzen Wertschöpfungskette. Anhand von weltweit überschneidungsfreien Nummern für Artikel und Versandeinheiten lässt sich etwa der Weg eines Steaks von der Weide bis zur Fleischtheke nachvollziehen. Die Unternehmen sind jederzeit in der Lage, bestimmte Lieferungen schnell und sicher zu identifizieren. So ist eine effiziente Steuerung von Warenrückrufaktionen gewährleistet. Handel und Hersteller können im Krisenfall schnell und gezielt reagieren – und eine Gefährdung der Verbraucher vermeiden.
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