Praxistag Elektronische Rechnung 2022
Elektronische Rechnung - gut aufgestellt mit Informationen aus erster Hand
Freuen Sie sich auf wertvolle Insights und intelligente Lösungsansätze von Top-Expert:innen.

Senior Manager, GS1 Germany GmbH

Steuern International /Tax-Technology, Schwarz Dienstleistung KG
Das steuerliche Berichtswesen wir in Europa immer umfangreicher und kleinteiliger. Zusätzlich rückt der Meldezeitpunkt schrittweise immer näher an den jeweiligen Transaktions-Zeitpunkt heran, bis hin zum „Real-time“ Reporting jeder einzelnen Rechnung. Die Detail-Ausprägungen dieses Trends unterscheiden sich leider von Land zu Land und beeinflussen unterschiedlich stark die bisherigen Geschäftsprozesse.
Aus dieser Unterschiedlichkeit ergeben sich mehrere Herausforderungen für multinationale Konzerne: Wie können dennoch möglichst global standardisierte Prozesse aufrechterhalten werden? Wie und wo entwickele ich Tax-Technology Know-how in der Organisation um mit der gestiegenen Komplexität umzugehen?

Process Specialist Business Integration Services, retarus GmbH
In diesem Vortrag erfahren Sie, welche Kriterien man bei der Digitalisierung der Rechnungserfassung anwenden sollte und wie eine erfolgreiche Meilensteinplanung einer solchen Transformation aussehen kann. Außerdem werden die wichtigsten Schritte bis zum Go Live beleuchtet, sowie Vor- und Nachteile diskutiert.

Experte Digitalisierung E-Procurement und Co-Editor CEN TC 434 und CEN TC 440
Der Vortrag beleuchtet auf die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu E-Invoice und E-Receipt aus erster Hand. Auf die folgenden Themen wird eingegangen:
- Bevorstehende Anpassungen des EU Standards EN16931
- Aktueller Stand des zukünftigen CEN Standards für den E-Beleg
- Notwendigkeit von Standards und Einblick die CEN Arbeit
- Welche CIUS (Subset des Standards) und Extension (Erweiterung des Standards) sind für Sie sinnvoll?
- Anwendungen des Standards in Deutschland: XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X
- Neuer Schwung für die Digitalisierung durch E-Belege

Business Developer Electronic Commerce, Member of CEN TC 434, Sweden
The background to SDRS (Swedish Digital Receipt Standard) is the work that has been going on in the Council for Cash, Pay and E-commerce systems for just over 10 years. The council was formed to facilitate work on a new cash register law that was introduced in 2010. The Swedish Tax Authority was also very active in this work. Since 2010, a number of receipt operators have also operated in the Swedish market. In 2017, the participants in the Council took the initiative to develop a uniform Swedish receipt standard together with the market parties. (Vortrag in englischer Sprache)

Prozessbetreuung Finanzen, Charité CFM Facility Management GmbH, Berlin
In der Präsentation werden die Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsideen beim Rechnungseingangsprozess bei der Charité vorgestellt. Insbesondere bezüglich der workflow-basierten Rechnungseingangsbearbeitung mit SEEBURGER Purchase-to-Pay für SAP®. Darüber hinaus werden Projektvorgehen und Rollout erläutert.

Lead Industry Engagement, GS1 Germany GmbH

VZ-Industriepartnerkoordination, dm-drogerie markt GmbH + Co. KG
Der digitale Lieferschein ist ein Kooperationsprojekt zwischen BVL.digital und GS1 Germany. Das Projekt hat das Ziel, den Entfall des Papier-Lieferscheins und dessen digitale Ablösung in der Praxis zu ermöglichen. Neben dem Prozessablauf und der Festlegung der wesentlichen Inhalte des Lieferscheins, sind technische Lösungsoptionen mit der Projektgruppe konzipiert worden.

Dipl.-Wjur. (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, dhpg Dr. Harzem & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Die seit 01.07.2021 gültigen Regelungen der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets werden erläutert:
- Bei der Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht für Lieferungen an Privatpersonen im EU-Ausland ist die neue Fernverkaufsregelung anzuwenden.
- Die Befreiung von Kleinstbetragssendungen aus dem Drittland bei der Einfuhrumsatzsteuer entfällt.
- Der Betreiber elektronischer Schnittstellen (insbesondere Online-Marktplätze) schuldet die Umsatzsteuer für bestimmte auf seiner Plattform getätigte Umsätze.
- Über das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren konnte bisher Umsatzsteuer angemeldet werden, die aus bestimmten Umsätze an Privatkunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU geschuldet wurden. Dieses Verfahren wird insbesondere auf vorgenannte Anwendungsfälle zum One-Stop-Shop ausgeweitet.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Aktuelles aus der Finanzverwaltung
- Erweiterte Prüfmöglichkeiten der Finanzbehörden
- Rechnungsprüfung in europäischen Mitgliedstaaten
- Transaction Based Reporting (TBR) als Mittel zur Betrugsbekämpfung?
- Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)
- Aktuelle Finanzrechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Senior Manager, GS1 Germany GmbH

Sie haben noch Fragen zum Programm?
Für Fragen zum Programm ist Herr Jörg Lamberg gerne Ihr Ansprechpartner.