Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt

Lieferkettengesetz

Ein neuer gesetzlicher Rahmen für Lieferketten

Die Anforderungen und Erwartungen von Gesetzgebern, Investoren, Kunden und Konsumenten an die ethischen Standards von Unternehmen weltweit steigen. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – auch Lieferkettengesetz genannt – ist in Deutschland ein Rahmen geschaffen worden, der Unternehmen verpflichtet, die Risiken in ihren Lieferketten zu beleuchten sowie Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu reduzieren und Missstände aufzulösen. Auch auf europäischer Ebene wird zukünftig in Form der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht – EU-Rat und EU-Parlament haben sich am 14.12.2023 auf einen finalen Entwurf geeinigt. Dieser geht an einigen Stellen über die deutschen Vorgaben hinaus.

Das Lieferkettengesetz betrifft branchenübergreifend alle Unternehmen aus Industrie und Handel. Seit Januar 2023 fallen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung unter die rechtlich bindenden Vorschriften des Lieferkettengesetzes. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigen gilt das Lieferkettengesetz seit Januar 2024.

Indirekt betrifft das Gesetz auch alle anderen Teilnehmer der Liefernetzwerke. Da Unternehmen verpflichtet sind die Risiken ihrer Lieferketten zu analysieren, werden sie diesbezüglich Informationen von ihren Lieferanten anfordern. Dies gilt vor allem für die direkten Lieferanten (unmittelbare Lieferanten). Ist bereits ein Risiko in der Wertschöpfungskette bekannt (z.B. aufgrund von bestimmten Herkunftsregionen), bzw. wird eines während der Analyse identifiziert, müssen auch nachgelagerte Lieferanten betrachtet werden (mittelbare Lieferanten). Alle Lieferanten – direkt und indirekt – müssen entsprechend auskunftsfähig über die Einhaltung der Anforderungen sein.

  • Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Das regelmäßige Durchführen einer Risikoanalyse und Einrichten eines Risikomanagements
  • Das Verankern von Präventionsmaßnahmen und Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Das Einrichten eines Beschwerdesystems
  • Die Dokumentation und transparente Berichterstattung der Sorgfaltspflichtenerfüllung

Die betrachteten Risiken werden in zwei Kategorien unterteilt:

Menschenrechtliche Risiken – hierunter fallen

  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Sklaverei
  • Fehlender Arbeitsschutz
  • Missachtung von Koalitionsfreiheit
  • keine faire Bezahlung
  • Ungleichbehandlung
  • Vorenthalt angemessener Löhne
  • Zwangsräumung und widerrechtlicher Entzug von Land
  • Einsatz von Sicherheitskräften mit mangelnder Unterweisung und Kontrolle

Umweltbezogene Risiken – hierunter fallen

  • Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten (Minamata-Übereinkommen)
  • Gefährliche Abfälle (Baseler Übereinkommen)
  • persistente organische Schadstoffe (Stockholmer Übereinkommen)

Umweltbezogene Risiken fokussieren Aspekte, die in konkreten diesbezüglichen internationalen Übereinkommen geregelt sind. Dementsprechend werden weitere ökologische Faktoren wie beispielsweise CO2 Emissionen oder allgemeines Abfallaufkommen und -management nicht adressiert. 

Herausforderungen für Unternehmen

Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist es, Transparenz über das Lieferantennetzwerk zu erhalten und eine Einschätzung über menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken vornehmen zu können. Dafür ist ein Überblick über die Akteure im Netzwerk sowie weitere relevante Daten als Basis für die Risikoabschätzung unentbehrlich. Diese Informationen sind aktuell selten vorhanden – und wenn dann häufig unvollständig und in verschiedenen Datensystemen. Neben der fehlenden Transparenz ergeben sich weitere Herausforderungen im Kontext des Lieferkettengesetzes, wie beispielsweise:

  • Methode für Analyse und Bewertung nicht definiert
  • Umfang und Form von Reporting und Dokumentation nicht klar
  • Konsequenzen bei Fehlverhalten in Supply Chain nicht definiert

  • Tier 1+n Lieferanten oft nicht bekannt
  • Nachhaltigkeitsperformance der Lieferanten nicht bekannt

  • Wissen fehlt - für Umsetzung und bei Entscheidern
  • Kapazität/Zeit für Umsetzung muss bereitgestellt werden
  • Integration in bestehende (IT) Systeme aufwändig

  • Systemische Risiken in Ketten vorhanden
  • Reichweite für Beschwerdemechanismen sicherstellen

GS1 Germany unterstützt den Handel und die Industrie bei der Umsetzung

Mit unserem Ansatz „von der Community, für die Community“ haben wir mit 50+ Unternehmen die „LkSG - Initiative Industrie und Handel“ gestartet. Auf dieser Plattform werden Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam konkrete Lösungen entwickelt. Weitere Interessenten sind herzlich willkommen.

Eine konkrete Lösung, die bereits entwickelt wurde, betrifft den standardisierten Austausch von Informationen entlang der Wertschöpfungskette. Aktuell erhalten Akteure von jedem Kunden unterschiedliche Fragebögen, was zu einem hohen Aufwand führt. Um den Aufwand zu reduzieren und den Austausch zu erleichtern wurde ein einheitliches Set an Fragen gemeinsam mit Industrie und Handel entwickelt. Dieses steht als offener Standard allen Unternehmen zur Verfügung.

Sie haben Interesse an der LkSG Initiative Industrie und Handel? Oder Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu unseren Lösungen? Dann kontaktieren Sie uns unter compliance-in-supply-chains @ gs1.de