Header GS1 DQX für Produktstammdaten

Sie haben Fragen zu GS1 DQX?

Sie haben Fragen zur verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten im deutschen GDSN Zielmarkt oder zu den beiden Serviceoptionen GS1 DQX ComfortCheck oder GS1 DQX SelfCheck? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.

Fragen filtern nach

Filter zurücksetzen

7 Ergebnisse

Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.

Bildverpflichtung im GDSN
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern.  Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier.

Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informatioen gut lesbar sein, damit diese mit den Informationen im GDSN (R) Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet "Bildbereitstellung für eine GS1 DQX-Sichtprüfung und für den Dateaustausch im GDSN (R) gemäß Bildstandard in unserem Download Center. Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung  geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!

Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:

a) das GS1 DQX Upload Tool (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst.
Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.

b) über Ihren Datenpoolanbieter im GDSN in den relevanten Codewerten:
    „VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER 
    „PRODUCT_IMAGE“,
    „PACKAGING_ARTWORK“,
    "PRODUCT_LABEL_IMAGE"
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die Bilder für die Sichtprüfung bereitzustellen: via GDSN oder via GS1 DQX Upload-Tool. Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN (R) ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center

Sie möchten Ihre Bilder via GDSN bereitstellen?
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Datenempfänger Zugriff auf die Bilddaten haben. Die für GS1 DQX relevanten Codewerte lauten:

    „VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards    
    „PRODUCT_IMAGE“,
    „PACKAGING_ARTWORK“,
    "PRODUCT_LABEL_IMAGE" 
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
    
Sie möchten Ihre Bilder via GS1 DQX Upload-Tool bereitstellen?
Dies ist ein manueller Prozess zur Bereitstellung über ein Webportal in Ihren Browser. Nur der GS1 DQX Service hat Zugriff auf die Bilddaten. Es greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards.
Die Nutzung dieses Tools ist für GS1 DQX ComfortCheck Teilnehmer kostenfrei. 
Weitere Informationen zum Umgang mit dem GS1 DQX Upload-Tool finden Sie hier.

Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich. Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst. 

Weitere Informationen zum Thema Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX im Kapitel "Bildbereitstellung"

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Hier wird zwischen den beiden Bereitstellungswegen von Bildern für GS1 DQX differenziert.

Sie stellen die Bilddaten via GDSN zur Verfügung?
Bei Datensätzen mit dem Siegelstatus "Nicht bestanden" wird eine Sichtprüfung  ausgelöst, sobald Produktbilder oder Artworks über GDSN hinzugefügt, gelöscht oder ausgetauscht werden.

WICHTIG: Bei Datensätzen mit GS1 DQX Siegel "Bestanden" oder "Nicht relevant" wird durch die Bildänderung über das GDSN keine Sichtprüfung ausgelöst.

Sie stellen Ihre Bilddaten via GS1 DQX Upload-Tool zur Verfügung?
Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst. Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer  kostenfrei.

Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.

Weitergehende Informationen zur Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX im gleichnamigen Kapitel hier.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ja, für die Sichtprüfung müssen Produktbilder bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass auf diesen Bildern die relevanten Informationen gut zu lesen sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN (R) ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center

Bitte beachten Sie, dass auch für die Stichprobe beim GS1 DQX SelfCheck Bilder bereitgestellt werden müssen.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Bitte beachten Sie, dass das Bildmaterial  für eine Sichtprüfung geeignet sein muss. Dies ist der Fall, wenn alle für die Sichtprüfung erforderlichen Informationen vom Prüfer gelesen werden können. Fehlende Informationen, unscharfe Abbildungen, Spiegelungen und Verzerrungen können gegebenenfalls zu einem roten Siegel im Rahmen der Sichtprüfung führen.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Produktbilder bzw. Artworks für die Sichtprüfung müssen nur bei GS1 DQX relevanten Produkten bereitgestellt werden. Für GS1 DQX relevante Bestandsartikel ist dies nur dann erforderlich, wenn für diese eine Sichtprüfung ausgelöst wird. In welchen Fällen eine Sichtprüfung ausgelöst wird, entnehmen Sie der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ein Upload eines neuen Bildes oder Artwork im GDSN® löst nur dann eine Sichtprüfung aus, wenn ein Fehler in der Sichtprüfung vorliegt. Bei keinem Fehler in der Sichtprüfung, wird keine neue Sichtprüfung ausgelöst.
Das Hinzufügen/Ändern neuer Bilder oder Artworks über das GS1 DQX Upload-Tool löst immer neue Sichtprüfungen aus.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Team auf.

Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de