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Sie haben Fragen zu GS1 DQX?

Sie haben Fragen zur verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten im deutschen GDSN Zielmarkt oder zu den beiden Serviceoptionen GS1 DQX ComfortCheck oder GS1 DQX SelfCheck? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.

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Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.

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Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.

GS1 DQX relevante Sortimente sind: 

  • Lebensmittel
  • Getränke
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetikprodukte
  • Körperpflegeprodukte
  • Düfte
  • Hygiene-Artikel
  • Haustier-Produkte
  • Wasch- & Reinigungsmittel

Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.

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Eine erste Orientierung, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe. Darüber hinaus steht Ihnen ein umfangreiches Webinar-Angebot zur Verfügung.

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Ja, die Verpflichtung gilt unabhängig davon, welchen Datenpool Sie nutzen. Die Neuerung gilt für jeden Dateneinsteller im Global Data Synchronisation Network (GDSN®), der in den deutschen Zielmarkt liefert.

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Hier finden Sie die Informationen zu der Frage, was eine Sichtprüfung auslöst, übersichtlich zusammengefasst:

Nach Abschluss des Initial Loads werden Sichtprüfungen durchgeführt, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Neuanlagen oder Änderungen/Korrekturen handelt.
Wichtig ist für jede Sichtprüfung, dass die GTIN die relevanten Eigenschaften (z.B. eine "Konsumenteneinheit = ja" [M247]) aufweist und den Segmenten Food oder Near-Food zugeordnet werden kann, vgl. GS1 DQX Prüfmatrix.
Im Weiteren wird differenziert zwischen einer Neuanlage und einer Änderung eines bereits in den GS1 DQX Systemen vorhandenen Datensatz.

Neuanlage:
Eine Sichtprüfung wird ausgelöst, nachdem der Artikel publiziert wird. Die Prüfung erfolgt auf Basis aller relevanten Attribute.

Änderung:
Der Datensatz wird nur geprüft, sofern ein sichtprüfungsrelevantes Attribut geändert wurde.
Bei Bestandsdaten nach dem Initial Load: Der Datensatz wird, vergleichbar zu einer Neuanlage, vollständig geprüft. Bei einem bereits durch GS1 DQX besiegelten Datensatz wird lediglich die sichtprüfungsrelevante Änderung geprüft.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Allgemeine Informationen zu Data Quality Excellence (GS1 DQX) im Kapitel "Voraussetzungen einer Sichtprüfung".
 

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Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie von dem neuen Branchenstandard betroffen sind – also ob Ihre Produkte in den Scope der GS1 DQX Validierungsregel fallen. Wenn ja, prüfen Sie, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, und treffen Sie eine Entscheidung.  Eine Orientierungshilfe in diesen Fragen bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe.

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Zum Stichtag (20. Mai 2023) greift eine neue Validierungsregel im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods), welche einen „Error“ für alle neuen sichtprüfungsrelevanten Konsumenteneinheiten erzeugt. Die nach dem 1. Mai 2023 publizierten und nicht gemäß GS1 DQX-Prüfvorgaben geprüften Datensätze werden nicht mehr an den Handel weitergeleitet. Aufgrund der positiven Erfahrung aus der Implementierung der Bildverpflichtung, haben GS1 und atrify im Sinne der Community entschieden, auch bei der Einführung der verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten einen Softlaunch durchzuführen. Als Unterstützung für die Dateneinsteller wird im März 2023 ein Zwischenrelease durchgeführt mit dem die neue Validierungsregel als „Warning“ eingeführt wird. Dateneinsteller haben so die Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln und notwendige Anpassungen an den Daten vornehmen.

Neben dem bereits bekannten Datenprüfservice GS1 DQX, jetzt GS1 DQX ComfortCheck, steht seit dem 20. Mai ein neuer Service zur Verfügung: GS1 DQX SelfCheck. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, die Datenqualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben inhouse vorzunehmen. Hierfür ist vorab eine erfolgreiche Zertifizierung notwendig. Alle Infos zu den Serviceoptionen finden Sie auf hier.

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Die neue Validierungsregel zeigt die genauen Bedingungen, die geprüft werden.

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Für GS1 DQX relevant sind grundsätzlich alle Artikel aus folgenden Sortimentsbereichen: 

  • Lebensmittel
  • Getränke
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetikprodukte
  • Körperpflegeprodukte
  • Düfte
  • Hygiene-Artikel
  • Haustier-Produkte
  • Wasch- & Reinigungsmittel

Die Einteilung in diese Bereiche ist in der GS1 DQX Prüfmatrix definiert und erfolgt auf Basis von GPC-Klassen. Eine entsprechende Zuordnung der von Ihnen vergebenen GPC Brick Codes kann über die GS1 DQX Prüfmatrix durchgeführt werden – diese finden Sie hier.


Darüber hinaus müssen folgende Eigenschaften erfüllt sein: 

  • Konsumenteneinheit
  • Auslaufdatum leer oder > 7 Tage in Zukunft
  • Basisartikel


Erfüllt ein Artikel eine der folgenden Eigenschaften ist er nicht GS1 DQX relevant:

  • Eigenmarken von Handelsunternehmen
  • mengenvariable Produkte
  • unverpackte Produkte

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GS1 DQX steht für Data Quality Excellence. Als konsequente Weiterentwicklung des Data Quality Gate (DQG), baut GS1 DQX auf den bekannten und etablierten Prozessen des DQG auf. Produktstammdaten durchlaufen einen 2-stufigen Prüfprozess und werden dann elektronisch besiegelt. Dank dieser Besiegelung werden die Produktstammdaten als qualitätsgeprüft akzeptiert.

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Das sind Attribute, die durch GS1 DQX geprüft werden. Es handelt sich dabei um Attribute, die erwartungsgemäß auf der Produktverpackung abgedruckt sind und somit durch ein Produktbild oder Artwork geprüft werden können. Diese Attribute unterscheiden sich je nach Sortimentsbereich.
Geprüft werden beispielsweise Zutatenlisten, Nährwerte, Aufbewahrungshinweise etc.
Nicht geprüft werden unter anderem Mindestbestellmengen, Abmessungen, Bruttogewichte etc.
Eine genaue Übersicht, welche Attribute bei welchen Artikeln sichtprüfungsrelevant sind, finden Sie in der GS1 DQX Prüfmatrix.

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Interessierten Unternehmen bieten wir regelmäßig kostenlose Webinare zum Thema verpflichtende Qualitätssicherung von Produktstammdaten an. Eine Terminübersicht sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Im Rahmen der zusätzlichen Webinar-Reihe „GS1 DQX Community Talk“ teilen Vertreter:innen aus Industrie und Handel Ihre Insights und Learnings zu GS1 DQX mit Ihnen – exklusiv von der Community, für die Community. Eine Terminübersicht und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

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Sichtprüfungsrelevante Attribute werden nicht automatisch zu Pflichtfeldern. Wenn es ein optionales Attribut ist, bleibt es optional. Lediglich, wenn eine Angabe eingepflegt ist, wird das Attribut sichtgeprüft. Das Fehlen wird ansonsten nicht als Fehler gewertet.

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Nein, eine initiale Prüfung von Bestandsdaten findet nicht statt. Um diese in die GS1 DQX Datenbank zu übernehmen und als sogenannte Bestandsdaten zu kennzeichnen, führen wir einen Initial Load durch. Eine Prüfung durch den GS1 DQX ComfortCheck wird erst durchgeführt, sofern eine sichtprüfungsrelevante Änderung an diesen Daten vorgenommen wird.

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Ja, alle Datenpoolbetreiber wurden über die Neuerungen informiert.

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Alles was Datenpoolbetreiber wissen müssen finden Sie hier.

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Grundsätzlich findet bei jedem sichtprüfungsrelevanten Attribut ein Abgleich zwischen Produktbild und GDSN-Datensatz statt. Die Informationen, welches Attribut in welchem Umfang geprüft wird und welche Toleranzen bestehen, finden Sie in unserem GS1 DQX Kompendium. Grundlage des Kompendiums sind die standardisierten Attribute des deutschen Zielmarktes im GDSN.
Das GS1 DQX Kompendium finden Sie hier.

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Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den Liefernetzwerken bis hin zu den Konsument:innen elementar. Deshalb engagieren sich Expert:innen aus Industrie und Handel auf der Plattform von GS1 Germany. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas wurde in den Gremien von GS1 Germany entschieden, dass die Validierung der Produktstammdatenqualität für den Datenaustausch im deutschen Zielmarkt seit dem 20. Mai 2023 verpflichtend ist – zunächst für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food.

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Der Begriff Allowlist bezeichnet eine stichtagsbezogene Erhebung aller im deutschen GDSN® Zielmarkt vorhandenen GLN/GTIN-Kombinationen (exklusive Händlerportalen). Die in dieser Allowlist vorhandenen GLN/GTIN-Kombinationen sind von der neuen Validierungsregeln nicht betroffen.

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Unter Neuanlagen werden alle GTINs von Konsumenteneinheiten verstanden, die nach dem 1. Mai 2023 erstmalig publiziert werden und damit nicht Bestandteil der Allowlist sind. Änderungen und Korrekturen an bereits publizierten GTINs sind von der Neuerung nicht betroffen.

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Der Branchenstandard GS1 DQX gilt für den Zielmarkt Deutschland (DE) – Code 276 im GDSN.

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In der Sichtprüfung wird überprüft, ob die Angaben im GDSN-Datensatz mit den Angaben auf dem Produktbild übereinstimmen. Etwaige Unterschiede zwischen Datensatz und Produktbild werden entsprechend identifiziert. Als GS1 DQX ComfortCheck Teilnehmer erhalten Sie ein regelmäßiges Reporting.

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Keine Sichtprüfung wird ausgelöst, wenn das Auslaufdatum maximal 7 Tage plus 1 Tag in der Zukunft liegt. In diesem Fall wird nur eine automatische Validierung durchgeführt. Die GTIN wird im Report nicht mehr angezeigt.
Liegt das Auslaufdatum weiter in der Zukunft, erfolgt eine reguläre Sichtprüfung.

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Vorerst gilt der Branchenstandard GS1 DQX für Sortimente aus dem Bereich Food und Near-Food. Aktuell ist es nicht angedacht, die Verpflichtung auf Sortimentsbereiche aus dem Non-Food-Sektor auszuweiten.

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Damit sind Eigenmarken von Handelsunternehmen gemeint (GDSN-Attributwert Vertriebsart: PRIVAT-LABEL [M333]). Diese sind von der Verpflichtung zur Qualitätssicherung ausgenommen.

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Die Verpflichtung zur Sicherung der Datenqualität tritt zum 20. Mai 2023 in Kraft, d.h. seit diesem Zeitpunkt werden in den betroffenen Artikelgruppen nur noch besiegelte Neuanlagen an die Datenempfänger weitergeleitet. 
Der 1. Mai markiert den Tag, an dem die Datenpool-Betreiber die Bestandsdaten an die GS1 DQX Systeme gemeldet haben (sogenannte Allowlist). Diese werden entsprechend als Bestandsdaten gekennzeichent. Daten, die seit dem 2. Mai 2023 publiziert werden, gelten somit per Definition als Neuanlagen.

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Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de