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| 1 |
| Stornierung |
| Die Nachricht storniert eine frühere Übertragung eines bestimmten Geschäftsvorfalls. |
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| 5 |
| Ersatz |
| Die Nachricht ersetzt eine vorherige Nachricht. |
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| 6 |
| Bestätigung |
| Eine Nachricht, die die Einzelheiten einer vorherigen Nachricht bestätigt, sofern eine derartige Bestätigung aufgrund der Absprachen der Handelspartner erforderlich ist oder empfohlen wird. |
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| 7 |
| Duplikat |
| Die Nachricht ist ein Duplikat einer vorherigen Nachricht. |
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| 9 |
| Original |
| Ursprüngliche Übertragung in Verbindung mit einem bestimmten Geschäftsvorfall. |
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| 16 |
| Vorschlag |
| Der Inhalt der Nachricht ist ein Vorschlag. |
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| 29 |
| Akzeptiert ohne Änderung |
| Referenzierte Nachricht wird komplett akzeptiert. |
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| 31 |
| Kopie |
| Gibt an, daß die Nachricht eine Kopie einer bereits versendeten Originalnachricht ist, z.B. zur Aktion oder Information. |
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| 42 |
| Bestätigung durch bestimmte Mittel |
| Die Bestätigung einer Nachricht, die zuvor durch andere Kommunikationsmittel, wie z. B. per Telefon, abgestimmt wurde. |
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| 43 |
| Zusätzliche Übertragung |
| Nachricht, die schon über einen anderen Kommunikationsweg übertragen wurde. Diese Übertragung dient nur der Übermittlung elektronisch verarbeitungsfähiger Daten. |
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| 46 |
| Vorläufig |
| Der Inhalt der Nachricht ist vorläufig. |
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