Sie haben Fragen zur verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten im deutschen GDSN Zielmarkt oder zu den beiden Serviceoptionen GS1 DQX ComfortCheck oder GS1 DQX SelfCheck? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.
Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.
Bildverpflichtung im GDSN®
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN® für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern. Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier hier.
Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind, damit diese mit den Informationen im GDSN® Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ unter Download Center.
Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen.
Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!
Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:
a) mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal gilt: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.
Die Nutzung der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über die Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und Produtbildbereitstellung im GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
b) das GDSN® über Ihren Datenpool mit den folgenden Codewerten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
“PRODUCT_LABEL_IMAGE”
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die Bilder für die Sichtprüfung bereitzustellen: via GDSN oder via Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ im Download Center.
Für beide Wege der Bildbereitstellung zur Sichtprüfung werden nur folgende Bildformate akzeptiert:
JPEG / JPG
TIF / TIFF
PNG
PDF
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel).
Sie möchten Ihre Bilder via Link im GDSN bereitstellen?
Ab dem 05. Januar 2026 gilt für die Bereitstellung sichtprüfungsrelevanter Bilder via Link im GDSN®, dass der Link direkt zu der Bilddatei und ausschließlich zu der entsprechenden Bilddatei führen muss. Das bedeutet: Der Link darf nicht zu einem Ordner mit mehreren Bildern führen. Und der Link darf nicht auf eine Website verweisen, auf der Bilder zum Download bereitstehen. Erlaubt, aber nicht erforderlich, sind Download-Links – das Bild muss also nicht automatisch heruntergeladen werden können.
Zusammenfassung:
Falsch: Ein Link zu einem Ordner mit mehreren Bildern, die einzeln angeklickt werden müssen
Richtig: Ein Link zur Bilddatei (JPG, TIFF, PNG)
Richtig: Ein Link zu einer PDF-Datei, in der mehrere Bilder enthalten sein können
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Datenempfänger Zugriff auf die Bilddaten haben. Die für GS1 DQX relevanten Codewerte lauten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
“PRODUCT_LABEL_IMAGE”
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Sie möchten Ihre Bilder mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal bereitstellen?
Dies ist ein manueller Prozess zur Bereitstellung über das GS1 Data Quality Portal. Nur der GS1 DQX Service hat Zugriff auf die Bilddaten. Es greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards.
Die Nutzung dieses Tools ist für GS1 DQX ComfortCheck Teilnehmer kostenfrei.
Weitere Informationen zum GS1 Data Quality Portal finden Sie hier.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 Data Quality Portal, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN® und GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich. Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.
Weitere Informationen zum Thema Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX.
Hier wird zwischen den beiden Bereitstellungswegen von Bildern für GS1 DQX differenziert.
Sie stellen die Bilddaten via GDSN zur Verfügung?
Bei Datensätzen mit dem Siegelstatus "Nicht bestanden" wird eine Sichtprüfung ausgelöst, sobald Produktbilder oder Artworks über GDSN hinzugefügt, gelöscht oder ausgetauscht werden.
WICHTIG: Bei Datensätzen mit GS1 DQX Siegel "Bestanden" oder "Nicht relevant" wird durch die Bildänderung über das GDSN keine Sichtprüfung ausgelöst.
Sie stellen Ihre Bilddaten mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal zur Verfügung?
Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.. Die Nutzung der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über die Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal , werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und Produtbildbereitstellung im GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
Weitergehende Informationen zur Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX im gleichnamigen Kapitel hier.
Ja, für die Sichtprüfung müssen Produktbilder bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass auf diesen Bildern die relevanten Informationen gut zu lesen sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center.
Bitte beachten Sie, dass auch für die Stichprobe beim GS1 DQX SelfCheck Bilder bereitgestellt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass das Bildmaterial für eine Sichtprüfung geeignet sein muss. Dies ist der Fall, wenn alle für die Sichtprüfung erforderlichen Informationen vom Prüfer gelesen werden können. Fehlende Informationen, unscharfe Abbildungen, Spiegelungen und Verzerrungen können gegebenenfalls zu einem roten Siegel im Rahmen der Sichtprüfung führen.
Produktbilder bzw. Artworks für die Sichtprüfung müssen nur bei GS1 DQX relevanten Produkten bereitgestellt werden. Für GS1 DQX relevante Bestandsartikel ist dies nur dann erforderlich, wenn für diese eine Sichtprüfung ausgelöst wird. In welchen Fällen eine Sichtprüfung ausgelöst wird, entnehmen Sie der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX.