Sie haben Fragen zur verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten im deutschen GDSN Zielmarkt oder zu den beiden Serviceoptionen GS1 DQX ComfortCheck oder GS1 DQX SelfCheck? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.
Alle Informationen zum neuen GS1 Data Quality Portal finden Sie hier.
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die Bilder für die Sichtprüfung bereitzustellen: via GDSN oder via Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ im Download Center.
Für beide Wege der Bildbereitstellung zur Sichtprüfung werden nur folgende Bildformate akzeptiert:
JPEG / JPG
TIF / TIFF
PNG
PDF
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel).
Sie möchten Ihre Bilder via Link im GDSN bereitstellen?
Ab dem 05. Januar 2026 gilt für die Bereitstellung sichtprüfungsrelevanter Bilder via Link im GDSN®, dass der Link direkt zu der Bilddatei und ausschließlich zu der entsprechenden Bilddatei führen muss. Das bedeutet: Der Link darf nicht zu einem Ordner mit mehreren Bildern führen. Und der Link darf nicht auf eine Website verweisen, auf der Bilder zum Download bereitstehen. Erlaubt, aber nicht erforderlich, sind Download-Links – das Bild muss also nicht automatisch heruntergeladen werden können.
Zusammenfassung:
Falsch: Ein Link zu einem Ordner mit mehreren Bildern, die einzeln angeklickt werden müssen
Richtig: Ein Link zur Bilddatei (JPG, TIFF, PNG)
Richtig: Ein Link zu einer PDF-Datei, in der mehrere Bilder enthalten sein können
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Datenempfänger Zugriff auf die Bilddaten haben. Die für GS1 DQX relevanten Codewerte lauten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
“PRODUCT_LABEL_IMAGE”
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Sie möchten Ihre Bilder mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal bereitstellen?
Dies ist ein manueller Prozess zur Bereitstellung über das GS1 Data Quality Portal. Nur der GS1 DQX Service hat Zugriff auf die Bilddaten. Es greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards.
Die Nutzung dieses Tools ist für GS1 DQX ComfortCheck Teilnehmer kostenfrei.
Weitere Informationen zum GS1 Data Quality Portal finden Sie hier.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 Data Quality Portal, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN® und GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich. Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.
Weitere Informationen zum Thema Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX.
Ja, für die Sichtprüfung müssen Produktbilder bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass auf diesen Bildern die relevanten Informationen gut zu lesen sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center.
Bitte beachten Sie, dass auch für die Stichprobe beim GS1 DQX SelfCheck Bilder bereitgestellt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass das Bildmaterial für eine Sichtprüfung geeignet sein muss. Dies ist der Fall, wenn alle für die Sichtprüfung erforderlichen Informationen vom Prüfer gelesen werden können. Fehlende Informationen, unscharfe Abbildungen, Spiegelungen und Verzerrungen können gegebenenfalls zu einem roten Siegel im Rahmen der Sichtprüfung führen.