Fragen & Antworten zu EAN, GTIN, GLN & Barcode

In dieser Übersicht haben wir Antworten auf die meist gestellten Fragen zu EAN, GTIN, GLN & Barcode zusammengestellt. Im Kategoriemenü auf der linken Seite finden Sie weitere Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen. 

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5 Ergebnisse

Wenn Sie bei GS1 Germany die Produkte GS1 Complete (mit mehr als 10 EANs) oder SmartStarter10 (mit 10 EANs) kaufen, erwerben Sie bei uns eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht für Ihre EANs. Dafür zahlen Sie eine Gebühr pro Kalenderjahr. Die Gebühr pro Kalenderjahr richtet sich nach dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Dadurch stellen wir sicher, dass kleine Unternehmen geringere Beiträge zahlen als Großkonzerne.

Ausnahme bildet unser Einsteigerprodukt SmartStarter1: Für StartUps und Einsteiger bieten wir 1-5 EANs gegen eine Einmalzahlung an. Es wird kein Jahresbeitrag erhoben, auch wenn Sie hier nur eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht erwerben.

Im Verbund mit über 110 GS1 Länderorganisationen gewährleisten wir, dass jede EAN weltweit nur einmal vergeben wird und EANs so nicht doppelt vergeben werden. Händler & Marktplatzbetreiber gleichen die Informationen - also „Welche Nummer gehört zu welchem Kunden?“ - mit unseren Datenbanken z.B. Verified by GS1 ab. Unautorisierte Nummern, Nummern die bereits vergeben sind oder frei erfundene Nummern fallen dabei auf und Sie werden als Händler gesperrt.

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Ihr Vertrag hat eine feste Laufzeit immer bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres, also bis zum 31.12.

Sollte uns zu Ihrem Vertrag bis zum 30.09. keine Kündigung vorliegen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Schließen Sie einen Vertrag mit uns nach dem 30. September eines Jahres ab, können Sie frühestens zum 31.12. des Folgejahres kündigen.

Hier finden Sie dazu unsere AGB:

AGB GS1 Complete

AGB SmartStarter10

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Sobald Sie SmartStarter10 kaufen ist ein Jahresbeitrag in Höhe von 55 € fällig. Die Berechnung erfolgt immer vollständig pro Kalenderjahr und nicht anteilig auf Monatsbasis. Sie wird im Voraus fällig, jeweils zum 1. Januar eines Jahres bzw. beim Kaufen des SmartStarter10-Pakets.

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Ein Kalenderjahr hat eine Zeitspanne vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalenderjährlich zu Beginn eines Jahres. Der erste Jahresbeitrag wird im vollen Umfang bei Vertragsabschluss fällig.

Beispiel: Wenn Sie am 24.08. bei uns Neukunde werden, zahlen Sie das volle Jahr direkt bei Bestellung. Am 01.01. des Folgejahres wird für das neue Jahr die nächste Rechnung fällig. Sie müssen demnach bei uns immer jährlich Ihre Zahlung leisten.

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Ein aktiver SmartStarter10 oder Complete Vertrag ist grundsätzlich nicht auf ein neues Unternehmen übertragbar. Es können aber eine bis alle GLN für die GTIN/EAN Nutzung aus einem Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, wenn dieses bereits einen bestehenden Complete Vertrag mit der GS1 Germany hat.

Bei Bedarf senden Sie uns bitte eine Anfrage dazu an vertrag@gs1.de und wir kommen innerhalb weniger Werktage mit weiteren Informationen und einem Angebot auf Sie zu. In der Regel ist dies ein kostenpflichtiger Service. Bitte beachten Sie, dass ohne unsere Zustimmung ein Vertrag nicht weitergegeben werden darf.

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