Hier haben wir für Sie eine Übersicht unserer jeweiligen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zusammengestellt. Über den Filter können Sie direkt zur gewünschten Version springen und diese downloaden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese für die Leistungspakete GS1 Complete, SmartStarter10 und SmartStarter1 für Neukunden zum 01.07.2023 geändert haben. Für Bestandskunden treten diese ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Was hat sich geändert?
Ganz einfach erklärt: Wir haben die Kündigungswege für Sie als Kunden vereinfacht und bei der Mitteilungsfrist im Falle von AGB Änderungen eine flexiblere Formulierung vorgenommen. Es ändert sich also für Sie faktisch eigentlich nichts, außer, dass Sie auf einfachere Weise kündigen können, sofern Sie keine Verwendung mehr für Ihren Vertrag mit uns haben.
Die Preise haben sich nicht geändert. Die aktuelle Preisliste finden Sie hier
Paragraf | Alt | Neu |
Beiträge | Die Anwender entrichten Entgelte, die in einer Preisliste festgehalten sind. Die Verwendung dieser Entgelte dient ausschließlich satzungsgemäßen Zwecken von GS1 Germany. Änderungen der vertraglichen Gegenleistung der Anwender zur Verwirklichung des Zwecks von GS1 Germany entsprechend § 315 BGB werden durch den Aufsichtsrat beschlossen und zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam. Solche Änderungen sind den Anwendern mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des alten Geschäftsjahres im offiziellen Organ der Gesellschaft (collabor@te) bekannt zu geben. | Die Anwender entrichten Entgelte, die in einer Preisliste festgehalten sind. Die Verwendung dieser Entgelte dient ausschließlich satzungsgemäßen Zwecken von GS1 Germany. Änderungen der vertraglichen Gegenleistung der Anwender zur Verwirklichung des Zwecks von GS1 Germany entsprechend § 315 BGB werden durch den Aufsichtsrat beschlossen. |
Kündigung (vorher: Änderung der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und Kündigung) |
1. Sachlich erforderliche Änderungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Anwender beschließen. Diese werden erst zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres (= Kalenderjahres) wirksam und sind den Anwendern mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des laufenden Geschäftsjahres im offiziellen Organ der Gesellschaft oder über das Internet bekannt zu geben. 2. Jeder Anwender kann seine Teilnahme zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und wird mit ihrem Zugang gegenüber GS1 Germany wirksam. 3. Die Kündigung wird mit Zugang des eingeschriebenen Briefes gegenüber GS1 Germany wirksam. |
1. Entfällt 2. Jeder Anwender kann seine Teilnahme zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und wird mit ihrem Zugang gegenüber GS1 Germany wirksam. 3. Entfällt (gilt für SmartStarter10 und SmartStarter1) |