Ein kleines Mädchen im Supermarkt

GS1 DQX: Branchenstandard für exzellente Qualität von Produktstammdaten

Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den Liefernetzwerken bis hin zu den Konsument:innen elementar. Um den Anforderungen des Marktes nach einer notwendigen Erhöhung der Qualität von Produktstammdaten gerecht zu werden, haben Expert:innen aus Industrie und Handel in Gremien von GS1 Germany entschieden, die Qualitätssicherung mittels der Prüfvorgaben von GS1 DQX (Data Quality Excellence) nicht mehr nur zu fordern, sondern diese seit dem 20. Mai 2023 verpflichtend einzuführen. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch qualitätsgesicherte Produktstammdaten über das Global Data Synchronisation Network (GDSN®) an Handelsunternehmen weitergeleitet. Alle Details zu den neuen Anforderungen finden Sie hier.

Der Branchenstandard GS1 DQX steht für Data Quality Excellence - es handelt sich dabei um Prüfvorgaben, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Konsistenz von Produktstammdaten sicherstellen. Somit werden Produkte fit für den Handel gemacht.

Seit dem
20. Mai 2023 sind qualitätsgesicherte Produktstamm-daten Pflicht

GS1 DQX Services

Unternehmen können zwischen zwei Optionen zur Einhaltung des GS1 DQX Branchenstandards wählen: dem GS1 DQX ComfortCheck und dem GS1 DQX SelfCheck. Beide Services basieren auf den Prüfvorgaben von GS1 DQX.

GS1 DQX ComfortCheck

Beim GS1 DQX ComfortCheck prüft GS1 Germany Ihre Produktstammdaten auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben. Die Daten durchlaufen einen zweistufigen Prüfprozess: die automatisierte Validierung sowie die manuelle Sichtprüfung. Dabei werden die Datensätze im GDSN® mit den Angaben auf dem Produkt abgeglichen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.

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GS1 DQX SelfCheck

Beim GS1 DQX SelfCheck können Sie als Unternehmen die Prüfung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben eigenständig vornehmen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige, positiv entschiedene Zertifizierung. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.

Mehr Infos

Prüfen Sie, ob Ihre Produkte im Scope von GS1 DQX sind und welcher Service der richtige für Sie ist.
Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe.

GS1 DQX Prüfvorgaben

Gemäß der GS1 DQX Prüfvorgaben durchlaufen die Produktstammdaten eine automatisierte Validierung sowie eine manuelle Sichtprüfung. Bei der manuellen Sichtprüfung werden GDSN® -Datensätze mit Produktbildern abgeglichen. So wird nachweislich eine höhere Qualität der Produktstammdaten sichergestellt. Nach den erfolgreichen Prüfungen erfolgt die elektronische Besiegelung der Daten.

Die Daten werden via GDSN® weitergeleitet und bedürfen dank der Besiegelung keiner weiteren Prüfung durch den Handel. Sie werden von allen Marktteilnehmern als korrekt akzeptiert.

Beispiele für typische Fehler

Welche Art von Fehlern im Rahmen der manuellen Sichtprüfung festgestellt werden, sehen Sie in den folgenden Beispielen.

Hefegebäck mit Honig

Erfrischungsgetränk Zitrone-Holunder

Fruchtjoghurt mit Himbeergeschmack

Fruchtjoghurt mit Himbeergeschmack

Hinweis vorweg: Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem  Download Center

Training

Kundenstimmen

  • Logo Unilever

    „Qualitative hochwertige Produktstammdaten sind unerlässlich für alle internen Prozesse aber auch für die effektive Kommunikation mit Handel und Konsument:innen. Ein gemeinsamer Qualitätsstandard, wie GS1 DQX ihn definiert, ist dabei nicht nur ein wesentlicher Baustein in der Verbesserung der Customer Experience, sondern hilft uns zudem, interne Verbesserungspotentiale bei der Datenerhebung und Bereitstellung zu identifizieren und zu beheben. GS1 DQX erhöht somit den Datenstandard intern wie extern.“

    Katrin Niehoff
    Head of Product data management DACH
    UNILEVER Deutschland GmbH

  • Logo Mondelez

    „Wir legen bei Mondelēz International großen Wert auf qualitativ gute und vollständige Produktstammdaten sowie eine Prüfung dieser von unabhängiger Stelle.“

    Sylvia Heidorn
    Manager Customer Logistic Development &
    Customization Central Europe
    Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG

  • Logo REWE-Group

    „Durch den DQX Service von GS1 haben wir als Händler eine echte Chance, korrekte und verlässliche Artikelstammdaten im Zielmarkt Deutschland zu erhalten – dies ist schon lange überfällig.“

    Michael Georgiev
    Rewe Group
    Bereichsleiter Ware Zentrale Dienste

Gemeinsam für mehr Datenqualität!

Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten hat nicht zuletzt bei der Kommunikation mit dem Shopper eine immens große Bedeutung. Dieses Thema liegt allen Beteiligten am Herzen. Über 800 Unternehmen aus Industrie und Handel nutzen bereits einen der beiden GS1 DQX Services – und es werden täglich mehr:

Logo apetito AG
Logo Schloßbrauerei Autenried GmbH
Logo Bad Heilbrunner® Naturheilmittel GmbH & Co. KG
Logo Bauck GmbH
Logo Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG
Logo beckers bester GmbH
Logo Beiersdorf AG
Logo Bell Food Group AG
Logo Bergader Privatkäserei GmbH
Logo Börner-Eisenacher GmbH
Logo Brohler Mineral- und Heilbrunnen GmbH
Logo COSTA Meeresspezialitäten GmbH & Co. KG
Download Center​

Hier finden Sie alle relevanten Inhalte zum Thema GS1 DQX, z.B. detaillierte Servicebeschreibungen, Erläuterungen zu den GS1 DQX Prüfvorgaben sowie Anleitungen für das GS1 DQX Uploadtool und das GS1 DQX Reporting.

Zum Download Center

FAQs

Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.

GS1 DQX relevante Sortimente sind: 

  • Lebensmittel
  • Getränke
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetikprodukte
  • Körperpflegeprodukte
  • Düfte
  • Hygiene-Artikel
  • Haustier-Produkte
  • Wasch- & Reinigungsmittel

Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.

Ja, die Verpflichtung gilt unabhängig davon, welchen Datenpool Sie nutzen. Die Neuerung gilt für jeden Dateneinsteller im Global Data Synchronisation Network (GDSN®), der in den deutschen Zielmarkt liefert.

Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.

Eine erste Orientierung, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe. Darüber hinaus steht Ihnen ein umfangreiches Webinar-Angebot zur Verfügung.

Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.

Bildverpflichtung im GDSN
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern.  Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier.

Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informatioen gut lesbar sein, damit diese mit den Informationen im GDSN (R) Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet "Bildbereitstellung für eine GS1 DQX-Sichtprüfung und für den Dateaustausch im GDSN (R) gemäß Bildstandard in unserem Download Center. Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung  geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!

Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:

a) das GS1 DQX Upload Tool (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst.
Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.

b) über Ihren Datenpoolanbieter im GDSN in den relevanten Codewerten:
    „VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER 
    „PRODUCT_IMAGE“,
    „PACKAGING_ARTWORK“,
    "PRODUCT_LABEL_IMAGE"
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier gesammelt und übersichtlich zusammengefasst.

Zu den FAQs

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de