Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den Liefernetzwerken bis hin zu den Konsument:innen elementar. Um den Anforderungen des Marktes nach einer notwendigen Erhöhung der Qualität von Produktstammdaten gerecht zu werden, haben Expert:innen aus Industrie und Handel in Gremien von GS1 Germany entschieden, die Qualitätssicherung mittels der Prüfvorgaben von GS1 DQX (Data Quality Excellence) nicht mehr nur zu fordern, sondern diese ab dem 20. Mai 2023 verpflichtend einzuführen. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch qualitätsgesicherte Produktstammdaten über das Global Data Synchronisation Network (GDSN®) an Handelsunternehmen weitergeleitet. Alle Details zu den neuen Anforderungen finden Sie hier.
Der Branchenstandard GS1 DQX steht für Data Quality Excellence - es handelt sich dabei um Prüfvorgaben, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Konsistenz von Produktstammdaten sicherstellen. Somit werden Produkte fit für den Handel gemacht.
Unternehmen können zwischen zwei Optionen zur Einhaltung des GS1 DQX Branchenstandards wählen: dem GS1 DQX ComfortCheck und dem GS1 DQX SelfCheck. Beide Services basieren auf den Prüfvorgaben von GS1 DQX.
Beim GS1 DQX ComfortCheck prüft GS1 Germany Ihre Produktstammdaten auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben. Die Daten durchlaufen einen zweistufigen Prüfprozess: die automatisierte Validierung sowie die manuelle Sichtprüfung. Dabei werden die Datensätze im GDSN® mit den Angaben auf dem Produkt abgeglichen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.
Beim GS1 DQX SelfCheck können Sie als Unternehmen die Prüfung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben eigenständig vornehmen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige, positiv entschiedene Zertifizierung. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte im Scope von GS1 DQX sind und welcher Service der richtige für Sie ist.
Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe
Gemäß der GS1 DQX Prüfvorgaben durchlaufen die Produktstammdaten eine automatisierte Validierung sowie eine manuelle Sichtprüfung. Bei der manuellen Sichtprüfung werden GDSN® -Datensätze mit Produktbildern abgeglichen. So wird nachweislich eine höhere Qualität der Produktstammdaten sichergestellt. Nach den erfolgreichen Prüfungen erfolgt die elektronische Besiegelung der Daten.
Die Daten werden via GDSN® weitergeleitet und bedürfen dank der Besiegelung keiner weiteren Prüfung durch den Handel. Sie werden von allen Marktteilnehmern als korrekt akzeptiert.
Welche Art von Fehlern im Rahmen der manuellen Sichtprüfung festgestellt werden, sehen Sie in den folgenden Beispielen.
Hefegebäck mit Honig
Erfrischungsgetränk Zitrone-Holunder
Fruchtjoghurt mit Himbeergeschmack
Hier finden Sie alle relevanten Inhalte zum Thema GS1 DQX, z.B. detaillierte Servicebeschreibungen, Erläuterungen zu den GS1 DQX Prüfvorgaben sowie Anleitungen für das GS1 DQX Uploadtool und das GS1 DQX Reporting.
Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.
GS1 DQX relevante Sortimente sind:
Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.
Ja, die Verpflichtung gilt unabhängig davon, welchen Datenpool Sie nutzen. Die Neuerung gilt für jeden Dateneinsteller im Global Data Synchronisation Network (GDSN®), der in den deutschen Zielmarkt liefert.
GS1 DQX nutzt in der Sichtprüfung digitale Fotos Ihres Produktes als Referenzquelle, um die Daten zu verifizieren. Alternativ können Sie auch Artworks zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung erfolgt wahlweise per URL im GDSN®, über den separaten GS1 DQX Upload-Service, oder über das jeweilige Management-System des Datenpoolbetreibers. Zu beachten ist, dass alle Informationen stets gut lesbar sind.
Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten ab dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, ab dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.
Eine erste Orientierung, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe
GS1 DQX Support
Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser GS1 DQX Support-Team hilft Ihnen gerne weiter.
Tel: +49 221 94714-690 (Mo. – Do.: 8:30-16:00 Uhr; Fr.: 8:30 – 14:00 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de