Wir benötigen diese Angabe, da sich die jährliche Gebühr vertragsgemäß nach dem Gesamtumsatz Ihres Unternehmens im jeweiligen Vorjahr richtet. Gemeint ist damit der Gesamtumsatz des Unternehmens/der Unternehmensgruppe (Konzern) vor Steuern.
GS1 Germany stellt Ihrem Unternehmen weltweit genutze Standards zur Verfügung. Durch den jährlichen Beitrag können wir Ihnen neben vielen weiteren Standards und Services zukünftig weltweit eindeutige Identifikation Ihrer Produkte und Ihres Unternehmens garantieren. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu vielen Informationsangeboten von GS1 Germany und können sich bei Fragen jederzeit an unseren Kundenservice wenden.
Der Preis für den Leistungsumfang Ihres Vertrag bemisst sich immer anhand des Gesamtumsatzes Ihres Unternehmens oder Ihres Konzerns. Weitere Details und Preisgruppen finden Sie in unseren AGB und in unserer Preisliste.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie nicht für alle Ihre Produkte EAN/GTIN/Barcodes oder weitere Servcies verwenden, die innerhalb Ihres Produktpaketes zur Verfügung stehen, müssen Sie den Gesamtjahresumsatz Ihres Unternehmens oder Konzerns des jeweiligen Vorjahres vertragsgemäß angeben.
Den Umsatz ermitteln wir - sofern keine eigenen Angaben vorliegen - auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen wie bspw. dem Bundesanzeiger, Creditreform, North Data, ggf. auch anhand branchenüblicher Durchschnittswerte.
Ihr Gesamtjahresumsatz ist der Umsatz Ihres gesamten Unternehmens oder Ihres Konzerns vor Steuern. Wenn Ihr Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, handelt es sich dabei um die Position „Umsatzerlöse“.
Sie brauchen keine genauen Zahlen zu übermitteln, sie müssen nur innerhalb der von uns festgelegten Umsatzspannen auswählen.
Wenn Sie noch keinen Jahresabschluss vorliegen haben, geben Sie bitte eine möglichst passende Schätzung Ihres Gesamtjahresumsatzes ab.
Hier bitten wir Sie um eine Schätzung. Wenn sich im Nachhinein wesentliche Änderungen herausstellen, können Sie sich im myGS1 Kundenportal einloggen und Ihre Daten grundsätzlich jederzeit über die Kachel aktualisieren.
Ja, melden Sie uns den Gesamtjahresumsatz in jedem Fall innerhalb der angegebenen Frist. Sofern ein ermittelter Umsatz vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu bestätigen oder, auch in dem Falle, dass kein Umsatz vorliegt, Ihren Jahresumsatz einzugeben.
Die Umsatzaktualisierungen werden zeitnah durch den Kundenservice der GS1 Germany geprüft und ggf. bei Auskunfteien wie bspw. der Creditreform, North Data oder dem Bundesanzeiger validiert.
Sie können Ihren Gesamtjahresumsatz nur einmalig bestätigen, korrigieren oder mitteilen. Eine nachträgliche Korrektur ist im myGS1 Kundenportal leider nicht möglich. Sie haben die Möglichkeit, die eingegebenen Daten vor dem absenden noch einmal zu überprüfen. Außerdem erhalten Sie Ihre Angaben noch einmal per E-Mail. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit im myGS1 Kundenbereich in der Kachel “Ihre Beitragsgruppe” einsehen. Sollte Ihnen nach absenden des Formulars eine Abweichung auffallen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice via Kontaktformular.
Umsatzdaten können vertragsgemäß bis zu drei Jahre rückwirkend geprüft werden. Ergibt sich daraus eine abweichende Beitragsgruppe, kann die Jahresgebühr nach geltendem Recht für diesen Zeitraum entsprechend nachberechnet werden.
Zum Schutz Ihrer Daten setzt GS1 Germany bei der Vertragsdatenaktualisierung online auf den höchsten Stand der Technik und nutzen dazu das Umfrageformular von Microsoft Customer Voice.
So geschützt, sind Ihre Daten im Rahmen unserer Vertragsdatenaktualisierung jederzeit sicher.

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