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EUDR-Anpassungen verändern Nachweispflichten für Industrie und Handel

Aktualisierte Anwendungsempfehlung von GS1 Germany ordnet neue Rollen, reduzierte Pflichten und den Datenaustausch zwischen Unternehmen ein

EUDR-Anpassungen verändern Nachweispflichten für Industrie und Handel

Der neue Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist für große und mittlere Unternehmen zwar erst Ende 2026, die praktische Umsetzung beginnt für viele von ihnen jedoch deutlich früher. Nach den jüngsten Anpassungen der Verordnung müssen Unternehmen nun klären, welche Erzeugnisse betroffen sind, welche Rolle sie im Warenfluss einnehmen und welche Daten rechtzeitig erforderlich sind. GS1 Germany legt dazu gemeinsam mit Unternehmen aus Industrie und Handel eine aktualisierte Anwendungsempfehlung zur EUDR vor, die die regulatorischen Änderungen einordnet und Best Practices für die Umsetzung aufzeigt.

„Die Verschiebung des Anwendungsbeginns darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unternehmen ihre Datenprozesse bereits jetzt aufsetzen sollten. Wer erst zum Stichtag beginnt, ist in vielen Lieferketten zu spät dran“, erklärt Peter Uhlig, Manager Sustainability bei GS1 Germany. „Mit der aktualisierten Anwendungsempfehlung schaffen wir ein gemeinsames Verständnis dafür, welche Informationen zwischen welchen Akteuren ausgetauscht werden sollten und wie Standards dabei helfen können, Komplexität zu reduzieren.“

Frühe Produktprüfung entscheidet über die weiteren Pflichten

Die EUDR soll sicherstellen, dass relevante Rohstoffe und Erzeugnisse nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind Kakao, Kaffee, Soja, Ölpalme, Holz, Rind und Naturkautschuk sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte. Für Unternehmen ist damit entscheidend, ob ein Produkt überhaupt EUDR-relevant ist. Diese Einordnung bestimmt, welche Informationen benötigt werden und welche Akteure diese bereitstellen oder dokumentieren müssen.

Ein Schwerpunkt der Aktualisierung liegt auf der geschärften Rollenlogik der EUDR. Die überarbeiteten Vorgaben reduzieren in vielen Regelfällen die Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler. Während Erstinverkehrbringer in der EU weiterhin eine zentrale Verantwortung für die Sorgfaltspflicht tragen, rückt für erste nachgelagerte Marktteilnehmer stärker die Dokumentation relevanter Referenzinformationen in den Fokus. 

Die Anwendungsempfehlung zeigt die Rollen und Datenflüsse anhand von drei typischen Szenarien: vom Nicht-EU-Erzeuger zum EU-Importeur, vom EU-Importeur zum EU-Hersteller sowie vom EU-Hersteller zum EU-Händler. Dadurch wird nachvollziehbar, welche Informations- und Dokumentationspflichten sich aus der jeweiligen Position im Warenfluss ergeben. Wichtig ist diese Einordnung auch, wenn aufkommende Rückfragen oder begründete Bedenken geprüft werden müssen. Wann solche Bedenken im Einzelfall vorliegen und wie sie in der Praxis zu bewerten sind, wird sich voraussichtlich erst mit zunehmender Anwendung weiter konkretisieren.

Vom Nachweis zur nutzbaren Information

Für den Austausch zwischen Akteuren ordnet die aktualisierte Fassung relevante Datenflüsse ein und benennt die dafür benötigen Datenattribute. Dazu zählen Angaben zur Produktrelevanz, Referenznummern von Sorgfaltserklärungen, Lieferanteninformationen und Geolokationsdaten. Etablierte GS1 Standards können diese Informationen einheitlich abbilden und digital nutzbar machen. So lässt sich zum Beispiel standardisiert beschreiben, ob ein Produkt EUDR-relevant ist. Auf dieser Grundlage können weitere Informationen, die für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind, konsistent ergänzt und zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden. 

Das Dokument bietet auch einen normativen Referenzrahmen für mögliche EUDR-Fragebögen, mit denen sich Informationsbedarfe einheitlicher formulieren und Antworten besser vergleichen lassen. Grundlage dafür waren Erfahrungen aus unterschiedlichen Warengruppen, Rollen und Datenprozessen beteiligter Unternehmen, darunter Alfred Ritter, Alnatura, Edeka, Ferrero, Hagebau und Nestlé. 

Rolf Lange, Leiter Unternehmenskommunikation der Edeka-Zentrale, sagt: „Für den Handel sind praxistaugliche, branchenweit anschlussfähige Standards ein wesentlicher Hebel, um regulatorische Anforderungen wie die EUDR effizient und verlässlich umzusetzen. Die Arbeit von GS1 leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Die EUDR-Anwendungsempfehlung wurde juristisch plausibilisiert und dient als praxisnahe Orientierung, ersetzt jedoch keine rechtsverbindliche Auslegung. 

Das Dokument steht hier kostenfrei zur Verfügung.

Pressefoto: GS1 Germany Anwendungsempfehlung zur EUDR. (Quelle: GS1 Germany GmbH)

Pressekontakt:

GS1 Germany GmbH
Marie Euler
Corporate Communications
Stolberger Str. 108 a, 50933 Köln
Tel: +49 170 7009027
E-Mail: marie.euler@gs1.de

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