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Frühzeitig vorbereitet: GS1 veröffentlicht vorläufigen Standard für den Digitalen Produktpass

Unternehmen profitieren von mehr Investitionssicherheit, klaren Regeln und globaler Interoperabilität.

Scan des QR-Codes führt zu Beispiel aus dem GS1 DPP Demonstrator für einen DPP einer Jeansjacke

Die Standardisierungsorganisation GS1, bekannt durch Lösungen rund um den Barcode, hat einen vorläufigen Anwendungsstandard für den Digitalen Produktpass (DPP) veröffentlicht. Damit erhalten Unternehmen eine Orientierung, wie sie die künftigen Anforderungen der Europäischen Union im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) umsetzen können. Der „DPP Provisional Application Standard“ umfasst die Identifikation von Produkten, Wirtschaftsakteuren und Standorten sowie die Auswahl von Datenträgern für die Produktkennzeichnung, wie zum Beispiel QR-Codes.

Transparenz für die gesamte Wertschöpfungskette

Der Digitale Produktpass wird ab 2027 schrittweise für ausgewählte Produktgruppen in der EU verpflichtend. Ziel ist es, Produktinformationen zu Nachhaltigkeit, Reparaturfähigkeit und Recycling über den gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar und so Produkte länger nutzbar zu machen. Verbraucher:innen, Geschäftspartner und Behörden können diese Informationen künftig direkt abrufen – beispielsweise über einen QR-Code am Produkt.

„Der Digitale Produktpass ist ein Meilenstein für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Mit unserem vorläufigen Standard unterstützen wir Unternehmen dabei, sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und davon zu profitieren, auf bestehende Standards aufzusetzen und damit Investitionen zu schützen“, sagt Ilka Machemer, Senior Manager Identification + Data Carrier bei GS1 Germany. Das in Köln ansässige Unternehmen ist Teil des internationalen GS1 Netzwerks mit 116 Länderorganisation. 

Inhalt und Nutzen des neuen GS1 Anwendungsstandards für den DPP

Der „DPP Provisional Application Standard“ definiert, wie Produkte, Unternehmen und Standorte eindeutig identifiziert und mit geeigneten Datenträgern – etwa QR-Codes, DataMatrix oder EPC/RFID – versehen werden können, um den Zugang zu den Informationen des Digitalen Produktpasses sicherzustellen. Er legt fest, welche GS1-Standards hierfür eingesetzt werden, beschreibt Anwendungsfälle entlang der Wertschöpfungskette und bietet klare Vorgaben, wie Daten strukturiert werden. Damit schafft er die technische Grundlage, um die Anforderungen der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeit von Produkten (ESPR) zuverlässig umzusetzen und Informationen für Verbraucher:innen, Geschäftspartner und Behörden gleichermaßen zugänglich zu machen.

Der neue GS1 Anwendungsstandard bietet Unternehmen:

  • Leitplanken für die Umsetzung der DPP-Anforderungen – weil GS1 Standards in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Handel und Industrie entwickelt werden und damit konkrete Anwendungsszenarien bedienen.
    Beispiel: Ein Elektronikhersteller weiß dadurch, wie er Ersatzteile identifizieren und kennzeichnen kann.
  • Interoperabilität durch GS1 Standards wie die globale Artikelnummer GTIN und GS1 Digital Link – weil diese weltweit eindeutig und branchenübergreifend eingesetzt werden, sodass Unternehmen effizient Daten mit internationalen Partnern austauschen können. Die Supply-Chain-Partner sprechen damit sozusagen eine einheitliche Geschäftssprache. GS1 Digital Link ist eine speziell formatierte Webadresse (URL), die in einem Barcode kodiert wird und zum digitalen Produktpass führt. Darüber hinaus kann er je nach Ort und Zeitpunkt des Scans sowie nach verwendetem Endgerät (z. B. Kamera auf dem Smartphone) zu maßgeschneiderten Informationen leiten.
    Beispiel: Ein Modehändler kann denselben QR-Code für den Produktpass in Europa, Asien und den USA nutzen – ohne Anpassungen des Barcodes auf den verschiedenen Produkten und in seinen Prozessen.
  • Technische Klarheit über zulässige Kennzeichnungen, Datenträger sowie entsprechende Größen- und Platzierungsempfehlungen – weil GS1 eindeutige Regeln für die Nutzung von QR-Codes, DataMatrix oder EPC/RFID bereitstellt, die von allen Akteuren verstanden und umgesetzt werden können.
    Beispiel: Ein Möbelhersteller kann entscheiden, ob er den DPP über einen QR-Code auf dem Produktlabel und zusätzlich per RFID im Lagerprozess verfügbar macht – und ist immer regelkonform.
  • Investitionssicherheit, indem Systeme frühzeitig angepasst werden können – weil GS1 Standards langfristig stabil sowie weltweit anerkannt sind und somit die Gefahr von Insellösungen oder teuren Systemanpassungen reduziert wird.
    Beispiel: Ein Konsumgüterproduzent, der heute seine Kennzeichnungssysteme auf einen Barcode mit GS1 Digital Link umstellt, kann diese Lösung auch für zukünftige regulatorische Anforderungen nutzen, weil ein GS1 Digital Link mehrere Use Cases bedienen kann.

Parallel zur Arbeit von GS1 gewinnt auch die europäische Normung des Digitalen Produktpasses spürbar an Dynamik. Die Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben erste Entwürfe veröffentlicht, die regeln sollen, wie Produkte eindeutig identifiziert, mit digitalen Informationen verknüpft und über standardisierte Schnittstellen interoperabel genutzt werden. Diese Entwürfe können noch bis Mitte September kommentiert werden. 

„Unternehmen, die jetzt aktiv werden, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie können ihre Prozesse effizient gestalten, Vertrauen bei Verbraucher:innen aufbauen und Nachhaltigkeit sichtbar machen“, betont Alexander König, Senior Manager Sustainability bei GS1 Germany.

Nächste Schritte

Der vorgelegte Standard ist vorläufig und wird angepasst, sobald die endgültigen regulatorischen Vorgaben der EU vorliegen. Unternehmen können ihn jedoch bereits jetzt nutzen, um Prozesse und IT-Systeme zukunftssicher aufzustellen.

Für das Frühjahr 2025 plant GS1 Germany derzeit ein Event in Köln rund um den DPP. Mit Updates zu Gesetzgebung und anderen Entwicklungen, Möglichkeiten zum Wissensaustausch und umsetzungsrelevanten Insights.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Standard: www.gs1.org/standards/standards-emerging-regulations

Weitere Informationen zum DPP: www.gs1.de/dpp

Pressebild: Scan des QR-Codes führt zu Beispiel aus dem GS1 DPP Demonstrator für einen DPP einer Jeansjacke (Quelle: GS1)

 

Pressekontakt:

GS1 Germany GmbH
Michaela Freynhagen
Stolberger Str. 108 a, 50933 Köln
Tel: 0221 94714-534
E-Mail: michaela.freynhagen@gs1.de
www.gs1.de/newsroom