Seit Dezember 2023 müssen Weinetiketten in der EU detaillierte Informationen zu Nährwerten und Inhaltsstoffen enthalten (zur Verordnung). Dies soll den Verbraucherschutz verbessern und die Transparenz für Konsumenten erhöhen. Allerdings bieten die vorhandenen Etiketten oft nicht genug Platz. Die Lösung: ein QR-Code, über den die Informationen bequem per Scan auf einer Webseite angezeigt werden.
Mit unserem E-Label erstellen Sie digitale Etiketten für Ihre Weine – schnell und unkompliziert. Sie geben die relevanten Produktinformationen ein, und der zugehörige QR-Code mit verlinkter Produktseite wird automatisch generiert.
Wichtig: Um ein E-Label zu erstellen, muss Ihr Weinprodukt eine GTIN (Global Trade Item Number) haben. Diese vergeben Sie im GTIN-Manager.
Seit dem 8. Dezember 2023 sind Weinhersteller in der Europäischen Union verpflichtet, Verbraucher:innen bestimmte Produktinformationen bereitzustellen. Dazu gehören:
Diese Informationen müssen entweder direkt auf dem Etikett oder digital über ein sogenanntes E-Label (z. B. über einen QR-Code) zugänglich gemacht werden.
Die Regelung gilt für alle Weine und aromatisierten weinhaltigen Getränke, die in der EU verkauft oder konsumiert werden – unabhängig davon, in welchem Land sie produziert wurden.
Die EU-Verordnung gilt für folgende Produkte:
Alle diese Erzeugnisse müssen die vorgeschriebenen Informationen bereitstellen – entweder auf dem Etikett oder digital über ein E-Label.
Folgende Angaben sind laut EU-Verordnung verpflichtend:
Wichtig: Das E-Label darf ausschließlich Informationen zur Verbraucheraufklärung enthalten. Marketinginhalte oder werbliche Aussagen sind nicht erlaubt.
Ein E-Label bleibt für 10 Jahre nach dem Ende der Produktvermarktung abrufbar.
Das bedeutet: Auch wenn ein Produkt nicht mehr verkauft wird, ist das zugehörige E-Label noch ein Jahrzehnt lang online verfügbar– zum Beispiel für Rückfragen von Verbraucher:innen oder zur rechtlichen Absicherung.
Das E-label für Wein kann in bis zu 24 Sprachen erstellt werden.
Nach einer Kündigung des Services gilt Folgendes:
Nein, gestalterische Anpassungen wie Farben, Logos oder individuelle Layouts sind nicht möglich.
Das E-Label dient ausschließlich der Verbraucherinformation und muss neutral gestaltet sein. Marketinginhalte, werbliche Aussagen oder Markenelemente sind nicht zulässig – entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung.
Sie können die Inhalte Ihres E-Labels auch nach der Erstellung und dem Drucken des QR-Codes noch anpassen – solange das Produkt noch nicht im Umlauf ist.
Sobald Ihr Produkt im Handel oder beim Verbraucher erhältlich ist, dürfen die Angaben auf dem E-Label nicht mehr verändert werden. So wird sichergestellt, dass die Informationen zum Zeitpunkt des Kaufs verlässlich und konsistent sind.
Nein, eine Übertragung der E-Labels zu einem anderen Anbieter ist nicht möglich. Die E-Labels sind an den jeweiligen Service gebunden und können nicht exportiert oder übernommen werden.
Solange der Wein noch nicht im Verkauf ist, können Sie die Inhalte des E-Labels jederzeit anpassen – der QR-Code bleibt dabei gleich.
Wenn sich nach dem Verkaufsstart Änderungen ergeben, haben Sie zwei Optionen:
Unser Service ist für E-Labels, die bis zu Ende Februar 2026 erstellt und eingesetzt werden, kostenfrei. Wir halten uns das Recht vor, den Service für E-Labels, die ab dem 01.03.2026 erstellt und/oder eingesetzt werden, kostenpflichtig anzubieten.