Die Bereitstellung von Bildern über das Global Data Synchronisation Network (GDSN®) im deutschen Zielmarkt ist seit Februar 2023 verpflichtend. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern, die nach dem 01.02.2023 publiziert wurden. GS1 Germany unterstützt Unternehmen bei der effizienten Umsetzung unter anderem mit der Schritt-für-Schritt Kurzanleitung zur GDSN-konformen Produktabbildung.
Für jede neue Konsumenteneinheit im Datensatz muss mindestens eine GDSN-konforme Produktabbildung pro GTIN vorhanden sein. Um das Kaufinteresse zu steigern, empfiehlt GS1 Germany die Bereitstellung mehrerer Produktabbildungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Produktabbildung soll die im Bildstandard vorgegebenen Spezifikationen hinsichtlich Bildgröße, Format, Beschneidungspfad, Farbprofil und Dateiname erfüllen.
Alle relevanten Spezifikationen zur Produktion und Benennung von Produktbildern sind zusammengefasst in der GS1 Germany Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content-Marketing“. Darin enthalten sind unter anderem wichtige Informationen für den Bilddatenaustausch über das Global Data Synchronisation Network (GDSN) für den deutschen Zielmarkt.
Zur besseren Orientierung stellt GS1 Germany exemplarisch zwei Referenzbilder zur Verfügung, die sämtliche Anforderungen der Anwendungsempfehlung für Produktabbildungen sowie die Kriterien der qualitativen Prüfung von Media Assets im GDSN erfüllen.
Seit dem 25. Februar 2023 ist die Bereitstellung von mindestens einer Produktabbildung für neue Konsumenteneinheiten für den deutschen GDSN Zielmarkt verpflichtend. Unter einer Neuanlage verstehen sich Artikel, welche am 02.02.2023 oder später erstmalig publiziert wurden.
Für FMCG Produkte muss die Produktabbildung als „PRODUCT_IMAGE“ und für Foodservice Produkte als „PRODUCT_IMAGE“ oder als „AMBIENCE_MOOD_IMAGE“ im GDSN Attribut Datei: Code der Art [M379] gekennzeichnet sein.
Es wird mindestens eine Produktabbildung gefordert. Der präferierte Produktabbildungstyp ist die vordere Ansicht mit Perspektive/Aufsicht (C1C1) oder frontale Ansicht ohne Perspektive (C1N1) oder bei Foodservice (R).
Die Bereitstellung von Produktbildern ist für alle Dateneinsteller verpflichtend, die neue Konsumenteneinheiten im Bereich Food/Nearfood (gemäß GS1 DQ GPC Matrix) an den Handel liefern. Unter einer Neuanlage verstehen sich Artikel, welche am 02.02.2023 oder später erstmalig publiziert wurden.
Die Bereitstellung von Produktbildern ist für alle neuen Konsumenteneinheiten im Bereich Food/Nearfood (gemäß GS1 DQ GPC Matrix) erforderlich. Unter einer Neuanlage verstehen sich Artikel, welche am 02.02.2023 oder später erstmalig publiziert wurden.
Nein, Eigenmarkenprodukte sind von der Bildverpflichtung ausgenommen (GDSN Attribut Vertriebsart = PRIVATE-LABEL [M333]).
Grundlage für die standardkonforme Bildbereitstellung ist die GS1 Germany Anwendungsempfehlung GS1 Anwendungsempfehlung “Produktabbildungen und Media Assets” Version 5.1. Die Überprüfung der Bildeigenschaften beginnt ab dem Stichtag 19.11.2022 (GDSN Attribut Datei: Gültig ab [M417]) und wird nicht rückwirkend für bereits vorhandene Produktabbildungen geprüft.
Mittels DQ-Validierungsregeln werden die Bildgröße, das Format, Farbschema/Farbtiefe, der Bildname gemäß GS1 Germany Anwendungsempfehlung sowie der Beschneidungspfad im Rahmen der Bereitstellung über GDSN im deutschen Zielmarkt geprüft.
Das Produktbild muss eine Bildgröße von mindestens 2.401 Pixel bei 300 ppi haben.
Die Produktabbildungen sollen im JPEG-Format zur Verfügung gestellt werden.
Erforderlich sind das Farbschema ECI RGB V2 sowie eine Farbtiefe von 8 Bit.
Der Bildname ist wie folgt strukturiert:
Weitere Informationen zur Benamung bei einem Relaunch oder Ersatz sind in der GS1 Germany Anwendungsempfehlung zu finden. Hier finden Sie außerdem ein Beispiel:
Die Produktabbildung ist mit genau einem Beschneidungspfad zu versehen. Bevorzugt sollte der Beschneidungspfad manuell erstellt und namentlich gekennzeichnet (z. B. Pfad 1, Path 1) werden. Zudem muss der Beschneidungspfad geschlossen sein und das gesamte Produkt umschließen.
Alle wichtigen Schritte für eine standardkonforme Umsetzung der Vorgaben finden Handel, Industrie und Solution Partner in der
Standard zur Erstellung von Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content Marketing.
This recommendation describes specifications for the production of product images and media assetsas well as the standard for naming the media files, especially in the context of multi-channel marketing.