Die Einhaltung des GS1 DQX Standards ist die Grundlage für exzellente Produktstammdaten – und damit für reibungslose Prozesse in den Liefernetzwerken. Deshalb entwickeln wir unsere GS1 DQX Services kontinuierlich weiter, für Sie und unsere gesamte Community.
Am 5. Januar 2026 geht das neue GS1 Data Quality Portal an den Start.
Unser Ziel: Ihre Arbeit einfacher und intuitiver zu gestalten – vom Bildupload bis zum erfolgreichen Abschluss einer Sichtprüfung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der gemeinsam entwickelte Standard langfristig zukunftsfähig bleibt.
Das neue Portal löst das GS1 DQX Upload Tool ab und bietet Ihnen mehr Möglichkeiten. Zukünftig werden folgende Schritte des GS1 DQX Prüfprozesses auf dem Portal stattfinden:
Die wichtigsten Punkte zur Umstellung haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Aktuell ist keine Aktion Ihrerseits erforderlich. Wir informieren Sie rechtzeitig über alle nächsten Schritte und wichtige Termine rund um die Umstellung.
Damit Sie sich schon jetzt orientieren können, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick zusammengestellt. Zum Start des neuen Portals werden Ihnen die notwendigen detaillierten Informationen bzw. Anleitungen zur Verfügung gestellt.
1. Neue Webadresse
Im Zuge der Ablösung des bisherigen GS1 DQX Bilduploads wird künftig eine neue Webadresse verwendet, die direkt zum GS1 Data Quality Portal führt. Sie wird Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
2. Neue Zugangsdaten/ Logindaten
Für den Zugriff auf das neue GS1 Data Quality Portal benötigen Sie neue Zugangsdaten. Wir werden Sie rechtzeitig kontaktieren und Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen lassen, damit Sie Ihre neuen Logins mit nur wenigen Klicks einrichten können.
3. Neue Anforderung für die Lieferung von Bildern via Link
Ab dem 05. Januar 2026 gilt eine neue Anforderung für die Bildbereitstellung sichtprüfungsrelevanter Bilder. Beide Wege der Bildlieferung sind betroffen:
Wenn Sie Bilder per Link liefern, muss der Link direkt zu der Bilddatei und ausschließlich zu der entsprechenden Bilddatei führen. Das bedeutet: Der Link darf nicht zu einem Ordner mit mehreren einzelnen Bilddateien verlinken. Erlaubt, aber nicht erforderlich, sind Download-Links – das Bild muss also nicht automatisch heruntergeladen werden.
Falsch: Ein Link zu einem Ordner mit mehreren Bildern, die einzeln angeklickt werden müssen
Richtig: Ein Link zur Bilddatei (JPG, TIFF, PNG)
Richtig: Ein Link zu einer PDF-Datei, in der mehrere Bilder enthalten sind
Zur Erinnerung: In GDSN® sind die Bilder mit dem Codewert "VISUAL_VERIFICATION_IMAGE", “PRODUCT_IMAGE”, “PACKAGING_ARTWORK” und “PRODUCT_LABEL_IMAGE” betroffen. Es sind die Bilder, die für die GS1 DQX Sichtprüfung herangezogen werden.
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel)
4. Neue Anforderung für die Formate der gelieferten Bilder
Ab dem 05. Januar 2026 werden für die Sichtprüfung nur noch folgende Bildformate akzeptiert:
Alle anderen Formate können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet werden.
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel)
GS1 DQX Support
Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. (Telefonisch Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)