Die Einhaltung des GS1 DQX Standards ist die Grundlage für exzellente Produktstammdaten – und damit für reibungslose Prozesse in den Liefernetzwerken. Deshalb entwickeln wir unsere GS1 DQX Services kontinuierlich weiter, für Sie und unsere gesamte Community.
Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg ist der Start des GS1 Data Quality Portals – Ihres neuen Zugangs zu den GS1 DQX Services.

Das GS1 Data Quality Portal ist Ihre neue zentrale Umgebung für alle GS1 DQX Aktivitäten. Es wurde vollständig neu entwickelt und bietet eine moderne, übersichtliche Benutzeroberfläche sowie optimierte Funktionen für eine noch effizientere Arbeit mit Ihren Produktdaten.
An einem Ort gebündelt stehen Ihnen unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung:
Der Go-Live markiert den Start der kontinuierlichen Weiterentwicklung der im Portal verfügbaren Funktionen und Möglichkeiten.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den Zugang, den Sie im Dezember aktiviert haben. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die entsprechenden Funktionen im Login-Bereich oder melden Sie sich bei unserem Support.
Bis einschließlich 31. März können Sie Bilder für eine Sichtprüfung bereitstellen – unabhängig von der üblichen Frist von zwei Tagen nach Auslösung einer Sichtprüfung.
Ab dem 1. April gilt wieder die reguläre Regelung: Nach Auslösung einer Sichtprüfung haben Sie bis zum Ende des folgenden Werktages Zeit, die Bilder bereitzustellen.
Die aktuelle Datensatzversion Ihrer Produktdaten wurde in das neue System übernommen und wird dort entsprechend geprüft. Das bedeutet: Datensätze, die Sie während der Umstellungsphase vom GS1 DQX Bildupload-Tool auf das neue Portal im GDSN® publiziert haben, wurden automatisch im Portal übernommen.
Einige Validierungsregeln der automatischen Prüfung sind zum Start noch nicht verfügbar. Sie werden schrittweise wieder aktiviert. Über die Reaktivierung informieren wir Sie jeweils rechtzeitig im Voraus. Eine Liste der betroffenen Regeln finden Sie hier.
Wichtig: Bitte halten Sie diese Regeln weiterhin ein, auch wenn sie derzeit noch nicht automatisch geprüft werden. So vermeiden Sie spätere Korrekturen und sichern die Datenqualität Ihrer Produkte sowie deren Akzeptanz im Handel.
Mit dem Launch des GS1 Data Quality Portals werden seitens GS1 DQX Zielmarkt-Validierungen (FMCG- und GDSN®-Validierungen) nicht mehr zusätzlich geprüft. Die Verantwortung für die Prüfung der FMCG und GDSN®-Regeln liegt weiterhin bei Ihrem gewählten Datenpool-Betreiber.
Alle Bilder, die Sie im bisherigen GS1 DQX Upload-Tool hochgeladen haben, wurden in das neue Portal übernommen. Bitte überprüfen Sie, ob die Bilder noch aktuell bzw. relevant für das jeweilige Produkt sind.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Mit dem Launch des GS1 Data Quality Portals gilt eine neue Anforderung für die Bildbereitstellung sichtprüfungsrelevanter Bilder über GDSN®.
Wenn Sie Bilder per Link liefern, muss der Link direkt zu der Bilddatei und ausschließlich zu der entsprechenden Bilddatei führen. Das bedeutet: Der Link darf nicht zu einem Ordner mit mehreren Bildern führen. Und der Link darf nicht auf eine Website verweisen, auf der Bilder zum Download bereitstehen. Erlaubt, aber nicht erforderlich, sind Download-Links – das Bild muss also nicht automatisch heruntergeladen werden.
Falsch: Ein Link zu einem Ordner mit mehreren Bildern, die einzeln angeklickt werden müssen
Richtig: Ein Link zur Bilddatei (JPG, TIFF, PNG)
Richtig: Ein Link zu einer PDF-Datei, in der mehrere Bilder enthalten sein können
Zur Erinnerung: In GDSN® sind die Bilder mit dem Codewert "VISUAL_VERIFICATION_IMAGE", “PRODUCT_IMAGE”, “PACKAGING_ARTWORK” und “PRODUCT_LABEL_IMAGE” betroffen. Es sind die Bilder, die für die GS1 DQX Sichtprüfung herangezogen werden.
Was tun, wenn Ihre GDSN®-Bilder die neue Anforderung nicht erfüllen?
Tauschen Sie die betreffenden Bilder rechtzeitig vor dem Auslösen der nächsten Sichtprüfung aus. So stellen Sie sicher, dass vor der Umstellung die Bilder den neuen Vorgaben entsprechen.
Im GS1 Data Quality Portal werden für beide Wege der Bildbereitstellung zur Sichtprüfung nur noch folgende Bildformate akzeptiert:
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel).
Was tun, wenn Ihre Bilder die neue Anforderung nicht erfüllen?
Tauschen Sie die betreffenden Bilder rechtzeitig vor dem Auslösen der nächsten Sichtprüfung aus. So stellen Sie sicher, dass vor der Umstellung die Bilder den neuen Vorgaben entsprechen. Wenn Sie aktuell die Bilder über das GS1 DQX Upload-Tool bereitstellen, nehmen Sie den Austausch bitte dort vor.
Sobald eine Sichtprüfung gestartet wurde, werden keine nachträglichen Änderungen an Daten oder Bildern mehr in diese Prüfung einbezogen – auch dann nicht, wenn die Prüfung erst später abgeschlossen wird.
Mit der Ablösung des GS1 DQX Upload-Tools durch das neue Portal ergeben sich zwei Änderungen:
Nach Abschluss des Initial Loads gelten für Artikel im GS1 DQX Prüfscope weiterhin die bekannten Regeln zur automatischen Auslösung von Sichtprüfungen:
Bei neuen Artikeln: Jeder neu angelegte Artikel durchläuft automatisch eine Sichtprüfung.
Bei Änderungen an relevanten Attributen: Jede Änderung an ein für die Sichtprüfung relevantes Attribut löst automatisch eine neue Prüfung aus.
Bei Änderungen an relevanten Bildern über GDSN®: Wenn die sichtprüfungsrelevanten Bilder ausschließlich über GDSN® (und nicht über das GS1 Data Quality Portal) geliefert wurden und die vorherige Sichtprüfung nicht bestanden wurde.
Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.
Wir verwenden nur GDSN® Bilder, deren Bilddatengültigkeit mit der Datensatzgültigkeit nach GDSN® Standard übereinstimmt. Bei einer Sichtprüfung werden automatisch ausschließlich diese gültigen Bilder angezeigt. Relevantes Referenzdatum ist hier das Datum der Sichtprüfungsauslösung.
Bei Bildern, die über das GS1 Data Quality Portal hochgeladen werden (akt. GS1 DQX Upload-Tool) wird nur die Bilddatengültigkeit betrachtet.
Wenn Sie am DQG Service teilnehmen, haben Sie Ihre Produktstammdaten bislang an den Zielmarkt bzw. an zwei GLNs übermittelt. Dieser Prozess wird vereinfacht: Es besteht künftig nur noch die GS1 DQX GLN.
Die neue Ziel-GLN für DQG lautet: 4063319000006. Bitte passen Sie Ihre Systeme entsprechend an. Eine erneute Aufforderung hierzu erfolgt zusätzlich via E-Mail.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den Zugang, den Sie im Dezember aktiviert haben. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die entsprechenden Funktionen im Login-Bereich oder melden Sie sich bei unserem Support.
Folgende Ausnahmefrist gilt für die Bildbereitstellung zur Sichtprüfung nach dem Launch des neuen Portals:
Bis einschließlich 31. März können Sie Bilder für eine Sichtprüfung bereitstellen – unabhängig von der üblichen Frist von zwei Tagen nach Auslösung einer Sichtprüfung.
Ab dem 1. April gilt wieder die reguläre Regelung: Nach Auslösung einer Sichtprüfung haben Sie bis zum Ende des folgenden Werktages Zeit, die Bilder bereitzustellen.
Nein. Die aktuellsten bereitgestellten Produktabbildungen wurden automatisch in das neue Portal übernommen. Das gilt sowohl für sichtprüfungsrelevante Bilder, die über GDSN® bereitgestellt wurden, als auch für Bilder, die über das ehemalige GS1 DQX Upload-Tool hochgeladen wurden.
Informationen zu Neuerungen bei der Bereitstellung von Bildern finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt „Neuerungen", unter Punkt 1 und Punkt 2.
Sichtprüfungsrelevante Bilddaten, die im GDSN® über Ihren Datenpool bereitgestellt werden, werden weiterhin übernommen.
Im GS1 Data Quality Portal werden Bilder mit folgenden GDSN®-Codewerten angezeigt:
Im GS1 Data Quality Portal können ausschließlich sichtprüfungsrelevante Produktabbildungen hochgeladen werden. Sichtprüfungsrelevante Produktbilder, die Sie über GDSN® bereitstellen, sind im neuen Portal nur zur Ansicht verfügbar.
Bitte beachten Sie: Bilder, die im GS1 Data Quality Portal hochgeladen werden, werden nicht in GDSN® übernommen und stehen ausschließlich für den GS1 DQX Service zur Verfügung.
Aktuell steht keine API zur Verfügung. Dies ist jedoch für die Zukunft vorgesehen.
Tauschen Sie die betreffenden Bilder rechtzeitig vor dem Auslösen der nächsten Sichtprüfung aus. So stellen Sie sicher, dass vor der Umstellung die Bilder den neuen Vorgaben entsprechen. Wenn Sie die Bilder über das GS1 DQX Upload-Tool bereitstellen, nehmen Sie den Austausch bitte dort vor.
Bilder, die im GS1 Data Quality Portal hochgeladen oder bearbeitet werden, stehen ausschließlich für den GS1 DQX Service zur Verfügung. Sie werden nicht in das GDSN® übertragen.
Nein. Das GS1 Data Quality Portal bietet deutlich mehr Funktionen. Neben dem Hochladen sichtprüfungsrelevanter Bilder können Sie zum Beispiel
Das Portal ist für alle Nutzer der GS1 DQX Services relevant – unabhängig davon, ob sichtprüfungsrelevante Bilder über GDSN® oder direkt im Portal bereitgestellt werden.
Im GS1 Data Quality Portal können Sie unter anderem:
Ja, das Portal ist für GS1 DQX SelfCheck Kunden relevant, denn Sie können…
Nein, das Portal ersetzt keinen Datenpool.
Das Portal ist nur für Artikel, die für den deutschen Zielmarkt (DE) bereitgestellt werden.
Das GS1 Data Quality Portal steht für Dateneinsteller zur Verfügung.
Für Produktabbildungen, die im GS1 Data Quality Portal hochgeladen werden, gelten keine Vorgaben des GS1 Bildstandards. Für Produktdaten und -bilder, die über GDSN® bereitgestellt werden, müssen die Vorgaben des GS1 Bildstandards weiterhin eingehalten werden – z. B. die korrekte Benennung der Bildkategorie.
Informationen zur Auslösung einer Sichtprüfung finden Sie auf dieser Website unter Neuerungen, Punkt 4 “Neue Wege zur Auslösung einer Sichtprüfung” sowie im Dokument „Wann wird eine Sichtprüfung ausgelöst“: „Wann wird eine Sichtprüfung ausgelöst“.
Die Preise für GS1 DQX ComfortCheck und GS1 DQX SelfCheck bleiben unverändert.
Ja, beide Services bleiben bestehen.
Nein, die Prüfvorgaben bleiben bestehen.
Das aktuellste GS1 DQX Siegel zum jeweiligen Artikel wird in das neue System übernommen und dort angezeigt.
Ja. Ihre DQG- und GS1 DQX-Reports werden weiterhin per E-Mail versendet.
Zusätzlich stehen die Reports im GS1 Data Quality Portal zur Verfügung und können dort heruntergeladen werden.
Das aktuellste GS1 DQX Siegel zum jeweiligen Artikel wird in das neue System übernommen und dort angezeigt.
Die aktuellste Version Ihrer Prüfergebnisse wird automatisch in das neue Portal übertragen.
Ja. Wenn Sie bisher an den Zielmarkt publizieren, führen Sie dies bitte weiterhin durch – alternativ können Sie direkt an die DQX GLN publizieren.