Die am 05. Januar geplante Systemumstellung zum Launch des neuen GS1 Data Quality Portals verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Bis dahin sind die GS1 DQX Services (automatische Validierung, Bilduploads, Sichtprüfungen sowie der Versand von Reports) nicht verfügbar. Sie können Ihre Produktstammdaten im GDSN® wie gewohnt publizieren, diese werden weiterhin vom Handel akzeptiert. Wir informieren Sie, sobald die Services wieder verfügbar sind. Mehr zum GS1 Data Quality Portal
Sie haben Fragen zur verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten im deutschen GDSN Zielmarkt oder zu den beiden Serviceoptionen GS1 DQX ComfortCheck oder GS1 DQX SelfCheck? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die Bilder für die Sichtprüfung bereitzustellen: via GDSN oder via Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung. Für diese müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachte Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ im Download Center.
Für beide Wege der Bildbereitstellung zur Sichtprüfung werden nur folgende Bildformate akzeptiert:
JPEG / JPG
TIF / TIFF
PNG
PDF
Die Nutzung nicht zugelassener Formate führt zu einem Fehler (rotes Siegel).
Sie möchten Ihre Bilder via Link im GDSN bereitstellen?
Ab dem 05. Januar 2026 gilt für die Bereitstellung sichtprüfungsrelevanter Bilder via Link im GDSN®, dass der Link direkt zu der Bilddatei und ausschließlich zu der entsprechenden Bilddatei führen muss. Das bedeutet: Der Link darf nicht zu einem Ordner mit mehreren Bildern führen. Und der Link darf nicht auf eine Website verweisen, auf der Bilder zum Download bereitstehen. Erlaubt, aber nicht erforderlich, sind Download-Links – das Bild muss also nicht automatisch heruntergeladen werden.
Zusammenfassung:
Falsch: Ein Link zu einem Ordner mit mehreren Bildern, die einzeln angeklickt werden müssen
Richtig: Ein Link zur Bilddatei (JPG, TIFF, PNG)
Richtig: Ein Link zu einer PDF-Datei, in der mehrere Bilder enthalten sein können
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Datenempfänger Zugriff auf die Bilddaten haben. Die für GS1 DQX relevanten Codewerte lauten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
“PRODUCT_LABEL_IMAGE”
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Sie möchten Ihre Bilder mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal bereitstellen?
Dies ist ein manueller Prozess zur Bereitstellung über das GS1 Data Quality Portal in Ihren Browser. Nur der GS1 DQX Service hat Zugriff auf die Bilddaten. Es greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards.
Die Nutzung dieses Tools ist für GS1 DQX ComfortCheck Teilnehmer kostenfrei.
Weitere Informationen zum GS1 Data Quality Portal finden Sie hier.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 Data Quality Portal, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN® und GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich. Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.
Weitere Informationen zum Thema Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX.
Hier wird zwischen den beiden Bereitstellungswegen von Bildern für GS1 DQX differenziert.
Sie stellen die Bilddaten via GDSN zur Verfügung?
Bei Datensätzen mit dem Siegelstatus "Nicht bestanden" wird eine Sichtprüfung ausgelöst, sobald Produktbilder oder Artworks über GDSN hinzugefügt, gelöscht oder ausgetauscht werden.
WICHTIG: Bei Datensätzen mit GS1 DQX Siegel "Bestanden" oder "Nicht relevant" wird durch die Bildänderung über das GDSN keine Sichtprüfung ausgelöst.
Sie stellen Ihre Bilddaten mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal zur Verfügung?
Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern mit Hilfe der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst. Die Nutzung der Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über die Produktbildverwaltung im GS1 Data Quality Portal , werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und Produtbildbereitstellung im GS1 Data Quality Portal innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
Weitergehende Informationen zur Bildbereitstellung finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX im gleichnamigen Kapitel hier.
Für GS1 DQX relevant sind grundsätzlich alle Artikel aus folgenden Sortimentsbereichen:
Die Einteilung in diese Bereiche ist in der GS1 DQX Prüfmatrix definiert und erfolgt auf Basis von GPC-Klassen. Eine entsprechende Zuordnung der von Ihnen vergebenen GPC Brick Codes kann über die GS1 DQX Prüfmatrix durchgeführt werden – diese finden Sie hier.
Darüber hinaus müssen folgende Eigenschaften erfüllt sein:
Erfüllt ein Artikel eine der folgenden Eigenschaften ist er nicht GS1 DQX relevant:
Das sind Attribute, die durch GS1 DQX geprüft werden. Es handelt sich dabei um Attribute, die erwartungsgemäß auf der Produktverpackung abgedruckt sind und somit durch ein Produktbild oder Artwork geprüft werden können. Diese Attribute unterscheiden sich je nach Sortimentsbereich.
Geprüft werden beispielsweise Zutatenlisten, Nährwerte, Aufbewahrungshinweise etc.
Nicht geprüft werden unter anderem Mindestbestellmengen, Abmessungen, Bruttogewichte etc.
Eine genaue Übersicht, welche Attribute bei welchen Artikeln sichtprüfungsrelevant sind, finden Sie in der GS1 DQX Prüfmatrix.
Nein, eine initiale Prüfung von Bestandsdaten findet nicht statt. Um diese in die GS1 DQX Datenbank zu übernehmen und als sogenannte Bestandsdaten zu kennzeichnen, führen wir einen Initial Load durch. Eine Prüfung durch den GS1 DQX ComfortCheck wird erst durchgeführt, sofern eine sichtprüfungsrelevante Änderung an diesen Daten vorgenommen wird.
Grundsätzlich findet bei jedem sichtprüfungsrelevanten Attribut ein Abgleich zwischen Produktbild und GDSN-Datensatz statt. Die Informationen, welches Attribut in welchem Umfang geprüft wird und welche Toleranzen bestehen, finden Sie in unserem GS1 DQX Kompendium. Grundlage des Kompendiums sind die standardisierten Attribute des deutschen Zielmarktes im GDSN.
Das GS1 DQX Kompendium finden Sie hier.
Ja, dies ist für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen vor „Verfügbarkeit: Startdatum (-zeit)“ durch den Dateneinsteller zulässig. Setzen Sie hierfür das Attribut AVP „DQX Non Visual Validation“ = „true“. So wird die Sichtprüfung eines Artikels vorrübergehend aktiv ausgesetzt.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Beschreibung der Funktionsweise von GS1 DQX im Kapitel "Aussetzen der Sichtprüfung bei GS1 DQX".
Ein Upload eines neuen Bildes oder Artwork im GDSN® löst nur dann eine Sichtprüfung aus, wenn ein Fehler in der Sichtprüfung vorliegt. Bei keinem Fehler in der Sichtprüfung, wird keine neue Sichtprüfung ausgelöst.
Bei Änderungen an relevanten Bildern über GS1 Data Quality Portal: Wenn Artikelupdates von GS1 DQX empfangen werden und die letzte Sichtprüfung nicht bestanden wurde, wird folgendes geprüft: Haben sich seitdem gültige Bilder geändert? Falls ja, startet automatisch eine neue Sichtprüfung.