Ab 1.1.2027 beginnt die Sendepflicht für E-Rechnungen in Deutschland. Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung und der Abstimmung mit ihren Geschäftspartnern.
Innerhalb der GS1 Community arbeitet die AG E-Rechnung der Fachgruppe EDI/eCommerce von GS1 Germany an entsprechenden Empfehlungen zur effizienten und rechtsicheren Umsetzung der E-Rechnung auf Basis der EN 16931.
In 2025 wurden bereits die Empfehlung zur Umsetzung von EANCOM® als interoperables Format sowie die erste Anwendungsempfehlung zur E-Rechnung „Teil1" - Einführung und Grundprinzipien zur Nutzung der europäischen Kernrechnung und ZUGFeRD/Factur-X“ veröffentlicht.
Im Dezember 2026 soll der Teil 2 der Anwendungsempfehlung zur Umsetzung der EN 16931 und ZUGFeRD/Factur-X erscheinen mit dem Fokus auf Handlungsempfehlungen zur Umsetzung auf Basis der Anforderungen der GS1 Community.
Dies beinhaltet nicht nur Anforderungen hinsichtlich der Rechnung, sondern auch weitere Prozesse. Hierzu gehören unter anderem Rechnungskorrekturen, Belastungsanzeigen oder Wertgutschriften. Ein essentieller Teil, wie bei EDI, ist der richtige Umgang mit den Dokumententypen zur E-Rechnung, um diese Prozesse zu unterstützen und eine Automatisierung zu gewährleisten.
Hier wurde von der AG E-Rechnung der derzeitige Stand der Abstimmungen konsolidiert und dient als Basis für die kommende Anwendungsempfehlung. Darüber hinaus dient es als Basis für die Abstimmungen mit anderen Branchen und Stakeholdern.
Innerhalb der Arbeitsgruppe wurde angeregt diese vorläufigen Zwischenergebnisse bereits jetzt zur Verfügung zu stellen, damit Unternehmen sich entsprechend darauf einstellen können.
Wichtig! Es handelt sich um vorläufige Zwischenergebnisse zur Orientierung. Der Sachstand kann sich daher gegenüber der zukünftigen Anwendungsempfehlung ändern. Darüber hinaus wird es auf nationaler und europäischer Ebene Abstimmungen zu diesem Thema geben.
Die Dokumententypen werden in de EN 16931 im BT-3 (Code für den Rechnungstyp) angegeben und beruhen auf der UN/CEFACT Codeliste UNTDID 1001 — Document type, die auch bei EDIFACT (BGM, DE 1001) verwendet wird.
Folgende Dokumententypen gelten für Rechnungen. Diese sind die Ursprungsbelege im Rechnungsprozess:
Sonderfälle:
Primärer Fokus von Rechnungskorrekturen sind die Korrektur von Mengen, Preisen oder Beträgen. Weitere inhaltliche Änderungen sind kritisch umzusetzen, daher wird empfohlen die Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung zu erstellen.
Schritt 1: Rechnung durch den Verkäufer (380) - Ursprungsbeleg
Schritt 2: Reklamation durch Käufer (strukturiert/unstrukturiert)
Schritt 3: Korrektur-Möglichkeiten durch Verkäufer
Zusätzlich: Wertgutschriften/-belastungen (kein Bezug zum Ursprungsbeleg) durch Verkäufer
Korrektur im Gutschriftsverfahren durch Käufer einer Rechnung durch Verkäufer (380)
Storno bzw. Korrektur umsatzsteuerliche Gutschrift Self-billed corrective invoice (471)
Zusätzlich: Vom Käufer erzeugte Wertgutschriften, d.h. nachträgliche Entgeltminderungen i.S.v. § 17 UStG (83) (ohne Bezug zum Ursprung)/- Wertbelastungen (84), d.h. nachträgliche Entgelterhöhungen.
Hinweis: In der EANCOM-Anwendungsempfehlung wird zurzeit für die Belastungsanzeige der Rechnungstyp 383 (Belastungsanzeige – Waren und Dienstleistungen) verwendet. Dies gilt jedoch nicht im Kontext der E-Rechnung nach EN 16931.
Korrekturen im Gutschriftsverfahren (umsatzsteuerliche Gutschriften):
Vorzeichen in der Summe des Belegs
Im Regelfall hat die Netto (BT-109) und Brutto-Summenzeile (BT-112) jedes Belegs ein positives Vorzeichen. D.h. für diese Anwendungsempfehlung gilt: Ob es sich um eine Forderung oder Verbindlichkeit handelt, ergibt sich i.d.R. ausschließlich aus dem Rechnungstyp.
Jeder Rechnungstyp ist entweder der Kategorie „Invoice“ oder „Credit-Note“ zugeordnet. Typen der Kategorie „Credit Note“ dürfen grundsätzlich nicht mit einem negativen Vorzeichen gezeigt werden, um Zweideutigkeit zu vermeiden. Es gibt in dieser Anwendungsempfehlung nur folgende Typen aus der Kategorie „Rechnung“ in welcher auch negative Vorzeichen in der Summenzeile auftreten können:
| Ursprungsbeleg | Gegenbeleg zur Korrektur | |
|---|---|---|
| 380 (Rechnung) | 381 (Gutschrift) nach unten | durch Verkäufer |
| 380 (Rechnung) | 261 (Belastungsanzeige) | durch Käufer |
| 380 (Rechnung) | 384 (Korrigierte Rechnung nach oben) | durch Verkäufer |
| 389 (selbstausgestellte Rechnung) | 471 (Storno ODER Korrektur Rechnung im Gutchrifts-verfahren) nach oben bzw. unten) | durch Käufer |
| 261 (Selbst ausgestellte Gutschriftsanzeige) Belastungsanzeige Reklamation/Warenrückgabe | 527 (Selbst ausgestellte Belastungsanzeige) Rückbelastungsanzeige | durch Käufer |
| 83 (Wertgutschrift) | 84 (Wertbelastung) | durch Käufer/Verkäufer |
Hier wird unterschieden zwischen Rückgängigmachung und Rückverkauf.
| Rechnungstyp | Verwendung | englische Bezeichnung | Aussteller | Besondere Hinweise | |
|
Ursprungsbelege |
380 |
Rechnung | Commercial Invoice | Lieferant | auch bei Neuabrechnungen zu verwenden, auch bei Dauermietrechnungen zu verwenden (dann Hinweis im BT-22 auf Dauermietrechnung), Pfandüberschuss-Rechnung: 380 negativ, auch bei Rücklieferungen/Rückverkauf zu verwenden |
386 |
Abschlag | Prepayment Invoice | Lieferant | ||
877 |
Schlussrechnung/ Restrechnung | Final construction Invoice | Lieferant |
im BT-22 mitgeben, wenn möglich mitgeben, wenn Restrechnung; bei Schlussrechnung eingebetteter Anhang mit Auflistung aller Abschläge Netto + USt erforderlich Varianten der Stornierung: Storno negative Schluss-/Restrechnung: 384 (da 381 nicht negativ möglich) , Storno positive Schluss-/ Restrechnung: 381 |
|
|
Korrekturvorgänge |
381 |
Storno Rechnung/ Teilstorno/ Rechnungskorrektur nach unten | Credit Note | Lieferant | Verweis auf Ursprungsrechnung erforderlich (Rechnungsnummer + -datum) |
384 |
Rechnungskorrektur nach oben (Differenzbetrag) | Corrected Invoice | Lieferant | Verweis auf Ursprungsrechnung erforderlich (Rechnungsnummer + -datum), Korrektur durch den Lieferanten wegen fehlerhaften Preisen/ Mengen (nur Differenzbetrag) | |
261 |
Belastungsanzeige (Betrag nach unten) | Self-billed credit note | Kunde | vom Kunden ausgestellte Belastungsanzeige, um z.B. Preisdifferenzen oder Mengendifferenzen zu reklamieren oder Rückgängigmachungen/Warenrückgabe abzuwickeln | |
527 |
Rückbelastungsanzeige/ Belastungsanzeige (Betrag nach oben) | Self-billed debit note | Kunde | ||
83 |
Entgeltminderung i.S.v. § 17 UstG | Credit Note related to financial adjustments | Lieferant/ Kunde | kein Bezug zum Ursprungsbeleg erforderlich, z.B. Boni | |
84 |
Storno Entgeltminderung/ Entgelterhöhung i.S.v. § 17 UStG | Debit Note related to financial adjustments | Lieferant/ Kunde | kein Bezug zum Ursprungsbeleg erforderlich | |
|
Sonderfall Gutschrifts- |
389 |
umsatzsteuerliche Gutschrift | Self-billed invoice | Kunde | |
500 |
Abschlagsrechnung im Gutschriftsverfahren | Self-prepayment invoice original | Kunde | ||
471 |
Storno bzw./oder Korrektur umsatzsteuerliche Gutschrift | Self-billed corrective invoice | Kunde |
Storno: negative Vorzeichen Korrektur nach oben: positive Vorzeichen Korrektur nach unten: negative Vorzeichen |
Das Thema E-Rechnung hat eine hohe Dynamik, alle wichtigen Informationen sind auf der E-Rechnungsseite von GS1 Germany zu finden. Wie oben erwähnt, soll im Dezember 2026 der Teil 2 der Anwendungsempfehlung zur Umsetzung der EN 16931 und ZUGFeRD/Factur-X mit dem Fokus auf Handlungsempfehlungen zur Umsetzung auf Basis der Anforderungen der GS1 Community erscheinen.
Vorgestellt wird die Empfehlung am 1. Dezember 2026 auf der Konferenz „GS1 EXCHANGE: E-Rechnung 2026“. Wenn Du Informationen aus erster Hand zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung von E-Rechnungen und unsere Anwendungsempfehlung haben willst, dann melde Dich an!
Klaus Förderer ist Senior Manager Master Data + Data Exchange bei GS1 Germany. Er ist E-Rechnungsexperte bei GS1 Germany und leitet die AG E-Rechnung der Fachgruppe EDI/eCommerce von GS1 Germany. In dieser Rolle ist er aktiv bei DIN, FeRD, CEN/TC 434 und UN/CEFACT.

Klaus Förderer
Senior Manager Master Data + Data Exchange, GS1 Germany GmbH
+49 221 94714-244 klaus.foerderer@gs1.de