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Fachbeitrag zur Nutzung von Dokumententypen für Rechnungen im Rahmen der EN 16931

Ab 1.1.2027 beginnt die Sendepflicht für E-Rechnungen in Deutschland. Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung und der Abstimmung mit ihren Geschäftspartnern.

Innerhalb der GS1 Community arbeitet die AG E-Rechnung der Fachgruppe EDI/eCommerce von GS1 Germany an entsprechenden Empfehlungen zur effizienten und rechtsicheren Umsetzung der E-Rechnung auf Basis der EN 16931.

In 2025 wurden bereits die Empfehlung zur Umsetzung von EANCOM® als interoperables Format sowie die erste Anwendungsempfehlung zur E-Rechnung „Teil1" - Einführung und Grundprinzipien zur Nutzung der europäischen Kernrechnung und ZUGFeRD/Factur-X“ veröffentlicht.

Im Dezember 2026 soll der Teil 2 der Anwendungsempfehlung zur Umsetzung der EN 16931 und ZUGFeRD/Factur-X erscheinen mit dem Fokus auf Handlungsempfehlungen zur Umsetzung auf Basis der Anforderungen der GS1 Community.

Dies beinhaltet nicht nur Anforderungen hinsichtlich der Rechnung, sondern auch weitere Prozesse. Hierzu gehören unter anderem Rechnungskorrekturen, Belastungsanzeigen oder Wertgutschriften. Ein essentieller Teil, wie bei EDI, ist der richtige Umgang mit den Dokumententypen zur E-Rechnung, um diese Prozesse zu unterstützen und eine Automatisierung zu gewährleisten. 

Hier wurde von der AG E-Rechnung der derzeitige Stand der Abstimmungen konsolidiert und dient als Basis für die kommende Anwendungsempfehlung. Darüber hinaus dient es als Basis für die Abstimmungen mit anderen Branchen und Stakeholdern.

Innerhalb der Arbeitsgruppe wurde angeregt diese vorläufigen Zwischenergebnisse bereits jetzt zur Verfügung zu stellen, damit Unternehmen sich entsprechend darauf einstellen können.

Wichtig! Es handelt sich um vorläufige Zwischenergebnisse zur Orientierung. Der Sachstand kann sich daher gegenüber der zukünftigen Anwendungsempfehlung ändern. Darüber hinaus wird es auf nationaler und europäischer Ebene Abstimmungen zu diesem Thema geben.

Übersicht zur Verwendung von Rechnungstypen

Die Dokumententypen werden in de EN 16931 im BT-3 (Code für den Rechnungstyp) angegeben und beruhen auf der UN/CEFACT Codeliste UNTDID 1001 — Document type, die auch bei EDIFACT (BGM, DE 1001) verwendet wird.

Rechnungen:

Folgende Dokumententypen gelten für Rechnungen. Diese sind die Ursprungsbelege im Rechnungsprozess:

  • 380 Rechnung (ggf. auch negativ, ausgestellt vom Verkäufer)
  • 389 Selbst-ausgestellte Rechnung im Gutschriftsverfahren (ausgestellt vom Käufer)
     

Sonderfälle:

  • 386 Abschlagsrechnung (ausgestellt vom Verkäufer)
  • 877 Schlussrechnung (ausgestellt vom Verkäufer)
  • 500 Abschlagsrechnung im Gutschriftsverfahren
     

Korrekturfälle:

Primärer Fokus von Rechnungskorrekturen sind die Korrektur von Mengen, Preisen oder Beträgen. Weitere inhaltliche Änderungen sind kritisch umzusetzen, daher wird empfohlen die Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung zu erstellen.
 

Korrektur durch Verkäufer:

Schritt 1: Rechnung durch den Verkäufer (380) - Ursprungsbeleg

Schritt 2: Reklamation durch Käufer (strukturiert/unstrukturiert)

Schritt 3: Korrektur-Möglichkeiten durch Verkäufer 

  • Storno (381) und neue Rechnung (380) oder
  • Gutschrift (381) -> Teilstorno/Rechnungskorrektur
    (nach unten = Gutschrift für Käufer) oder
  • Rechnungskorrektur durch Verkäufer (384) -> Rechnungskorrektur nach oben (Differenzbetrag)

Zusätzlich: Wertgutschriften/-belastungen (kein Bezug zum Ursprungsbeleg) durch Verkäufer
 

Korrektur durch Käufer (Belastungsanzeige):

Korrektur im Gutschriftsverfahren durch Käufer einer Rechnung durch Verkäufer (380) 

  • Schritt 1: Rechnung durch den Verkäufer (380) - Ursprungsbeleg
  • Schritt 2: Belastungsanzeige durch Käufer (261) als finaler Beleg
  • Ggf. Schritt 3 - Rücknahme der Belastungsanzeige durch den Käufer (527)

Storno bzw. Korrektur umsatzsteuerliche Gutschrift Self-billed corrective invoice (471)

Zusätzlich: Vom Käufer erzeugte Wertgutschriften, d.h. nachträgliche Entgeltminderungen i.S.v. § 17 UStG (83) (ohne Bezug zum Ursprung)/- Wertbelastungen (84), d.h. nachträgliche Entgelterhöhungen.

Hinweis: In der EANCOM-Anwendungsempfehlung wird zurzeit für die Belastungsanzeige der Rechnungstyp 383 (Belastungsanzeige – Waren und Dienstleistungen) verwendet. Dies gilt jedoch nicht im Kontext der E-Rechnung nach EN 16931.

Korrekturen im Gutschriftsverfahren (umsatzsteuerliche Gutschriften):

  • Schritt 1: Umsatzsteuerliche Gutschrift durch Käufer: Ursprungsbeleg (389)
  • Schritt 2: Storno (-) bzw. positive (+) und negative (-) Korrekturen mit „self billed corrective invoice“ (471) der umsatzsteuerlichen Gutschrift

Vorzeichen in der Summe des Belegs

Im Regelfall hat die Netto (BT-109) und Brutto-Summenzeile (BT-112) jedes Belegs ein positives Vorzeichen. D.h. für diese Anwendungsempfehlung gilt: Ob es sich um eine Forderung oder Verbindlichkeit handelt, ergibt sich i.d.R. ausschließlich aus dem Rechnungstyp.

Jeder Rechnungstyp ist entweder der Kategorie „Invoice“ oder „Credit-Note“ zugeordnet. Typen der Kategorie „Credit Note“ dürfen grundsätzlich nicht mit einem negativen Vorzeichen gezeigt werden, um Zweideutigkeit zu vermeiden. Es gibt in dieser Anwendungsempfehlung nur folgende Typen aus der Kategorie „Rechnung“ in welcher auch negative Vorzeichen in der Summenzeile auftreten können:

  • „Pfandüberschuss“-Rechnungen (380). Das kann auftreten, wenn Pfandrückgabe auf der gleichen Rechnung gezeigt wie der Verkauf von neuer Ware.
  • negative Schluss-Rechnungen (877) . Die Anzahlungen waren höher als der Endbetrag der Rechnung.
  • Korrektur-Belege im Sinne einer Minderung/Storno einer umsatzsteuerlichen Gutschrift mit (471) –„self billed corrective invoice“

Übersicht Belege und zugehörige Gegenbelege

Ursprungsbeleg Gegenbeleg zur Korrektur  
380 (Rechnung) 381 (Gutschrift) nach unten durch Verkäufer
380 (Rechnung) 261 (Belastungsanzeige) durch Käufer
380 (Rechnung) 384 (Korrigierte Rechnung nach oben) durch Verkäufer
389 (selbstausgestellte Rechnung) 471 (Storno ODER Korrektur Rechnung im Gutchrifts-verfahren) nach oben bzw. unten) durch Käufer
261 (Selbst ausgestellte Gutschriftsanzeige) Belastungsanzeige Reklamation/Warenrückgabe 527 (Selbst ausgestellte Belastungsanzeige) Rückbelastungsanzeige durch Käufer
83 (Wertgutschrift) 84 (Wertbelastung) durch Käufer/Verkäufer

Weitere Szenarien zwischen Käufer & Verkäufer:

Abgrenzung Reklamation, Retoure und Rückverkauf

Reklamation der Rechnung durch Käufer:

  • Minderung des Entgeltbetrags der Rechnung (Mengen, Preise, Rabatte)
  • Über Belastungszeige (261) inkl. Gegenbeleg
  • vgl. EANCOM AE Reklamation
  • Oder andere Möglichkeiten (s.o.)


Retouren:

Hier wird unterschieden zwischen Rückgängigmachung und Rückverkauf.

Retoure als Rückgängigmachung (Warenrückgabe) durch Käufer:
  • z.B. vereinbarte Warenrückgabe (Vertragsaufhebung),
  • Qualitätsmängel, Warenrückruf
  • Über Belastungszeige (261) inkl. Gegenbeleg (wie Reklamation)
    bei Ausstellung durch Käufer
  • Buchung als Vorsteuer-Korrektur
  • vgl. EANCOM AE Retoure
     
Retoure als Rückverkauf (Rücklieferung) der Ware an den Verkäufer:
  • z.B. Paletten, Rückkauf gebrauchter Maschinen
  • Rechnung (380) von ehem. Käufer and ehem. Verkäufer
  • Buchung mit Umsatzsteuer (wie Rechnung)
  • vgl. EANCOM AE Retoure
     
Wertgutschriften/Wertbelastungen
  •  Entgeltminderung i.S.v. § 17 UStG, z.B. Jahresboni
  • kein Bezug zum Ursprungsbeleg erforderlich
  • Umsetzung mit Dokumententyp 83 (Wertgutschrift) und 84 (Wertbelastung)
  • Ausstellung durch Käufer oder Verkäufer
  Rechnungstyp Verwendung englische Bezeichnung Aussteller Besondere Hinweise

Ursprungsbelege

380

Rechnung Commercial Invoice Lieferant auch bei Neuabrechnungen zu verwenden, auch bei Dauermietrechnungen zu verwenden (dann Hinweis im BT-22 auf Dauermietrechnung), Pfandüberschuss-Rechnung: 380 negativ, auch bei Rücklieferungen/Rückverkauf zu verwenden

386

Abschlag Prepayment Invoice Lieferant  

877

Schlussrechnung/ Restrechnung Final construction Invoice Lieferant im BT-22 mitgeben, wenn möglich mitgeben, wenn Restrechnung; bei Schlussrechnung eingebetteter Anhang mit Auflistung aller Abschläge Netto + USt erforderlich
Varianten der Stornierung: Storno negative Schluss-/Restrechnung: 384 (da 381 nicht negativ möglich) , Storno positive Schluss-/ Restrechnung: 381

Korrekturvorgänge

381

Storno Rechnung/ Teilstorno/ Rechnungskorrektur nach unten Credit Note Lieferant Verweis auf Ursprungsrechnung erforderlich (Rechnungsnummer + -datum)

384

Rechnungskorrektur nach oben (Differenzbetrag) Corrected Invoice Lieferant Verweis auf Ursprungsrechnung erforderlich (Rechnungsnummer + -datum), Korrektur durch den Lieferanten wegen fehlerhaften Preisen/ Mengen (nur Differenzbetrag)

261

Belastungsanzeige (Betrag nach unten) Self-billed credit note Kunde vom Kunden ausgestellte Belastungsanzeige, um z.B. Preisdifferenzen oder Mengendifferenzen zu reklamieren oder Rückgängigmachungen/Warenrückgabe abzuwickeln

527

Rückbelastungsanzeige/ Belastungsanzeige (Betrag nach oben) Self-billed debit note Kunde  

83

Entgeltminderung i.S.v. § 17 UstG Credit Note related to financial adjustments Lieferant/ Kunde kein Bezug zum Ursprungsbeleg erforderlich, z.B. Boni

84

Storno Entgeltminderung/ Entgelterhöhung i.S.v. § 17 UStG Debit Note related to financial adjustments Lieferant/ Kunde kein Bezug zum Ursprungsbeleg erforderlich

Sonderfall Gutschrifts-
verfahren

389

umsatzsteuerliche Gutschrift Self-billed invoice Kunde  

500

Abschlagsrechnung im Gutschriftsverfahren Self-prepayment invoice original Kunde  

471

Storno bzw./oder Korrektur umsatzsteuerliche Gutschrift Self-billed corrective invoice Kunde Storno: negative Vorzeichen
Korrektur nach oben: positive Vorzeichen
Korrektur nach unten: negative Vorzeichen

Das Thema E-Rechnung hat eine hohe Dynamik, alle wichtigen Informationen sind auf der E-Rechnungsseite von GS1 Germany zu finden. Wie oben erwähnt, soll im Dezember 2026 der Teil 2 der Anwendungsempfehlung zur Umsetzung der EN 16931 und ZUGFeRD/Factur-X mit dem Fokus auf Handlungsempfehlungen zur Umsetzung auf Basis der Anforderungen der GS1 Community erscheinen.

Vorgestellt wird die Empfehlung am 1. Dezember 2026 auf der Konferenz „GS1 EXCHANGE: E-Rechnung 2026“. Wenn Du Informationen aus erster Hand zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung von E-Rechnungen und unsere Anwendungsempfehlung haben willst, dann melde Dich an!

Über den Autor

Klaus Förderer ist Senior Manager Master Data + Data Exchange bei GS1 Germany. Er ist E-Rechnungsexperte bei GS1 Germany und leitet die AG E-Rechnung der Fachgruppe EDI/eCommerce von GS1 Germany. In dieser Rolle ist er aktiv bei DIN, FeRD, CEN/TC 434 und UN/CEFACT.

Klaus Förderer, Senior Manager Master Data + Data Exchange, GS1 Germany GmbH

Klaus Förderer

Senior Manager Master Data + Data Exchange, GS1 Germany GmbH

+49 221 94714-244 klaus.foerderer@gs1.de