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Medizinische Produkte auf blauem Hintergrund zum Thema EUDAMED und UDI

UDI umsetzen – EUDAMED-Fristen einhalten

EUDAMED wird verpflichtend – und damit steigt der Handlungsdruck für Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika. Seit dem 28. Mai 2026 müssen neue Produkte vor dem Inverkehrbringen im EUDAMED-Modul UDI/Devices registriert werden. Für relevante Bestandsprodukte gilt die Registrierungsfrist bis zum 28. November 2026. GS1 Germany unterstützt Sie dabei, Ihre UDI-Daten, Identifikationsnummern und Prozesse rechtzeitig vorzubereiten: mit GS1 Complete, praxisnahen Trainings, Beratung und einer kompakten Checkliste.

EUDAMED-Fristen: Neue Produkte seit Mai 2026, Bestandsprodukte bis November 2026

Seit dem 28. Mai 2026 ist EUDAMED für zentrale Registrierungsprozesse verpflichtend. Für Hersteller besonders wichtig: Neue Produkte müssen ab diesem Datum vor dem Inverkehrbringen im UDI/Devices-Modul registriert werden. Für relevante Bestandsprodukte, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. November 2026.

Frist Für welche Produkte? Was ist zu tun?
28. Mai 2026 Neue Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden UDI-/Produktdaten vor dem Inverkehrbringen im EUDAMED-Modul UDI/Devices registrieren
28. November 2026 Relevante Bestandsprodukte, die bereits vor dem 28. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden Produktdaten im EUDAMED-Modul UDI/Devices nachregistrieren
laufend vor den Fristen Neue und bestehende Sortimente UDI-DI, Basis UDI-DI, Produktstammdaten, Verantwortlichkeiten und Datenqualität prüfen

Was bedeutet „verpflichtende Nutzung“ von EUDAMED?

„Verpflichtende Nutzung“ bedeutet: Bestimmte regulatorische Vorgänge dürfen nicht mehr nur freiwillig oder vorbereitend in EUDAMED erfolgen, sondern müssen über die entsprechenden EUDAMED-Module abgebildet werden. Dazu gehören seit dem 28. Mai 2026 insbesondere die Akteursregistrierung und die UDI-/Produktregistrierung.

Für Hersteller heißt das: Akteursdaten, UDI-Daten, Produktdaten, Zertifikatsinformationen und interne Verantwortlichkeiten müssen rechtzeitig vorbereitet sein.

Was passiert, wenn UDI-Daten nicht rechtzeitig vorbereitet sind?

Unvollständige oder fehlerhafte UDI-Daten können zu Verzögerungen, Korrekturschleifen und zusätzlichem Aufwand führen. Besonders kritisch wird es, wenn Identifikationsnummern, Basis UDI-DI, Produktstammdaten oder interne Verantwortlichkeiten erst kurz vor den Fristen geklärt werden.

Risiko Nacharbeiten vor der EUDAMED-Registrierung
Fehlende oder inkonsistente ProduktdatenDAMED-Registrierung Verzögerungen zwischen Regulatory Affairs, QM, IT und Stammdatenmanagement
Nicht geprüfte Bestandsprodukte Fehlende GS1 Identifikationsgrundlage Zeitdruck vor dem 28. November 2026 Verzögerung bei der UDI-konformen Umsetzung
Unklare Prozesslogik Mehr Aufwand bei Datenpflege, Prüfung und Registrierung

Ihr schneller Weg zur UDI-Readiness

UDI-Status prüfen

Klären Sie, welche Produkte betroffen sind, welche Produktklassen gelten und welche UDI- und EUDAMED-Daten bereits vorliegen.

GS1 Complete nutzen

Mit GS1 Complete schaffen Sie die Grundlage, um GS1 Identifikationsstandards für Ihre Produkte einzusetzen und UDI-konforme Kennzeichnungen aufzubauen.

Datenqualität sichern

Prüfen Sie UDI-DI, UDI-PI, Basis UDI-DI und relevante Produktstammdaten auf Vollständigkeit, Konsistenz und Zuständigkeiten.

Wissen aufbauen

Buchen Sie passende Trainings, damit Regulatory Affairs, Qualitätsmanagement, IT und Stammdatenteams mit denselben Grundlagen arbeiten.

Umsetzung absichern

Nutzen Sie Beratung, Checkliste und interne Verantwortlichkeiten, um Ihre EUDAMED-Vorbereitung strukturiert abzuschließen.

FAQ EUDAMED

Foto Sylvia Reingardt

Sylvia Reingardt

Senior Manager Healthcare, GS1 Germany GmbH

+49 221 94714-438 sylvia.reingardt@gs1.de