Der Digitale Produktpass (DPP), der Green Deal und die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) sind eng miteinander verknüpft und bilden zentrale Bausteine der EU-Strategie für mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Der DPP ist dabei das entscheidende Instrument zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft. GS1 Standards unterstützen dabei in effizienter Weise die ESPR-konforme Erstellung eines Digitalen Produktpasses und damit die Circular Economy (Kreislaufwirtschaft).
Die DPP Normung kommt – gestalten Sie sie mit. Wie, das erfahren Sie in den beiden Mitschnitten unseres kostenfreien Webinars.
Zu den Aufzeichnungen
Klimawandel, Ressourcenknappheit und eine wachsende Umweltbelastung stellen die Welt vor große Herausforderungen. Ein Großteil der heutigen Produktionssysteme sind auf die lineare Denkweise „Take-Make-Waste“ ausgerichtet. Um dem zu begegnen, hat die Europäische Union den Green Deal ins Leben gerufen – ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Ein zentrales Ziel dabei: der Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft, in der Produkte länger genutzt, repariert, recycelt und darin enthaltene kostbare Rohstoffe wiederverwendet werden. Damit dies gelingt, braucht es Transparenz – über Produkte, deren Zusammensetzung und Energieverbrauch sowie deren Materialien und Herkunft. Genau hier setzt der Digitale Produktpass (DPP) an.
Mit der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für nachhaltigere und kreislauffähige Produkte. Die im Juli 2024 in Kraft getretene Verordnung verpflichtet Hersteller künftig dazu, einen Digitalen Produktpass (DPP) für priorisierte Produktgruppen bereitzustellen, der über die Herkunft, chemische Substanzen, Zusammensetzung und Reparierbarkeit von Produkten informiert.
Der Digitale Produktpass ist ein digital zugänglicher Datensatz, der vorgeschriebene Informationen abhängig von der Produktkategorie beinhaltet. Er enthält unter anderem Angaben zur Produktzusammensetzung, Energieeffizienz, CO₂-Bilanz, Reparierbarkeit oder Entsorgungsinformationen. Der DPP soll die Prozesse entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs vereinfachen und optimieren, und zwar während der gesamten Lebensdauer eines Produkts.
Der Digitale Produktpass bietet einen Mehrwert für alle Beteiligten entlang der Lieferkette:
Dadurch wird der Digitale Produktpass DPP zu einem Enabler für nachhaltige Transformation, mehr Kreislaufwirtschaft und gesetzliche Transparenzpflichten.
Der Digitale Produktpass wird ab 2027 schrittweise für zahlreiche Produktgruppen eingeführt. Den Anfang machen voraussichtlich Textilien, Batterien sowie Elektronikprodukte. Dabei funktioniert der DPP gleich, unabhängig von der Branche und Produktgruppe.
Der DPP soll über einen Datenträger, z.B. einen QR-Code, verlinkt werden, der direkt auf dem Produkt angebracht ist. In dem Datenträger wird eine global eindeutige, webfähige Identifikation kodiert. Dies kann über den GS1 Digital Link erfolgen. So können Verbraucher:innen, Lieferkettenteilnehmer oder andere Interessengruppen einfach auf produkt- und materialbezogene Informationen zugreifen.
In einem interaktiven Demonstrator zeigen wir, wie der Digitale Produktpass funktioniert – konkret, nachvollziehbar und praxisnah anhand fünf exemplarischer Produktgruppen. Dabei setzen wir auf die bestehenden GS1 Standards und zeigen, wie ein Digitaler Produktpass heute schon umgesetzt werden könnte – gemäß bekannter ESPR- und ISO 15459-Anforderungen an Interoperabilität.
Alle relevanten Produkte und ihre Bestandteile, die auf dem EU-Markt platziert werden, müssen mit einem DPP verknüpft sein, unabhängig davon ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Hierfür ist der Wirtschaftsakteur verantwortlich: das Unternehmen, das das Produkt nach Inkrafttreten der Verordnung und der sektoralen Rechtsakte (der so genannten delegierten Rechtsakte) zum ersten Mal auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Es sind also nicht nur europäische Unternehmen betroffen, sondern Anbieter aus allen Teilen der Welt.
Die ESPR verweist auf die Norm ISO/IEC 15459, wenn es um die eindeutige Produktidentifikation geht. Diese Norm ermöglicht, dass Produkte weltweit eindeutig identifiziert und Informationen dazu interoperabel verarbeitet werden können.
Interoperabilität bedeutet, dass unterschiedliche Systeme und Akteure nahtlos miteinander kommunizieren können – über Länder, Branchen und Technologien hinweg. Nur so lässt sich der Digitale Produktpass in der Breite mit verlässlichen Informationen umsetzen.
GS1 ist eine Ausgabestelle nach ISO/IEC 15459. Alle GS1 Idente sind auf maximale Interoperabilität ausgelegt. Sie sind Bestandteil der internationalen Normenwelt und bereits in Millionen Systemen im Einsatz – vom Kassenscanner bis zur digitalen Lieferkette. Im Gegensatz zu proprietären Lösungen garantieren sie Effizienz, Langfristigkeit, Offenheit und Kompatibilität mit bestehenden Infrastrukturen.
GS1 hat mit dem GS1 Digital Link eine Lösung entwickelt, die bestehende GS1 Idente – wie die GTIN – mit einer URL verknüpft und damit webfähig macht. Der GS1 Digital Link im QR-Code bildet so die Brücke zwischen dem physischen Produkt und den im DPP gespeicherten Informationen. Je nach Nutzerrolle – etwa Verbraucher:in, Behörde oder Recyclingsystem – können unterschiedliche Informationen zugänglich gemacht werden.
Über den GS1 Standard EPCIS (Electronic Product Code Information Services) lassen sich zudem Ereignisdaten entlang der Lieferkette anbinden. So können Produktbewegungen, Zustandsänderungen oder Reparatur- und Recyclingereignisse dokumentiert und dem digitalen Produktpass zugeführt werden. Somit kann über GS1 Standards der gesamte Produktlebenszyklus im Sinne der ESPR abgebildet werden.
Nutzen Sie die aktuelle Kommentierungsphase, um die künftigen Standards des Digitalen Produktpasses (DPP) aktiv mitzugestalten – branchenübergreifend, effizient und im Sinne Ihres Unternehmens. Die folgenden Videos mit Transkript zum Nachlesen bieten Ihnen kurze Einblicke in die Inhalte unseres Webinars „Die DPP Normung kommt – gestalten Sie sie mit.“
Das Ziel von GS1 ist es, sicherzustellen, dass die Lösungen, die heute bereits in Backend-Systemen, Kassensystemen und Online-Marktplätzen verwendet werden, weiterverwendet werden können - und das ohne Unterbrechung. Dadurch sind die bereits erfolgten Investitionen in bestehende Lösungen auch abgesichert.
Vorab schon mal eine gute Nachricht: Die aktuellen Normenentwürfe (Ilka Machemer, Senior Manager Identifikation bei GS1Germany hat es schon angesprochen), bieten bereits heute eine solide Grundlage für eine interoperable, effiziente und zukunftsfähige Umsetzung auf Basis der GS1 Standards.
Die neuen Normen unterstützen unter anderem die GS1 Idente, alle AIDC Datenträger (AIDC = Automatic Identification and Data Capture), die im GS1 Standard vorgesehen sind und vor allem auch die Umsetzung der Einzelhandelsvision 2027 zur Einführung von 2D-Code am POS.
Die Anmerkungen von GS1, die ich gleich aufzeigen werde, verfolgen das Ziel, diese Stärken zu bewahren und gezielt weiterzuentwickeln - mit Blick natürlich auf die Anwendbarkeit, Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit.
Was wir zusätzlich noch erreichen wollen, ist eine transparente Bewertung, wie gut unsere Standards durch die CEN/CENELEC Standards unterstützt werden und wo gegebenenfalls noch Klarstellungen nötig sind, um eine bessere Angleichung zu erreichen.
Damit wir zukünftig einen einzigen multifunktionalen Barcode auf der Verpackung nutzen können, müssen Systeme in der Lage sein, die Datenstruktur korrekt zu interpretieren.
Das bedeutet konkret: Systeme müssen diese Information aus dem Barcode extrahieren können, sei es für den Webzugang durch Verbraucher:innen oder für die Verarbeitung in bestehenden Systemen. Also egal wo der Barcode gescannt wird: die enthaltenen Daten müssen zuverlässig erkannt und auch verarbeitet werden können.
Unser Ziel ist deshalb sehr klar: Wir wollen einen einzigen QR Code auf dem Produkt, der alle relevanten Informationen enthält. Und damit das funktioniert, braucht es eigentlich nur 3 Dinge.
Nur wenn alle 3 Bausteine zusammenspielen, funktioniert der DPP auch interoperabel.
Aber wie ermöglichen wir das?
Aktuell wird in der Norm nur die ISO/IEC 15459 -2 referenziert. Teil 2 beschreibt jedoch nur die Registrierungsstellen.
Das ist aber noch nicht ausreichend, denn ohne Teil 3 fehlt die Grundlage dafür, dass Systeme den Code überhaupt korrekt und maschinenlesbar verarbeiten können. Teil 3 enthält die gemeinsamen Regeln für alle Vergabestellen und diese Regeln sind entscheidend für die Interoperabilität.
Deshalb schlagen wir als GS1 vor, dass die ISO/IEC 15459-3 in Abschnitt 5.1.2 und überall dort wo auch die ISO/IEC 15459 erwähnt wird, mit aufgenommen wird. Nur so stellen wir auch sicher, dass der DPP nicht nur eindeutig, sondern auch interoperabel ist.
Wenn diese Spezifikation nicht normativ referenziert wird, besteht die Gefahr, dass Scanner den Code nicht zuverlässig decodieren können und wir am Ende doch eventuell nicht nur einen, sondern auch einen zweiten Barcode benötigen.
Es ist unser Ziel, dass wir nur einen einzigen Datenträger haben, z. B. QR-Code oder RFID. Dieser sollte entsprechend alle DPP-relevanten Informationen enthalten und gleichzeitig natürlich interoperabel sein.
Der aktuelle Normentwurf, so wie er Stand heute ist, erwähnt zwar den QR-Code und Data Matrix, aber nur sehr oberflächlich und zum Thema Datenträger fehlen in der normativen Sektion noch einige wichtige Spezifikationen, insbesondere zu Barcode und NFC-Technologie (NFC = Near Field Communication).
Es fehlen klare technische Spezifikationen, wie sie in internationalen Normen wie der ISO/IEC 15415, ISO/IEC 15420 usw. definiert sind: Wenn diese Spezifikationen nicht normativ referenziert werden, besteht die Gefahr, dass wir am Ende auch mehrere Barcodes benötigen. Deshalb schlagen wir vor, dass diese Spezifikationen verbindlich mit in die Normen aufgenommen werden müssen und entsprechend nicht nur als Option.
Der Produktpass sollte auch auf verschiedenen Granularitätsebenen funktionieren und auch möglich sein, je nachdem, was für das jeweilige Produkt sinnvoll ist. Das kann entweder auf GTIN-Ebene sein, also Produktebene, auf Batch/Lot-Ebene für Rückverfolgbarkeit, oder auch – wenn gewollt - auf Seriennummernebene, also für Einzelproduktidentifikation.
Ein einziges Ident, zum Beispiel die GTIN, soll alle Ebenen abdecken können. So vermeiden wir unnötige Komplexität, sparen Kosten und bleiben flexibel.
Und was das genau bedeutet und wie wir das hinbekommen, sehen wir nun:
Einige wichtige Bereiche in Bezug auf die Verknüpfung verschiedener Produkt-Eben finden sich in Abschnitt 4.4.2 wieder. Und das würde ich ganz gern anhand von einem Beispiel erklären dann wird es vielleicht deutlicher:
Wenn ich zum Beispiel für ein T-Shirt schon eine GTIN vergeben habe und möchte jetzt eine feinere Granularitätsebene umsetzen, wie zum Beispiel auf Chargen-Ebene gehen oder Ebene der Seriennummer, dann möchte ich die GTIN für die Charge oder Seriennummer beibehalten und nicht jedes Mal bei einer neuen Stufe eine neue GTIN vergeben. Wenn ich die GTIN beibehalte, kann ich somit auch die Stammdaten wie zum Beispiel die Größe oder die Farbe des T-Shirts an die nächste Granularitätsebene weitervererben.
Und durch die GTIN habe ich eben eine klare Verknüpfung zwischen den einzelnen Ebenen. Und das ist derzeit im Abschnitt 4.4.2 aber etwas ungenau beschrieben.
Derzeit ist es eher so beschrieben, dass wenn sich die Granularitätsebenen ändern, auch eine neue GTIN vergeben werden müsste. Und das bedeutet natürlich eine unnötige Erzeugung von GTIN bei jeder Ganularitätsänderung. Deshalb empfehlen wir hier eine Klarstellung, dass ein Ident mehrere Ebenen abdecken darf oder auch im besten Fall sollte und eine Zulässigkeit von Mutter-Kind-Beziehung zwischen Identifikationsebenen durch GTIN, GTIN-Match oder GTIN-Seriennummer. Dadurch erhöhen wir die Flexibilität, ermöglichen eine Datenreduktion und vermeiden die Vergabe von neuen GTINs.
Dann kommen wir zum nächsten Zielbild:
Unser Zielbild ist, wie eben schon beschrieben, ein einzelner QR-Code, der alle Anforderungen erfüllt und zwar für alle Teilnehmer im zirkulären Prozess.
Damit dieser Code auch als Digitaler Produktpass (DPP) erkannt wird, kann eine klare, intuitive grafische Kennzeichnung dabei helfen, den DPP-QR-Code von anderen QR-Codes zu unterscheiden.
Das muss aber frei von Missverständnissen international gültig sein und auch optional, denn jedes Produkt bietet Platz oder Kontext für ein zusätzliches Symbol.
Deshalb gehen wir in den nächsten Kommentar 4 von GS1:
Hier geht es um die Frage, ob ein visuelles Symbol oder eine Markierung eingeführt werden sollte die den Digitalen Produktpass-Barcode kennzeichnet.
Diese Idee stammt aus einer Anforderung im Rahmen des Standardisierungsprozesses. Die Europäische Kommission hat angeregt, das Thema zu prüfen. Das wurde dann auch entsprechend gemacht.
Der aktuelle Normentwurf erlaubt optional grafische Kennzeichnung, nennt aber leider nur zwei Beispiele das ist die ISO 7000 und die IEC 60417 die aber wiederum nicht für Konsumgüter geeignet ist. Wenn jetzt jede neue Regulierung ein eigenes Symbol für den jeweiligen Barcode fordert, entsteht Verwirrung natürlich bei den Verbraucher:innen und erheblicher Aufwand in der Umsetzung.
In diesem Rahmen können auch Präzedenzfälle entstehen, die sich auch auf zukünftige Produktsegmente auswirken können, die heute noch nicht vom DPP betroffen sind.
Deshalb schlagen wir von GS1 vor, dass es kein regularisches, spezifisches Symbol benötigt, sondern ein einheitliches visuelles Zeichen, dass den Verbraucher:innen signalisiert: Das ist der Barcode, den ich scannen muss.
Und dieser Barcode kann dann natürlich entsprechend auch unterschiedliche Informationen haben, also nicht nur den DPP, sondern auch regulatorische Inhalte oder Werbeaktionen.
Und das aktuell vorgeschlagene Symbol ist ein Equipment Symbol und ähnelt (das haben wir als Rückmeldung bekommen) stark einem Symbol, das im Einzelhandel häufig für abziehbare Coupons oder Etiketten verwendet wird.
Und deshalb sollte man hier ein Symbol vorschlagen, was eindeutiger ist, um entsprechende Informationen abzurufen.
Wenn dieser eine Barcode sowohl für Verbraucher:innen als auch für alle Systeme im Kreislauf funktioniert, muss nichts mehr unterschieden werden. Das wäre der beste Fall, wenn wir gar kein Symbol brauchen, sondern wenn jeder weiß: OK, es gibt nur einen Barcode auf diesem Produkt, und den kann ich einscannen und dann bekomme die wichtigen Informationen.
Es wird im aktuellen Entwurf eine feste Mindest-Druckqualität für alle Produkte festgelegt, und das ist ein Stück weit problematisch, denn ein QR-Code auf einem Shampoo im Supermarkt braucht andere Anforderungen als ein Code auf einem Industriebauteil. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bei solchen Spezifikationen an branchenspezifischen Anwendungsstandards orientieren.
Wenn wir uns noch einmal Beispiel Jeansjacke angucken und dauerhaft einen QR-Code aufbringen wollen, kann man die bisherigen Angaben aus der Norm gegebenenfalls nicht umsetzen und würde somit außerhalb der Norm liegen. Bei einem anderen Produkt würde die Qualitätsanforderung, wiederum passen, die derzeitig in der Norm angegeben ist.
Die im Standard genannten Qualitätsstufen sollten also eher als Beispiel genommen werden, wie das Format aussieht, aber das One-Size-fits-all-Prinzip wird hier nicht funktionieren.
Und die Anforderungen an die Mindestqualität müssen sich an die jeweiligen Anwendungen anpassen.
Und auch deshalb empfehlen wir natürlich eine einheitliche Prüfmethodik, aber flexible Messmindestanforderungen je nach Produktgruppe und Anwendung in den delegierten Rechtsakten.
Dann würde ich eine kleine, kurze Zusammenfassung entlang der drei Zielsetzungen machen:
Wir als GS1 haben Ihnen nun einen Überblick gegeben über die wichtigsten fünf Kommentare, die wir für unsere Urban GS1 Germany Community aus einer Sammlung weiterer Kommentare herausgefasst haben.
Wer unsere Argumentation teilt, kann diese gerne auch als Vorlage für eigene Stellungnahmen nutzen und natürlich auch direkt mit uns ins Gespräch gehen.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit würde ich jetzt nicht auf jeden einzelnen Schritt eingehen. Sie erhalten die Unterlagen als PDF im Nachgang zu diesem Webinar mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung beim DIN.
Auf dem DIN-Portal sieht man einmal die Vor-Normen, die zur Verfügung stehen. Man kann sich anmelden, oder man registriert sich. Wichtig an der Stelle zu wissen ist: Nach der Registrierung und Anmeldung kann man die deutschen Vor-Normen zwar durchlesen, man kann diese jedoch noch nicht kommentieren.
Für eine Kommentierung ist noch ein weiterer Schritt nötig:
Nachdem ich mich registriert und eingeloggt habe, bekomme ich noch einmal einen Hinweis, ob ich als Einsprecher:in tätig werden möchte. An dieser Stelle muss ich ein Häkchen setzen und muss dann noch ein Formular zur Einräumung von Urhebernutzungsrechten ausfüllen. Das bekomme ich dann personalisiert zugeschickt und muss es dann noch unterschreiben. Je nach Unternehmen muss dies ggfs. der Vorgesetzte machen (ich habe es beispielsweise von unserer Legal Abteilung überprüfen lassen) und so kann es eben sein, dass man zwei Unterschriften haben muss.
Das Ganze geht dann per Post an die angegebene DIN-Adresse zurück. Beim DIN wird das dann noch einmal überprüft, entsprechend freigegeben und dann bekommt man die Information, dass man auch kommentieren kann.
Und hier ein ganz wichtiger Hinweis von mir: Ich weiß nicht, wie lang der Prozess dauert. Ich habe ihn schon vor einiger Zeit durchgeführt. Es kann aber ein paar Tage dauern.
Die Kommentierung erfolgt dann in einem Online-Portal beim DIN. Hierzu ein paar Hinweise:
Da dieser Prozess und auch die Kommentierung eventuell nicht so ganz intuitiv ist, unterstützen wir von GS1 Germany Sie im Nachgang natürlich sehr gerne. Auch geben wir Ihnen hierfür Unterstützungsmaterial mit an die Hand. Oder wir besprechen das gerne in einem direkten Gespräch mit Ihnen. Kommen Sie da bitte einfach auf uns zu:
Alexander König, Senior Manager Sustainability, alexander.koenig@gs1.de
Ilka Machemer, Senior Manager Identification & Data Carrier, ilka.machemer@gs1.de
Roman Winter, Senior Manager Identifikation & Data Carrier, roman.winter@gs1.de
Hier geht es um die Frage, ob ein visuelles Symbol oder eine Markierung eingeführt werden sollte die den Digitalen Produktpass-Barcode kennzeichnet.
Diese Idee stammt aus einer Anforderung im Rahmen des Standardisierungsprozesses. Die Europäische Kommission hat angeregt, das Thema zu prüfen. Das wurde dann auch entsprechend gemacht.
Der aktuelle Normentwurf erlaubt optional grafische Kennzeichnung, nennt aber leider nur zwei Beispiele das ist die ISO 7000 und die IEC 60417 die aber wiederum nicht für Konsumgüter geeignet ist. Wenn jetzt jede neue Regulierung ein eigenes Symbol für den jeweiligen Barcode fordert, entsteht Verwirrung natürlich bei den Verbraucher:innen und erheblicher Aufwand in der Umsetzung.
In diesem Rahmen können auch Präzedenzfälle entstehen, die sich auch auf zukünftige Produktsegmente auswirken können, die heute noch nicht vom DPP betroffen sind.
Deshalb schlagen wir von GS1 vor, dass es kein regularisches, spezifisches Symbol benötigt, sondern ein einheitliches visuelles Zeichen, dass den Verbraucher:innen signalisiert: Das ist der Barcode, den ich scannen muss.
Und dieser Barcode kann dann natürlich entsprechend auch unterschiedliche Informationen haben, also nicht nur den DPP, sondern auch regulatorische Inhalte oder Werbeaktionen.
Und das aktuell vorgeschlagene Symbol ist ein Equipment Symbol und ähnelt (das haben wir als Rückmeldung bekommen) stark einem Symbol, das im Einzelhandel häufig für abziehbare Coupons oder Etiketten verwendet wird.
Und deshalb sollte man hier ein Symbol vorschlagen, was eindeutiger ist, um entsprechende Informationen abzurufen.
Wenn dieser eine Barcode sowohl für Verbraucher:innen als auch für alle Systeme im Kreislauf funktioniert, muss nichts mehr unterschieden werden. Das wäre der beste Fall, wenn wir gar kein Symbol brauchen, sondern wenn jeder weiß: OK, es gibt nur einen Barcode auf diesem Produkt, und den kann ich einscannen und dann bekomme die wichtigen Informationen.
Es wird im aktuellen Entwurf eine feste Mindest-Druckqualität für alle Produkte festgelegt, und das ist ein Stück weit problematisch, denn ein QR-Code auf einem Shampoo im Supermarkt braucht andere Anforderungen als ein Code auf einem Industriebauteil. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bei solchen Spezifikationen an branchenspezifischen Anwendungsstandards orientieren.
Wenn wir uns noch einmal Beispiel Jeansjacke angucken und dauerhaft einen QR-Code aufbringen wollen, kann man die bisherigen Angaben aus der Norm gegebenenfalls nicht umsetzen und würde somit außerhalb der Norm liegen. Bei einem anderen Produkt würde die Qualitätsanforderung, wiederum passen, die derzeitig in der Norm angegeben ist.
Die im Standard genannten Qualitätsstufen sollten also eher als Beispiel genommen werden, wie das Format aussieht, aber das One-Size-fits-all-Prinzip wird hier nicht funktionieren.
Und die Anforderungen an die Mindestqualität müssen sich an die jeweiligen Anwendungen anpassen.
Und auch deshalb empfehlen wir natürlich eine einheitliche Prüfmethodik, aber flexible Messmindestanforderungen je nach Produktgruppe und Anwendung in den delegierten Rechtsakten.
GS1 Germany lädt alle Unternehmen ein, sich aktiv an der DPP Initiative zu beteiligen. Unser Ziel ist es, in den nächsten Monaten regulatorische Updates und Best Practices sowie Impulse der beteiligten Unternehmen zu teilen. Darüber hinaus wird die Brücke zur globalen Standardisierungsarbeit der GS1 geschlagen, um praxisnahe Bedarfe in der Weiterentwicklung der Standards gemäß der Regulatorik einfließen zu lassen.
Trainings und Events Weiterbildung mit GS1 Germany
Jetzt zum Newsletter anmeldenDer Digitale Produktpass (DPP) ist eine digitale Informationsquelle, die alle relevanten Informationen eines Produkts enthält – etwa zu Materialien, CO₂-Fußabdruck, Reparierbarkeit oder Entsorgung. Er wird über eine global eindeutige webfähige Produktidentifikation in einem Datenträger, z. B. einem einen QR-Code, oder ähnlichen Datenträger auf dem Produkt zugänglich gemacht.
Die EU schreibt in der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) vor, dass bestimmte Produkte einen Digitalen Produktpass (DPP) erhalten müssen. Dieser soll auf offenen, interoperablen Standards basieren und mit einem eindeutigen Identifikationsschlüssel verbunden sein.
GS1 ist eine international anerkannte Standardisierungsorganisation. Die weltweit verbreitete GTIN (Global Trade Item Number) im Barcode ist einer der bekanntesten GS1 Standards und der GS1 Digital Link macht diese GTIN webfähig. GS1 Germany ist offizieller Anbieter von GTIN in Deutschland. GS1 Standards entsprechen den Anforderungen der "Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte" (ESPR) – sowohl rechtlich (gemäß der gesetzlichen Anforderung nach ISO/IEC 15459-Konformität) als auch technisch (im Hinblick auf Interoperabilität).
Offene Standards stellen sicher, dass Informationen über Unternehmensgrenzen hinweg gleich interpretiert werden, langfristig verfügbar und systemübergreifend nutzbar bleiben – ohne Abhängigkeit von einzelnen Herstellern oder geschlossenen Systemen. Sie schaffen Kompatibilität, Transparenz und Vertrauen.
Der GS1 Digital Link ist ein international anerkannter Standard, der es u. a. ermöglicht, Produkte eindeutig zu kennzeichnen (GTIN) und mit einem Web-Link zu verknüpfen. So entsteht ein digitaler Zugangspunkt, über den der Produktpass erreichbar gemacht werden kann – flexibel und skalierbar. Wenn sinnvoll oder gesetzlich erforderlich, kann auch eine höhere Granularität, beispielsweise eine GTIN in Kombination mit einer Losnummer, kodiert werden und im GS1 Digital Link Zugang zum DPP bieten.
GS1 bietet neutrale, branchenübergreifende Standards mit globaler Verbreitung. Proprietäre Systeme können spezifische Branchen oder Anbieter bevorzugen und sind oft nicht interoperabel. Das GS1 System hingegen orientiert sich an international anerkannten ISO Normen und ist für alle offen nutzbar.
Die Einführung von 2D-Codes am Point of Sale (z. B. QR-Codes) ist bereits seit einigen Jahren in Planung, mit der Ambition ab 2028 flächendeckend verfügbar zu sein. Der GS1 Digital Link ist Teil dieses Trends, um zusätzlich zum Kassensystem auch Informationen für Verbraucher:innen, Recyclingsysteme oder Behörden zugänglich zu machen – alles über denselben Datenträger.
Ja. Die ESPR verweist auf die ISO/IEC 15459, die GS1 mit der GTIN (Global Trade Item Number) erfüllt. Zudem erlaubt die ESPR, dass bestehende Systeme genutzt werden, wenn sie interoperabel und offen sind. Genau das ist beim GS1 Digital Link der Fall.
Welche Daten ein Digitaler Produktpass DPP enthält, hängt vom Produkttyp ab und wird in den delegierten Rechtsakten je Branche noch spezifiziert. In der Regel sind es Informationen zu Energieeffizienz, Materialzusammensetzung, CO₂-Bilanz, Reparaturanleitungen, Entsorgungsmöglichkeiten und ggf. Informationen zu verwendeten Chemikalien.
Verbraucher:innen können informierte Entscheidungen treffen – z. B. über Reparierbarkeit oder Umweltbelastung eines Produkts. Außerdem wird die Rückgabe oder das Recycling am Lebensende eines Produkts deutlich einfacher.
Je nach Dateninhalt und Nutzerrolle können verschiedene Zugänge eingerichtet werden – etwa offene Daten für Verbraucher:innen und geschützte Daten für Behörden oder Recyclingbetriebe. Der Zugriff auf die Informationen im DPP soll über rollenbasierte Rechte gesteuert werden können.
Indem sie bestehende Produktdaten strukturiert erfassen, ihre Artikel mit eindeutigen Identen (wie GTINs) versehen und den GS1 Digital Link als Einstiegspunkt nutzen. Erste Demonstratoren und Tools helfen beim Einstieg. Wir beraten Sie gerne.
Der Nutzungspreis ist umsatzbezogen, das GS1 System ist also modular aufgebaut und daher auch für kleine und mittelständische Unternehmen gut nutzbar. Hier finden Sie unsere Preise für GLN, GTIN, Barcode & Co.
Die Asset Administration Shell (AAS) ist ein Konzept aus der Industrie 4.0 und dient dazu, digitale Zwillinge von Produkten und Komponenten abzubilden. Im Kontext des Digitalen Produktpass wird diskutiert, ob und wie die AAS als Datenstruktur zum Einsatz kommen kann – vor allem bei industriellen Anwendungen. GS1 Standards und die AAS schließen sich dabei nicht aus, sondern können sich ergänzen. Während die GS1 für die globale Identifikation, Interoperabilität und den Zugang zu Daten sorgt, kann die AAS als technische Hülle für tiefergehende Informationen dienen.
Das Positionspapier von GS1 in Europe stellt im Kontext des EU Green Deals und des Circular Economy Action Plan dar, welchen Beitrag die Nutzung von global anerkannten und offenen Standards zu einer kreislauffähigen Wirtschaft leisten kann.
This report was commissioned by GS1 in Europe, to impartially evaluate the regulatory context pertaining to the implementation of a Digital Product Passport, and the impacts associated with differing implementation scenarios dependent on the standards…