facebookfile-earmark-excelfile-earmark-pdffile-earmark-textfile-earmark-wordhamburgerinstagramlinkedinquotexingyoutube
Skip to main content
Visualisierung für LkSG und CSDDD: Container vor Weltkarte soll transparente Lieferkette symbolisieren

LkSG und CSDDD: Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Lieferkette

Transparenz entlang der Lieferkette schaffen

Nachhaltigkeit in Lieferketten ist längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken innerhalb ihrer globalen Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Ziel des Gesetzes ist es, die Achtung grundlegender Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Während das LkSG bereits seit 2023 in Deutschland gilt, erweitert die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch CS3D) die Anforderungen auf EU-Ebene insbesondere im Bereich Umweltverantwortung. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Missstände zu beheben und einen konkreten Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten – im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen.

GS1 Germany unterstützt Unternehmen bei der verantwortungsvollen Gestaltung von transparenten Lieferketten - mit praxiserprobten Standards für den Datenaustausch und einem LkSG Fragebogenmodell für die gesetzeskonforme Lieferantenselbstauskunft hinsichtlich der Risikoanalysen.

Foto Peter Uhlig

Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist es, Transparenz über das Lieferantennetzwerk zu erhalten und eine Einschätzung über menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken vornehmen zu können. Dafür sind ein Überblick über die Akteure im Netzwerk sowie weitere relevante Daten als Basis für die Risikoabschätzung unentbehrlich. Diese Informationen sind aktuell selten vorhanden – und wenn dann häufig unvollständig und in verschiedenen Datensystemen.

Peter Uhlig

Manager Sustainability

Was regelt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Das LkSG wird künftig durch die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ergänzt. Die Richtlinie wurde im Mai 2024 im Rahmen des EU Green Deals verabschiedet – aktualisiert um die Vorschläge aus dem Omnibus-Paket. Die bestehenden Anforderungen sollen, insbesondere im Bereich Umweltverantwortung erweitert werden. 

Unternehmen müssen künftig einen konkreten Transformationsplan zur Reduzierung ihres Klimafußabdrucks entwickeln und umsetzen. Dieser soll im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und dem EU-Ziel der Klimaneutralität stehen.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (auch Lieferkettengesetz) gilt branchenübergreifend für Unternehmen aus Industrie und Handel.

  • Seit dem 1. Januar 2023: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten oder einer Zweigniederlassung
  • Seit dem 1. Januar 2024: Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten oder einer Zweigniederlassung in Deutschland

Damit sind zahlreiche große Unternehmen direkt von den rechtlich bindenden Vorgaben betroffen.

Welche Anforderungen stellt das Lieferkettengesetz (LkSG) an Unternehmen?

Unternehmen, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, müssen eine Reihe von Sorgfaltspflichten erfüllen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Risikoanalyse zur Identifikation relevanter Risiken
  • Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Verstößen
  • Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verletzungen
  • Beschwerdeverfahren für Betroffene
  • Dokumentation und Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
     

Welche Risiken adressiert das Lieferkettengesetz?

Das LkSG unterscheidet zwischen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken:

Menschenrechtliche Risiken
  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Sklaverei
  • Fehlender Arbeitsschutz
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit
  • Keine faire Bezahlung und Vorenthaltung angemessener Löhne
  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung
  • Zwangsräumung und widerrechtlicher Entzug von Land
  • Einsatz unzureichend kontrollierter Sicherheitskräfte
Umweltbezogene Risiken

Die Umweltaspekte orientieren sich an internationalen Abkommen und umfassen unter anderem:

  • Herstellung quecksilberhaltiger Produkte (Minamata-Übereinkommen)
  • Gefährliche Abfälle (Baseler Übereinkommen)
  • Persistente organische Schadstoffe (Stockholmer Übereinkommen)


Aspekte wie CO₂-Emissionen oder allgemeines Abfallmanagement sind nicht Bestandteil des LkSG.
 

Wie GS1 Germany Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG unterstützt

GS1 Germany hilft Industrie und Handel, die Anforderungen des LkSG effizient umzusetzen – insbesondere durch den standardisierten Austausch von Informationen entlang der Wertschöpfungskette.

  • Statt einer Vielzahl unterschiedlicher Fragebögen steht Unternehmen ein einheitliches Set an Fragen zur Verfügung, das in Zusammenarbeit mit Handel und Industrie entwickelt wurde.
  • Dieses offene Fragebogenmodell kann von Unternehmen in eigene IT-Softwarelösungen integriert und genutzt werden. Ebenso wird es bereits von ESG-Softwareanbietern genutzt und erleichtert die Risikoanalyse erheblich.
     

Warum Kollaboration und Standards entscheidend sind

  • Effizienz: Gemeinsame Lösungen sparen Ressourcen und vermeiden Doppelarbeit.
  • Partnerschaftlichkeit: Einheitliche Standards verbessern die Kommunikation und stärken die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
  • Hohe Beteiligung: Klare Strukturen und standardisierte Abläufe fördern Akzeptanz und Rücklaufquoten.
  • Vergleichbarkeit: Die Kombination aus standardisierten Fragestellungen, Antwortmöglichkeiten und einem hohen Automatisierungsgrad fördert die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Ergebnisse.
     

Downloads

FAQs zu LkSG und CSDDD

Foto Peter Uhlig

Peter Uhlig

Manager Sustainability, GS1 Germany GmbH

+49 175 5873674 peter.uhlig@gs1.de