Mit Umsetzung der europäischen Empowering Consumers Directive, kurz EmpCo, in nationales Recht werden die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen in Deutschland deutlich verschärft. So erhält das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zusätzliche Regelungen, die die Kommunikation nachhaltigkeitsbezogener Produkte stärker regulieren.
„Die neuen regulatorischen Vorgaben sind durch einen erheblichen Interpretationsspielraum geprägt. Viele Detailregelungen sind derzeit noch nicht finalisiert oder eindeutig ausgelegt. Gleichzeitig stehen Unternehmen unter hohem Zeitdruck: Maßnahmen wie die Gestaltung von Verpackungen erfordern lange Vorlaufzeiten“, erläutert Joanna Behrend, Manager Sustainability bei GS1 Germany.
Vor diesem Hintergrund erarbeiteten Expert:innen aus Industrie und Handel unter dem Dach von GS1 Germany eine umfassende Anwendungsempfehlung, mit der Unternehmen die steigenden Anforderungen möglichst rechtssicher und praxisnah umsetzen können. Sie baut auf dem Leitfaden „Sustainable Product Claims 2.0“ aus einem Vorgängerprojekt auf und richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus Marketing, Unternehmenskommunikation und Produktdatenmanagement. Die Publikation ist hier kostenfrei verfügbar: https://www.gs1-germany.de/branchen-themen/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitskommunikation-empco/.
Praxisnahe Orientierung durch Positivbeispiele
Ziel ist es, Interpretationsspielräume zu strukturieren und Unternehmen konkrete Hilfestellungen zu geben, um Fehlinterpretationen, Fehlauslegungen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Dazu Annika Haus, Institutional Affairs & Sustainability bei Ferrero: „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten heute klare und glaubwürdige Informationen zu Nachhaltigkeit – gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen spürbar. Entscheidend ist deshalb, dass Unternehmen nicht nur compliant sind, sondern auch verständlich kommunizieren. Genau hier leisten gemeinsame Branchenansätze einen wichtigen Beitrag.“
Im Mittelpunkt der Publikation stehen daher praxisnahe Positivbeispiele zu zentralen Themenfeldern wie Klima, Recycling und Verwertung sowie Inhaltsstoffe. Dabei handelt es sich zum Beispiel und Begriffe wie:
- ökologisch (für Nahrungsmittel),
- Artenvielfalt,
- Energieeffizienz,
- refurbished/wiederaufbereitet,
- Mehrweg,
- nachfüllbar.
Jede Aussage ist systematisch aufbereitet – mit klaren Definitionen, juristischer Einordnung, Anwendungsempfehlungen, Beispielen sowie den potenziell relevanten Nachweisen. Die Inhalte sind grundsätzlich branchenübergreifend anwendbar, auch wenn der Bereich Fast Moving Consumer Goods (FMCG) besonders stark vertreten ist. Die enthaltenen Begriffe, Definitionen und Kommunikationshinweise bieten Orientierung. Gleichzeitig handelt es sich ausdrücklich um rechtlich unverbindliche oder nicht abschließend geprüfte Claims. Für unternehmensspezifische Fragestellungen wird eine individuelle rechtliche Prüfung empfohlen.
Informationen im Sinne der Verbraucher:innen
„Für den Handel ist Transparenz entlang der gesamten Customer Journey entscheidend – von der Produktdetailseite bis zur Verpackung. Einheitliche Leitplanken helfen uns, Nachhaltigkeitsinformationen konsistent darzustellen und für Kund:innen verständlich zu machen, ohne sie zu überfordern“, ergänzt Lena Lohse, Senior Sustainability Managerin Compliance & Policies bei der Otto GmbH & Co. KGaA.
Ein weiterer Mehrwert entsteht durch die Verknüpfung mit GS1 Standards. Diese fördern standardisierte Datenstrukturen und ermöglichen eine konsistente, vergleichbare und transparente Kommunikation nachhaltigkeitsbezogener Informationen. So eröffnen digitale Lösungen wie QR-Codes mit GS1 Digital Link zusätzliche Möglichkeiten: Sie erlauben es, weiterführende Informationen oder dynamische Inhalte direkt mit dem Produkt zu verknüpfen. Damit werden komplexe Nachhaltigkeitsinformationen für Konsument:innen leicht zugänglich und nachvollziehbar.
Pressekontakt:
GS1 Germany GmbH
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