Spätestens mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), besser bekannt als Lieferkettengesetz, müssen Unternehmen Transparenz in ihrer Supply Chain schaffen. Denn mit dem ab 2023 schrittweise in Kraft tretenden LkSG steigen die Anforderungen an Industrie und Handel, sich mit ihren Liefernetzwerkpartnern auseinanderzusetzen. Das Lieferkettengesetz soll die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten gewährleisten und verbessern.
LkSG betrifft sämtliche Teilnehmende der Supply Chain
Beim Lieferkettengesetz geht unter anderem um grundlegende Regularien zu Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen oder Dokumentationspflichten. Um sie zu erfüllen, bedarf es Informationen, die nicht nur das eigene Unternehmen und die Produktion oder Dienstleistung betreffen, sondern auch um die Rahmenbedingungen in der gesamten Supply Chain. Entsprechend betrifft das Lieferkettengesetz von Beginn an – zumindest indirekt – sämtliche Teilnehmende der Lieferketten. Zumal auf EU-Ebene eine vergleichbare Regulierung den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert. Kurzum: Es gilt, effiziente, praktikable digitale Lösungen unter Einbeziehung aller Beteiligter zu schaffen.
Fragebogen zur Lieferantenselbstauskunft für erste Umsetzung
Um die Vorbereitung und Umsetzung des Lieferkettengesetzes bei Unternehmen zu unterstützen, initiiert und moderiert GS1 Germany als neutrale Plattform eine Initiative mit mehr als 50 Unternehmen aus Industrie und Handel. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden konkrete Lösungen diskutiert und erarbeitet. Ein erstes Ergebnis, das ab sofort frei verfügbar ist, ist ein einheitlicher Fragebogen. Dieser LkSG-Fragebogen kann von Unternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Risikoanalyse als Lieferantenselbstauskunft eingesetzt werden. Insgesamt 17 Unternehmen beteiligten sich an der Entwicklung. Er soll den Aufwand für alle beteiligte Akteure minimieren: Unternehmen sparen sich den Aufwand der eigenen Entwicklung und Lieferanten werden zudem nicht mit vielen verschiedenen Anfragen konfrontiert.
Schritt für Schritt zur Risikoanalyse betroffener Unternehmen
Im Analyseprozess müssen in einem ersten Schritt, innerhalb einer abstrakten Betrachtung von Risiken, Lieferanten entsprechend branchenspezifischen und länderspezifischen Risiken analysiert und priorisiert werden. Im nächsten Schritt gilt es die priorisierten Lieferanten genauer zu betrachten. Weitere lieferantenspezifische Informationen können anhand des in der Initiative entwickelten LkSG-Fragebogens eingeholt werden.
Weitere Unterstützung auf Basis der BAFA-Handreichung
In einer weiteren Arbeitsgruppe wurden Anforderungen an die Risikoanalyse diskutiert: Welcher Analyseprozess ist – aufbauend auf der Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – sinnvoll? Welche Lieferantendaten sind relevant? Auch die Frage, welche einheitlichen Bewertungskriterien mit einfließen, wird besprochen. Weitere Interessenten an der Initiative zum Wissensaufbau und Erfahrungsaustausch rund um das Lieferkettengesetz sind herzlich Willkommen.
Technische Lösungen zum Lieferkettengesetz für die Community
Neben der Entwicklung von Standards unterstützt GS1 Germany in diesem Themenkomplex mit technischen Lösungen. Das Tochterunternehmen ftrace bietet Unternehmen unter anderem eine cloudbasierte Lösung, so dass Transparenzdaten durch einen standardisierten und dezentralen Ansatz gemeinsam mit Partnerfirmen genutzt werden können.
„Mithilfe der ganzheitlichen Ansätze erhalten Unternehmen belastbare Informationen zur Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung ihrer Supply Chain, womit sie glaubwürdig gegenüber den Stakeholdern kommunizieren sowie gesetzliche Anforderungen bedienen können“, sagt Laura Echternacht vom GS1 Germany Competence Center Sustainability und Lead ftrace operations.
Und sie ergänzt: „Damit werden sie in die Lage versetzt, etwaige Unregelmäßigkeiten entlang des Liefernetzwerkes proaktiv aufzudecken und Verantwortung zu übernehmen.“ Erfolgreich im Markt eingesetzt, ermöglichen allein die standardisierten Fragebögen einen erheblich reduzierten Aufwand für sämtliche Lieferanten hinsichtlich Transparenz der menschenrechtsbezogenen Praxis.
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