Mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt die EU erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – vom Rohstoff über Nutzung und Reparatur bis zum Recycling. Ab dem 18. Februar 2027 werden digitale Informationen zur Pflicht: Nahezu jede Batterie braucht dann einen QR-Code, bestimmte Kategorien zusätzlich einen Batteriepass. Er ist der erste verbindliche Digitale Produktpass der EU.
Als Teil des European Green Deals löst sie die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 18. Februar 2024, wobei einzelne Anforderungen schrittweise wirksam werden. In Deutschland wurde das Batteriegesetz (BattG) am 7. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt, das die europäischen Vorgaben ergänzt und ihre Durchführung regelt.
Alexander König verantwortet bei GS1 Germany das Thema Digitaler Produktpass und begleitet die europäische Arbeit von GS1 an einer Anwendungsempfehlung für Batterien. Er erklärt was sich ändert – und worauf es in der Praxis ankommt.

Die Batterieverordnung betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele glauben – vom Hersteller von Elektrowerkzeugen über den E-Bike-Händler bis zum Importeur von Heimspeichern. Wer früh versteht, welche Pflicht für welche Batterie gilt, kann die Umsetzung sauber und ohne Doppelarbeit aufsetzen.
Die Batterieverordnung ersetzt die alte Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 – und sie ist deutlich umfassender. Sie betrachtet Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus: wie sie hergestellt werden, welche Stoffe und Rohstoffe darin stecken, wie leistungsfähig und langlebig sie sind, wie man sie sicher entnimmt und austauscht, und was am Ende mit ihnen passiert. Weil es eine Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.
Hintergrund ist der European Green Deal. Der Bedarf an Batterien wächst enorm – durch E-Mobilität, Heimspeicher und elektrische Geräte aller Art. Damit wächst auch der Bedarf an Rohstoffen wie Lithium, Kobalt oder Nickel und die Menge an Altbatterien. Die EU will, dass diese Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf bleiben. Dafür braucht es Transparenz – und genau hier kommen die digitalen Pflichten ins Spiel.
Grundsätzlich jeder, der Batterien in der EU in Verkehr bringt – also Hersteller, Importeure und Markeninhaber, egal ob die Batterie einzeln verkauft wird oder in einem Gerät steckt. Auch der Handel ist betroffen, weil er nur konforme Batterien verkaufen darf. Und: Die Verordnung gilt unabhängig davon, wo produziert wurde. Wer Heimspeicher in China fertigen lässt und unter eigener Marke in Europa verkauft, ist genauso in der Pflicht wie ein europäischer Hersteller.
Viele denken bei „Batterie“ an Autos. Tatsächlich reicht das Spektrum vom Knopfzellen-Sortiment im Supermarkt über den Akku der elektrischen Zahnbürste und das Akkusystem im Baumarkt bis zu Gartengeräten, E-Bikes und stationären Speichern im Keller.
Ein QR-Code auf der Verpackung ist eine langfristige Entscheidung. Wer Identifikation, Inhaltspflege und Datenprozesse jetzt zusammen denkt, vermeidet Insellösungen.
Technisch würde das funktionieren – strategisch ist es zu kurz gedacht. Ein reiner Web-Link sagt nichts darüber aus, welches Produkt er meint. Der QR Code nach GS1 Standard nutzt den GS1 Digital Link: Darin steckt die GTIN, also die weltweit eindeutige Artikelnummer, die viele Unternehmen ohnehin schon für ihren Barcode verwenden. Damit wird aus dem QR Code eine Produktidentität, nicht nur eine Webadresse.
Vorteil: Die Information bleibt eindeutig dem richtigen Produkt zugeordnet. Derselbe Code kann ab 2028 an der Kasse, in der Logistik und für Verbraucherinformationen genutzt werden. Und hinter dem Code können unterschiedliche Informationen für unterschiedliche Nutzer hinterlegt werden, ohne den aufgedruckten Code jemals ändern zu müssen. Zudem verlangt die Verordnung eine eindeutige Kennung nach den offenen ISO/IEC-15459-Normen – GS1 ist eine der Vergabestellen nach dieser Norm.
Der Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz für jede einzelne Batterie aus den Kategorien LMT, Industrie über 2 kWh und Elektrofahrzeug. Er ist über den QR-Code auf der Batterie erreichbar und enthält zwei Arten von Informationen:
Nicht alles davon ist öffentlich. Die Verordnung sieht gestufte Zugriffe vor: Manche Angaben sind für alle sichtbar, andere nur für Akteure mit berechtigtem Interesse – zum Beispiel Reparaturbetriebe, Second-Life-Anbieter oder Recycler – und bestimmte Nachweise nur für Behörden und Prüfstellen.
Der Batteriepass ist kein Etikett, das man einmal druckt. Er ist ein Lebenslauf, der mit der Batterie mitwächst.
Anders als ein reines Produktdatenblatt begleitet der Batteriepass jede einzelne Batterie durch ihr Leben – und wird dabei ergänzt, übergeben und verknüpft.
Und vor allem: früh anfangen. Februar 2027 klingt weit weg, aber Verpackungen, Etiketten und IT-Systeme haben lange Vorlaufzeiten.
Die Batterieverordnung verlangt eine eindeutige Kennung nach ISO/IEC 15459, einen QR-Code nach ISO/IEC 18004 und Daten auf Basis offener, interoperabler Standards. GS1 Standards erfüllen diese Grundlagen und sind bereits in Millionen Systemen im Einsatz.
Für Hersteller, Standorte und Recycler steht die GLN zur Verfügung.
Er ersetzt nicht die Pflicht-Symbole, sondern macht die Informationen digital zugänglich.
Per Resolver lassen sich unterschiedliche Informationen für Verbraucher, Reparaturbetriebe oder Recycler bereitstellen.
Mit EPCIS lassen sich Ereignisse wie Reparatur oder Recycling dokumentieren.
*laut GS1 Belgilux ist Unterstützung für batterierelevante Informationen im GS1 Datenmodell ab Februar 2027 geplant.
Ab diesem Tag müssen Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein, der zu digitalen Informationen führt. Dabei gibt es zwei Wege, und das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen:
| Batteriekategorie | Batteriekategorie | Batteriekategorie |
|---|---|---|
| Geräte- und Verbraucherbatterien (AA, AAA, Knopfzellen …), tragbare Akkus bis 5 kg, Industriebatterien bis 2 kWh | QR-Code mit Online-Informationen | Modell / Artikel |
| LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter), Industriebatterien über 2 kWh inkl. Heimspeicher, Batterien für Elektrofahrzeuge | QR-Code + Batteriepass | QR-Code + Batteriepass |
Unsere Kolleg:innen von GS1 Belgium & Luxembourg haben das in vier Blöcken sehr gut zusammengefasst:
Wichtig ist: Diese Informationen müssen nicht nur irgendwo im Netz stehen. Sie müssen verlässlich mit genau dem Produkt verbunden sein, das der Kunde in der Hand hält – und das über Jahre, auch wenn sich Webseiten, Systeme oder Dienstleister ändern.
Bevorzugt auf die Batterie selbst – sichtbar, gut lesbar, dauerhaft und mit ausreichendem Kontrast, damit ihn jedes gängige Smartphone scannen kann. Ist die Batterie dafür zu klein, darf der Code auf die Verpackung und die Begleitdokumente.
Ein praktischer Tipp: Wenn der QR-Code auf der Verpackung landet, sollte er in der Nähe des bestehenden Strichcodes stehen – GS1 Belgilux empfiehlt einen Abstand von höchstens 5 cm oder die angrenzende Seite. So wird das Produkt an der Kasse sicher und nur einmal gescannt. Die GS1 Richtlinien zur Platzierung sollten dabei immer mit berücksichtigt werden.
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt – in der Regel Hersteller, Markeninhaber oder Importeur. Er muss sicherstellen, dass die Informationen richtig, vollständig und aktuell sind. Er kann Dienstleister beauftragen, die Verantwortung bleibt aber bei ihm.
Unsere Empfehlung ist deshalb, die Zuständigkeit von Anfang an klar zu regeln: Wer pflegt die Informationsseite? Wer verantwortet Inhalte, Übersetzungen, Aktualisierungen und die Verfügbarkeit? Gerade bei Produkten, die in mehreren Ländern verkauft werden, ist das keine Nebensache.
Wenn jede Batterie ihren eigenen Pass hat, braucht jede Batterie auch ihre eigene, dauerhafte Identität. Mit GS1 Standards löst man das über die Kombination aus GTIN und Seriennummer: Die GTIN steht für das Batteriemodell, die Seriennummer für das einzelne Exemplar. Diese Kombination darf nie wiederverwendet werden. Eine Chargennummer ist für die Identifikation der einzelnen Batterie nicht zusätzlich nötig, kann aber für andere Prozesse sinnvoll sein.
Die GS1 in Europe-Empfehlung ist dabei klar: möglichst nur einen QR-Code, der ein Leben lang auf der Batterie bleibt. Neue Informationen kommen nicht über neue Etiketten hinzu, sondern werden digital mit der bestehenden Identität verknüpft. Nur wenn eine Batterie im Zuge einer Umwidmung tatsächlich eine neue Kennung braucht, muss die alte entfernt und die Verbindung zwischen alter und neuer Kennung auf Datenebene erhalten bleiben.
Nein. GS1 ist eine Standardisierungsorganisation. Wir stellen die Standards für Identifikation, Kennzeichnung, Verlinkung und Datenaustausch bereit – also die gemeinsame Sprache, die dafür sorgt, dass unterschiedliche Systeme und Unternehmen einander verstehen und niemand an einen einzelnen Anbieter gebunden ist. Genau das verlangt die Verordnung übrigens auch: offene Standards, interoperable Formate, kein Vendor-Lock-in.
Die Anwendung, in der die Batteriepass-Daten gepflegt, gespeichert und mit Zugriffsrechten versehen werden, kommt von Lösungsanbietern. Passende Partner für Software, Hardware und Services finden Unternehmen über unser Partnerprogramm GS1 PINE.
Nein. Die GTIN identifiziert das Batteriemodell. Da der Batteriepass für jede einzelne Batterie gilt, wird sie um eine Seriennummer ergänzt (GTIN + AI 21). Für QR-Code-Informationen bei Gerätebatterien reicht dagegen in der Regel die GTIN auf Modell- bzw. Artikelebene.
Die Global Location Number (GLN) identifiziert Unternehmen und Standorte eindeutig – etwa den Hersteller, das Werk, in dem eine Batterie gefertigt wurde, oder Recyclingbetriebe. Das ist hilfreich, weil Hersteller und Herstellungsort zu den Pflichtangaben gehören und Ereignisse im Lebenszyklus Akteuren zugeordnet werden müssen.
GS1 Belgium & Luxembourg weist darauf hin, dass die Unterstützung relevanter Batterieinformationen im GS1 Datenmodell ab Februar 2027 geplant ist. Damit könnten die Informationen nicht nur über den QR-Code, sondern auch über GDSN mit Handelspartnern ausgetauscht werden.

Alexander König
Senior Manager Sustainability, GS1 Germany GmbH
+49 221 94714 0 alexander.koenig@gs1.de