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Alte AA Batterien zum Thema EU-Batterieverordnung (2023/1542)

EU-Batterieverordnung (2023/1542) | QR-Code und Batteriepass auf Basis von GS1 Standards

Mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt die EU erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – vom Rohstoff über Nutzung und Reparatur bis zum Recycling. Ab dem 18. Februar 2027 werden digitale Informationen zur Pflicht: Nahezu jede Batterie braucht dann einen QR-Code, bestimmte Kategorien zusätzlich einen Batteriepass. Er ist der erste verbindliche Digitale Produktpass der EU.

Als Teil des European Green Deals löst sie die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 18. Februar 2024, wobei einzelne Anforderungen schrittweise wirksam werden. In Deutschland wurde das Batteriegesetz (BattG) am 7. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt, das die europäischen Vorgaben ergänzt und ihre Durchführung regelt.

Alexander König verantwortet bei GS1 Germany das Thema Digitaler Produktpass und begleitet die europäische Arbeit von GS1 an einer Anwendungsempfehlung für Batterien. Er erklärt was sich ändert – und worauf es in der Praxis ankommt.

Alexander König GS1 Germany

Die Batterieverordnung betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele glauben – vom Hersteller von Elektrowerkzeugen über den E-Bike-Händler bis zum Importeur von Heimspeichern. Wer früh versteht, welche Pflicht für welche Batterie gilt, kann die Umsetzung sauber und ohne Doppelarbeit aufsetzen.

Alexander König

Senior Manager Sustainability, GS1 Germany

Was regelt die EU-Batterieverordnung 2023/1542?

Die Batterieverordnung ersetzt die alte Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 – und sie ist deutlich umfassender. Sie betrachtet Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus: wie sie hergestellt werden, welche Stoffe und Rohstoffe darin stecken, wie leistungsfähig und langlebig sie sind, wie man sie sicher entnimmt und austauscht, und was am Ende mit ihnen passiert. Weil es eine Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.

Hintergrund ist der European Green Deal. Der Bedarf an Batterien wächst enorm – durch E-Mobilität, Heimspeicher und elektrische Geräte aller Art. Damit wächst auch der Bedarf an Rohstoffen wie Lithium, Kobalt oder Nickel und die Menge an Altbatterien. Die EU will, dass diese Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf bleiben. Dafür braucht es Transparenz – und genau hier kommen die digitalen Pflichten ins Spiel.

Welche Unternehmen sind von der EU-Batterieverordnung betroffen?

Grundsätzlich jeder, der Batterien in der EU in Verkehr bringt – also Hersteller, Importeure und Markeninhaber, egal ob die Batterie einzeln verkauft wird oder in einem Gerät steckt. Auch der Handel ist betroffen, weil er nur konforme Batterien verkaufen darf. Und: Die Verordnung gilt unabhängig davon, wo produziert wurde. Wer Heimspeicher in China fertigen lässt und unter eigener Marke in Europa verkauft, ist genauso in der Pflicht wie ein europäischer Hersteller.

Viele denken bei „Batterie“ an Autos. Tatsächlich reicht das Spektrum vom Knopfzellen-Sortiment im Supermarkt über den Akku der elektrischen Zahnbürste und das Akkusystem im Baumarkt bis zu Gartengeräten, E-Bikes und stationären Speichern im Keller.

Ein QR-Code auf der Verpackung ist eine langfristige Entscheidung. Wer Identifikation, Inhaltspflege und Datenprozesse jetzt zusammen denkt, vermeidet Insellösungen.

QR Code für Batterien: Reicht ein Link auf die eigene Webseite?

Technisch würde das funktionieren – strategisch ist es zu kurz gedacht. Ein reiner Web-Link sagt nichts darüber aus, welches Produkt er meint. Der QR Code nach GS1 Standard nutzt den GS1 Digital Link: Darin steckt die GTIN, also die weltweit eindeutige Artikelnummer, die viele Unternehmen ohnehin schon für ihren Barcode verwenden. Damit wird aus dem QR Code eine Produktidentität, nicht nur eine Webadresse.

Vorteil: Die Information bleibt eindeutig dem richtigen Produkt zugeordnet. Derselbe Code kann ab 2028 an der Kasse, in der Logistik und für Verbraucherinformationen genutzt werden. Und hinter dem Code können unterschiedliche Informationen für unterschiedliche Nutzer hinterlegt werden, ohne den aufgedruckten Code jemals ändern zu müssen. Zudem verlangt die Verordnung eine eindeutige Kennung nach den offenen ISO/IEC-15459-Normen – GS1 ist eine der Vergabestellen nach dieser Norm.

Digitaler Batteriepass als elektronischer Datensatz für jede Batterie

Der Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz für jede einzelne Batterie aus den Kategorien LMT, Industrie über 2 kWh und Elektrofahrzeug. Er ist über den QR-Code auf der Batterie erreichbar und enthält zwei Arten von Informationen: 

  1. solche zum Batteriemodell – etwa Zusammensetzung, kritische Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile oder Leistungsdaten –
  2. und solche zur konkreten Batterie, die aus ihrer Nutzung entstehen.

Nicht alles davon ist öffentlich. Die Verordnung sieht gestufte Zugriffe vor: Manche Angaben sind für alle sichtbar, andere nur für Akteure mit berechtigtem Interesse – zum Beispiel Reparaturbetriebe, Second-Life-Anbieter oder Recycler – und bestimmte Nachweise nur für Behörden und Prüfstellen.

Der Batteriepass ist kein Etikett, das man einmal druckt. Er ist ein Lebenslauf, der mit der Batterie mitwächst.

Batteriepass im Lebenszyklus: Dynamische Daten und Second Life

Anders als ein reines Produktdatenblatt begleitet der Batteriepass jede einzelne Batterie durch ihr Leben – und wird dabei ergänzt, übergeben und verknüpft.

Batteriepass ab 2027: Die wichtigsten Merkmale

  • Pflicht ab 18.02.2027 – der erste verbindliche DPP der EU
  • Immer auf Ebene der einzelnen Batterie
  • Wird im Nutzungsleben um dynamische Daten ergänzt
  • Übergabe der Verantwortung bei Second Life und Abfall; neuer, verknüpfter Pass nach Umwidmung
Unternehmen, die jetzt starten wollen, sollten:
  1. Einordnen: Für jede Batterie im Sortiment klären, welche Kategorie und welche digitale Pflicht gilt – QR-Code-Informationen oder Batteriepass.
  2. Identifizieren: Die GTIN als dauerhaften Produktschlüssel nutzen; bei batteriepasspflichtigen Batterien um eine Seriennummer je Exemplar ergänzen.
  3. Informieren: Die erforderlichen Inhalte in den nötigen Sprachen aufbereiten und klären, wer Seite, Inhalte und Verfügbarkeit verantwortet.
  4. Kennzeichnen und testen: QR-Code mit GS1 Digital Link auf Batterie oder Verpackung platzieren und in Verpackung, Handel und Logistik auf Lesbarkeit prüfen.
  5. Datenprozesse vorbereiten: Stammdaten so aufsetzen, dass sie auch mit Handelspartnern ausgetauscht werden können – und beim Batteriepass eine Lösung für dynamische Daten und Zugriffsrechte auswählen.

Und vor allem: früh anfangen. Februar 2027 klingt weit weg, aber Verpackungen, Etiketten und IT-Systeme haben lange Vorlaufzeiten.

GS1 Standards für Batterien: identifizieren, kennzeichnen, verlinken, austauschen

Die Batterieverordnung verlangt eine eindeutige Kennung nach ISO/IEC 15459, einen QR-Code nach ISO/IEC 18004 und Daten auf Basis offener, interoperabler Standards. GS1 Standards erfüllen diese Grundlagen und sind bereits in Millionen Systemen im Einsatz.

FAQ zur Batterieverordnung

Alexander König GS1 Germany

Alexander König

Senior Manager Sustainability, GS1 Germany GmbH

+49 221 94714 0 alexander.koenig@gs1.de