Unter dem Dach des EU Green Deal sind zwei wesentliche Richtlinien entstanden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: Verbraucher:innen sollen eine nachhaltigere und bewusstere Kaufentscheidung treffen können. Im Fokus stehen dabei die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) sowie die Green Claims Directive (GCD).
Die EmpCo-Richtlinie der EU verbietet unspezifische Umweltaussagen (z. B. „umweltfreundlich“, „grün“) sowie Siegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem fußen noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Zusätzlich regelt sie Angaben zur Langlebigkeit und Haltbarkeit von Produkten. Die Green Claims Directive (GCD) soll festlegen, wie freiwillige Umweltaussagen zu belegen und zu verifizieren sind.
Während der Gesetzesentwurf zur GCD derzeit pausiert, ist die “Empowering Consumers for the Green Transition Directive” bereits verabschiedet. Bis März 2026 wird sie in deutsches Recht überführt und ab September 2026 sind Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen. Voraussichtlich werden die Anforderungen in einer überarbeiteten Version des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert.
Kommunikation im Kontext von Nachhaltigkeit muss fundiert und belegbar sein. Verbraucher:innen erwarten nachvollziehbare Informationen, die über bloße Schlagworte hinausgehen. Ein zentraler Schlüssel dafür ist der Abruf zusätzlicher Daten über zweidimensionale Barcodes wie zum Beispiel QR-Codes.
Die Anforderungen der EmpCo- und GCD-Richtlinien lassen sich ideal mit weiteren regulatorischen Vorgaben verknüpfen – etwa mit dem Digitalen Produktpass (gemäß ESPR) oder der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Die dort geforderten Datenpunkte aus der Lieferkette können gleichzeitig dazu dienen, Umweltaussagen zu belegen und die Verifizierung zu erleichtern.
Zertifizierungsdaten lassen sich eindeutig über GS1 Idente mit Produkten (GTIN) oder Unternehmenseinheiten (GLN) verknüpfen. So können Informationen nahtlos über Marktplätze, Handel und Partner ausgetauscht werden – zuverlässig und standardisiert.
Dies erleichtert die Verifizierung von Nachhaltigkeitszertifikaten und deren eindeutige Zuordnung zu dem jeweiligen Produkt.
GS1 bietet bewährte Standards, um Nachhaltigkeitsinformationen effizient und interoperabel bereitzustellen:
Konsument:innen erwarten heute transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsinformationen – ob im Online-Shop oder direkt am Point of Sale. Doch damit diese Kommunikation verständlich und vertrauenswürdig ist, braucht es klare, einheitliche Begrifflichkeiten. Die Herausforderung beginnt bereits innerhalb von Unternehmen, wo Nachhaltigkeitsaussagen unterschiedlich interpretiert werden. Im Austausch zwischen Unternehmen – etwa im B2B-Bereich – wird es noch komplexer. Umso wichtiger ist es, eine gemeinsame Sprache zu entwickeln, die Konsument:innen Orientierung bietet und nachhaltigere Kaufentscheidungen erleichtert.
Damit Nachhaltigkeitsaussagen verständlich und vertrauenswürdig sind, braucht es eine gemeinsame Sprache und klare Begrifflichkeiten.
Hier setzt das Glossar Sustainable Product Claims 2.0 an. Es wurde gemeinsam mit Handels- und Industrieunternehmen sowie externen Expert:innen entwickelt und dient als Leitfaden für eine transparentere, produktbezogene Nachhaltigkeitskommunikation.
Ziele des Glossars:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil zur Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" gefällt, das Transparenz für die Ausgestaltung von Nachhaltigkeitskommunikation erzwingt. Joanna Behrend fasst die Auswirkungen auf Werbekampagnen, Nachhaltigkeitskommunikation und Marketingstrategien sowie die notwendigen rechtlichen und praktischen Änderungen für Unternehmen zusammen.
Dreh- und Angelpunkt für die transparente Kommunikation von Claims im Nachhaltigkeitskontext stellt das gemeinsame Verständnis und eine einheitliche Sprache dieser Claims im B2B-Bereich dar. Dies führt langfristig zu wachsender Glaubwürdigkeit und Stärkung des Vertrauens von Verbraucher:innen in die beworbenen Produkte und Marken. Der Leitfaden ermöglicht einen erfolgreichen Auftakt.
GS1 Germany engagiert sich im europäischen Forschungsprojekt Tealhelix, gefördert durch Horizon Europe. Ziel ist es, nachhaltigere Kaufentscheidungen im Lebensmittelbereich zu erleichtern.
Die 17 Partner aus 11 europäischen Ländern erarbeiten neue digitale und personalisierte Ansätze, um bewusstere Kaufentscheidungen zu tätigen:
Alle Informationen sind direkt am Produkt abrufbar – aktuell, verständlich und jederzeit verfügbar. So wird nachhaltigerer Konsum nicht nur einfacher, sondern auch attraktiver.
Die EU-EmpCo-Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vertreiben – auch nicht-europäische Unternehmen.
Die Umsetzung in Unternehmen ist ab September 2026 verpflichtend.
Ja, Plattformen, die Produkte in der EU vertreiben, müssen ebenfalls sicherstellen, dass die Umweltaussagen der gelisteten Produkte den Anforderungen entsprechen.