Wenn Sie bei GS1 Germany die Produkte GS1 Complete (mit mehr als 10 EANs) oder SmartStarter10 (mit 10 EANs) kaufen, erwerben Sie bei uns eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht für Ihre EANs. Dafür zahlen Sie eine Gebühr pro Kalenderjahr. Die Gebühr pro Kalenderjahr richtet sich nach dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Dadurch stellen wir sicher, dass kleine Unternehmen geringere Beiträge zahlen als Großkonzerne.
Ausnahme bildet unser Einsteigerprodukt SmartStarter1: Für StartUps und Einsteiger bieten wir 1-5 EANs gegen eine Einmalzahlung an. Es wird kein Jahresbeitrag erhoben, auch wenn Sie hier nur eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht erwerben.
Im Verbund mit über 110 GS1 Länderorganisationen gewährleisten wir, dass jede EAN weltweit nur einmal vergeben wird und EANs so nicht doppelt vergeben werden. Händler & Marktplatzbetreiber gleichen die Informationen - also „Welche Nummer gehört zu welchem Kunden?“ - mit unseren Datenbanken z.B. Verified by GS1 ab. Unautorisierte Nummern, Nummern die bereits vergeben sind oder frei erfundene Nummern fallen dabei auf und Sie werden als Händler gesperrt.
Ihre Stammdaten können Sie bequem über den myGS1 Kundenbereich ändern. Klicken Sie dazu nach dem Login auf der Startseite einfach auf die Kachel "Stammdaten" unter "Ihre Kundendaten anpassen". Nur wenn Ihre Daten aktuell sind können wir sicherstellen, dass wichtige Informationen oder z.B. eine Rechnung etc. zu Ihnen gelangt.
Die Rechnung erhalten Sie innerhalb der nächsten 48 Stunden bequem per E-Mail.
Wenn Ihr Unternehmen die Firmierung ändert, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vertrag@gs1.de. Bitte geben Sie die GLN (als SmartStarter1 Kunde statt der GLN die GTIN) und Ihre Kundennummer an und fügen Sie einen Handelsregisterauszug bei (sofern vorhanden). Bitte übermitteln Sie uns auch, wenn sich Ihre Stammdaten geändert haben. Dies können Sie bequem über den myGS1 Kundenbereich tun.
Ihre Kündigung können Sie in Textform vornehmen. Am schnellsten und einfachsten geht das im myGS1 Kundenbereich. Loggen Sie sich dazu bitte ein und klicken Sie unterhalb von „Ihre Stammdaten & Verträge“ auf die Kachel „Vertragsübersicht“. Den Kündigungsbutton finden Sie unter der Liste Ihrer Verträge und Services. Wenn Sie Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist einreichen, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung im Anschluss per E-Mail.
Bitte bedenken Sie: Die Kündigungsfrist für Complete- und SmartStarter10-Verträge beträgt bei ordentlichen Kündigungen jeweils drei Monate zum Jahresende. Das bedeutet, der Eingang bei uns im Hause muss bis spätestens den 30.09. des laufenden Kalenderjahres erfolgen. SmartStarter1 Verträge bedürfen keiner Kündigung, da Sie die betreffende(n) GTIN(s) zu einmalig Kosten erworben haben.
Außerordentliche Kündigungen im Falle einer Gewerbeabmeldung erfordern einen Nachweis. Reichen Sie hier zur Kündigung bitte einen entsprechenden Nachweis in Form einer Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung mit ein. Offene Rechnungen für das laufende Kalenderjahr müssen in jedem Fall noch ausgeglichen werden
Alternativ haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Kündigung über unser Kontaktformular einzureichen. Wählen Sie hier beim „Thema“ bitte „Kündigung“ aus und im nächsten Feld, um welchen Vertrag oder Produkt es sich handelt. Dieser Prozess kann einige Werktage in Anspruch nehmen, auch hier erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung im Anschluss per E-Mail.
Wenn Sie GS1 Complete kaufen, zahlen Sie einen einmaligen Bereitstellungspreis. Dieser richtet sich in der Höhe danach, welche Paketgröße Sie konkret kaufen.
Alle Details finden Sie in unseren AGB und in unserer Preisübersicht.
Zudem entrichten Sie zu Beginn jedes Geschäftsjahres eine Jahresgebühr. Diese bemisst sich nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens/der Unternehmensgruppe vor Steuern. Durch den jährlichen Beitrag können wir Ihnen auch zukünftig die weltweit eindeutige Identifikation Ihrer Produkte und Ihres Unternehmens garantieren. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu vielen Informationsangeboten von GS1 Germany und können sich bei Fragen jederzeit an unseren Support wenden.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalenderjährlich zu Beginn eines Jahres. Der erste Jahresbeitrag wird im vollen Umfang bei Vertragsabschluss fällig.
Ihr Vertrag hat eine feste Laufzeit immer bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres, also bis zum 31.12.
Sollte uns zu Ihrem Vertrag bis zum 30.09. keine Kündigung vorliegen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Schließen Sie einen Vertrag mit uns nach dem 30. September eines Jahres ab, können Sie frühestens zum 31.12. des Folgejahres kündigen.
Hier finden Sie dazu unsere AGB.
Hier finden Sie unsere Preisübersicht. Sobald Sie SmartStarter10 kaufen ist ein Jahresbeitrag fällig. Die Berechnung erfolgt immer vollständig pro Kalenderjahr und nicht anteilig auf Monatsbasis. Sie wird im Voraus fällig, jeweils zum 1. Januar eines Jahres bzw. beim Kaufen des SmartStarter10-Pakets.
Ein Kalenderjahr hat eine Zeitspanne vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalenderjährlich zu Beginn eines Jahres. Der erste Jahresbeitrag wird im vollen Umfang bei Vertragsabschluss fällig. Beispiel: Wenn Sie am 24.08. bei uns Neukunde werden, zahlen Sie das volle Jahr direkt bei Bestellung. Am 01.01. des Folgejahres wird für das neue Jahr die nächste Rechnung fällig. Sie müssen demnach bei uns immer jährlich Ihre Zahlung leisten.
Nach dem Kauf von SmartStarter1 ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 35 € pro EAN/GTIN fällig (zzgl. gesetzl. MwSt). Sie können insgesamt maximal fünf GTIN erwerben.
Ein aktiver SmartStarter10 oder Complete Vertrag ist grundsätzlich nicht auf ein neues Unternehmen übertragbar. Es können aber eine bis alle GLN für die GTIN/EAN Nutzung aus einem Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, wenn dieses bereits einen bestehenden Complete Vertrag mit der GS1 Germany hat.
Bei Bedarf senden Sie uns bitte eine Anfrage dazu an vertrag@gs1.de und wir kommen innerhalb weniger Werktage mit weiteren Informationen und einem Angebot auf Sie zu. In der Regel ist dies ein kostenpflichtiger Service. Bitte beachten Sie, dass ohne unsere Zustimmung ein Vertrag nicht weitergegeben werden darf.
Um Ihnen einen optimalen Kundenservice bieten zu können, ist es notwendig, dass Ihre bei uns gespeicherten Stammdaten stets auf dem aktuellen Stand sind. Es ist wichtig, dass Ihre nächste Jahresrechnung mit den richtigen Firmen-, Adress- und Kontaktdaten versehen wird und wir diese korrekt zustellen können. Daher fordern wir Sie 1x jährlich, in der 2ten Jahreshälfte aktiv auf, Ihre bei uns hingelegten Daten zu überprüfen und falls notwendig entsprechend über ein geschütztes Webformular zu aktualisieren. Wir bitten Sie daher, an unserer Abfrage teilzunehmen.
Um die jährliche Bemessungsgrundlage exakt zu bestimmen, fragen wir 1x jährlich aktiv den Gesamtumsatz des Vorjahres Ihres Unternehmens ab. Gemeint ist damit der Gesamtumsatz des Unternehmens/der Unternehmensgruppe vor Steuern. Dieser stellt die Grundlage der jährlichen Rechnungslegung dar. Denn, hat sich Ihr Jahresumsatz verändert, besteht ggf. der Bedarf einer Zuordnung in eine andere Beitragsgruppe anhand unserer Preisübersicht. Wir bitten hierbei um Ihre Unterstützung sowie entsprechende Angabe über ein geschütztes Webformular, welches wir Ihnen zu Verfügung stellen. Sollten Sie keine Angaben dazu machen, behalten wir uns vor, den Jahresumsatz anhand renommierter Wirtschaftsauskünfte einzuholen.