Veröffentlicht am 12.08.2013
In Onlineshops kommen Lebensmittel bei minimalen Änderungen der Zutatenliste oder Nährwertangaben künftig nicht mehr mit nur einer Artikelnummer (GTIN) aus. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) fordert, dass Produktvarianten eindeutig voneinander unterschieden werden können, wenn sich Angaben zum Produkt ändern. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie entweder eine neue Artikelnummer vergeben müssen oder sie zusätzliche Merkmale zur Identifikation brauchen. Unter dem Dach von GS1 Germany haben Vertreter aus Industrie und Handel daher Lösungen für die Identifikation von Lebensmitteln mit unterschiedlicher Deklaration entwickelt und jetzt als Positionspapier veröffentlicht. Die Forderung der LMIV wirkt sich vor allem auf den Fernabsatz aus. Das gelieferte muss mit dem beispielsweise online oder im Katalog bestellten Produkt hundertprozentig übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, liegt ein sanktionierungsfähiger Verstoß gegen die LMIV vor. Speziell im Onlinehandel nutzen einige Unternehmen einen Haftungsausschluss (Disclaimer), um sich gegenüber Verbrauchern aus der Verantwortung zu ziehen. Dies ist jedoch nach einhelliger Meinung juristischer Experten spätestens ab Dezember 2014 nicht mehr zulässig. Das verabschiedete Positionspapier beschreibt zwei Alternativen für die künftige Artikelidentifikation. Erstens: bei jeder unterschiedlichen oder geänderten Deklaration erhält das Produkt eine neue GTIN. Zweitens: das Produkt erhält eine GTIN und eine zusätzliche Identifikation, zum Beispiel in Form einer Serien-, Versions- oder Chargennummer. Für beide Lösungen müssen die Prozesse und IT-Systeme der Unternehmen angepasst werden. „Für die kurzfristige Umsetzung der LMIV im Fernabsatz ab Dezember 2014 ist die Vergabe neuer GTIN alternativlos“, fasst Dr. Richard Joachim Lehmann, Projektmanager Produkttransparenz bei GS1 Germany, zusammen. Die Lösung auf Basis eines zusätzlichen Identifikationsmerkmals kann mehr Transparenz schaffen und wird daher favorisiert. Sie ist erst mittel- bis langfristig realisierbar, da es zunächst weiterer Aufwandsschätzungen und Prozessanalysen bedarf, um solche Lösungen umzusetzen. Das „Positionspapier zur Identifikation von Produkten mit unterschiedlicher Deklaration im Fernabsatz“ beschreibt neben den Handlungsalternativen auch, wie sich diese auf die Prozesse im Unternehmen auswirken. Es dient als Leitfaden, um die bevorstehenden Aufwände und Prozessanpassungen zu bewerten. Das Positionspapier steht unter www.gs1-germany.de/lebensmitteltransparenz kostenlos zum Download zur Verfügung. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Communications Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de Homepage: www.gs1-germany.de facebook: www.facebook.com/GS1.Germany twitter: www.twitter.com/gs1germany XING: www.xing.com/companies/gs1germanygmbh
Veröffentlicht am 29.05.2013
Allergene, Nährwertdeklaration oder auch Ursprungsland – diese Informationen gehören künftig zum Pflichtprogramm für alle, die Lebensmittel online verkaufen wollen. Doch wer haftet dafür, dass die Angaben richtig, aktuell, vollständig und somit vertrauenswürdig sind? GS1 Germany hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Industrie und des Handels die wichtigsten Haftungsfragen sowie Pflichtangaben in Zusammenhang mit der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) geklärt und hierzu zwei richtungsweisende Dokumente verabschiedet. Die LMIV fordert, dass Informationen, die bisher nur auf der Produktverpackung verpflichtend waren, ab Mitte Dezember 2014 auch beim Onlinekauf angegeben werden müssen. Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung unter anderem bei der Informationspflicht nachgebessert und fordert beispielsweise mehr Klarheit über Herkunft oder Allergene. Gemeinsam mit führenden Handels- und Industrieunternehmen wie z. B. Dr. Oetker, Mondelez Int., August Storck, Hochland, Metro, Edeka und Markant hat GS1 Germany die wichtigsten Haftungsszenarien, die sich aus der Verordnung ergeben, erarbeitet. Die sich hieraus ableitenden Maßnahmen wurden von allen Unternehmen in vollem Umfang akzeptiert. „Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Produkt in Verkehr bringt, haftet auch für die entsprechenden Produktinformationen. Das betrifft in gleichem Maße das Eigenmarken-Sortiment des Händlers“, fasst Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany, die wichtigste Grundregel zusammen. „Das gilt insbesondere wenn Verbraucher – wie beim Onlinekauf – keine Möglichkeit haben, die Angaben auf Produkten vor dem Kauf selber in Augenschein zu nehmen.“ Pretzel weiter: „Viele Unternehmen machen es sich im Onlinehandel einfach und versuchen sich über Hinweise wie ‚Der Verbraucher muss die Daten auf der Verpackung prüfen‘ aus der Verantwortung zu ziehen“, erklärt Pretzel. „Wir haben für Unternehmen drei Handlungsfelder identifiziert, um sich bestmöglich auf die Umsetzung der Verordnung vorzubereiten. Wer die Anforderungen der LMIV erfüllen will, muss sich in nächster Zeit verstärkt den Themen Produktdaten, Haftung und Vergabe von Artikelnummern bei veränderter Rezeptur widmen.“ Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen unterschiedlichste Vertriebskanäle online wie stationär mit Produktinformationen B2B2C versorgen müssen, empfiehlt GS1 Germany, den Service des von Handel und Industrie gemeinsam genutzten 1WorldSync-Datenpools in Anspruch zu nehmen. Hersteller jeglicher Art können damit alle Handelspartner aus einer zentralen vertrauenswürdigen Quelle versorgen und bei Änderung der Daten alle Partner gleichzeitig informieren. Auf diese Weise können Unternehmen sich rechtlich einfacher absichern. Ein weiterer Lösungsansatz in diesem Zusammenhang ist der derzeit im Aufbau befindliche Data Quality-Service unter dem Dach von GS1 Germany. Vor wenigen Wochen hat der Aufsichtsrat von GS1 Germany aufgrund mangelnder Stammdatenqualität entschieden, diesen Service aufzubauen und so echte „Trusted Data“ allen Beteiligten zur Verfügung stellen zu können. Der Haftungsfragenkatalog und das Pflichtenheft zur Nutzung des 1WorldSync Artikelstammdatenpools stehen unter www.gs1-germany.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Ausführlich klärt GS1 Germany Fragen rund um Produktinformation, Haftung und Pflichten auf dem Praxistag Lebensmitteltransparenz am 19. Juni 2013 im GS1 Germany Knowledge Center in Köln. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de Homepage: www.gs1-germany.de facebook: www.facebook.com/GS1.Germany twitter: www.twitter.com/gs1germany XING: www.xing.com/companies/gs1germanygmbh
Veröffentlicht am 17.01.2013
Hersteller haben weniger als zwei Jahre, um erweiterte Angaben über Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate, Allergene und Herkunft des Produkts für den Verpackungsaufdruck zu erfassen. Das fordert die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU-Verordnung 1169/2011), kurz LMIV. Online-Händler mit Lebensmitteln im Sortiment stehen vor der gleichen Herausforderung: Die LMIV sieht vor, dass Angaben, die bisher nur auf den Produktverpackungen Pflicht waren, ab 2014 auch im Shop angezeigt werden müssen. Sollten die verschärften Regelungen der LMIV auf Webseiten und in mobilen Apps nicht umgesetzt werden, drohen ab dem 13. Dezember 2014 Abmahnungswellen. GS1 Germany sagt Händlern und Herstellern, wie sie den vielfältigen Anforderungen gerecht werden. Wie die Bereitstellung der Produktinformationen erfolgen sollte, wird in der Best-Practice Empfehlung „Extended Packaging – Trusted Source of Data“ ebenfalls geklärt. Das Dokument hat GS1 Germany gemeinsam mit namhaften Experten aus Industrie und Handel, darunter Mondelez (Kraft Foods), Procter & Gamble, Metro und Rewe, sowie führenden Rechtsexperten in den vergangen zwei Jahren erarbeitet. Empfohlen wird die Nutzung des weltweiten Datenpoolverbunds mit dem Namen Global Data Synchronization Network, kurz GDSN. In diesen Datenpools pflegen Hersteller die Stammdaten ihrer Produkte, inklusive der geforderten Pflichtangaben. Über das GDSN gelangen die Produktinformationen zentral an die Händler und deren verschiedene Absatzkanäle, darunter auch Online und Mobile. Damit auch Verbraucher direkt über beispielsweise Mobile Scan Apps auf diese Produktinformation zugreifen können, rät GS1 Germany den Herstellern zusätzlich zur Vernetzung des GDSN mit einer Trusted Source of Data-Infrastruktur. Die unter dem Dach von GS1 global entwickelte Trusted Data-Infrastruktur ist bereits durch nationale wie internationale Projekte auf Herz und Nieren geprüft. Sie stellt eine vertrauenswürdige Datenquelle für Verbraucher dar. Die Vernetzung unterschiedlicher Datenquellen benötigt erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum, sodass die Unternehmen aufgerufen sind, diese Thematik zeitnah anzugehen. Die Best-Practice-Empfehlung steht mit dem Titel „Extended Packaging – Trusted Source of Data“ auf www.gs1-germany.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird dieses Thema einen Schwerpunkt auf den kommenden M-Days am 5. und 6. Februar in Frankfurt bilden. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Osweiler Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-7543 E-Mail: osweiler@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 26.06.2012
Verbesserungen in puncto Haltbarkeit und Plagiatschutz von Verpackungen zählen zu den drängendsten Aufgaben der Verpackungsindustrie. Pünktlich zur Pack 2012 geht GS1 Germany mit einem umfassenden Qualitätssicherungssystem für H1-Hygienepaletten an den Start. Mit strengeren Vorgaben etwa für verwendete Werkstoffe oder die Stabilität entspricht das neue Prüfsystem den steigenden Anforderungen der Fleischbranche. Darüber hinaus sind erstmals interne Kontrollen während der Produktion sowie die regelmäßige Überwachung der Hersteller durch unabhängige Zertifizierungsstellen vorgesehen. Unternehmen, die alle Tests erfolgreich durchlaufen, erhalten eine eindeutige GS1-Zulassungsnummer und dürfen das GS1 Germany-Logo auf ihren Produkten aufbringen. „Palettenhersteller profitieren davon mehrfach“, erläutert Angela Schillings-Schmitz, Branchenmanagerin Fleisch bei GS1 Germany. „Durch die eindeutige Kennzeichnung sind sie besser vor Plagiaten geschützt. Zudem ist für jeden Anwender auf einen Blick erkennbar, dass diese Paletten den neuesten Marktanforderungen entsprechen.“ Leistungsfähig, lange haltbar, hygienisch: Die besonderen Eigenschaften der H1-Hygienepaletten mit GS1 Germany-Logo sind unter anderem für Unternehmen aus der Fleischbranche, der Zulieferindustrie, anderen Frischebereichen oder der Backwarenindustrie relevant. Für gleichbleibend hohe Qualität sorgen unter anderem eine spezielle Materialauswahl sowie eine vorgegebene Konstruktion. So dürfen nur Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt verwendet werden, die der EU-Richtlinie 2002/72/EG sowie der EU-Rahmenverordnung 1935/2004/EG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Gemäß GS1-Anforderungsprofil ist daher der Einsatz von sogenannten Post-Consumer-Rezyklaten untersagt. Die klar definierten Zulassungs- und Überwachungsregeln bürgen dafür, dass die Qualitätsstandards auch tatsächlich eingehalten werden. Dabei legt GS1 Germany großen Wert auf Transparenz: Auf der GS1 Germany-Homepage werden die Namen aller Zeichennutzer veröffentlicht. Darüber hinaus können Interessenten zukünftig über die GEPIR-Datenbank prüfen, ob die auf der H1-Hygienepalette angegebene GS1-Zulassungsnummer für ein Produktionswerkzeug noch gültig ist. Entwickelt wurde das neue Qualitätssicherungssystem für H1-Hygienepaletten gemeinsam mit Anwendern aus der Fleischbranche, mit Fachverbänden sowie Herstellern und Anbietern von Mehrweg-Transportverpackungen. Es löst das bislang vom EHI Retail Institute e.V. herausgegebene Anforderungsprofil ab. „Als Bindeglied zwischen Handel und Industrie kennt GS1 Germany die spezifischen Bedürfnisse der beteiligten Wirtschaftskreise sowie die branchenübergreifenden Strukturen am besten“, so Thomas Kempcke vom EHI Retail Institute. „Daher freuen wir uns, dass GS1 Germany nun die Federführung für diese wichtige Aufgabe übernommen hat.“ Weitere Informationen hier . Hintergrundinformation Verbraucherschutz (H1-Palette, Traceability, Recall) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-591 E-Mail: kroll@gs1-germany.de , Homepage: www.gs1-germany.de
Veröffentlicht am 07.08.2024
Sie können die Reihenfolge der angezeigten Attribute bzw. Spalten ganz einfach via „Drag and Drop“ in der Tabellenansicht ändern. Klicken Sie hierzu einfach auf das Tabellen-Icon neben dem Suchfeld und nehmen Sie die Änderungen in dem PopUp-Fenster vor. Zusätzlich haben Sie dort die Möglichkeit, die mit einem „X“ gekennzeichneten Attribute aus der Ansicht zu entfernen.
Veröffentlicht am 07.08.2024
Veröffentlicht am 05.08.2024
Änderungen in Ihren Stammdaten, wie z.B. Adressänderungen können Sie direkt und unkompliziert in Ihrem Kundenbereich eingeben und das aktualisierte GS1 Zertifikat downloaden oder via Link mit Ihren Geschäftspartnern teilen.
Veröffentlicht am 13.12.2012
Kundenfragen beantworten, Sortimente planen, Managementaufgaben lösen: Auszubildende des Handels können im virtuellen Supermarkt spielerisch an ihrer Karriere arbeiten und sich auf Prüfungen vorbereiten. In verschiedenen Kursen von Warenkunde bis zu betriebswirtschaftlichen Themen vermittelt der virtuelle Supermarkt Handels-Know-how. Neu im Angebot sind ab sofort zwei Ausbildungsmodule für Category Management. Sie wurden von GS1 Germany und Ferrero gemeinsam mit Mediadidact entwickelt und vermitteln grundlegendes Wissen über den Nutzen von Category Management, den optimalen Aufbau und die Pflege von Sortimenten, den Acht-Schritte-Prozess sowie die Zusammenarbeit mit den Industriepartnern. „Das entsprechende Fachwissen ist gefragt und bietet vielfältige berufliche Entwicklungsperspektiven“, begründet Thorsten Pollmüller, Leiter Category Management Beratung und Training die Entscheidung von GS1 Germany, diesen kostenlosen Onlinekurs anzubieten. Bislang seien jedoch nur wenige Mitarbeiter im Einzelhandel ausreichend über Ziele und Hintergründe von Category Management informiert. Das belege auch eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie von GS1 Germany in Kooperation mit LZ direkt. Die neuen E-Learning-Module sollen hier Abhilfe schaffen. „Gerade im Category Management ist ein gemeinsames Verständnis in Handel und Industrie wichtig“, berichtet Markus Hoffmann, Category Manager bei Ferrero. Das Unternehmen unterstütze daher die Qualifikation der Mitarbeiter vor Ort, deren Engagement über den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen entscheide. Der virtuelle Supermarkt wurde von der Lebensmittel Zeitung und Mediadidact, dem auf Aus- und Weiterbildung spezialisierten Verlagsbereich der LZ Medien, ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Generation der „Digital Natives“ durch E-Learning-Angebote zeitgemäß zu unterstützen. Pollmüller ist optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass Category Management künftig nicht nur virtuell zum Basisrepertoire in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten gehören wird.“ Weitere Informationen: www.virtuellersupermarkt.de Grafik: Wer ausreichend Punkte sammelt, schafft es online bis zum Marktleiter. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-591 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 01.08.2024
Ab sofort finden Sie hier regelmäßig alle Infos über aktuelle und geplante Updates und neue Features zu unseren Services.
Veröffentlicht am 29.10.2012
Die Entwicklung einer einheitlichen Branchensprache für effiziente Geschäftsmodelle und -prozesse erleichtert die Kooperationsgespräche und die Zusammenarbeit in der Flächenbewirtschaftung optimal. Außerdem löst ein branchenweit gültiger Leitfaden für vertragliche Vereinbarungen wiederkehrende individuelle Absprachen ab. Neben einer kompletten Beschreibung der verschiedenen Geschäftsmodelle und Prozessabläufe bietet die Connecting Fashion Business-Anwendungsempfehlung Industrie- und Handelsunternehmen der Schuhbranche eine EDI-Dokumentation, die jetzt auch auf Englisch verfügbar ist. „Die Empfehlung dient Unternehmen dazu, den immer höheren Koordinationsaufwand zu reduzieren, der bei der Umsetzung von EDI-Systemen, Lagerverwaltung und Logistik auf internationaler Ebene anfällt“, erklärt Markus Müller, Branchenmanager Fashion/Sport/Schuhe bei GS1 Germany. Unter der Federführung von GS1 Germany hat die Initiative „Effizienz in der Schuhbranche“ einzelnen Geschäftsmodelle und die dazugehörigen Prozesse definiert und detailliert beschrieben. Der praxisorientierte Handlungsleitfaden deckt alle Bereiche vertikaler Partnerschaft ab – von der Vereinbarung der Kooperation bis zur Abwicklung am POS. Zudem sind für jeden Geschäftsprozess die entsprechenden EANCOM ® 2002-Nachrichtenformate dargestellt, die einen effizienten elektronischen Datenaustausch (EDI) ohne Medienbrüche ermöglichen. Der EANCOM ® - 2002 gilt als weltweit etablierter Standard für den elektronischen Datenaustausch. Doch nicht nur hierauf hatte sich der Schuhsektor schon zu Anfang des Jahres geeinigt. Die weitere Nutzung der GS1-Standards reicht von der Globalen Lokationsnummer (GLN) zur Identifikation der Unternehmen und der bewirtschafteten Flächen über die Nummer der Versandeinheit (NVE/SSCC) für die Auszeichnung von Paletten, Paketen und Co. bis zur GTIN (Globale Trade Item Number) zur Identifikation der Schuhe einschließlich Karton. Darüber hinaus findet am 6. Dezember 2012 der Kongress „Connecting Fashion Business 2012“ im Kölner Odysseum statt, bei dem sich Experten über die Gestaltung von kooperativen und effizienten Geschäftsprozessen im Bereich Fashion-, Schuh- und Sportbranche austauschen. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Silke Gundlach Assistentin Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-273, Fax: 0221 94714-7273 E-Mail: gundlach@gs1-germany.de Homepage: www.gs1-germany.de