Veröffentlicht am 10.07.2018
E-Food ist weiter auf dem Vormarsch: Erfolgreiche Start-ups zeigen, welches Potenzial im Online-Handel mit (frischen) Lebensmitteln steckt – und dass sich mit den richtigen Geschäftsmodellen auch die deutschen Konsumenten dafür begeistern lassen. So ist der in den Niederlanden bereits etablierte Lebensmittel-Lieferdienst Picnic seit März 2018 auch in Nordrhein-Westfalen mit eigenen Elektrofahrzeugen unterwegs. Und die Porridge-Produzenten von 3Bears, bekannt aus der Gründershow „Die Höhle der Löwen“, sowie der Getränke-Lieferservice Flaschenpost haben mit ihren innovativen Online-Angeboten einen Nerv der Zeit getroffen. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) kauft jeder dritte Konsument in Deutschland (33 Prozent) Lebensmittel bereits online. Weitere 32 Prozent wollen es ausprobieren. Doch was erwarten die Konsumenten? Und was bedeutet das für die Akteure im Online- und Offline-Handel, in Industrie und Logistik? Wie können unternehmensübergreifende Kooperationen dabei helfen, die Herausforderungen zu bewältigen und nachhaltiges Wachstum zu generieren? Darüber diskutieren auf dem ECR Tag 2018 unter anderem Vertreter der jungen Start-ups – Manuel Stellmann, Mitgründer von Picnic Deutschland, die 3Bears-Geschäftsführer Caroline Steingruber und Tim Nichols sowie Niklas Plath, Chief Operating Officer bei Flaschenpost – mit etablierten Größen aus der Konsumgüterbranche. Top-Trends: von Omni-Channel über Blockchain bis Category Management Das Veranstaltungsprogramm des Kongresses am 19. und 20. September 2018 in Wiesbaden spiegelt die aktuellen Fragestellungen der Branche wider. Neben dem Dauerbrenner E-Commerce stehen vertiefende Workshops und Gesprächsrunden zu Themen wie Category Management im Omni-Channel Business oder neue Technologien am PoS auf der Agenda. Ein eigenes Forum widmet sich am zweiten Kongresstag dem Trend-Thema Blockchain. Unter anderem stellen die Beteiligten des bundesweit größten Logistik-Pilotprojekts ihre Erkenntnisse vor und diskutieren über Vor- und Nachteile der Datenbanktechnologie. Auf dem Fachkongress, den GS1 Germany seit 19 Jahren veranstaltet, referieren namhafte Speaker über zukunftsfähige Lösungsstrategien im Bereich Efficient Consumer Response. Impulse zum Thema „New Retail“ sind etwa von Karl Wehner, Alibaba, zu erwarten. Béatrice Guillaume-Grabisch, Vorstandsvorsitzende von Nestlé, stellt ihren Vortrag unter das Motto „Intern transformieren, extern gewinnen“. Peter Fischer, Bereichsvorstand Einkauf bei Lidl, spricht über das Thema „GS1 Standards leben – gemeinsam handeln – zusammenwachsen“. Und auch Rheingold-Geschäftsführer Stephan Grünewald greift das Motto des ECR Tags 2018 auf und analysiert das „Zusammenwachsen in Zeiten des digitalen Appsolutismus“. Für Diskussionsstoff werden zudem die Beiträge weiterer Entscheider aus nationalen und internationalen Konzernen sorgen. Unter ihnen etwa Harald Melwisch, Unilever Deutschland, MediaMarktSaturn-CIO Martin Wild, Alexander Zerdick, Director Retail von Google Germany, oder Matthias Hartmann, IBM. Das vollständige Programm ist jetzt online verfügbar. Unter www.ecrtag.de/programm finden Sie außerdem Informationen zu Anmeldung und Anreise. Abbildung: Terry von Bibra, Alibaba, auf dem ECR Tag 2017 (Bildquelle: GS1 Germany) Pressekontakt: Verena Bankamp Pressereferentin Marketing + Kommunikation GS1 Germany GmbH Maarweg 133, 50825 Köln T +49 (0)221 94714 526 F +49 (0)221 94714 7526 E bankamp@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 16.09.2024
Aus unserer jahrelangen Erfahrung in verschiedenen Branchen sind wir uns der unterschiedlichen Herausforderungen für Unternehmen bewusst. Daher wollen wir nun unsere GS1 Serviceplattform so aufsetzen, dass Sie die Möglichkeit haben die Inhalte individuell an Ihre Bedürfnisse aus Ihrer Branche anzupassen. Den ersten Schritt haben wir gemacht: Sie können ab sofort Ihre Branche auf der Startseite auswählen. Die Auswahl ist freiwillig und hat bisher keinen Einfluss auf Ihre GS1 Serviceplattform. Allerdings ist die Auswahl die Grundlage für die branchenspezifischen Anpassungen, die wir Ihnen in Zukunft bieten werden.
Veröffentlicht am 22.03.2011
Der ECR Award ist der Oscar der deutschen Konsumgüterwirtschaft. Er zählt heute zu den begehrtesten Auszeichnungen in Industrie und Handel. So werden bereits zum neunten Mal herausragende Unternehmenskooperationen, die sich konsequent an den Bedürfnissen der Konsumenten ausrichten, geehrt. Bewerbungen der Industrie- und Handelsunternehmen mit ihren strategischen ECR-Initiativen sollten bis zum 27. Mai 2011 bei GS1 Germany eingehen. Efficient Consumer Response (ECR) ist die intelligente und konsequente Kooperation zum Nutzen der Konsumenten. Mit Blick auf dieses Erfolgsmodell der Konsumgüterwirtschaft gehen mit dem ECR Award für Unternehmenskooperation auch in diesem Jahr jeweils eine Auszeichnung an die Supply Side und an die Demand Side. Prämiert werden somit ein überzeugendes Logistikprojekt und ein gelungenes Verbraucherprojekt. Darüber hinaus kürt die hochkarätig besetzte Jury die Unternehmenspersönlichkeit des Jahres sowie ein Einzelunternehmen für sein vorbildliches Engagement in Sachen ECR. Die Preisverleihung findet am 20. September 2011 am Vorabend des 12. ECR-Tags im Deutschen Historischen Museum der Bundeshauptstadt Berlin statt. Der ECR-Tag ist der wichtigste Branchentreff der deutschsprachigen Konsum- und Gebrauchsgüterwirtschaft und bietet jährlich mehr als 1.200 Experten eine Plattform für den persönlichen Austausch. Detaillierte Informationen zum ECR Award und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.ecraward.de Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Osweiler Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-591 E-Mail: osweiler@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 14.07.2016
Für Onlinehändler bei Amazon ist die Nutzung der globalen Artikelnummer GTIN – die Grundlage für den bekannten EAN-Barcode – bereits seit 2009 verpflichtend. Ab sofort überprüft der Marktplatzbetreiber sein Sortiment auch hinsichtlich der Echtheit von GTIN, denn noch immer sind fehlerhafte Artikelnummern und damit falsche Daten im Umlauf. Angebote, deren GTIN nicht mit den Datenbanken von GS1 übereinstimmen, werden aus dem Produktkatalog entfernt. Dies kann nach eigenen Angaben dazu führen, dass ein Händler die Berechtigung für die Erstellung von Amazon Standard Identification-Nummern (ASIN) oder die Verkaufsberechtigung vorübergehend oder vollständig verliert. Laut TextilWirtschaft erklärt der Marktplatzbetreiber: „Wenn Verkäufer Standard-Produktkennzeichnungen für ihre Angebote verwenden, verbessern sie allgemein die Qualität des Amazon-Katalogs. Vertrauen in die verfügbare Produktpalette zu schaffen, ermöglicht ein positives Einkaufserlebnis für Kunden.“ Mit der globalen Artikelnummer GTIN lassen sich vielseitige Onlineangebote nutzerfreundlich strukturieren, Suchergebnisse für Kunden verbessern und eigene Prozesse effizienter gestalten. Darum setzen immer mehr Online-Marktplätze und Suchmaschinen wie auch Ebay und Google auf die GTIN-Nutzung. Voraussetzung ist, dass die Nummern korrekt und gültig sind. Dies können Hersteller und Händler sicherstellen, indem sie die GTIN bei GS1 Germany erwerben, denn wir sind offizieller Anbieter für globale Artikelnummern in Deutschland. Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen stellt Amazon allen registrierten Händlern im Verkäuferforum Amazon Seller Central ( https://sellercentral.amazon.de/gp/homepage.html ) zur Verfügung. Über die globale Artikelnummer GTIN: Die Global Trade Item Number (GTIN), ehemals EAN bzw. UPC, ist wie ein Fingerabdruck für Produkte und Unternehmen im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Denn sie identifiziert Artikel, Dienstleistungen und Unternehmen weltweit eindeutig und überschneidungsfrei – zum Beispiel in Produktkatalogen, an der Scannerkasse oder im Wareneingang. Die GTIN-Vergabe wird von GS1 mit seinen über 110 Länderorganisationen koordiniert. In Deutschland ist GS1 Germany offizieller Anbieter für GS1 Basisnummern – die Voraussetzung für die Bildung der weltweit eindeutigen und überschneidungsfreien globalen Artikelnummer GTIN. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Verena Bankamp Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-526, Fax: 0221 94714-7526 E-Mail: bankamp@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 05.12.2014
Oh, es riecht gut: Mitten in der Vorweihnachtszeit müssen sich Bäckereien und mit ihnen alle Lebensmittelunternehmen auf neue Pflichten einstellen. Bei einem Pressefrühstück in der Berliner Bäckerei Seitz klärte Bundesernährungsminister Christian Schmidt heute über die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung auf. Sie bringt ab dem 13. Dezember 2014 eine ganze Reihe Neuerungen für Lebensmittelhersteller und -händler mit: Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, wie gut sie für den 13. Dezember gerüstet sind und woran es zu denken gilt. Bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – wie Backartikel und zahlreiche Lebensmitteln an der Bedientheke (Feinkostsalate, Käsezubereitungen) – wird die Allergenkennzeichnung ab 13. Dezember 2014 zur Pflicht. Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert sein. Für vorverpackte Ware gilt: Enthält ein Produkt Stoffe, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen diese im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. Die Vorschriften der LMIV gelten nicht nur für Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, sondern auch für Produkte, die beispielsweise an Restaurants, Kantinen und Caterer geliefert oder von diesen abgegeben werden. Fehlende oder fehlerhafte Informationen können zu einer Haftung gegenüber Verbrauchern, zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder zu behördlichen Beanstandungen führen. Pflichtinformationen müssen in der leicht verständlichen Sprache des Landes gemacht werden, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. In Deutschland ist das Deutsch. Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und die den Anforderungen der Lebensmittelinformations-Verordnung nicht entsprechen, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die Bestände erschöpft sind. Verantwortlich für die Informationen ist derjenige, der sie in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Auch im Onlineshop, im Katalog oder beim Telefonverkauf werden zahlreiche Informationen zur Pflicht, die bislang höchstens freiwillig bereitgestellt wurden. Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorLMIEV), die erst vor wenigen Tagen verabschiedet wurde. Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung. Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer wie Frieder Francke. Pressebild: Auch Bäcker müssen künftig über Allergene informieren (Quelle: ikonoklast_hh/fotolia.com) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 19.06.2015
Bundesernährungsminister Christian Schmidt appellierte heute an den Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk, die seit Dezember 2014 gültigen Neuregelungen zur Allergenkennzeichnung konsequent umzusetzen. Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, ob sie schon gut aufgestellt sind, um Allergikern mehr Sicherheit zu bieten. Bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – wie Backartikel und zahlreiche Lebensmitteln an der Bedientheke (Feinkostsalate, Käsezubereitungen) – ist die Allergenkennzeichnung seit 13. Dezember 2014 Pflicht. Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert sein. Für vorverpackte Ware gilt: Enthält ein Produkt Stoffe, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen diese im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden (zum Beispiel Fettschrift oder Versalien). Fehlende oder fehlerhafte Informationen können zu einer Haftung gegenüber Verbrauchern, zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder zu behördlichen Beanstandungen führen. Pflichtinformationen müssen in der leicht verständlichen Sprache des Landes gemacht werden, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. In Deutschland ist das Deutsch. Verantwortlich für die Informationen ist derjenige, der sie in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Auch im Onlineshop, im Katalog oder beim Telefonverkauf werden zahlreiche Informationen zur Pflicht, die bislang höchstens freiwillig bereitgestellt wurden. Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland derzeit die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung. Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 28.10.2014
Der europäische Gesetzgeber will Verbraucher besser schützen – auch beim täglichen Einkauf von Brot und anderen Backwaren. So müssen Bäckereien ihre Kunden laut Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) unter anderem über potenzielle Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja oder Milch informieren – und die Inhaltsstoffe jedes einzelnen Croissants und Kuchenstücks dazu detailgenau dokumentieren. „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu“, sagt Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau. Allein in seinem Betrieb werden derzeit rund 200 Rezepturen elektronisch dokumentiert – eine Aufgabe, die Francke mithilfe eines Computerprogramms bewältigt. Das Online-Portal der Einkaufsgenossenschaft Bäko Nord vernetzt die Daten von Zulieferern, Herstellern und Händlern. „So wissen wir beispielsweise, aus welchen Einzelzutaten das Zitronat für unseren Torgauer Stollen zusammengesetzt ist. Und wenn sich bei den Lieferanten etwas an der Rohstoffkombination ändert, können wir das auf Knopfdruck aktualisieren.“ Die vielfältigen Produktinformationen müssen laut LMIV in schriftlicher Form bereitgehalten werden. Frieder Francke favorisiert die sogenannte Kladdenlösung, soll heißen: Die Daten werden ausgedruckt, in einem Hefter zusammengefasst und an die Filialen verteilt. „Auf Wunsch können die Kunden dann genau nachlesen, was in den Produkten steckt und ob eventuell Allergene enthalten sind.“ Wie genau nicht vorverpackte Ware wie Brot und Kuchen gekennzeichnet werden muss, regelt die nationale Durchführungsverordnung zur LMIV. Ihr Umsetzungstermin steht jedoch noch nicht fest. Sicher ist aber, dass eine ausdrückliche Kennzeichnung von Allergenen vorgesehen ist. Praktische Hilfestellung bei der LMIV-Umsetzung Bei allem Aufwand für die Unternehmen – die LMIV-Umsetzung bietet auch die Chance, in ein professionelles, effizientes Produktdatenmanagement einzusteigen. „Die Verfügbarkeit aktueller Artikelstammdaten wird für Akteure der Lebensmittelbranche zunehmend geschäftskritisch“, sagt Dr. Richard Joachim Lehmann, Projektmanager E-Business/GDSN bei GS1 Germany. „Gerade online sind die Anforderungen nur noch mithilfe automatisierter Systeme zu bewältigen.“ Die Bäko kooperiert bereits mit 1Worldsync, um Bäckereien den Zugriff auf vorhandene Artikelinformationen zu erleichtern. Das Tochterunternehmen von GS1 Germany stellt über seine Datenpools geprüfte und LMIV-konforme Herstellerinformationen zur Verfügung. Die Zeit bis zum 13. Dezember drängt. Für alle Unternehmen, die sich schnell und effektiv mit den Anforderungen und der Umsetzung der LMIV vertraut machen wollen, bietet GS1 Germany die Seminare „LMIV Basics“ (28.10.), „LMIV implementieren und umsetzen“ (31.10, 7.11., 11.11.) sowie „LMIV planen und steuern“ (27.10., 20.11.) an. Antworten auf Fragen rund um die Lebensmittelinformations-Verordnung finden interessierte Unternehmen zudem auf der Website www.lmiv-services.de . Pressebild: LMIV-Umsetzung für Backwaren: Bäcker Frieder Francke aus Torgau informiert Kunden künftig online und via Kladde in den Filialen über Zutaten und Allergene. (Bild: Croissanterie Frieder Francke GmbH) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 20.09.2017
Das Interesse der chinesischen Mittelschicht an deutschen Produkten wächst und der Online-Einkauf ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Aktuell liegt die Zahl bei jährlich 466 Millionen aktiven Konsumenten auf den Alibaba Plattformen wie Tmall, die Produkte aus dem In- und Ausland erwerben. Damit chinesische Verbraucher gesuchte Produkte „Made in Germany“ noch leichter finden und miteinander vergleichen können, wollen Alibaba und GS1 Germany den Einsatz von GS1 Standards im E-Commerce stärken. Darauf haben sich die Unternehmen in einer Absichtserklärung geeinigt. Im Mittelpunkt der Partnerschaft steht darum insbesondere die Globale Artikelnummer GTIN (früher EAN) zur eindeutigen Identifikation von Produkten. Mit ihr lassen sich vielseitige Online-Angebote nutzerfreundlich strukturieren und Suchergebnisse für Verbraucher verbessern. Darüber hinaus können Unternehmen anhand der GTIN Geschäftspartner eindeutig identifizieren. Denn die globale Artikelnummer beinhaltet auch eine GS1 Basisnummer, die nur auf ein einziges Unternehmen weltweit registriert ist. Damit wirkt die GTIN wie ein Fingerabdruck im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay ist ihr Einsatz heute bereits Pflicht. Terry von Bibra, General Manager Europa der Alibaba Group, begrüßt die Kooperation: „Das Ziel von Alibaba ist, den Handel weltweit zu vereinfachen. Die Basis für jede Art der Vereinfachung ist, dass bei allen Beteiligten Klarheit darüber herrscht, wie eine länderübergreifende Zusammenarbeit erfolgen kann. Dafür sind gemeinsame Standards notwendig, die unabhängig von Sprache und regionalen Gepflogenheiten für jeden klar und verständlich sind. Die GS1 Standards verschaffen diese Klarheit. Daher ist die Zusammenarbeit mit GS1 Germany für uns der nächste logische Schritt.“ Weiterer Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen Alibaba und GS1 Germany ist der effiziente Austausch von Produktstammdaten zwischen Händlern und Herstellern weltweit. Denn korrekte Produktinformationen und effizienter Datenaustausch sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Online-Handel. Inkorrekte Daten produzieren Zeitverluste im Vertrieb und bei der Listung von Produkten, ineffiziente Logistikprozesse sowie falsche oder unvollständige Informationen für Verbraucher. „Qualitativ hochwertige Produktinformationen haben sich zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor über alle Branchen hinweg entwickelt. Ohne vertrauenswürdige Daten ist im Zeitalter des E-Commerce kein Unternehmen mehr handlungsfähig“, ist Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany, überzeugt. „Unsere gemeinsame Initiative widmet sich der Sicherstellung vollständiger, korrekter und aktueller Produktinformationen, um die Endkunden nicht nur bedarfsgerecht sondern auch mit einem Höchstmaß an Transparenz zu informieren.“ 2016 einigten sich die Alibaba Group, GS1 Global und GS1 China auf eine Zusammenarbeit, um deutschen Herstellern und Händlern verbesserte Möglichkeiten für den Online-Handel in China zu bieten. Kooperationen mit weiteren GS1 Länderorganisationen wie etwa GS1 Italy und GS1 Australia erfolgten bereits. Hintergrund - Über die GTIN: Die Global Trade Item Number (GTIN), ehemals EAN bzw. UPC, ist wie ein Fingerabdruck für Produkte und Unternehmen im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Denn sie identifiziert Artikel, Dienstleistungen und Unternehmen weltweit eindeutig und überschneidungsfrei – zum Beispiel in Produktkatalogen, an der Scannerkasse oder im Wareneingang. Die GTIN-Vergabe wird von GS1 mit seinen über 110 Länderorganisationen koordiniert. In Deutschland ist GS1 Germany offizieller Anbieter für GS1 Basisnummern – die Voraussetzung für die Bildung der weltweit eindeutigen und überschneidungsfreien globalen Artikelnummer GTIN. Pressefoto: Terry von Bibra, General Manager Europe, Alibaba Group, beim ECR Tag 2017 (Quelle: GS1 Germany GmbH) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Verena Bankamp Pressereferentin Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-526, Fax: 0221 94714-7526 E-Mail: bankamp@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 15.06.2015
Aldi Nord und die Tankstellenkette Star (Orlen Deutschland) werden Partner der Mobile Payment-Initiative NFC City Berlin. Sie wurde am 15. April von sechs führenden Handelsunternehmen und allen Mobilfunknetzbetreibern unter dem Dach von GS1 Germany gestartet. Unter dem Motto „zahl-einfach-mobil“ rüsteten Galeria Kaufhof und Real (Unternehmen der Metro Group), Kaiser’s, Obi sowie Rewe und Penny, aber auch Temma und Oh Angie (Unternehmen der Rewe Group) genauso wie die Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und Vodafone über 2.000 Kassenterminals in gut 500 Märkten und Shops der Partner für Mobile Payment auf. Nun verstärken die neuen Partner die bundesweit bereits größte Mobile Payment-Initiative mit über 650 weiteren Kassenterminals in 250 Discountern, Tankstellen und Filialen. Oliver Behrens, Non Cash Transactions Manager bei ORLEN ist überzeugt: „Die Initiative „zahl-einfach-mobil“ hat schon jetzt Signalwirkung in ganz Deutschland und wird auch europaweit wahrgenommen. Als erster Händler mit einer flächendeckenden NFC-Akzeptanz in Deutschland, ist es für ORLEN daher selbstverständlich, diese Kampagne zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Mobile Payments in Deutschland aktiv zu begleiten.“ Neben Aldi Nord und Star unterstützen weitere neue Partner die Initiative NFC City Berlin, die grundsätzlich allen Handelsunternehmen offen steht. Das gemeinsame Ziel: Kunden für die einfache, komfortable und sichere Form des mobilen Bezahlens zu gewinnen. Im Rahmen der Initiative setzen die Partner auf NFC (Near Field Communication), die Daten via Nahfunk-Technologie überträgt. Die Informationen werden dabei in einem geschützten Speicherplatz der NFC-SIM-Karte abgelegt und verschlüsselt. Verbraucher, die in Berlin bei ausgewählten Partnern von „zahl-einfach-mobil“ erstmalig mit dem Smartphone bezahlen, erhalten noch bis 19. Juli einmalig eine Gutschrift in Höhe von zehn Euro auf ihr Guthabenkonto. Die Gutschrift erfolgt durch den Mobilfunkanbieter der Kunden. Außerdem haben sie im gesamten Juni bis einschließlich 12. Juli und vom 1. bis 20. September die Chance auf attraktive Gewinne. Informationen zum Gewinnspiel und den teilnehmenden Märkten und Shops unter www.zahl-einfach-mobil.de/de/b2c/gewinn-wochen/ „NFC City Berlin ist die erste Initiative, bei der große Handelskonzerne und alle Mobilfunknetzbetreiber Deutschlands auf einen gemeinsamen Standard für mobiles Bezahlen setzen“, erläutert Ercan Kilic, Leiter Strategieprojekt MobileCom bei GS1 Germany „Wir freuen uns, dass wir weitere starke Partner gewinnen konnten, um mobiles Bezahlen voranzutreiben.“ GS1 Germany ist in erster Linie bekannt durch den Barcode. Als neutrale Plattform hat das Unternehmen die Kooperation der Partner ermöglicht und ist direkter Ansprechpartner für neue Teilnehmer. Das „zahl-einfach-mobil“-Logo kennzeichnet auch die neuen teilnehmenden Geschäfte. Weitere Informationen und eine Liste der teilnehmenden Filialen sowie Mobilfunkanbieter finden Verbraucher und interessierte Unternehmen auf der Webseite www.zahl-einfach-mobil.de . Pressebild: Aldi Nord akzeptiert kontaktlose Zahlungen (Bildquelle: Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Wagner Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-7543 E-Mail: wagner@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 23.10.2024
Welche Kriterien müssen Verpackungen mindestens erfüllen, um recyclingfähig zu sein? Das regelt der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Der aktualisierte Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist damit ein wesentliches Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Die am 29. August 2024 von der ZSVR veröffentlichte Neufassung berücksichtigt Fortschritte in der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Auf dieser Basis hat das Forum Rezyklat eine aktualisierte Handreichung für Inverkehrbringer und Verpackungshersteller erstellt. Das erläuternde Begleitschreiben dient als vereinfachte Anleitung für die einheitliche Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Die neuen Standards schaffen klare Vorgaben und fördern so die Entwicklung nachhaltiger Verpackungslösungen im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Für Verpackungshersteller und Inverkehrbringer ist das Begleitschreiben ein wichtiges Dokument. „Die Aktualisierung ermöglicht es uns nun, unsere Verpackungen vor der Markteinführung auf einfache Weise in die korrekte Materialgruppe einzuordnen und die Recyclingfähigkeit zu überprüfen“, so Stefan Rüster, Packaging Sustainability Expert, Beiersdorf AG. Das Dokument steht ab sofort zum Download auf der Webseite des Forum Rezyklat zur Verfügung: www.forum-rezyklat.de/fachpublikationen/ . Kreislauffähige Verpackungen: Kriterien zur Bewertung der Recyclingfähigkeit Die Aktualisierungen umfassen Ergänzungen der Positiv- und Negativkriterien zur Bewertung der Recyclingfähigkeit. Ein Beispiel ist die Erweiterung der Unverträglichkeit von NC-Farben im Zwischenlagendruck auf groß- und kleinformatige flexible PE-Verpackungen. Zum anderen wurden weitere Verpackungskriterien für Flüssigkeitskartons hinzugefügt und die PolyAl-Anteile bei der Berechnung des recyclebaren Anteils berücksichtigt. „Die übersichtliche und praktikable Zusammenstellung aller relevanten Verpackungskriterien und ergänzenden Erläuterungen erleichtern die Bewertung der Recyclingfähigkeit. So unterstützen wir Hersteller und Inverkehrbringer bei der umweltfreundlichen Gestaltung ihrer Verpackungen“, erklärt Lea Körber, Circular Consultant, BellandVision GmbH. Durch die Bündelung der im Originaldokument verteilten Informationen bietet das Begleitschreiben des Forum Rezyklat einen umfassenden, klaren Überblick über die relevanten Inhalte. Die kompakte Zusammenführung der wesentlichen Punkte erfolgt anhand von Entscheidungsbäumen für die Einordnung in die entsprechende Materialfraktion und einer Matrix zur Einordnung der Verpackung in die Kategorien „nicht recyclingfähig“, „Bedarf weiterer Testung“ oder „recyclingfähig“. Dies erleichtert den Zugang zu den Informationen und fördert somit die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Pressefoto: Welche Kriterien müssen Verpackungen mindestens erfüllen, um recyclingfähig zu sein? Das regelt der Mindeststandard der ZSVR. Ein Begleitschreiben des Forum Rezyklat erläutert das Regelwerk. Über das Forum Rezyklat Das Forum Rezyklat wurde 2018 von dm-drogerie markt initiiert und versteht sich als agiles Bündnis. Mehr als 70 Mitglieder bestehend aus Händlern, Produkt- und Verpackungsherstellern, dualen Systemen, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Vertreter:innen der Wissenschaft und Politik, bilden die gesamte Wertschöpfungskette entlang der Kreislaufwirtschaft ab. Gemeinsam arbeiten sie im Forum Rezyklat an praxis- und verbrauchernahen Strategien und Maßnahmen. Sie wollen das Bewusstsein der Menschen für Kreislaufwirtschaft fördern, um eine sortenreine Trennung der Wertstoffe zu erzielen. Dadurch können die Qualität von Recyclingmaterialien sowie der Recyclinganteil in Verpackungen erhöht werden. Des Weiteren strebt das Forum an, Verpackungen zu optimieren und schon im Entstehungsprozess neuer Verpackungen darauf zu achten, dass diese recyclingfähig sind, damit sie als Ressource dem Kreislauf erhalten bleiben. Um diese Ziele zu erreichen, engagieren sich die Mitglieder des Forum Rezyklat in Fachpaketen, die sich mit folgenden Themen befassen: Stammdatenmanagement, Technologie und Recyclingfähigkeit, Endverbraucher-Kommunikation und Verpackungsreduzierung. www.forum-rezyklat.de Pressekontakt GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Manager Corporate Communications Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-534 E-Mail: presse@forum-rezyklat.de