Veröffentlicht am 10.07.2019
Die beiden Gesellschafter, GS1 Germany und GS1 US, der 1 World Sync Holding, einem 2012 gegründeten Joint Venture der Datenpools 1SYNC (GS1 US) und SA2 World Sync (GS1 Germany), haben entschieden, die Fusion aufzulösen. Während der US-amerikanische Teil des Unternehmens zu 100 Prozent durch den Investor Battery Ventures übernommen und weiterhin unter dem Namen 1 World Sync geführt wird, wird GS1 Germany einziger Gesellschafter der 1 World Sync GmbH, die ab sofort unter dem Namen „Atrify“ firmiert. Die Anbindung an das Global Data Synchronization Network (GDSN®) bleibt davon unberührt. Der Hintergrund für die Auflösung des Joint Venture ist die ungleiche Entwicklung der rasant wachsenden Märkte in den USA und Europa. Während in Deutschland und Europa die Harmonisierung der Anforderungen zum Austausch von Produktstammdaten weiter voranschreitet, ist der US-amerikanische Markt geprägt von vielfältigen und individuellen Anforderungen einzelner Händler für Produktdaten ohne einheitliche Zielmarktprofile. Die Anzahl der im Handel geforderten Informationen zu einem Produkt ist in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Dies ist eine Entwicklung, deren Ende vor dem Hintergrund erhöhter Kundenzentrierung, stärkerer Nutzung von Online-Kanälen und weiterer gesetzlicher Vorgaben zur Information des Konsumenten nicht absehbar ist. „In der Konsumgüterbranche beschreiben derzeit bereits knapp 450 Attribute ein Produkt. Die Bedeutung einheitlicher Zielmarktprofile wird für Hersteller und Händler gleichermaßen dementsprechend weiter steigen“, erklärt Christian Bodi, Aufsichtsratsvorsitzender von GS1 Germany. Umso wichtiger sei die Bedienung der Zielmärkte mit bedarfsgerechten Lösungen; Atrify sei nun in die Lage versetzt worden, dies unter dem Dach von GS1 Germany fokussierter und stringenter für den Markt Europa und für ausgewählte Länder im asiatischen Raum zu betreiben. „Die Bedeutung von verlässlichen und korrekten Produktstammdaten der Hersteller wird weiter zunehmen“, so Thomas Fell, Geschäftsführer von GS1 Germany. „Unsere Vision für Atrify ist die Entwicklung hin zu einer Online-Plattform für relevante, vertrauenswürdige (trusted) und geprüfte (verified) Daten und Informationen zu sämtlichen Industrieprodukten – also eine Transformation vom reinen GDSN-Datenpool-Betreiber zu einem zukunftsfähigen Produktdaten und -information-Plattform-Provider.“ Als cloudbasierte Plattform für Product Content ermöglicht Atrify 20.000 Unternehmen aus Industrie und Handel in über 50 Ländern, korrekte und verlässliche Inhalte mit ihren Partnern und Konsumenten auszutauschen und nimmt somit eine führende Position im globalen Austausch von Produktstammdaten ein. Dies soll nachhaltig sichergestellt werden, um der Community die richtigen Rahmenbedingungen für effiziente und automatisierte Prozesse vom Hersteller über den Händler bis hin zum Konsumenten zur Verfügung stellen zu können. „Vor dem Hintergrund der Kundenzentrierung werden wir in Ergänzung zu unserem Kerngeschäft verstärkt in den Aufbau neuer Geschäftsfelder investieren und an völlig neuen Lösungen arbeiten, die relevante Kundenanforderungen fokussieren“, so Ulrich Blanke, Geschäftsführer von Atrify. „Unser Leistungs-Portfolio soll in der neuen Struktur technologisch massiv ausgebaut werden“, ergänzt Stefan Schweikart, ebenfalls Geschäftsführer von Atrify. „Wir wollen die Plattform und unsere Services in allen Aspekten weiterentwickeln, um Atrify für unsere Anwender zu der zentralen Anlaufstelle für alle Themen rund um Produktdaten zu machen.“ Pressekontakt: Julia Lerch Corporate Communications GS1 Germany GmbH Maarweg 133 50825 Köln T +49 (0)221 94714 546 M +49 (0)160 929 7070 5 E julia-verena.lerch@gs1.de GS1 Germany unterstützt Unternehmen aller Branchen dabei, moderne Kommunikations- und Prozess-Standards in der Praxis anzuwenden und damit die Effizienz ihrer Geschäftsabläufe zu verbessern. Unter anderem ist das Unternehmen in Deutschland für das weltweit überschneidungsfreie GS1 Artikelnummernsystem zuständig – die Grundlage des Barcodes. Darüber hinaus fördert GS1 Germany die Anwendung neuer Technologien zur vollautomatischen Identifikation von Objekten (EPC/RFID) und zur standardisierten elektronischen Kommunikation (EDI). Im Fokus stehen außerdem Lösungen für mehr Kundenorientierung (ECR – Efficient Consumer Response) und Trends wie Mobile Commerce, Multichanneling, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit. GS1 Germany gehört zum internationalen GS1 Netzwerk und ist nach den USA die zweitgrößte von mehr als 110 GS1 Länderorganisationen. Paritätische Gesellschafter sind das EHI Retail Institute und der Markenverband. www.gs1-germany.de Atrify GmbH (vormals 1 World Sync GmbH) ist die cloudbasierte Plattform für Product Content, die von 20.000 Unternehmen aus Industrie und Handel in über 50 Ländern genutzt wird, um korrekte und verlässliche Inhalte mit ihren Partnern und Konsumenten auszutauschen. Mit ergänzenden Experten-Services liefert Atrify ein ganzheitliches Lösungsportfolio für Transparenz, Compliance und kanalübergreifenden Handel. Atrify ist eine 100-prozentige Tochter von GS1 Germany. www.atrify.com
Veröffentlicht am 02.05.2014
Ob im Online-Shop, auf Social Media, in Apps oder in klassischer Werbung: Produktabbildungen mit Wiedererkennungswert sind auf allen Kanälen gefragt. Marketingverantwortliche in Handel und Industrie stehen vor der Herausforderung, Produkte auch in digitalen Kanälen für den Verbraucher erlebbar zu machen. Bisher variieren dabei die Qualität der Bilder und die Darstellung der Produkte sehr. Die Abbildung nur einer Produktseite, zu geringe Auflösung, variierende Bilder in verschiedenen Kanälen: Verbraucher werden mit unterschiedlichsten Abbildungen zu ein und demselben Produkt konfrontiert. Damit hier in Zukunft mehr Einheitlichkeit herrscht, hat GS1 Germany jetzt einen Standard für Produktabbildungen veröffentlicht. Experten aus Handel, Industrie und von Bilddatendienstleistern haben ihn gemeinsam entwickelt. Der Standard regelt eine eindeutige Benennung für Abbildungen sowie einheitliche Vorgaben für Bildformat, Auflösung, Bildgröße, 3D-Turns und Nutzungsrechte. Er legt außerdem fest, wie Hintergrund und Farben gestaltet werden sollten. Damit ermöglicht er, Produkte unter gleichen Rahmenbedingungen digital zu inszenieren – zum Beispiel in Werbung, Onlineshops oder Apps. Die eindeutige Benennung von Abbildungen stellt der sogenannte Global Document Type Identifier (GDTI) – eine Identifikationsnummer von GS1 – sicher. Er soll künftig dafür sorgen, dass die Vielzahl der verschiedenen Produktabbildungen in Datenbanken und Ablagesystemen klar voneinander unterschieden und jederzeit gefunden werden können. „Der Bilddatenstandard unterstützt insbesondere das Marketing in der Konsumgüterbranche. Wer zukünftig Produktbilder von Anfang an im GS1 Standard erstellt, dem stehen umfassende und hochauflösende Abbildungen des Produkts für alle Anwendungen und Kanäle zur Verfügung“, erklärt Thomas Radziwill, COO von Smart Data One. Die GS1 Germany-Tochter hat sich auf Produktdatenmanagement und Qualitätsservices spezialisiert und maßgeblich den neuen Standard mitentwickelt. „Egal ob Händler oder Applikation: Standardisierten Produktabbildungen erfüllen die individuellen Bedarfe hinsichtlich Qualität, Auflösung oder Ansichten jedes Bildnutzers“, so Radziwill weiter. „Der Standard stellt gerade für die Werbemittelproduktion künftig die erforderliche Bilddatenqualität sicher“, ist auch Steffen Kujus, Funktionsbereichsleiter Print- und Assetmanagement der REWE Group, überzeugt. „Die Abbildungen eignen sich damit als einheitliche Basis für jegliche Verwendungsform in Print, digital auf dem Smartphone, im Onlineshop oder Instore TV.“ GS1 Complete-Kunden von GS1 Germany können sich die Empfehlung „Produktabbildungen und Media Assets“ kostenlos herunterladen unter http://www.gs1-germany.de/gs1-solutions/stammdaten/ Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 20.09.2016
Die Uhr tickt: Der konsolidierte englischsprachige Text zur EU-Medizinprodukteverordnung liegt vor. Damit rückt die Verabschiedung der Verordnung näher. Hersteller von Medizinprodukten müssen handeln. Denn wenn es soweit ist, haben sie maximal drei Jahre Zeit, ihre Prozesse anzupassen und Produkte beispielsweise nach den Vorgaben des Systems der einmaligen Produktnummer UDI (Unique Device Identification) zu kennzeichnen. Die Tübinger Erbe Elektromedizin GmbH sieht sich hierfür bereits gerüstet, sukzessive erhalten alle Erbe-Produkte diese Kennzeichnung. Das Unternehmen setzt auf GS1 Standards, um Prozesse effizienter zu gestalten und die regulatorischen Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit nachhaltig umzusetzen. Das Beispiel Erbe zeigt, wie Unternehmen der Medizinproduktebranche UDI mithilfe von GS1 Germany gelassen entgegen blicken können. Das inhabergeführte Unternehmen Erbe entwickelt, produziert und vertreibt bereits in der fünften Generation chirurgische Systeme für den professionellen Einsatz in unterschiedlichen medizinischen Bereichen. „Da wir von Ärzten und Fachpersonal als verlässlicher und unverzichtbarer Partner geschätzt werden und Arbeitsprozesse im Operationssaal stets optimieren möchten, hilft uns das Angebot von GS1 Germany ungemein, diesem Anspruch gerecht zu werden“, erklärt Matthias Rapp, Projektleiter bei Erbe. Der Medizinprodukteanbieter nutzt die Global Trade Item Number von GS1 Germany, kurz GTIN, als Identifikationsnummer für sämtliche Produkte weltweit. Mit der GTIN lassen sich jeder Artikel und jede Dienstleistung international überschneidungsfrei identifizieren. Die GTIN bringt Erbe zusammen mit Herstell- und Verfallsdatum sowie Chargen- beziehungsweise Seriennummer verschlüsselt in GS1 Barcodes auf ihre Produkte auf. Damit sind die Informationen maschinenlesbar. So profitiert Erbe von effizienten und fehlerfreien Arbeits-, Daten- oder Transportprozessen. Sylvia Reingardt, Senior Branchenmanagerin Gesundheitswesen bei GS1 Germany, kommentiert: „Die Medizinprodukteverordnung sorgt für eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und Labordiagnostika in Europa – zum Wohl der Patienten. Die GS1 Standards unterstützen Unternehmen dabei, dieser strikten Verordnung zu entsprechen und zugleich ihre Prozesse effizienter zu gestalten.“ Oberstes Ziel der Medizinprodukteverordnung ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit medizinischer Produkte vom Hersteller bis zum Patienten. Allein in Deutschland nutzen bereits über 50.000 Unternehmen GS1 Standards, die ihnen helfen, Vorgaben wie die neue EU-Medizinprodukteverordnung schneller und reibungsloser umzusetzen und zugleich Prozesse zu straffen und zu verbessern. Egal, ob es um Artikel, Standorte oder Transporteinheiten geht: Identifikationsnummern von GS1 Germany verbessern Workflows – von der Beschaffung über die Logistik bis zum Verkauf – indem sie Transparenz, Überprüfbarkeit und Sicherheit gewährleisten. Per Barcode oder RFID lassen sich die Informationen schnell und fehlerfrei erfassen. Zudem können Unternehmen die jeweiligen Informationen verlässlich austauschen sowie Prozesse unternehmensübergreifend effizient steuern. Konferenz Healthcare live! 2016 Auf der Healthcare live! bietet GS1 Germany Informationen zu UDI. Darüber hinaus zeigt das Unternehmen mittels Live-Demos Wege zur Umsetzung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV). Die Healthcare live! findet vom 28. bis 29. September im Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt am Main statt. Unterstützt wird GS1 Germany dabei von seinem Kooperationspartner, dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). Pressefoto: Produktion des neuen Elektrochirurgiegeräts VIO 3 bei Erbe Elektromedizin Weitere Informationen: gs1-germany.de Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Wagner Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-7543 E-Mail: wagner@gs1-germany.de Besuchen Sie GS1 Germany auf facebook , twitter und XING . Diskussion und Networking rund um Efficient Consumer Response (ECR) in der XING-Community.
Veröffentlicht am 09.12.2014
Gesetzliche Auflagen im Ausland, zum Beispiel in Saudi Arabien, Korea und Argentinien, und die EU-Fälschungsrichtlinie nehmen Pharmaziehersteller immer mehr in die Pflicht. Insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen bis 2018 die von der EU geforderten Sicherheitsmerkmale tragen und bei der Abgabe an den Patienten auf Echtheit überprüft werden. „Die Einführung stellt erhebliche Anforderungen an Produktion, IT-Infrastruktur und das Prozessmanagement der Hersteller“, weiß Bettina Bartz, Senior Branchenmanagerin Gesundheitswesen bei GS1 Germany. „Damit die Umsetzung rechtzeitig gelingt, empfehlen wir den Herstellern jetzt das Projekt ‚Fälschungssicherheit durch Serialisierung‘ in ihren Unternehmen zu starten, auch wenn bis zum Inkrafttreten des delegierten Rechtsaktes – vermutlich im 1. oder 2. Quartal 2018 – für Europa noch drei Jahre Zeit sind. Außerhalb von Europa gelten sogar frühere Fristen“, so Bartz weiter. Doch wie lassen sich Fertigungslinien und Produktionsstraßen an die geforderten Kennzeichnungsmaßnahmen anpassen? Was ist bei der Zusammenarbeit mit Lohnfertigern zu beachten? Welche Produktinformationen müssen vorliegen? Und wie laufen die Datenströme mit diesen Informationen zusammen? Die Roadshow "Get Ready for Anti-Counterfeiting” zeigt Anfang 2015 an fünf Terminen quer durch Deutschland, wie die Hersteller regulatorische Vorgaben für fälschungssichere Arzneimittel umsetzen können. GS1 Germany und zehn Solution Provider bieten Vorträge, Diskussionsrunden und Besichtigungen zu Themen wie „nationale und internationale Anforderungen an die Arzneimittelserialiserung“, „technische Umsetzungen zur Arzneimittelserialisierung mittels GS1 DataMatrix“, „Einsatz von Sicherheitssiegeln und Hologrammen auf Faltschachteln“, sowie „Effiziente Roll-out Planung für Track & Trace“. Die Teilnehmer erhalten Tipps zur Umsetzung und können mit Experten Lösungen zur technischen Umsetzungen diskutieren. Die Roadshow hält am 20. Januar in Köln, am 22. Januar in Alsfeld (Hessen), am 28. Januar in Hamburg, am 3. Februar in Bensheim (Hessen) und am 19. Februar in Staufenberg (Niedersachsen). Die Veranstaltung richtet sich exklusiv an Entscheider der pharmazeutischen Industrie aus den Bereichen Qualitätssicherung, Produktion, IT, Logistik und Regulatory Affairs. Sie können sich auf dieser Webseite oder per E-Mail unter healthcare@gs1-germany.de kostenlos anmelden. GS1 Germany veranstaltet die Roadshow gemeinsam mit Bluhm Systeme, Domino, Hologram Company, Kurz, Laetus, Mettler Toledo, Movilitas, Opsec, SAP und STI Group. Weitere Informationen: gs1-germany.de Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-534, Fax: 0221 94714-7534 E-Mail: freynhagen@gs1-germany.de Besuchen Sie GS1 Germany auf facebook , twitter und XING . Diskussion und Networking rund um Efficient Consumer Response (ECR) in der XING-Community.
Veröffentlicht am 10.07.2018
E-Food ist weiter auf dem Vormarsch: Erfolgreiche Start-ups zeigen, welches Potenzial im Online-Handel mit (frischen) Lebensmitteln steckt – und dass sich mit den richtigen Geschäftsmodellen auch die deutschen Konsumenten dafür begeistern lassen. So ist der in den Niederlanden bereits etablierte Lebensmittel-Lieferdienst Picnic seit März 2018 auch in Nordrhein-Westfalen mit eigenen Elektrofahrzeugen unterwegs. Und die Porridge-Produzenten von 3Bears, bekannt aus der Gründershow „Die Höhle der Löwen“, sowie der Getränke-Lieferservice Flaschenpost haben mit ihren innovativen Online-Angeboten einen Nerv der Zeit getroffen. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) kauft jeder dritte Konsument in Deutschland (33 Prozent) Lebensmittel bereits online. Weitere 32 Prozent wollen es ausprobieren. Doch was erwarten die Konsumenten? Und was bedeutet das für die Akteure im Online- und Offline-Handel, in Industrie und Logistik? Wie können unternehmensübergreifende Kooperationen dabei helfen, die Herausforderungen zu bewältigen und nachhaltiges Wachstum zu generieren? Darüber diskutieren auf dem ECR Tag 2018 unter anderem Vertreter der jungen Start-ups – Manuel Stellmann, Mitgründer von Picnic Deutschland, die 3Bears-Geschäftsführer Caroline Steingruber und Tim Nichols sowie Niklas Plath, Chief Operating Officer bei Flaschenpost – mit etablierten Größen aus der Konsumgüterbranche. Top-Trends: von Omni-Channel über Blockchain bis Category Management Das Veranstaltungsprogramm des Kongresses am 19. und 20. September 2018 in Wiesbaden spiegelt die aktuellen Fragestellungen der Branche wider. Neben dem Dauerbrenner E-Commerce stehen vertiefende Workshops und Gesprächsrunden zu Themen wie Category Management im Omni-Channel Business oder neue Technologien am PoS auf der Agenda. Ein eigenes Forum widmet sich am zweiten Kongresstag dem Trend-Thema Blockchain. Unter anderem stellen die Beteiligten des bundesweit größten Logistik-Pilotprojekts ihre Erkenntnisse vor und diskutieren über Vor- und Nachteile der Datenbanktechnologie. Auf dem Fachkongress, den GS1 Germany seit 19 Jahren veranstaltet, referieren namhafte Speaker über zukunftsfähige Lösungsstrategien im Bereich Efficient Consumer Response. Impulse zum Thema „New Retail“ sind etwa von Karl Wehner, Alibaba, zu erwarten. Béatrice Guillaume-Grabisch, Vorstandsvorsitzende von Nestlé, stellt ihren Vortrag unter das Motto „Intern transformieren, extern gewinnen“. Peter Fischer, Bereichsvorstand Einkauf bei Lidl, spricht über das Thema „GS1 Standards leben – gemeinsam handeln – zusammenwachsen“. Und auch Rheingold-Geschäftsführer Stephan Grünewald greift das Motto des ECR Tags 2018 auf und analysiert das „Zusammenwachsen in Zeiten des digitalen Appsolutismus“. Für Diskussionsstoff werden zudem die Beiträge weiterer Entscheider aus nationalen und internationalen Konzernen sorgen. Unter ihnen etwa Harald Melwisch, Unilever Deutschland, MediaMarktSaturn-CIO Martin Wild, Alexander Zerdick, Director Retail von Google Germany, oder Matthias Hartmann, IBM. Das vollständige Programm ist jetzt online verfügbar. Unter www.ecrtag.de/programm finden Sie außerdem Informationen zu Anmeldung und Anreise. Abbildung: Terry von Bibra, Alibaba, auf dem ECR Tag 2017 (Bildquelle: GS1 Germany) Pressekontakt: Verena Bankamp Pressereferentin Marketing + Kommunikation GS1 Germany GmbH Maarweg 133, 50825 Köln T +49 (0)221 94714 526 F +49 (0)221 94714 7526 E bankamp@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 16.09.2024
Aus unserer jahrelangen Erfahrung in verschiedenen Branchen sind wir uns der unterschiedlichen Herausforderungen für Unternehmen bewusst. Daher wollen wir nun unsere GS1 Serviceplattform so aufsetzen, dass Sie die Möglichkeit haben die Inhalte individuell an Ihre Bedürfnisse aus Ihrer Branche anzupassen. Den ersten Schritt haben wir gemacht: Sie können ab sofort Ihre Branche auf der Startseite auswählen. Die Auswahl ist freiwillig und hat bisher keinen Einfluss auf Ihre GS1 Serviceplattform. Allerdings ist die Auswahl die Grundlage für die branchenspezifischen Anpassungen, die wir Ihnen in Zukunft bieten werden.
Veröffentlicht am 22.03.2011
Der ECR Award ist der Oscar der deutschen Konsumgüterwirtschaft. Er zählt heute zu den begehrtesten Auszeichnungen in Industrie und Handel. So werden bereits zum neunten Mal herausragende Unternehmenskooperationen, die sich konsequent an den Bedürfnissen der Konsumenten ausrichten, geehrt. Bewerbungen der Industrie- und Handelsunternehmen mit ihren strategischen ECR-Initiativen sollten bis zum 27. Mai 2011 bei GS1 Germany eingehen. Efficient Consumer Response (ECR) ist die intelligente und konsequente Kooperation zum Nutzen der Konsumenten. Mit Blick auf dieses Erfolgsmodell der Konsumgüterwirtschaft gehen mit dem ECR Award für Unternehmenskooperation auch in diesem Jahr jeweils eine Auszeichnung an die Supply Side und an die Demand Side. Prämiert werden somit ein überzeugendes Logistikprojekt und ein gelungenes Verbraucherprojekt. Darüber hinaus kürt die hochkarätig besetzte Jury die Unternehmenspersönlichkeit des Jahres sowie ein Einzelunternehmen für sein vorbildliches Engagement in Sachen ECR. Die Preisverleihung findet am 20. September 2011 am Vorabend des 12. ECR-Tags im Deutschen Historischen Museum der Bundeshauptstadt Berlin statt. Der ECR-Tag ist der wichtigste Branchentreff der deutschsprachigen Konsum- und Gebrauchsgüterwirtschaft und bietet jährlich mehr als 1.200 Experten eine Plattform für den persönlichen Austausch. Detaillierte Informationen zum ECR Award und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.ecraward.de Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Osweiler Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-591 E-Mail: osweiler@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 14.07.2016
Für Onlinehändler bei Amazon ist die Nutzung der globalen Artikelnummer GTIN – die Grundlage für den bekannten EAN-Barcode – bereits seit 2009 verpflichtend. Ab sofort überprüft der Marktplatzbetreiber sein Sortiment auch hinsichtlich der Echtheit von GTIN, denn noch immer sind fehlerhafte Artikelnummern und damit falsche Daten im Umlauf. Angebote, deren GTIN nicht mit den Datenbanken von GS1 übereinstimmen, werden aus dem Produktkatalog entfernt. Dies kann nach eigenen Angaben dazu führen, dass ein Händler die Berechtigung für die Erstellung von Amazon Standard Identification-Nummern (ASIN) oder die Verkaufsberechtigung vorübergehend oder vollständig verliert. Laut TextilWirtschaft erklärt der Marktplatzbetreiber: „Wenn Verkäufer Standard-Produktkennzeichnungen für ihre Angebote verwenden, verbessern sie allgemein die Qualität des Amazon-Katalogs. Vertrauen in die verfügbare Produktpalette zu schaffen, ermöglicht ein positives Einkaufserlebnis für Kunden.“ Mit der globalen Artikelnummer GTIN lassen sich vielseitige Onlineangebote nutzerfreundlich strukturieren, Suchergebnisse für Kunden verbessern und eigene Prozesse effizienter gestalten. Darum setzen immer mehr Online-Marktplätze und Suchmaschinen wie auch Ebay und Google auf die GTIN-Nutzung. Voraussetzung ist, dass die Nummern korrekt und gültig sind. Dies können Hersteller und Händler sicherstellen, indem sie die GTIN bei GS1 Germany erwerben, denn wir sind offizieller Anbieter für globale Artikelnummern in Deutschland. Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen stellt Amazon allen registrierten Händlern im Verkäuferforum Amazon Seller Central ( https://sellercentral.amazon.de/gp/homepage.html ) zur Verfügung. Über die globale Artikelnummer GTIN: Die Global Trade Item Number (GTIN), ehemals EAN bzw. UPC, ist wie ein Fingerabdruck für Produkte und Unternehmen im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Denn sie identifiziert Artikel, Dienstleistungen und Unternehmen weltweit eindeutig und überschneidungsfrei – zum Beispiel in Produktkatalogen, an der Scannerkasse oder im Wareneingang. Die GTIN-Vergabe wird von GS1 mit seinen über 110 Länderorganisationen koordiniert. In Deutschland ist GS1 Germany offizieller Anbieter für GS1 Basisnummern – die Voraussetzung für die Bildung der weltweit eindeutigen und überschneidungsfreien globalen Artikelnummer GTIN. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Verena Bankamp Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-526, Fax: 0221 94714-7526 E-Mail: bankamp@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 05.12.2014
Oh, es riecht gut: Mitten in der Vorweihnachtszeit müssen sich Bäckereien und mit ihnen alle Lebensmittelunternehmen auf neue Pflichten einstellen. Bei einem Pressefrühstück in der Berliner Bäckerei Seitz klärte Bundesernährungsminister Christian Schmidt heute über die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung auf. Sie bringt ab dem 13. Dezember 2014 eine ganze Reihe Neuerungen für Lebensmittelhersteller und -händler mit: Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, wie gut sie für den 13. Dezember gerüstet sind und woran es zu denken gilt. Bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – wie Backartikel und zahlreiche Lebensmitteln an der Bedientheke (Feinkostsalate, Käsezubereitungen) – wird die Allergenkennzeichnung ab 13. Dezember 2014 zur Pflicht. Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert sein. Für vorverpackte Ware gilt: Enthält ein Produkt Stoffe, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen diese im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. Die Vorschriften der LMIV gelten nicht nur für Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, sondern auch für Produkte, die beispielsweise an Restaurants, Kantinen und Caterer geliefert oder von diesen abgegeben werden. Fehlende oder fehlerhafte Informationen können zu einer Haftung gegenüber Verbrauchern, zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder zu behördlichen Beanstandungen führen. Pflichtinformationen müssen in der leicht verständlichen Sprache des Landes gemacht werden, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. In Deutschland ist das Deutsch. Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und die den Anforderungen der Lebensmittelinformations-Verordnung nicht entsprechen, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die Bestände erschöpft sind. Verantwortlich für die Informationen ist derjenige, der sie in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Auch im Onlineshop, im Katalog oder beim Telefonverkauf werden zahlreiche Informationen zur Pflicht, die bislang höchstens freiwillig bereitgestellt wurden. Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorLMIEV), die erst vor wenigen Tagen verabschiedet wurde. Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung. Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer wie Frieder Francke. Pressebild: Auch Bäcker müssen künftig über Allergene informieren (Quelle: ikonoklast_hh/fotolia.com) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 19.06.2015
Bundesernährungsminister Christian Schmidt appellierte heute an den Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk, die seit Dezember 2014 gültigen Neuregelungen zur Allergenkennzeichnung konsequent umzusetzen. Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, ob sie schon gut aufgestellt sind, um Allergikern mehr Sicherheit zu bieten. Bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – wie Backartikel und zahlreiche Lebensmitteln an der Bedientheke (Feinkostsalate, Käsezubereitungen) – ist die Allergenkennzeichnung seit 13. Dezember 2014 Pflicht. Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert sein. Für vorverpackte Ware gilt: Enthält ein Produkt Stoffe, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen diese im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden (zum Beispiel Fettschrift oder Versalien). Fehlende oder fehlerhafte Informationen können zu einer Haftung gegenüber Verbrauchern, zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder zu behördlichen Beanstandungen führen. Pflichtinformationen müssen in der leicht verständlichen Sprache des Landes gemacht werden, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. In Deutschland ist das Deutsch. Verantwortlich für die Informationen ist derjenige, der sie in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Auch im Onlineshop, im Katalog oder beim Telefonverkauf werden zahlreiche Informationen zur Pflicht, die bislang höchstens freiwillig bereitgestellt wurden. Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland derzeit die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung. Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de