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Diese Anwendungsempfehlung dient dem deutschen Handel als Unterstützung bei der Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen, die am Point-of-Sale (POS) eingesetzt werden. Gemäß § 33 des deutschen Verpackungsgesetzes müssen Letztinverkehrbringer von Einwegverpackungen ab dem 1. Januar 2023 dem Verbraucher oder der Verbraucherin eine Mehrwegalternative anbieten. Das betrifft vor allem Verpackungen von Lebensmitteln, die am Ort des Letztvertreibers produziert, befüllt oder verpackt werden. Die Akzeptanz einer solchen Mehrweglösung durch die Konsument:innen und die positive Umweltwirkung hängen maßgeblich von der Einfachheit und dem Verbreitungsgrad ab.
Aus diesem Grund beschreibt diese nationale Anwendungsempfehlung eine Lösung für die standardisierte Identifikation und Kennzeichnung solcher Mehrwegverpackungen für eine einheitliche Nutzung und enthält beispielhafte Anwendungsszenarien, wie solche standardisierten Behältnisse zum Einsatz kommen können.
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Der EU Circular Economy Action Plan sowie die Anforderungen aus der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) beeinflussen das Verpackungs(daten)management aller Beteiligten im Wertschöpfungsnetzwerk. Eins steht fest: Am besten gelingt Kreislaufwirtschaft, wenn alle Beteiligten gemeinsame Lösungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen entwickeln und anwenden. Welche Rolle dabei strukturierte Daten spielen und wie GS1 Standards dabei helfen können, zeigt die neue Publikation GS1 Germany Circular Plastics Traceability.