Graphische Netzwerke in blau

Produktstammdatenqualität: von der Kür zur Pflicht

Die Branchenlösung von Industrie und Handel wird zum Must-have: Eine hohe Qualität von Produktstammdaten ist sowohl für die Prozesse in den Liefernetzwerken als auch für Konsument:innen essenziell. Daher haben Expert:innen die Anforderungen zur Sicherung der Datenqualität im Global Data Synchronisation Network (GDSN®) auf der Plattform von GS1 Germany gemeinsam weiterentwickelt. Dabei wurde entschieden, die Qualitätssicherung mittels der Prüfvorgaben von GS1 DQX nicht mehr nur zu fordern, sondern verpflichtend einzuführen. Seit dem 20. Mai 2023 werden unbesiegelte Neuanlagen nicht länger an den Handel ausgeleitet.

Seit dem
20. Mai 2023 sind qualitätsgesicherte Produktstamm-daten Pflicht

Was hat sich für wen geändert?

Seit dem 20. Mai greift eine neue Validierungsregel im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods). Für alle neuen sichtprüfungsrelevanten Konsumenteneinheiten, die nach dem Stichtag publiziert und nicht gemäß den gemeinsam definierten Vorgaben von GS1 DQX geprüft und besiegelt wurden, wird einen „Error“ erzeugt. Ein nicht qualitätsgesicherter Datensatz wird nicht mehr an den Handel weitergeleitet. Davon sind alle Unternehmen respektive Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den relevanten Warengruppen an den Handel liefern. Dies gilt zunächst für den Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.

Dateneinstellern stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, Prüfung und Sicherung der Datenqualität zu gewährleisten: GS1 DQX ComfortCheck und GS1 DQX SelfCheck. Beim GS1 DQX ComfortCheck übernimmt GS1 Germany die Prüfung der Daten – beim GS1 DQX SelfCheck prüft das Unternehmen die Daten nach erfolgreicher Zertifizierung selbstständig. Beide Prüfungsvarianten werden gemäß den GS1 DQX Vorgaben durchgeführt. Mehr Informationen zu den beiden Services finden Sie hier.

Kundenstimmen
  • Logo dm-drogerie markt GmbH + Co. KG

    „Wir brauchen unbedingt einen Game Changer, um auf ein höheres Qualitätslevel zu gelangen. Deshalb haben wir uns in den Gremien von GS1 Germany für die verpflichtende Sicherung von Datenqualität stark gemacht.“

    Christian Bodi
    Vorsitzender
    dm-drogerie markt GmbH + Co. KG

  • Logo Unilever

    „Qualitativ hochwertige Produktstammdaten sind sowohl unerlässlich für alle internen Prozesse als auch für eine effektive Kommunikation mit dem Handel.“

    Katrin Niehoff
    Head of Product Data Management DACH
    UNILEVER Deutschland GmbH

Downloads

Was Sie als Hersteller jetzt wissen müssen

Sie finden hier die relevanten Informationen zur neuen Validierungsregel sowie eine Übersicht zu den Serviceoptionen.

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Was Sie als Datenpoolbetreiber jetzt wissen müssen

In dieser Übersicht finden Sie alle relevanten Informationen zu der neuen Validierungsregel und den entsprechenden Fristen.

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Training

FAQs

Weitere Fragen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.

GS1 DQX relevante Sortimente sind: 

  • Lebensmittel
  • Getränke
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetikprodukte
  • Körperpflegeprodukte
  • Düfte
  • Hygiene-Artikel
  • Haustier-Produkte
  • Wasch- & Reinigungsmittel

Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.

Zum Stichtag (20. Mai 2023) greift eine neue Validierungsregel im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods), welche einen „Error“ für alle neuen sichtprüfungsrelevanten Konsumenteneinheiten erzeugt. Die nach dem 1. Mai 2023 publizierten und nicht gemäß GS1 DQX-Prüfvorgaben geprüften Datensätze werden nicht mehr an den Handel weitergeleitet. Aufgrund der positiven Erfahrung aus der Implementierung der Bildverpflichtung, haben GS1 und atrify im Sinne der Community entschieden, auch bei der Einführung der verpflichtenden Qualitätssicherung von Produktstammdaten einen Softlaunch durchzuführen. Als Unterstützung für die Dateneinsteller wird im März 2023 ein Zwischenrelease durchgeführt mit dem die neue Validierungsregel als „Warning“ eingeführt wird. Dateneinsteller haben so die Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln und notwendige Anpassungen an den Daten vornehmen.

Neben dem bereits bekannten Datenprüfservice GS1 DQX, jetzt GS1 DQX ComfortCheck, steht seit dem 20. Mai ein neuer Service zur Verfügung: GS1 DQX SelfCheck. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, die Datenqualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben inhouse vorzunehmen. Hierfür ist vorab eine erfolgreiche Zertifizierung notwendig. Alle Infos zu den Serviceoptionen finden Sie auf hier.

Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den Liefernetzwerken bis hin zu den Konsument:innen elementar. Deshalb engagieren sich Expert:innen aus Industrie und Handel auf der Plattform von GS1 Germany. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas wurde in den Gremien von GS1 Germany entschieden, dass die Validierung der Produktstammdatenqualität für den Datenaustausch im deutschen Zielmarkt seit dem 20. Mai 2023 verpflichtend ist – zunächst für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food.

Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie von dem neuen Branchenstandard betroffen sind – also ob Ihre Produkte in den Scope der GS1 DQX Validierungsregel fallen. Wenn ja, prüfen Sie, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, und treffen Sie eine Entscheidung.  Eine Orientierungshilfe in diesen Fragen bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe.

Die neue Validierungsregel zeigt die genauen Bedingungen, die geprüft werden.

Unter Neuanlagen werden alle GTINs von Konsumenteneinheiten verstanden, die nach dem 1. Mai 2023 erstmalig publiziert werden und damit nicht Bestandteil der Allowlist sind. Änderungen und Korrekturen an bereits publizierten GTINs sind von der Neuerung nicht betroffen.

Der Begriff Allowlist bezeichnet eine stichtagsbezogene Erhebung aller im deutschen GDSN® Zielmarkt vorhandenen GLN/GTIN-Kombinationen (exklusive Händlerportalen). Die in dieser Allowlist vorhandenen GLN/GTIN-Kombinationen sind von der neuen Validierungsregeln nicht betroffen.

Ja, alle Datenpoolbetreiber wurden über die Neuerungen informiert.

Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.

Alles was Datenpoolbetreiber wissen müssen finden Sie hier.

GS1 DQX steht für Data Quality Excellence. Als konsequente Weiterentwicklung des Data Quality Gate (DQG), baut GS1 DQX auf den bekannten und etablierten Prozessen des DQG auf. Produktstammdaten durchlaufen einen 2-stufigen Prüfprozess und werden dann elektronisch besiegelt. Dank dieser Besiegelung werden die Produktstammdaten als qualitätsgeprüft akzeptiert.

Interessierten Unternehmen bieten wir regelmäßig kostenlose Webinare zum Thema verpflichtende Qualitätssicherung von Produktstammdaten an. Eine Terminübersicht sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Im Rahmen der zusätzlichen Webinar-Reihe „GS1 DQX Community Talk“ teilen Vertreter:innen aus Industrie und Handel Ihre Insights und Learnings zu GS1 DQX mit Ihnen – exklusiv von der Community, für die Community. Eine Terminübersicht und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de