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Diese Anwendungsempfehlung dient dem deutschen Handel als Unterstützung bei der Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen, die am Point-of-Sale (POS) eingesetzt werden. Gemäß § 33 des deutschen Verpackungsgesetzes müssen Letztinverkehrbringer von Einwegverpackungen ab dem 1. Januar 2023 dem Verbraucher oder der Verbraucherin eine Mehrwegalternative anbieten. Das betrifft vor allem Verpackungen von Lebensmitteln, die am Ort des Letztvertreibers produziert, befüllt oder verpackt werden. Die Akzeptanz einer solchen Mehrweglösung durch die Konsument:innen und die positive Umweltwirkung hängen maßgeblich von der Einfachheit und dem Verbreitungsgrad ab.
Aus diesem Grund beschreibt diese nationale Anwendungsempfehlung eine Lösung für die standardisierte Identifikation und Kennzeichnung solcher Mehrwegverpackungen für eine einheitliche Nutzung und enthält beispielhafte Anwendungsszenarien, wie solche standardisierten Behältnisse zum Einsatz kommen können.
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Eine logistische Einheit definiert sich als die Zusammenfassung von Einzeleinheiten zu gebündelten größeren Einheiten mit dem Ziel, die Effizienz in der Logistikkette zu steigern. Ob Modularität in der Kette, optimale Handelseinheit oder Shelf Ready Packaging. Das Booklet „Efficient Unit Loads“ enthält aktuelle Empfehlungen zu Anforderungen, die von Hersteller und Handel an die Einwegtransportverpackungen (ETV) gestellt werden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Prozessempfehlungen für den Umgang mit Einwegtransportverpackungen und Ladungsträgern. Empfehlungen zu Palettenladehöhen CCG 1/2 bzw. EUL 1/2 sowie zur richtigen Kennzeichnung von Versandeinheiten mit dem GS1 Transportetikett vervollständigen die ECR-Empfehlung.