Veröffentlicht am 22.01.2015
Seit 13. Dezember 2014 ist es amtlich: Wurde frisches SB-Fleisch vor dem Verkauf bereits eingefroren, gehört das Einfrierdatum auf die Verpackung. Das regelt die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011, kurz LMIV. Egal, ob das Produkt nach der Schlachtung, dem Zerlegen, beim Einzelhändler oder Metzger schon einmal eingefroren war, der Verbraucher muss über die zeitweise Tiefkühlung informiert werden. Auch wer Großverbraucher, Online-Shops oder Katalog-/Telefonversender beliefert, sollte darauf achten, dass seinen Abnehmern die Informationen zum Einfrierdatum mitgeliefert werden. „Eine immense Herausforderung für jeden Beteiligten der Wertschöpfungskette bis zum Handel: Oft sind frühere Einfrierdaten gar nicht bekannt, weil die Informationen nicht in der Lieferkette weitergereicht wurden. Vielen vorgelagerten Prozessstufen ist gar nicht bewusst, dass die Daten erfasst werden müssen. Dabei ist es gerade dann wichtig, wenn nicht bekannt ist, wer das Fleisch bekommt, was daraus hergestellt wird oder ob die letzte Stufe auskunftspflichtig gegenüber Endverbrauchern ist“, erklärt Angela Schillings-Schmitz, Senior-Branchenmanagerin Fleisch bei GS1 Germany. Das sei eine der größten Hürden an dieser Regelung. GS1 Germany empfiehlt hierfür jetzt zwei Lösungen auf Basis von GS1 Standards. Spezielle Barcodes im sogenannten GS1-128-Standard unterstützen dabei, dass die Daten weitergegeben werden können. Der Standard verschlüsselt über sogenannte Datenbezeichner neben der Artikelnummer weitere Informationen wie Charge oder eben das Einfrierdatum. „Ist das Einfrierdatum auf dem Produktetikett barcodiert, kann es von der nachfolgenden Stufe der Lebensmittelkette automatisch erfasst werden. Das spart zum einen Zeit, zum anderen werden Lese- und Schreibfehler vermieden. Die entstehen schnell, wenn klarschriftlich aufgedruckte Informationen per Hand abgetippt werden“, so Schillings-Schmitz. Weitere Optionen bieten bilateraler elektronischer Datenaustausch und ganzheitliche Traceability-Lösungen nach dem One-to-many-Prinzip. Beim elektronischen Datenaustausch können die Einfrierdaten über den Lieferavis ausgetauscht werden. Schillings-Schmitz: „Werden die Daten von einem Partner zum nächsten in der Kette weitergegeben, besteht das Risiko, dass Informationen verloren gehen. Mehr Sicherheit bieten Systeme, in denen relevante Daten von jedem Prozessbeteiligten einmal über eine einzige Schnittstelle für alle nachfolgenden Stufen bereitgestellt werden. Möglich macht das der EPCIS-Standard. Er wird zum Beispiel bei fTrace genutzt.“ So können Märkte Einfrierdaten lückenlos ermitteln und erfahren, ob das Fleisch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingefroren war. Ob GS1-128-Datenbezeichner oder elektronischer Datenaustausch via EDI und EPCIS, beide Lösungen können Anwender des GS1 Systems heute schon nutzen, um Einfrierdaten korrekt weiterzugeben. Informationen zu den Standards erhalten Kunden des Leistungspakets GS1 Complete kostenfrei auf der Website von GS1 Germany. Unterstützend bietet GS1 Germany LMIV-Trainings für die Fleischbranche an, die auch auf die Themen Einfrierdatum und Herkunftskennzeichnung eingehen. Die nächsten Termine finden am 23.02. und 10.03.2015 in Köln statt. Weitere Informationen unter http://www.lmiv-services.de/aktuelles-trainings/ Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 05.12.2014
Oh, es riecht gut: Mitten in der Vorweihnachtszeit müssen sich Bäckereien und mit ihnen alle Lebensmittelunternehmen auf neue Pflichten einstellen. Bei einem Pressefrühstück in der Berliner Bäckerei Seitz klärte Bundesernährungsminister Christian Schmidt heute über die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung auf. Sie bringt ab dem 13. Dezember 2014 eine ganze Reihe Neuerungen für Lebensmittelhersteller und -händler mit: Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, wie gut sie für den 13. Dezember gerüstet sind und woran es zu denken gilt. Bei nicht vorverpackter, lose angebotener Ware – wie Backartikel und zahlreiche Lebensmitteln an der Bedientheke (Feinkostsalate, Käsezubereitungen) – wird die Allergenkennzeichnung ab 13. Dezember 2014 zur Pflicht. Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert sein. Für vorverpackte Ware gilt: Enthält ein Produkt Stoffe, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen diese im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. Die Vorschriften der LMIV gelten nicht nur für Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, sondern auch für Produkte, die beispielsweise an Restaurants, Kantinen und Caterer geliefert oder von diesen abgegeben werden. Fehlende oder fehlerhafte Informationen können zu einer Haftung gegenüber Verbrauchern, zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder zu behördlichen Beanstandungen führen. Pflichtinformationen müssen in der leicht verständlichen Sprache des Landes gemacht werden, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. In Deutschland ist das Deutsch. Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und die den Anforderungen der Lebensmittelinformations-Verordnung nicht entsprechen, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die Bestände erschöpft sind. Verantwortlich für die Informationen ist derjenige, der sie in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Auch im Onlineshop, im Katalog oder beim Telefonverkauf werden zahlreiche Informationen zur Pflicht, die bislang höchstens freiwillig bereitgestellt wurden. Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorLMIEV), die erst vor wenigen Tagen verabschiedet wurde. Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung. Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer wie Frieder Francke. Pressebild: Auch Bäcker müssen künftig über Allergene informieren (Quelle: ikonoklast_hh/fotolia.com) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 03.12.2014
Allein 63,5 Millionen EPAL-Europaletten sind innerhalb von zwölf Monaten unter Lizenz der European Pallet Association (EPAL) produziert worden. In ganz Europa sind nach Schätzungen von EPAL rund 500 Millionen dieser genormten Ladungsträger unterwegs. „Herstellungsqualität und die richtige Handhabung sind dabei entscheidend für eine lange Lebensdauer der Paletten. Abgestimmte Prozesse erleichtern zudem das Palettenmanagement“, weiß Thomas Niebur, Leiter Competence Center Mehrwegtransportverpackungen bei GS1 Germany. Das erfordert an jeder Station der Palette Kompetenz in puncto Palettenqualität, Reparatur, Herstellung und Standardisierung. Um den Schulungsbedarf der Anwender kümmern sich EPAL und GS1 Germany jetzt gemeinsam durch eine Kooperation ihrer Akademien. „Durch die Zusammenarbeit mit GS1 Germany können wir der Branche ein einzigartiges Paket aus Expertise zur Standardisierung in der Wertschöpfungskette sowie zur Qualitätssicherung und -prüfung von Ladungsträgern schnüren“, begrüßt Alexander Becker, Leiter der EPAL Academy, die Kooperation. „Mitarbeiterwechsel und technische oder gesetzliche Neuerungen führen regelmäßig zu einem erhöhten Schulungsbedarf. Neue und altgediente Mitarbeiter können bei uns in kompakten und praxisnahen Seminaren ihren Wissensstand erweitern“, so Becker weiter. Ziel der Zusammenarbeit ist es außerdem, die in den Seminaren gewonnenen Erkenntnisse in die Entwicklungsarbeit einfließen zu lassen. Dazu Dr. Heiko E. Janssen, Leiter GS1 Academy: „Beide Kooperationspartner macht aus, dass sie durch die langjährige Zusammenarbeit mit der Branche, die Anforderungen genauestens kennen und so den Wissenstransfer passgenau zuschneiden können. Hinzu kommt, dass EPAL mit 14 Nationalkomitees und das GS1 Netzwerk mit über 110 Länderorganisationen diesen Erfahrungsaustausch grenzübergreifend gestalten können“. Erste gemeinsame Aktivität ist die Schulungsreihe zum Tausch von Europaletten. Sie startet im Februar 2015 unter dem Motto „Produktqualität sichern – Prozessqualität steigern – Qualifikationen ausbauen“ Dabei steht die Europalette ebenso im Fokus wie die Abläufe in der gesamten Supply Chain oder die technischen Möglichkeiten und Neuerungen im Transport- und Logistikbereich. Für Praxisnähe sorgt jeweils ein Tag bei einem Hersteller- und Reparaturbetrieb. Hier werden Fragen zu Qualität und Tausch direkt am Objekt beantwortet. Dazu zählen sowohl die Materialprüfung und Sortierung als auch das Erkennen von versteckten Schäden, der richtige Materialeinsatz und die korrekte Kennzeichnung. Interessierte Unternehmen können sich hier informieren und anmelden: Kosteneffizienz@epal-academy.org , Kosteneffizienz@gs1-germany.de . Darüber hinaus planen die EPAL Academy und die GS1 Germany Academy weitere Module, die das Thema Europalettentausch vertiefen. Hier geht es um rechtliche Aspekte, Recycling und Tauschmodelle. Foto: EPAL-Paletten (Quelle: European Pallet Association) Pressekontakt GS1 Germany: GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-534, Fax: 0221 94714-7534 E-Mail: freynhagen@gs1-germany.de Pressekontakt EPAL: European Pallet Association e.V. Andrea Engels Pressereferentin Ungelsheimer Weg 14 40472 Düsseldorf Tel.: 0211- 984804880 E-Mail: andrea.engels@epal-pallets.org
Veröffentlicht am 04.11.2014
Was genau ist eBusiness? Wie fit ist mein Unternehmen in Sachen elektronische Prozesse? Ist meine Software noch up-to-date und in der Lage, eBusiness-Standards zu nutzen? Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt eStep Mittelstand entwickelt Hilfswerkzeuge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um elektronische Prozesse zu unterstützen. Die Tools helfen, den eigenen eBusiness-Status besser einzuschätzen. Außerdem sollen sie das unternehmerische Risiko einer Investition in eBusiness, zum Beispiel elektronisches Stammdatenmanagement, um bis zu 30 Prozent reduzieren. Dazu sucht das Team von eStep Mittelstand ab sofort KMU, die sich als Anwendungspartner oder Experte am Projekt beteiligen. Fokusbranche ist neben der Konsumgüterwirtschaft der Maschinen- und Anlagenbau. Exemplarisch betrachtet das Projekt, wie eBusiness-Standards eingesetzt werden können, um die Lebensmittelinformatinformations-Verordnung 1169/2011 und die Schaltanlagennorm DIN EN 61439 umzusetzen. Bewerben können sich als Partner beispielsweise Lebensmittelproduzenten, Verpackungs- oder Schaltanlagenhersteller sowie deren Anwender. „Ein eBusiness-Spezialist aus dem eStep-Mittelstand-Team wird die Anwendungspartner einen Tag lang im eigenen Unternehmen besuchen“, erläutert Mark Zeller, Leiter des Projekts eStep Mittelstand bei GS1 Germany. „Wir erheben dabei den aktuellen eBusiness-Status und identifizieren Prozesse, die optimiert werden können. Wir zeigen vor Ort Potenziale auf, wo Prozesse im Unternehmen durch eBusiness vereinfacht und beschleunigt werden könnte“, so Zeller weiter. Die Erkenntnisse aus dem Besuch im KMU fließen direkt in die Entwicklung eines Selbsteinschätzungs-Tools ein. Anwendungspartner können das Tool exklusiv und kostenfrei testen. Sie habe darüber hinaus die Chance, als eines der ersten Unternehmen die im Projekt entwickelten Software-Module einzusetzen. Die Module werden auf eBusiness-Standards wie EANCOM und eCl@ss basieren und sollen sich einfach in jede vorhandene Software integrieren lassen. Neben Anwendungspartnern sucht das Projektteam Experten zum Thema eBusiness, die ihre Erfahrungen über Befragungen einbringen. Unternehmen, die Interesse an einer Partnerschaft haben, können das Projekt eStep Mittelstand auf einer Roadshow von November 2014 bis März 2015 kennenlernen. Stationen der Roadshow sind unter anderem Aachen, Stuttgart, Hamburg und Schwerin. Die nächsten kostenfreien Veranstaltungen finden am 10.11., 18.11., 01.12.2014 und 20.01. sowie 03.03.2015 statt. Termine und Anmeldung unter: www.estep-mittelstand.de/Newsroom Pressefilm: Das Projekt eStep Mittelstand stellt sich vor. (Quelle: Mittelstand Digital/BMWi) Zum Video Weitere Informationen: www.estep-mittelstand.de Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de Über eStep Mittelstand eStep Mittelstand steht für „Modulare Lösungen für den Mittelstand zur Stärkung der eigenständigen Integration von eBusiness-Standards in komplexe Lieferketten-Prozesse“. Das Proiekt ist Teil der Förderinitiative „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. eStep Mittelstand unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu entwickeln und anzuwenden. Beteiligt sind das Forschungsinstitut für Rationalisierung e.V. (FIR) an der RWTH Aachen, der eCl@ss e.V., die GRÜN Software AG, die GS1 Germany GmbH sowie die tapas GmbH.
Veröffentlicht am 27.10.2014
Die Umfrage „Mobile Payment in Deutschland“ von GS1 Germany und Barcoo zeigt das große Potenzial von mobilem Bezahlen bei Smartphone-affinen Nutzern. Fast 70 Prozent der Befragten finden eine generelle Nutzung interessant. Laut der Ende Sommer durchgeführten Online-Befragung sehen knapp 90 Prozent Sofortrabatte auf den aktuellen Einkauf als attraktivsten Mehrwert an. Das Thema Mobilität – vom ÖPNV bis zum Parkticket – wiederum verspricht bei 67 Prozent der rund 300 Umfrageteilnehmer das größte Nutzungspotenzial für das mobile Bezahlen. Jeder Zweite kann sich den Griff zum Smartphone auch beim Einkauf im Supermarkt und bei Drogerien vorstellen. Sofortrabatte als Mehrwert beim mobilen Bezahlen „Wer die Mehrwerte für den Kunden beim Mobile Payment richtig erkennt und nutzt, kann seinen wirtschaftlichen Erfolg ausbauen und erhöht seine Kundenloyalität“, unterstreicht Ercan Kilic, Leiter MobileCom bei GS1 Germany, mit Blick auf die durchgeführte Umfrage. Als besonders attraktiven Mehrwert beim mobilen Bezahlen sehen 9 von 10 Befragten mögliche Sofortrabatte auf den aktuellen Einkauf. Sogar über 30 Prozent, der eigentlich dem Bezahlen mit dem Smartphone eher abgeneigte Per-sonen, können sich durch dieses Extra vorstellen, doch den Versuch des mobilen Bezahlens zu wagen. An zweiter Stelle der bevorzugten Mehrwerte folgen Angebote wie „zwei für eins“ – dass also der zweite Artikel kostenlos ist. Für 72 Prozent wäre dies beim Bezahlen mit dem Smartphone attraktiv. Thema Mobilität bietet großes Nutzungspotenzial „Wenn es schnell gehen muss und Kleingeld fehlt, bietet mobiles Bezahlen großes Potenzial von den Anwender in Zukunft angenommen zu werden“, beschreibt Barcoo-Gründer Benjamin Thym. Das größte Nutzungspotenzial beim mobilen Bezahlen verspricht laut der Online-Umfrage das Thema Mobilität: vom Kleingeld am Parktautomaten, über das Bezahlen im Taxi bis hin zum Ticketkauf im Öffentlichen Personennahverkehr: Zwei Drittel sehen hier eine konkrete Anwendungsmöglichkeit. Aber auch in Tankstellen, dem Supermarkt, beim Shoppen und in Restaurants kann sich über 50 Prozent das mobile Bezahlen vorstellen. Vertrauen und Sicherheit beim Geldtransfer Längst können per Smartphone-Apps auch „Person-to-Person“-Zahlungen vorgenommen werden. Was gerade in Afrika und Asien längst im täglichen Gebrauch angekommen ist, interessiert laut Umfrage ungefähr die Hälfte der Befragten hierzulande. Beim damit verbundenen Thema „Sicherheit der eigenen Kontodaten“ liegt das Vertrauen mit 80 Prozent eindeutig bei den Banken, gefolgt von den Mobilfunknetzbetreibern und den Anbietern von Online-Bezahlungen mit jeweils 33 Prozent. GS1 Germany hat mobiles Bezahlen mit dem Smartphone als ein Zukunftsthema bereits vor Jahren identifiziert. In einem ausgewählten Netzwerk von Entscheidern aus Industrie, Handel, Finanz- und Mobilfunkbereich begleitet GS1 Germany die aktuellen Entwicklungen und neusten Trends. Die Studie finden Sie hier auf der Internetseite von GS1 Germany. Grafik: "Mehrwerte beim Bezahlen mit dem Smartphone" Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Karim Moustafa Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-526, Fax: 0221 94714-7526 E-Mail: moustafa@gs1-germany.de , Homepage: www.gs1-germany.de
Veröffentlicht am 28.10.2014
Der europäische Gesetzgeber will Verbraucher besser schützen – auch beim täglichen Einkauf von Brot und anderen Backwaren. So müssen Bäckereien ihre Kunden laut Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) unter anderem über potenzielle Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja oder Milch informieren – und die Inhaltsstoffe jedes einzelnen Croissants und Kuchenstücks dazu detailgenau dokumentieren. „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu“, sagt Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau. Allein in seinem Betrieb werden derzeit rund 200 Rezepturen elektronisch dokumentiert – eine Aufgabe, die Francke mithilfe eines Computerprogramms bewältigt. Das Online-Portal der Einkaufsgenossenschaft Bäko Nord vernetzt die Daten von Zulieferern, Herstellern und Händlern. „So wissen wir beispielsweise, aus welchen Einzelzutaten das Zitronat für unseren Torgauer Stollen zusammengesetzt ist. Und wenn sich bei den Lieferanten etwas an der Rohstoffkombination ändert, können wir das auf Knopfdruck aktualisieren.“ Die vielfältigen Produktinformationen müssen laut LMIV in schriftlicher Form bereitgehalten werden. Frieder Francke favorisiert die sogenannte Kladdenlösung, soll heißen: Die Daten werden ausgedruckt, in einem Hefter zusammengefasst und an die Filialen verteilt. „Auf Wunsch können die Kunden dann genau nachlesen, was in den Produkten steckt und ob eventuell Allergene enthalten sind.“ Wie genau nicht vorverpackte Ware wie Brot und Kuchen gekennzeichnet werden muss, regelt die nationale Durchführungsverordnung zur LMIV. Ihr Umsetzungstermin steht jedoch noch nicht fest. Sicher ist aber, dass eine ausdrückliche Kennzeichnung von Allergenen vorgesehen ist. Praktische Hilfestellung bei der LMIV-Umsetzung Bei allem Aufwand für die Unternehmen – die LMIV-Umsetzung bietet auch die Chance, in ein professionelles, effizientes Produktdatenmanagement einzusteigen. „Die Verfügbarkeit aktueller Artikelstammdaten wird für Akteure der Lebensmittelbranche zunehmend geschäftskritisch“, sagt Dr. Richard Joachim Lehmann, Projektmanager E-Business/GDSN bei GS1 Germany. „Gerade online sind die Anforderungen nur noch mithilfe automatisierter Systeme zu bewältigen.“ Die Bäko kooperiert bereits mit 1Worldsync, um Bäckereien den Zugriff auf vorhandene Artikelinformationen zu erleichtern. Das Tochterunternehmen von GS1 Germany stellt über seine Datenpools geprüfte und LMIV-konforme Herstellerinformationen zur Verfügung. Die Zeit bis zum 13. Dezember drängt. Für alle Unternehmen, die sich schnell und effektiv mit den Anforderungen und der Umsetzung der LMIV vertraut machen wollen, bietet GS1 Germany die Seminare „LMIV Basics“ (28.10.), „LMIV implementieren und umsetzen“ (31.10, 7.11., 11.11.) sowie „LMIV planen und steuern“ (27.10., 20.11.) an. Antworten auf Fragen rund um die Lebensmittelinformations-Verordnung finden interessierte Unternehmen zudem auf der Website www.lmiv-services.de . Pressebild: LMIV-Umsetzung für Backwaren: Bäcker Frieder Francke aus Torgau informiert Kunden künftig online und via Kladde in den Filialen über Zutaten und Allergene. (Bild: Croissanterie Frieder Francke GmbH) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 16.10.2014
GS1 Germany und Mondelez Deutschland haben gestern Abend auf Europas größter Messe für Personal-Management, der „Zukunft Personal“ in Köln, den Internationalen Deutschen Trainings-Preis in Silber gewonnen. Das gemeinsam präsentierte Weiterbildungskonzept der innovativen Sales Academy überzeugte die Jury des Berufsverbandes für Trainer, Berater und Coaches. Der BDVT zeichnet seit über 20 Jahren herausragende Aus- und Weiterbildungskonzepte sowie betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen aus. „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und die Anerkennung der Qualität unseres neuen ganzheitlichen Trainingskonzeptes, das für Industriepartner und auch den Handel die Chance zu nachhaltiger Wertschöpfung auf Augenhöhe bietet“, erklärt Julia Levenig, Senior Projektmanagerin Training bei GS1 Germany. Inzwischen nehmen auch Handelspartner in gemischten Gruppen mit der Industrie an den Modulen der Sales Academy teil. „Der Konsumgütermarkt ist reif für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit, die partnerschaftliches Denken in den Unternehmen und im Markt insgesamt fördert“, unterstreicht Levenig. Sales Academy bietet Mehrwert für Industrie und Handel Die Sales Academy steht für ein nachhaltiges Umdenken im Vertrieb. Was früher der klassische Verkäufer war, ist heute der kompetente Berater des Handels. „Das didaktische und inhaltliche Konzept von GS1 Germany überzeugt regelmäßig unsere Fortbildungsteilnehmer und bietet einen entscheidenden Mehrwert für unseren Vertrieb im Umgang mit den Handelspartnern“, sagt Michael von Seggern, Category & Customer Insights Manager bei Mondelez Deutschland. In Zusammenarbeit mit GS1 Germany bildet Mondelez Deutschland sämtliche Vertriebsmitarbeiter seit anderthalb Jahren im jetzt ausgezeichneten Trainingskonzept weiter. Sowohl Key Accounter als auch Außendienstmitarbeiter werden in drei Aufbaustufen mit einem ausgewogenen Mix aus Präsenztrainings, Live Streaming Sessions und E-Learning Einheiten geschult. Das Ziel: Die Teilnehmer in den Bereichen Category Management und Shopperwissen zu noch kompetenteren Beratern des Handels auszubilden. 45 Lehrgangsteilnehmer sind bereits zertifiziert worden, 15 weitere Mondelez-Mitarbeiter befinden sich aktuell in Lehrgängen. Hintergrund GS1 Germany und Mondelez Deutschland präsentierten sich als einer der 20 Finalisten für den Internationalen Deutschen Trainerpreis mit eigenem Messestand und Vorträgen den tausenden Fachbesuchern der „Zukunft Personal" vom 14-16. Oktober 2014 in Köln. Der Internationale Deutsche Trainingspreis wurde bei einer festlichen Preisverleihung mit Medienpräsenz und Ehrengästen durch den BDVT am Abend des 15. Oktober verliehen. Anhang: Flyer der Sales Academy inklusive QR Code für weitere Informationen und Videos auf der Smartphone-App der Sales Academy. Bilder: Fotos von der Preisverleihung erhalten Sie in Kürze auf der Webseite des BDVT . Pressekontakt: Karim Moustafa Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit GS1 Germany GmbH Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-526 Fax: 0221 94714-7526 E-Mail: moustafa@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 10.10.2014
Bargeld hat seinen Preis: Acht Milliarden Euro bringt die Branche dafür jährlich auf. Kostentreiber sind unter anderem die Versicherungssummen, das Vorhalten großer Mengen an Wechselgeld sowie der Personal- und der Transportaufwand. Mit den GS1 Standards Prozesse optimieren und gleichzeitig noch mehr Sicherheit schaffen: Das ist der Ansatz der „Cash Community“ unter dem Dach von GS1 Germany, einem Netzwerk aus Banken, Sparkassen, Handel und Dienstleistern. Gemeinsam entwickeln sie Standards für mehr Transparenz, verknüpfen ihre Prozesse über einheitliche Schnittstellen für ein höheres Maß an Effizienz. Jetzt starten sie dazu Pilotprojekte. Namhafte Unternehmen wie Metro und dm-drogerie markt auf Handelsseite, die Commerzbank und weitere Geldinstitute sowie Werttransportdienstleister wie Koetter und Prosegur gehören zu den insgesamt 16 Projektteilnehmern. „Kosten und Risiken des Bargeldhandlings lassen sich mit den Lösungen von GS1 Germany sowohl für den Handel als auch für Banken gleichermaßen optimieren. Es ist an der Zeit, zukunftsweisende Konzepte zur Automatisierung und Standardisierung im Bargeldkreislauf gemeinsam zu realisieren“, erklärt Stefan Scheiwe, Director of Cash Management der METRO AG. Die Projektpartner wollen ihre Systeme über einheitliche GS1 XML Schnittstellen verbinden, Nachrichten zur Bargeldlogistik elektronisch austauschen und Aufträge sowie Sendungen durchgängig mit den GS1 Identifikationsstandards verfolgen. „Insbesondere das Risikomanagement ist in der Branche noch eine Herausforderung. Dazu gehören zum Beispiel die ordnungsgemäße Auftragsvergabe und -steuerung“, weiß Christian Fischer, Senior Branchenmanager Cash Logistics bei GS1 Germany. In den Pilotprojekten wollen die Partner daher folgende Informationen transparenter machen: Wie können Wechselgelder über Artikelnummern bestellt werden? Wann wurde der Geldbehälter wo an wen übergeben? Und kommen die avisierten Gelder rechtzeitig an? Erste Ergebnisse der Projekte sollen bis Ende 2014 vorliegen und werden auf dem Deutschen Bargeldlogistik Kongress am 27. und 28. Januar 2015 in Wiesbaden vorgestellt. Grundlage für diese Pilotprojekte ist eine Branchenempfehlung, die die Cash Community unter dem Dach von GS1 Germany entwickelt und darin die Hauptprozesse für den kommerziellen Bargeldkreislaufs definiert hat. Im nächsten Schritt, voraussichtlich im Frühjahr 2015, soll die Branchenempfehlung um weitere Komponenten ergänzt und damit vervollständigt werden. Dann sind zum Beispiel die automatische Bestandsüberwachung und das Reporting von Geldautomaten und Zählmaschinen möglich. Bild: Live-Komponente Cash Management im GS1 Germany Knowledge Center (Quelle: GS1 Germany) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-534, Fax: 0221 94714-7534 E-Mail: freynhagen@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 09.10.2014
Ab Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) – und stellt Gastronomiebetriebe vor völlig neue Herausforderungen. Auch der Frankfurter Caterer Bumb Junior hat sich mit den anstehenden Aufgaben auseinandergesetzt. So muss der Gast künftig bereits vor der Bestellung erkennen können, was in einem Gericht steckt. Die Angaben sind schriftlich zu dokumentieren – spontane Rezeptänderungen scheiden damit aus. „Wir werden für jedes Gericht eine Rezeptur in einem elektronischen System hinterlegen“, erklärt Inhaberin Britta Hirsch, die in der Bankenmetropole ein Businessrestaurant betreibt. Die geforderten Angaben zu Inhaltsstoffen und möglichen Allergenen in Lebensmitteln will sie per iPad präsentieren, das für jeden zugänglich aufgestellt wird. „Interessierte Gäste können die Informationen dann aktiv abrufen, ohne dass jeder zwangsläufig damit konfrontiert wird.“ Arbeit mit Fertigprodukten setzt sichere Produktdaten voraus Doch woher stammen die benötigten Produktinformationen? Bumb Junior verarbeitet hauptsächlich frische Produkte und verzichtet auf Zusatzstoffe. Schwieriger wird es, sobald Halbfertig- oder Fertigprodukte ins Spiel kommen. Viele Gastronomen beziehen Vorprodukte von unterschiedlichen Lieferanten – Inhaltsstoffe und Deklarationen weichen nicht selten voneinander ab. „Die Lösung liegt in einer einzigen, sicheren und geprüften Quelle für Produktdaten“, sagt der Foodservice-Experte Michael Möhring – früher selber in Hotels und Gastronomie tätig, inzwischen als Berater der Branche unterwegs. „Das ist vielen Unternehmen bis heute nicht bewusst – in fast keinem Warenwirtschaftssystem der Gastronomie ist aktuell die Globale Artikelnummer GTIN hinterlegt.“ Mit dem Austausch von Stammdaten über das weltweite Produktinformations-Netzwerk von 1Worldsync könne die Foodservice-Branche eine durchgehende Datenqualität vom Erzeuger bis zum Verwender sicherstellen. LMIV umsetzen: Unterstützung für Gastronomen Da die Zeit drängt, hat GS1 Germany eine zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema LMIV-Umsetzung eingerichtet: Auf der Website www.lmiv-services.de finden Unternehmen praktische Hilfestellungen und Ansprechpartner. Hier unterstützt GS1 Germany – bekannt durch den EAN-Barcode – mit Lösungen, die im Schulterschluss mit Wirtschaft und Rechtsexperten erarbeitet wurden. Branchenspezifisches Know-how vermittelt zudem das Seminar „LMIV Basics für die Foodservice-Branche“. Termine: 31. Oktober 2014 und 21. November 2014, GS1 Germany Knowledge Center, Köln. Weitere Informationen: http://www.lmiv-services.de/aktuelles-trainings/ Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressreferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 19.09.2014
Die digitale Welt der Industrie 4.0 und Produktpiraterie fordern den deutschen Maschinen- und Anlagenbau. Die globale technologische Vernetzung birgt zunehmend die Gefahr von Plagiaten. Der Stellenwert des Know-how-Schutzes steigt entsprechend. Vor diesem Hintergrund haben der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und GS1 Germany im September eine breitangelegte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit ist es, gemeinsam Standards weiterzuentwickeln und zu etablieren – unter anderem zur serialisierten Identifikation. „Nur im Schulterschluss mit Wirtschaft, Politik und Verbänden kann es gelingen, der Produktpiraterie die Stirn zu bieten“, ist Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany überzeugt. Erst Anfang 2014 hatte die aktuelle VDMA-Studie zur Produktpiraterie gezeigt, dass sich der geschätzte Schaden allein für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau auf 7,9 Milliarden Euro beläuft. 71 Prozent aller Unternehmen sind von Plagiaten betroffen. „Oft reicht der klassische Markenschutz nicht aus. Unternehmen können sich mit zivilrechtlichen Verfahren nur begrenzt vor Produktpiraterie schützen“, erläutert Steffen Zimmermann, Geschäftsführer der AG protect-ing beim VDMA. „Umso wünschenswerter wäre der Einsatz von Standards – zum Beispiel zur Serialisierung“, so Zimmermann weiter. GS1 Germany steht seit 40 Jahren für Standards zur Identifikation und elektronischen Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette. Allein in Deutschland nutzen über 50.000 Unternehmen GS1 Standards wie den EAN-Barcode oder EANCOM. „Durch die zunehmende Digitalisierung spüren wir über alle Branchen einen Wandel beim Einsatz der GS1 Standards“, so Pretzel weiter. Wurden die Barcodes anfänglich zu reinen Produktidentifikation genutzt, seien es heute Themen wie Rückverfolgbarkeit und Fälschungssicherheit, die die Unternehmen bewegen – egal ob Maschinen- und Anlagenbau, Gesundheitswesen oder Fashionbranche. Konkret haben GS1 Germany und VDMA vereinbart, vorhandene Identifikationsstandards auszugestalten und kooperativ Anwendungsempfehlungen zu erarbeiten. Mit ersten Ergebnissen rechnen beide bereits Anfang 2015. Weitere Informationen: http://www.gs1-germany.de/gs1-standards-in-den-technischen-industrien/ Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de