Veröffentlicht am 29.04.2024
Erste Playmobilfiguren zogen ins Kinderzimmer ein, die deutsche Fußball-Nationalmannschaft holte den WM-Titel im eigenen Land, und ABBA betrat mit Waterloo beim Grand Prix Eurovision de la Chanson die große Bühne. 50 Jahre liegen diese unvergessenen Ereignisse zurück, und die Digitalisierung nahm zugleich ihren Lauf. Am 26. Juni 1974 wurde nämlich in einem Marsh-Supermarkt in Ohio, USA, der Barcode auf einem Kaugummi der Marke Wrigley's Juicy Fruit zum ersten Mal gescannt. Dies war der Beginn des automatisierten Kassierens und der Grundstein für eine der prägenden Technologien des 20. Jahrhunderts . Die Relevanz des Kaugummis: So fing es an Jedes Kind kennt den Barcode . Genauer: das allseits vertraute Piepen, wenn Produkte an der Kasse eingescannt werden. Aber wie kam es überhaupt dazu? Um die Geschichte hinter dem Barcode ranken sich seit jeher allerhand Mythen . Eine Erzählung besagt, dass der US-amerikanische Ingenieur Norman Joseph Woodland Ende der 1940er-Jahre mit dem Finger einige senkrechte Striche in den Sand von Miami malte. Vorausgegangen seien Gespräche mit seinem Kompagnon Bernard Silver über die Beschleunigung der Warenerfassung an Kassen. Und rund zwei Jahrzehnte nach der Patentanmeldung ertönte am 26. Juni 1974 tatsächlich erstmals das „Beep“ beim Scannen einer Zehnerpackung Kaugummi . Der Ton stammte seinerzeit von IMB und blieb bis heute unverändert. In Deutschland sorgte der Barcode erstmals im Jahre 1977 auf einer Gewürzmischung für Furore. Mittlerweile wird der Barcode täglich zehn Milliarden Mal weltweit auf Produkten gescannt. Die Erfolgsstory des Barcodes: bleibt alles anders Letztendlich veränderte der erste Barcode-Scan die Art und Weise, wie wir einkaufen, Handel betreiben und Informationen verarbeiten, für immer. Noch heute verbindet das Scannen des Barcodes an der Kasse ein physisches Produkt mit produktbegleitenden Informationen entlang der gesamten Lieferkette . Dies ermöglicht zum Beispiel, branchenübergreifend Waren lückenlos zu verfolgen, die Lagerhaltung zu verbessern oder Arbeitsaufwände zu optimieren. Der 1994 vom japanischen Unternehmen Denso Wave entwickelte QR-Code basiert nach wie vor auf diesem Prinzip, ist mit über 7.000 möglichen verschlüsselten numerischen Zeichen, sprich Zahlen, allerdings leistungsstärker. Darauf aufbauend können Nutzer:innen inzwischen über den Scan eines QR-Codes mit ihrem Smartphone zusätzliche Informationen abrufen, wie Herkunfts- oder Nachhaltigkeitsinformationen. Die neue Barcode-Generation: ein Code für alles Und die Erfolgsgeschichte geht weiter: Die Entwicklung der 50-jährigen Historie vom linearen Strichcode hin zum leistungsstärkeren, multifunktionalen QR-Code-Format läutet eine neue Ära der Informationsbeschaffung von und Interaktion mit den Teilnehmenden der Lieferketten ein – von Logistiker:innen oder Lagerist:innen über das Ladenpersonal bis hin zu den Verbraucher:innen. Es bedarf nur eines einzigen Codes, welcher dem stark gestiegenen sowie stetig wechselnden Informationsbedürfnis in Echtzeit zu Produkten gerecht wird. Dies wird zukünftig durch eine neue Technologie möglich, die wie eine „Weiche“ orts- und zeitabhängig produktspezifische Informationen beim Scannen eines QR-Codes ausspielt. Verbraucher:innen werden so beispielsweise am Ladenregal zu einer Rabattaktion geführt, bekommen zuhause relevante Produkt-Tipps für den Gebrauch oder zu einem späteren Zeitpunkt wichtige Hinweise zur Reparatur oder richtigen Entsorgung. Und die Kasse erkennt beim Scannen vollautomatisiert, sollte das Verfallsdatum abgelaufen sein oder es einen Rückruf auf dem Produkt geben. Ein Code für alles eben . „Gegenüber dem linearen Strichcode können diese smarten QR-Codes by GS1 deutlich mehr Daten enthalten. Dies macht die neue Generation von Barcodes umso interessanter für vielfältige Anwendungen in ganz unterschiedlichen Branchen und führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit“, ist sich Thomas Fell, CEO von GS1 Germany, sicher. Ab 2028 soll der intelligente Barcode sprich QR-Code by GS1 weltweit an allen Kassen lesbar sein. Und: Das Beepen bleibt erhalten! Titelfoto: Am 26. Juni 1974 wurde in einem Marsh-Supermarkt in Ohio, USA, der Barcode auf einem Kaugummi der Marke Wrigley's Juicy Fruit zum ersten Mal gescannt (Quelle: Wrigley/GS1). Weitere Fotos und Pressematerialien wie Infografik, Zahlen, Daten und Fakten u.v.m. gibt es im GS1 Germany Newsroom. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Stefan Schütz Corporate Communications Maarweg 133, 50825 Köln Telefon: 0221 94714-524 E-Mail: stefan.schuetz@gs1.de www.gs1.de/newsroom www.gs1.de/ueberuns
Veröffentlicht am 26.06.2024
Ohne die Nummer unter dem Barcode wäre der lineare Strichcode nichts wert – und umgekehrt. Wir haben mit Peter Niederhausen, Experte, Pionier und zugleich Zeitzeuge, über die Anfänge und Entwicklungen rund um den ersten Scan vor 50 Jahren gesprochen. Warum bedurfte es in Europa bei der Länderkennzeichnung einer eigenen Lösung? Peter Niederhausen : Es bedurfte keiner eigenen Lösung, wir haben zum Schluss die Lösung der US-Amerikaner genommen. Aber wir mussten sie erweitern, weil wir mehr teilnehmende Organisationen zufriedenstellen mussten. Ich möchte zum besseren Verständnis ein Beispiel geben: In den USA gibt es Drugstores, Warenhäuser und Lebensmittelfilialbetriebe – und die haben jeweils ein Länderkennzeichen für sich beansprucht und dann Lieferanten- und Artikelnummern vergeben, wie sie wollten. In Europa sprechen wir erstmal auf Länderebene über beispielsweise Deutschland, Österreich und die Schweiz. Und da haben wir noch nicht über die Bereiche des Handels diskutiert. Allein hierbei reichte die Nummernkapazität mit einer Stelle, wie in den USA praktiziert, nicht aus. Auf Vorschlag von IBM bot sich uns die Möglichkeit, stattdessen zwei Ziffern darzustellen – daraus ist das heutige „Länderkennzeichen“ oder der Länderpräfix geworden. Insofern hatten wir die Idee bei unseren Vorüberlegungen in den Jahren 1973-1974 dankbar aufgegriffen und entsprechend übertragen. Was konnte aus dem Vorläufer der European Article Number gelernt werden? Peter Niederhausen : Die Zeit war letztendlich zu kurz. Als wir anfingen, die Systeme umzusetzen, waren sie in den USA zwar drei bis vier Jahre alt – und trotzdem noch nicht etabliert beziehungsweise in großen Stückmengen ausgerollt. Viel zu lernen gab es also nicht. Wir konnten allerdings einige Lernkurven bei der Kennzeichnung berücksichtigen. So wollte man beispielsweise auf rot bedruckten Cola-Dosen mit silbernem Untergrund einen Strichode in roter Farbe aufbringen. Das ging nicht, die Lesbarkeit an der Scannerkasse war nicht gewährleistet. Ansonsten hatte ich den Eindruck, dass wir bei der Umsetzung viel genauer waren. Von Beginn an hatten wir das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit an Bord. Das DIN wurde frühzeitig auf dieses Thema aufmerksam und hatte es sich im sogenannten Arbeitskreis für Bürowesen zu eigen gemacht. Ich war dort in der Runde der einzige Händler und musste erstmal begreiflich machen, worum es uns überhaupt ging. Mit dem Ergebnis, dass wir später gemeinsam die European Article Number (EAN) in unterschiedlichen Ausprägungen wie 8-stellig oder 13-stellig verabschiedeten. Der Grundstein war also gelegt. Wo lagen die größten Hürden bei der Umsetzung des neuen Systems? Peter Niederhausen : Die größten Herausforderungen gab es in Deutschland. Im gleichen Zeitraum wurden nämlich ganz frisch die Bundeseinheitlichen Artikelnummern (BAN) aus der Taufe gehoben. Fünf Jahre lang wurde zuvor an diesem System gearbeitet und nun sollte es ein neues geben. Es kam zu einem Systembruch, die beiden Lösungen waren nicht kompatibel und deshalb mussten wir in letzter Konsequenz alles wegschmeißen und neu machen. Mit Erfolg! Erstmals gab es die Möglichkeit, nur eine Nummer und nicht den Preis auf die Ware zu drucken, sondern am Regal anzubringen und über den Scan an der Kasse auszulesen. Das war die Grundidee und ist es bis heute. Was das Morgen bringt und welche Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen, mag ich nicht vorhersagen. Vermutlich verschwinden die Striche und wir bekommen häufiger gewürfelte Punkte zu Gesicht. Kurz-Portrait von Peter Niederhausen, Experte, Pionier und Zeitzeuge Peter Niederhausen ist ein Barcode-Pionier der ersten Stunde. Als Organisator bei einer bekannten deutschen Warenhauskette wurde er in den 1970er-Jahren erstmals auf die neuen Nummerierungssysteme aufmerksam. Ermutigt vom Vorstand des Warenhauses und ausgestattet mit einem großen Faible für Physik und Mathematik, beschäftigte er sich von nun an tiefgründig mit Halbkreisen, Strichen, Zahlen und anderen Symboliken – bis an einem Reißbrett bei ihm zuhause die 13-stellige EAN entstand. Ein Meilenstein in der Geschichte des Handels. Später in den 1980er- und 1990er-Jahren brachte Peter Niederhausen sein umfangreiches Wissen erst als Stellvertreter, dann als Vorsitzender des Arbeitskreises für technische Entwicklung bei GS1 Germany ein. Selbst im wohlverdienten Ruhestand ließen ihn die Barcodes nicht los, weshalb der bekennende Opern-Fan noch lange als freier Unternehmensberater tätig war. Heute genießt er musikalische Werke auf der ganzen Welt und verfolgt gespannt die Entwicklungen der neuen Barcode-Generation um den GS1 Digital Link . Weitere Original-Fotos und Materialien wie Zahlen, Daten und Fakten rund um den allerersten Barcode-Scan vor 50 Jahren gibt es im Newsroom von GS1 Germany. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Stefan Schütz Corporate Communications Maarweg 133, 50825 Köln Telefon: 0221 94714-524 E-Mail: stefan.schuetz@gs1.de www.gs1.de/newsroom www.gs1.de/ueberuns
Veröffentlicht am 27.03.2015
Produktgestaltung, Lieferketten, Marketing – nur nachhaltig erfolgreich Events und Seminare von GS1 Germany vermitteln die notwendigen Kompetenzen und zeigen praktische Lösungsansätze auf. Sustainability – mehr als ein Schlagwort? Längst hat sich Nachhaltigkeit vom „Modethema“ zum erfolgskritischen Faktor und integralen Bestandteil von Managementstrategien entwickelt. Konsumenten, Geschäftspartner und nicht zuletzt der Gesetzgeber erwarten verantwortungsvoll erzeugte Produkte, transparente Lieferketten und umfassenden Verbraucherschutz. Branchenspezifisches Know-how zu diesen Themen vermitteln die Konferenzen und Seminare von GS1 Germany. Sustainability – Wege zum nachhaltigen Markenerfolg Was wollen die Konsumenten wirklich? Und wie können sie echte Innovationen von „Greenwashing“ unterscheiden? Wie lassen sich Vorteile nachvollziehbar und letztlich verkaufsfördernd kommunizieren? Für Unternehmen gilt es, die richtige Balance zwischen vollmundigen Versprechen und allzu differenzierten Aussagen zu finden. Die Konferenz „Sustainability – Wege zum nachhaltigen Markenerfolg“ am 22. April 2015 in Köln widmet sich dieser Herausforderung in Impulsvorträgen, Interviews und Thementischen, bringt Experten aus Handel und Industrie zusammen und gibt Hinweise zu den aktuellen Anforderungen des strategischen Marketings und der Kommunikation. Branchentag Fleisch + Wurst Die Fleischbranche – weiterhin die Nummer eins im deutschen Ernährungsgewerbe – steht aufgrund wiederholter Krisenmeldungen besonders im Fokus der Öffentlichkeit und muss sich darüber hinaus mit verschärften gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen. Um erfolgreich am Markt zu bestehen, gewinnt Nachhaltigkeit genau wie effiziente Prozesse und intelligente Logistikkonzepte immer mehr an Bedeutung. Zusätzliche Produktinformationen und einheitliche Warenrückrufsysteme sind geeignet, das Verbrauchervertrauen zu stärken und mehr Investitionssicherheit zu gewinnen. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt der Branchentag Fleisch + Wurst am 9. und 10. Juni 2015 in Köln. LIMV: Praxiswissen für Ihre Branche Verbraucherschutz im Fokus: Die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) stellt Industrie und Handel vor hohe Transparenz-Anforderungen – die Kennzeichnung von Produkten unterliegt umfassenden neuen Regeln. Doch viele Fragen sind nicht leicht zu beantworten: Was müssen beispielsweise Foodservice-Unternehmen im Hinblick auf die Gemeinschaftsverpflegung beachten? Wie können Produzenten von Fleisch- und Wursterzeugnissen ihre Etiketten verbrauchergerecht und gesetzeskonform anpassen? Antworten geben die Seminare „LMIV für die Branche Foodservice“ (18. Mai 2015, 25. Juni 2015), „LMIV für die Fleischbranche“ (16. April 2015) und „LMIV Kompakt“ (20. April 2015). Weitere Informationen: www.gs1-germany.de/gs1-academy Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Pressereferentin Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-534, Fax: 0221 94714-7534 E-Mail: freynhagen@gs1-germany.de Besuchen Sie GS1 Germany auf facebook , twitter und XING . Diskussion und Networking rund um Efficient Consumer Response (ECR) in der XING-Community.
Veröffentlicht am 12.08.2013
In Onlineshops kommen Lebensmittel bei minimalen Änderungen der Zutatenliste oder Nährwertangaben künftig nicht mehr mit nur einer Artikelnummer (GTIN) aus. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) fordert, dass Produktvarianten eindeutig voneinander unterschieden werden können, wenn sich Angaben zum Produkt ändern. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie entweder eine neue Artikelnummer vergeben müssen oder sie zusätzliche Merkmale zur Identifikation brauchen. Unter dem Dach von GS1 Germany haben Vertreter aus Industrie und Handel daher Lösungen für die Identifikation von Lebensmitteln mit unterschiedlicher Deklaration entwickelt und jetzt als Positionspapier veröffentlicht. Die Forderung der LMIV wirkt sich vor allem auf den Fernabsatz aus. Das gelieferte muss mit dem beispielsweise online oder im Katalog bestellten Produkt hundertprozentig übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, liegt ein sanktionierungsfähiger Verstoß gegen die LMIV vor. Speziell im Onlinehandel nutzen einige Unternehmen einen Haftungsausschluss (Disclaimer), um sich gegenüber Verbrauchern aus der Verantwortung zu ziehen. Dies ist jedoch nach einhelliger Meinung juristischer Experten spätestens ab Dezember 2014 nicht mehr zulässig. Das verabschiedete Positionspapier beschreibt zwei Alternativen für die künftige Artikelidentifikation. Erstens: bei jeder unterschiedlichen oder geänderten Deklaration erhält das Produkt eine neue GTIN. Zweitens: das Produkt erhält eine GTIN und eine zusätzliche Identifikation, zum Beispiel in Form einer Serien-, Versions- oder Chargennummer. Für beide Lösungen müssen die Prozesse und IT-Systeme der Unternehmen angepasst werden. „Für die kurzfristige Umsetzung der LMIV im Fernabsatz ab Dezember 2014 ist die Vergabe neuer GTIN alternativlos“, fasst Dr. Richard Joachim Lehmann, Projektmanager Produkttransparenz bei GS1 Germany, zusammen. Die Lösung auf Basis eines zusätzlichen Identifikationsmerkmals kann mehr Transparenz schaffen und wird daher favorisiert. Sie ist erst mittel- bis langfristig realisierbar, da es zunächst weiterer Aufwandsschätzungen und Prozessanalysen bedarf, um solche Lösungen umzusetzen. Das „Positionspapier zur Identifikation von Produkten mit unterschiedlicher Deklaration im Fernabsatz“ beschreibt neben den Handlungsalternativen auch, wie sich diese auf die Prozesse im Unternehmen auswirken. Es dient als Leitfaden, um die bevorstehenden Aufwände und Prozessanpassungen zu bewerten. Das Positionspapier steht unter www.gs1-germany.de/lebensmitteltransparenz kostenlos zum Download zur Verfügung. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Communications Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de Homepage: www.gs1-germany.de facebook: www.facebook.com/GS1.Germany twitter: www.twitter.com/gs1germany XING: www.xing.com/companies/gs1germanygmbh
Veröffentlicht am 29.05.2013
Allergene, Nährwertdeklaration oder auch Ursprungsland – diese Informationen gehören künftig zum Pflichtprogramm für alle, die Lebensmittel online verkaufen wollen. Doch wer haftet dafür, dass die Angaben richtig, aktuell, vollständig und somit vertrauenswürdig sind? GS1 Germany hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Industrie und des Handels die wichtigsten Haftungsfragen sowie Pflichtangaben in Zusammenhang mit der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) geklärt und hierzu zwei richtungsweisende Dokumente verabschiedet. Die LMIV fordert, dass Informationen, die bisher nur auf der Produktverpackung verpflichtend waren, ab Mitte Dezember 2014 auch beim Onlinekauf angegeben werden müssen. Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung unter anderem bei der Informationspflicht nachgebessert und fordert beispielsweise mehr Klarheit über Herkunft oder Allergene. Gemeinsam mit führenden Handels- und Industrieunternehmen wie z. B. Dr. Oetker, Mondelez Int., August Storck, Hochland, Metro, Edeka und Markant hat GS1 Germany die wichtigsten Haftungsszenarien, die sich aus der Verordnung ergeben, erarbeitet. Die sich hieraus ableitenden Maßnahmen wurden von allen Unternehmen in vollem Umfang akzeptiert. „Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Produkt in Verkehr bringt, haftet auch für die entsprechenden Produktinformationen. Das betrifft in gleichem Maße das Eigenmarken-Sortiment des Händlers“, fasst Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany, die wichtigste Grundregel zusammen. „Das gilt insbesondere wenn Verbraucher – wie beim Onlinekauf – keine Möglichkeit haben, die Angaben auf Produkten vor dem Kauf selber in Augenschein zu nehmen.“ Pretzel weiter: „Viele Unternehmen machen es sich im Onlinehandel einfach und versuchen sich über Hinweise wie ‚Der Verbraucher muss die Daten auf der Verpackung prüfen‘ aus der Verantwortung zu ziehen“, erklärt Pretzel. „Wir haben für Unternehmen drei Handlungsfelder identifiziert, um sich bestmöglich auf die Umsetzung der Verordnung vorzubereiten. Wer die Anforderungen der LMIV erfüllen will, muss sich in nächster Zeit verstärkt den Themen Produktdaten, Haftung und Vergabe von Artikelnummern bei veränderter Rezeptur widmen.“ Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen unterschiedlichste Vertriebskanäle online wie stationär mit Produktinformationen B2B2C versorgen müssen, empfiehlt GS1 Germany, den Service des von Handel und Industrie gemeinsam genutzten 1WorldSync-Datenpools in Anspruch zu nehmen. Hersteller jeglicher Art können damit alle Handelspartner aus einer zentralen vertrauenswürdigen Quelle versorgen und bei Änderung der Daten alle Partner gleichzeitig informieren. Auf diese Weise können Unternehmen sich rechtlich einfacher absichern. Ein weiterer Lösungsansatz in diesem Zusammenhang ist der derzeit im Aufbau befindliche Data Quality-Service unter dem Dach von GS1 Germany. Vor wenigen Wochen hat der Aufsichtsrat von GS1 Germany aufgrund mangelnder Stammdatenqualität entschieden, diesen Service aufzubauen und so echte „Trusted Data“ allen Beteiligten zur Verfügung stellen zu können. Der Haftungsfragenkatalog und das Pflichtenheft zur Nutzung des 1WorldSync Artikelstammdatenpools stehen unter www.gs1-germany.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Ausführlich klärt GS1 Germany Fragen rund um Produktinformation, Haftung und Pflichten auf dem Praxistag Lebensmitteltransparenz am 19. Juni 2013 im GS1 Germany Knowledge Center in Köln. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437 E-Mail: kroll@gs1-germany.de Homepage: www.gs1-germany.de facebook: www.facebook.com/GS1.Germany twitter: www.twitter.com/gs1germany XING: www.xing.com/companies/gs1germanygmbh
Veröffentlicht am 17.01.2013
Hersteller haben weniger als zwei Jahre, um erweiterte Angaben über Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate, Allergene und Herkunft des Produkts für den Verpackungsaufdruck zu erfassen. Das fordert die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU-Verordnung 1169/2011), kurz LMIV. Online-Händler mit Lebensmitteln im Sortiment stehen vor der gleichen Herausforderung: Die LMIV sieht vor, dass Angaben, die bisher nur auf den Produktverpackungen Pflicht waren, ab 2014 auch im Shop angezeigt werden müssen. Sollten die verschärften Regelungen der LMIV auf Webseiten und in mobilen Apps nicht umgesetzt werden, drohen ab dem 13. Dezember 2014 Abmahnungswellen. GS1 Germany sagt Händlern und Herstellern, wie sie den vielfältigen Anforderungen gerecht werden. Wie die Bereitstellung der Produktinformationen erfolgen sollte, wird in der Best-Practice Empfehlung „Extended Packaging – Trusted Source of Data“ ebenfalls geklärt. Das Dokument hat GS1 Germany gemeinsam mit namhaften Experten aus Industrie und Handel, darunter Mondelez (Kraft Foods), Procter & Gamble, Metro und Rewe, sowie führenden Rechtsexperten in den vergangen zwei Jahren erarbeitet. Empfohlen wird die Nutzung des weltweiten Datenpoolverbunds mit dem Namen Global Data Synchronization Network, kurz GDSN. In diesen Datenpools pflegen Hersteller die Stammdaten ihrer Produkte, inklusive der geforderten Pflichtangaben. Über das GDSN gelangen die Produktinformationen zentral an die Händler und deren verschiedene Absatzkanäle, darunter auch Online und Mobile. Damit auch Verbraucher direkt über beispielsweise Mobile Scan Apps auf diese Produktinformation zugreifen können, rät GS1 Germany den Herstellern zusätzlich zur Vernetzung des GDSN mit einer Trusted Source of Data-Infrastruktur. Die unter dem Dach von GS1 global entwickelte Trusted Data-Infrastruktur ist bereits durch nationale wie internationale Projekte auf Herz und Nieren geprüft. Sie stellt eine vertrauenswürdige Datenquelle für Verbraucher dar. Die Vernetzung unterschiedlicher Datenquellen benötigt erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum, sodass die Unternehmen aufgerufen sind, diese Thematik zeitnah anzugehen. Die Best-Practice-Empfehlung steht mit dem Titel „Extended Packaging – Trusted Source of Data“ auf www.gs1-germany.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird dieses Thema einen Schwerpunkt auf den kommenden M-Days am 5. und 6. Februar in Frankfurt bilden. Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Sandra Osweiler Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-7543 E-Mail: osweiler@gs1-germany.de
Veröffentlicht am 26.06.2012
Verbesserungen in puncto Haltbarkeit und Plagiatschutz von Verpackungen zählen zu den drängendsten Aufgaben der Verpackungsindustrie. Pünktlich zur Pack 2012 geht GS1 Germany mit einem umfassenden Qualitätssicherungssystem für H1-Hygienepaletten an den Start. Mit strengeren Vorgaben etwa für verwendete Werkstoffe oder die Stabilität entspricht das neue Prüfsystem den steigenden Anforderungen der Fleischbranche. Darüber hinaus sind erstmals interne Kontrollen während der Produktion sowie die regelmäßige Überwachung der Hersteller durch unabhängige Zertifizierungsstellen vorgesehen. Unternehmen, die alle Tests erfolgreich durchlaufen, erhalten eine eindeutige GS1-Zulassungsnummer und dürfen das GS1 Germany-Logo auf ihren Produkten aufbringen. „Palettenhersteller profitieren davon mehrfach“, erläutert Angela Schillings-Schmitz, Branchenmanagerin Fleisch bei GS1 Germany. „Durch die eindeutige Kennzeichnung sind sie besser vor Plagiaten geschützt. Zudem ist für jeden Anwender auf einen Blick erkennbar, dass diese Paletten den neuesten Marktanforderungen entsprechen.“ Leistungsfähig, lange haltbar, hygienisch: Die besonderen Eigenschaften der H1-Hygienepaletten mit GS1 Germany-Logo sind unter anderem für Unternehmen aus der Fleischbranche, der Zulieferindustrie, anderen Frischebereichen oder der Backwarenindustrie relevant. Für gleichbleibend hohe Qualität sorgen unter anderem eine spezielle Materialauswahl sowie eine vorgegebene Konstruktion. So dürfen nur Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt verwendet werden, die der EU-Richtlinie 2002/72/EG sowie der EU-Rahmenverordnung 1935/2004/EG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Gemäß GS1-Anforderungsprofil ist daher der Einsatz von sogenannten Post-Consumer-Rezyklaten untersagt. Die klar definierten Zulassungs- und Überwachungsregeln bürgen dafür, dass die Qualitätsstandards auch tatsächlich eingehalten werden. Dabei legt GS1 Germany großen Wert auf Transparenz: Auf der GS1 Germany-Homepage werden die Namen aller Zeichennutzer veröffentlicht. Darüber hinaus können Interessenten zukünftig über die GEPIR-Datenbank prüfen, ob die auf der H1-Hygienepalette angegebene GS1-Zulassungsnummer für ein Produktionswerkzeug noch gültig ist. Entwickelt wurde das neue Qualitätssicherungssystem für H1-Hygienepaletten gemeinsam mit Anwendern aus der Fleischbranche, mit Fachverbänden sowie Herstellern und Anbietern von Mehrweg-Transportverpackungen. Es löst das bislang vom EHI Retail Institute e.V. herausgegebene Anforderungsprofil ab. „Als Bindeglied zwischen Handel und Industrie kennt GS1 Germany die spezifischen Bedürfnisse der beteiligten Wirtschaftskreise sowie die branchenübergreifenden Strukturen am besten“, so Thomas Kempcke vom EHI Retail Institute. „Daher freuen wir uns, dass GS1 Germany nun die Federführung für diese wichtige Aufgabe übernommen hat.“ Weitere Informationen hier . Hintergrundinformation Verbraucherschutz (H1-Palette, Traceability, Recall) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Steffi Kroll Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marketing + Kommunikation Maarweg 133, 50825 Köln Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-591 E-Mail: kroll@gs1-germany.de , Homepage: www.gs1-germany.de
Veröffentlicht am 07.08.2024
You can now easily change the order of the displayed attributes or columns via "Drag and Drop" in the table view. Just click on the Table icon next to the Search field and make the changes in the pop-up window. You can also remove attributes marked with an "X" from the view.
Veröffentlicht am 16.08.2024
Links to product-relevant content - such as a product info page, product sheet or manufacturer page - can now be easily created in the GTIN Manager. These are published for active GTINS on Verified by GS1 and are therefore visible to business partners. If you generate a QR code for your product, these links are then automatically available to you in the QR Code Manager.
Veröffentlicht am 16.08.2024
Verlinkungen zu produktrelevanten Inhalten – wie zum Beispiel zu einer Produktinfo-Seite, einem Produktblatt oder Hersteller-Seite – können jetzt ganz einfach im GTIN-Manager angelegt werden. Diese werden für aktive GTINS auf Verified by GS1 veröffentlicht und so für Geschäftspartner sichtbar. Sollten Sie einen QR-Code für Ihr Produkt generieren, stehen Ihnen dann diese Verlinkungen automatisch im QR-Code-Manager zur Verfügung.