Veröffentlicht am 14.10.2026
Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und bringt für die Partner entlang der Lieferkette neue, teils komplexe Pflichten mit sich. Viele Anforderungen greifen dabei stufenweise oder werden erst durch delegierte Rechtsakte konkretisiert. Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: Unternehmen müssen Klarheit darüber schaffen, welche Rolle sie wann einnehmen – und welche Daten sie dafür von wem benötigen. Vor diesem Hintergrund haben Expert:innen aus Industrie und Handel unter dem Dach von GS1 Germany eine kostenfreie PPWR-Anwendungsempfehlung erarbeitet. Die Publikation ist ein Ergebnis des Programms „Data for Sustainability“, kurz D4S, und versteht sich als Diskussionspapier für den weiteren branchenweiten Austausch. Ziel ist es, bei der strukturierten Umsetzung zentraler PPWR-Anforderungen zu unterstützen, insbesondere bei der Konformitätsbewertung und der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). EPR beschreibt das Prinzip, nach dem Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, auch finanziell und organisatorisch für deren Sammlung, Recycling und Entsorgung am Lebensende verantwortlich sind. Zudem zeigt die Anwendungsempfehlung, wie sich der dafür notwendige Datenaustausch zwischen Industrie und Handel praxistauglich aufsetzen lässt. Das Dokument steht hier zum kostenfreien Download bereit. Schnelle Orientierung zu Kernpflichten und Szenarien für praxisnahen Datenaustausch Die Anwendungsempfehlung erläutert die in der PPWR definierten Rollen Erzeuger, Importeur, Vertreiber und Hersteller mit ihren jeweiligen Kernpflichten. Im Fokus stehen dabei Verfahren für die Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, kurz DoC) sowie die Anforderungen im Kontext der EPR. Wie der Transfer der Informationen in der Praxis aussehen kann, zeigt das Dokument anhand von vier typischen Belieferungsszenarien, darunter Konstellationen innerhalb der EU sowie Importe aus Nicht-EU-Ländern. Für jedes Szenario wird abgeleitet, welche Rolle welche Daten benötigt und wie Industrie sowie Handel diese Informationen austauschen müssen. Berücksichtigt werden dabei auch Anforderungen an DoC, technische Dokumentation und EPR-bezogene Informationen. Als zentrale Grundlage für den interoperablen Austausch von Produkt- und Verpackungsinformationen empfiehlt die Anwendungsempfehlung den Einsatz des Global Data Synchronisation Network (GDSN) von GS1. Das weltweit etablierte Netzwerk ermöglicht den Austausch aktueller und qualitativ hochwertiger Produktstammdaten und schafft damit eine wichtige Grundlage für die effiziente Umsetzung der PPWR-Anforderungen. Die Orientierungshilfe ist bewusst auf bestehende Initiativen abgestimmt: Bereits vorhandene Ergebnisse wurden integriert und harmonisiert, um Doppelarbeit zu vermeiden und eine konsistente Grundlage für Reporting- und Nachweispflichten anzubieten. Pressebild: PPWR – Wer benötigt welche Daten von wem? (Quelle: GS1 Germany) Pressekontakt: GS1 Germany GmbH Michaela Freynhagen Corporate Communications Stolberger Straße 108 a, 50933 Köln Tel: 0221 94714-534 E-Mail: michaela.freynhagen@gs1.de www.gs1.de/newsroom www.gs1.de/ueberuns
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