Neues EU-Recht ab 13. Dezember: Verordnung will Allergiker schützen und Verbraucher besser informieren. Unternehmen können mit einer Checkliste vom Barcode-Experten GS1 Germany prüfen, wie gut sie vor-bereitet sind.
Oh, es riecht gut: Mitten in der Vorweihnachtszeit müssen sich Bäckereien und mit ihnen alle Lebensmittelunternehmen auf neue Pflichten einstellen. Bei einem Pressefrühstück in der Berliner Bäckerei Seitz klärte Bundesernährungsminister Christian Schmidt heute über die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung auf. Sie bringt ab dem 13. Dezember 2014 eine ganze Reihe Neuerungen für Lebensmittelhersteller und -händler mit: Eine Herausforderung gerade für kleine Betriebe wie Bäcker oder Metzger. GS1 Germany, unter anderem für den EAN-Barcode auf Lebensmitteln bekannt, arbeitet seit über zwei Jahren mit Handel und Industrie an Hilfestellungen, wie Unternehmen das neue Recht sinnvoll umsetzen können. Mit der kurzen Checkliste von GS1 Germany können gerade kleine Betriebe schnell prüfen, wie gut sie für den 13. Dezember gerüstet sind und woran es zu denken gilt.
Von der Lebensmittelinformations-Verordnung profitieren insbesondere Allergiker. Sie sollen Hinweise auf bedenkliche Inhaltsstoffe leicht und schnell – auch ohne große Nachforschungen – erhalten. Während bei vorverpackter Ware Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, kann die Information bei loser Ware auch mündlich erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten sein: Ob Kladde, Allergiker-Speisekarte oder elektronische Lösung via Tablet bleibt den Unternehmen überlassen. Genau regelt das in Deutschland die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorLMIEV), die erst vor wenigen Tagen verabschiedet wurde.
Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau, fasst die Herausforderung für seine Branche zusammen: „Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu.“ Mehr als 200 Rezepturen hat der Bäckermeister elektronisch erfasst, anschließend ausgedruckt und an alle Filialen des Familienbetriebes verteilt. „Auf Wunsch können Kunden jetzt vor Ort genau nachlesen, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt stecken und ob eventuell potenzielle Allergieauslöser enthalten sind“, erklärt Francke. Um die Datenmenge stemmen zu können, nutzt er eine Datenpoollösung.
Auf der Website www.lmiv-services.de gibt GS1 Germany zusammen mit seinen Tochterunternehmen wichtige Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Lebensmittelunternehmer wie Frieder Francke.
Pressebild: Auch Bäcker müssen künftig über Allergene informieren (Quelle: ikonoklast_hh/fotolia.com)
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