Unser Hilfebereich beantwortet Ihnen alle Frage rund um EAN, GTIN & Barcode

Sie haben Fragen zu EAN, GTIN & Barcode?

Sie benötigen EANs/GTINs und haben Fragen zur Bestellung? Sie sind bereits Kunde und haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder benötigen weitere EANs? Hier finden Sie schnell und einfach die passende Antwort.

Fragen filtern nach

Filter zurücksetzen

10 Ergebnisse

Wenn Sie bei GS1 Germany die Produkte GS1 Complete (mit mehr als 10 EANs) oder SmartStarter10 (mit 10 EANs) kaufen, erwerben Sie bei uns eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht für Ihre EANs. Dafür zahlen Sie eine Gebühr pro Kalenderjahr. Die Gebühr pro Kalenderjahr richtet sich nach dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Dadurch stellen wir sicher, dass kleine Unternehmen geringere Beiträge zahlen als Großkonzerne.

Ausnahme bildet unser Einsteigerprodukt SmartStarter1: Für StartUps und Einsteiger bieten wir 1-5 EANs gegen eine Einmalzahlung an. Es wird kein Jahresbeitrag erhoben; auch wenn Sie hier nur eine Lizenz und damit das Nutzungsrecht erwerben.

Im Verbund mit über 110 GS1 Länderorganisationen gewährleisten wir, dass jede EAN weltweit nur einmal vergeben wird und EANs so nicht doppelt vergeben werden. Händler & Marktplatzbetreiber gleichen die Informationen - also „Welche Nummer gehört zu welchem Kunden?“ - mit unseren Datenbanken z.B. GEPIR ab. Unautorisierte Nummern, Nummern die bereits vergeben sind oder frei erfundene Nummern fallen dabei auf und Sie werden als Händler gesperrt.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Bitte schicken Sie die Änderungen Ihrer Stammdaten per E-Mail an vertrag @ gs1-germany.de. Nur so können wir sicherstellen, dass wichtige Informationen oder z.B. eine Rechnung etc. zu Ihnen gelangt.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Die Rechnung erhalten Sie innerhalb der nächsten 48 Stunden bequem per E-Mail.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Wenn Ihr Unternehmen die Firmierung ändert, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vertrag @ gs1-germany.de. Bitte geben Sie die GLN (als SmartStarter1 Kunde statt der GLN die GTIN) und Ihre Kundennummer an und fügen Sie einen Handelsregisterauszug bei (sofern vorhanden). Bitte übermitteln Sie uns auch, wenn sich Ihre Stammdaten geändert haben.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Eine Kündigung Ihres Vertrages bedarf immer der Schriftform. Email, Brief bzw. Fax werden akzeptiert. Sie erhalten von uns immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragendes. Unsere Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate zum Jahresende, bedeutet Eingang bei uns im Hause bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres.

Bitte geben Sie uns für die Bearbeitung Ihrer Kündigung etwas Zeit. Wir melden uns in jedem Fall bei Ihnen. Offene Rechnungen für das laufende Kalenderjahr müssen in jedem Fall noch ausgeglichen werden.

Hinweis: Sollten Sie Ihr Gewerbe unterjährlich abgemeldet haben, so senden Sie uns bitte zuzüglich zu Ihrer schriftlichen Kündigung eine Kopie der Gewerbeabmeldung.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ihr Vertrag hat eine feste Laufzeit immer bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres, also bis zum 31.12.

Sollte uns zu Ihrem Vertrag bis zum 30.09. keine Kündigung vorliegen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Schließen Sie einen Vertrag mit uns nach dem 30. September eines Jahres ab, können Sie frühestens zum 31.12. des Folgejahres kündigen.

Hier finden Sie dazu unsere AGB:

AGB GS1 Complete

AGB SmartStarter 10

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Sobald Sie SmartStarter10 kaufen ist ein Jahresbeitrag in Höhe von 55 € fällig. Die Berechnung erfolgt immer vollständig pro Kalenderjahr und nicht anteilig auf Monatsbasis. Sie wird im Voraus fällig, jeweils zum 1. Januar eines Jahres bzw. beim Kaufen des SmartStarter10-Pakets.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ein Kalenderjahr hat eine Zeitspanne vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalenderjährlich zu Beginn eines Jahres. Der erste Jahresbeitrag wird im vollen Umfang bei Vertragsabschluss fällig.

Beispiel: Wenn Sie am 24.08. bei uns Neukunde werden, zahlen Sie das volle Jahr direkt bei Bestellung. Am 01.01. des Folgejahres wird für das neue Jahr die nächste Rechnung fällig. Sie müssen demnach bei uns immer jährlich Ihre Zahlung leisten.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Ein Vertrag ist grundsätzlich auf ein neues Unternehmen übertragbar. Senden Sie uns Ihre Anfrage dazu an vertrag @ gs1-germany.de und wir kommen umgehend mit einem Angebot auf Sie zu. In der Regel ist dies ein kostenpflichtiger Service. Bitte beachten Sie, dass ohne unsere Zustimmung ein Vertrag nicht weitergegeben werden darf.

War diese Antwort hilfreich für Sie?

 

Um Ihnen einen optimalen Kundenservice bieten zu können, ist es notwendig, dass Ihre bei uns gespeicherten Stammdaten stets auf dem aktuellen Stand sind. Es ist wichtig, dass Ihre nächste Jahresrechnung mit den richtigen Firmen-, Adress- und Kontaktdaten versehen wird und wir diese korrekt zustellen können. Daher fordern wir Sie 1x jährlich, in der 2ten Jahreshälfte aktiv auf, Ihre bei uns hingelegten Daten zu überprüfen und falls notwendig entsprechend über ein geschütztes Webformular zu aktualisieren. Wir bitten Sie daher, an unserer Abfrage teilzunehmen.

War diese Antwort hilfreich für Sie?