6.12.2018

Was ist Governance?

Der Begriff Governance wird vielfach aber nicht immer inhaltsgleich verwendet. Im Zusammenhang mit politischer Steuerung umfasst er die nicht hierarchischen Formen des Regierens und steht im Unterschied zu Government, für eine auf Koordination und Verflechtung der politischen Entscheidungsebenen und betroffenen Akteure angelegte Form der Steuerung.

Der Begriff wurde in die betriebliche Praxis überführt und findet sich häufig wieder im Kontext von Prozess- und IT Steuerung. Eine Governance besteht hier aus einer definierten Aufbau- und Ablauforganisation die sicherstellt, dass sich beispielsweise die Prozessausgestaltung oder Veränderungen der Informationstechnik an der Unternehmensstrategie ausrichten.

Gibt es eine Blockchain Governance?

Lasst uns erst einmal verschiedene unternehmensrelevante Typen von Blockchain Lösungen unterscheiden:

Private: Hier finden sich zumeist verschiedene „kleine“ Lösungen, welche innerhalb eines Unternehmens oder von einem Unternehmen dominiert erarbeitet wurden

Public: Hierunter fallen die bekannten, großen, offenen Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder Ether

Permissioned: Eine Mischform, die insbesondere für unternehmensübergreifende Lösungen geeignet ist, die von Mitgliedern eines Geschäftspartnernetzwerkes erarbeitet werden. Hier kann u.a. der Zugang zur Plattform und Berechtigung zu Aktivitäten darauf regelbasiert ausgesteuert werden

Die folgende Tabelle zeigt einige Merkmalsausprägungen der unterschiedlichen Blockchain Typen:

Hieraus kann abgeleitet werden, dass eine private Blockchain über die normale IT Governance gesteuert wird, während sich die Frage einer spezifischen Blockchain Governance nur für offene und permissioned Plattformen stellt. Bei offenen Blockchains ist diese Governance wiederum weitgehend durch die Gründer bestimmt. So hat beispielsweise Satoshi Nakamoto die überwiegende Mehrzahl der für „seine“ Bitcoin geltenden Regeln definiert. Der etablierte Governanceprozess folgt definierten Prüfungsregeln und zielt letztlich darauf ab, ob eine vorgeschlagene Änderung so viele Stakeholder überzeugt, dass sie Eingang in die Referenzimplementierung auf github.com findet.

Für weitere Details zur Bitcoin Governance sei folgender Blogbeitrag empfohlen https://medium.com/@pierre_rochard/bitcoin-governance-37e86299470f

Lernen können wir aus dem Studium der etablierten offenen Blockchain Governance Modelle, dass sie sich unterschiedlicher Entscheidungsprozesse bedienen. Archetypisch kann unterschieden werden zwischen No-Code und No-People. Beide Formen bedienen sich darüber hinaus des Mechanismus der Adaption, also ob eine vorgeschlagene Veränderung von der Mehrzahl der Knotenbetreiber auch tatsächlich installiert wird.

Governance im Palettentausch Konsortium – welchen Ansatz verfolgen wir?

Aus dem Vergleich der Blockchain Typen ergibt sich auch, dass der zulassungsbeschränkte Ansatz den größten Raum für Regelungen bietet. Es verbleibt die Frage, was im Rahmen einer permissioned Blockchain Lösung eines konsortialen Geschäftspartnernetzwerks sinnvollerweise auszusteuern ist. Hier gibt es keine Best Practice, also begehen wir Neuland. Zunächst definieren wir für uns Governance als Set an Regeln für die Zusammenarbeit. Diese Regelungen umfassen das Was, das Wer und das Wie.

● WAS – ist Gegenstand der Regelung?

● WER – ist involviert, also welche Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es?

● WIE – wird entschieden z.B. über Komitees, Software oder in gemischter Form?

Die Governance soll sich an gemeinsamen Werten orientieren. Wir verständigen uns auf:

● Keine Dominanz durch einen Player - so dezentral wie möglich

● Offene Wertschöpfung - Intellectual Property (IP) ist konsortial offen und durch seine Mitglieder verwertbar

● Die Zusammenarbeit und Machtverteilung/-ausübung soll regelbasiert erfolgen

● Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit: Die konsortialen Prozess- und Datenstandards sollen gemeinsam definiert und genutzt werden

● Eine neutrale Plattform zum Austausch von Ladungsträgern. Die Lösung soll “offen” sein, d.h. die Prozess-, Daten- und Schnittstellendefinitionen stehen allen Mitgliedern zu Verfügung. Die Anbindung einer eigenen Applikationslösung ist möglich

Wer bildet eigentlich das Konsortium?

Ein Ziel der Governance ist es die Vertrauensbasis sicherzustellen, die es Unternehmen erlaubt ihre Geschäftsprozesse, hier also den Palettentausch, auf der Blockchain Lösung durchzuführen. Eine wesentliche Anforderung in unserem Fall ist es dabei, dass der Geschäftspartner identifizierbar ist, da man ihm ja Paletten mitgibt und entweder Holz oder Geld zurück erhalten möchte. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den offenen Kryptowährungs-Blockchain Lösungen, bei welcher die Transaktion für jeden sichtbar in der Blockchain steht, der Geschäftspartner aber hinter seinem Public Key verborgen bleibt. Um Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz der Palettentauschlösung sicherzustellen, bedeutet dies für uns, dass neben den erwartbaren lösungsbezogenen Governancethemen, wie Änderungen

● der Datenstruktur,

● des Codes oder

● der Technologie, die Steuerung des Ökosystems als wesentliches Betätigungsfeld hinzu kommt. Doch wie sieht unser Ökosystem eigentlich aus? Wir haben folgende Stakeholder bzw. Rollen definiert:

1. Entscheider: So etwas wie ein auf Zeit gewählter „Vorstand“ des Konsortiums, der schnelle Entscheidungen sicherstellen kann

2. Knotenbetreiber: Eine Firma, die einen Blockchain Knoten als Teil der Palettentauschplattform betreibt

3. Konsortiumsmitglied: Eine Firma, die im Konsortium mitarbeiten möchte, aber keinen Knoten betreiben will

4. Tausch-Service Provider: Eine Firma, welche den Zugang zur Plattform als Service anbietet

5. Tauschpartner: Jede am Tauschprozess teilnehmende Firma

6. Service Provider: Software Entwickler, Infrastrukturbetreiber, etc. Das Konsortium selbst besteht aus den Rollen 1 bis 4. Eine Firma kann dabei eine oder mehrere Rollen einnehmen. Sie muss aber nicht Konsortiumsmitglied sein, um Paletten über die Plattform tauschen zu können.

Unser Ökosystem wird über folgende Vertragstypen geregelt:

● Ein Konsortialvertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen den Firmen mit Rolle 1 bis 4 regelt,

● Nutzungsverträge, welche die Beziehung zwischen einem Tausch-Service-Provider und seinen angeschlossenen Tauschpartnern regelt und

● Aufträge, erteilt durch das Konsortium oder Konsortiumsmitglieder an beauftragte Service Provider.

Es wird empfohlen das Konsortium über eine juristische Organschaft abzubilden, da sonst automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht. Alternative Optionen sind zum Beispiel: Genossenschaft, Verein, GmbH oder Stiftung. Für die Festlegung der geeigneten Form sind unterschiedliche Themen von Bedeutung, u.a. die Dauer des Konsortiums, der Umgang mit IP, steuer- und kartellrechtliche Fragen, Stimmrechte, Möglichkeit des Ausstoßes von Mitgliedern aus dem Konsortium bei Verstößen und letztlich auch der geografische Scope.

Und was könnte Gegenstand eines Konsortialvertrags werden?

Um das von uns skizzierte operative Geschäftspartnernetzwerk rechtlich abzusichern, haben wir einige zu regelnde Themenfelder identifiziert:

● Präambel: Motiv, Ziele, Werte

● Organisation: Rollen, Verantwortlichkeiten, Stimmrechte, Komitees, ggf. Audits

● Abstimmungsprozesse (Gegenstand der Abstimmung, Ablauf als No-Code oder No-People) und damit verbundene Quoren und SLAs

● Incentivierung von bestimmten Rollen

● Sanktionierung von bestimmten Tatbeständen

● IP Rights bzw. konsortiale freie Verfügbarkeit für Prozesslösungen und Software

● Daten, Datenschutz, Datenverwertung

● Anerkennung der dokumentierten Tauschvorgänge als rechtsverbindlich

● Umgang/Formen und Anerkennung von Stellvertreteridentitäten

● Umgang mit nicht konformen Ladungsträgern (Qualitätsabweichungen)

● Zugang, Rückzug und Ausschluss von Mitgliedern aus dem Konsortium

● IT-vertragsrechtliche Regelungen: Verarbeitung von Geschäftsdaten, betriebliche Haftungsfragen

● Ggf. Supportprozesse und -strukturen und verbundene SLAs

● Finanzierung

Hierbei handelt es sich um eine laufende Diskussion zu der unterschiedliche Meinungen bestehen. Wir schließen diesen Blogbeitrag daher mit einer unvollständigen Liste - sie reflektiert vielleicht ganz gut das oben angesprochene Neuland und ist gleichzeitig Ansporn, diese Fragen im neuen Jahr weiter auszugestalten und zu lösen.

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